Bowil Zytig Nr. 215 | August 2026

Bowil Zytig Mitteilungsblatt der Gemeinde 3533 Bowil 39. Jahrgang / Ausgabe Nr. 215 vom August 2026 Liebe Bowilerinnen und Bowiler Der Sommer zeigt sich mit langen Tagen und warmen Temperaturen von seiner schönen Seite und lädt dazu ein, Bowil und seine Umgebung zu geniessen. Gleichzeitig ist die Trockenheit deutlich spürbar: Böden, Gewässer, Wälder, Landwirtschaft und Gärten warten dringend auf Regen. Die Waldbrandgefahr bleibt erhöht, weshalb beim Umgang mit Feuer besondere Vorsicht geboten ist. Ebenso wichtig ist ein sparsamer Umgang mit Wasser und das Beachten der behördlichen Anweisungen. Im Gemeinderat beschäftigen uns zurzeit verschiedene wichtige Themen, welche Bowil heute und in Zukunft prägen werden. Dazu gehören unter anderem «Zämä Bowil», Strassen- und Werkleitungsbauprojekte, die Ortsplanung sowie die Revitalisierung des Gropbachs, die sich derzeit im Submissionsverfahren befindet. Zudem sammeln wir mit dem Schulbus und mybuxi weitere Erfahrungen. Solche Projekte brauchen Weitsicht, Engagement und die Bereitschaft, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Gerade deshalb ist die Mitwirkung aus der Bevölkerung besonders wertvoll. Bowil lebt vom Einsatz vieler Menschen, die sich in Kommissionen, Funktionen, Vereinen oder auf andere Weise für unsere Gemeinde engagieren. Ein schöner Moment in diesem Sommer war die Bundesfeier vom 31. Juli. Sie bot Gelegenheit zusammenzukommen, ins Gespräch zu kommen und unsere Dorfgemeinschaft zu erleben. Ein herzliches Dankeschön gilt allen Beteiligten und Helferinnen und Helfern, die mit ihrem Einsatz zum Gelingen dieses Anlasses beigetragen haben. Aufgrund der Trockenheit und des Feuerwerksverbots konnte in diesem Jahr kein Feuer entzündet werden. Dieses Verbot diente dem Schutz von Bevölkerung, Tieren, Gebäuden, Wäldern und Landwirtschaft, da Funkenflug bei der aktuellen Trockenheit rasch Brände auslösen kann. Umso mehr danken wir allen herzlich, die Verständnis gezeigt und sich verantwortungsvoll darangehalten haben. Als kleine Entschädigung zeige ich Fotos von früheren Feuern und Feuerwerken. Ich wünsche allen Bowilerinnen und Bowilern viel Kraft, die Hitzewelle gut zu überstehen und zugleich viele schöne Momente, um den Sommer trotz der Trockenheit bewusst zu geniessen – sei es bei einem Spaziergang über das Moos, in unseren Wäldern, bei einem gemütlichen Zusammensein oder bei einer Abkühlung am Wasser. Nutzen wir diese Zeit, um Kraft zu tanken und «Zämä Bowil» zu pflegen, das Bowil ausmacht. Ich wünsche allen einen schönen, erholsamen und begegnungsreichen Sommer. Euer Gemeinderat André Hofer Ressort Raum, Entwicklung, Ver- und Entsorgung

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 215 Seite: 2 August 2026 Impressum Titelbild: André Hofer Redaktion: Gemeindeverwaltung, 3533 Bowil Auflage: 660 Exemplare Verteilgebiet: Gemeinde Bowil Erscheint: 4 x jährlich Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe: https://www.bowil.ch/gemeinde-bowil/gemeinde/bowil-zytig Gemeindeverwaltung und Postagentur, 3533 Bowil: Tel. 031 711 01 46 / Mail: info@bowil.ch / Web: www.bowil.ch Montag 8.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag und Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr Hausärztlicher Notfalldienst: 1. Hausarzt anrufen Band abhören für Stellvertretung, falls niemand erreichbar ist: 2. Notfallnummer wählen: 0900 57 67 47 SPITEX Region Konolfingen 031 770 22 00 (Telefon werktags: 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00) Samariterverein Ob. Kiesental Burkhalter Simone (Präsidentin) Tel: 079 323 21 37 https://www.sv-ok.ch Informationen des Gemeinderates ........................................................................................... 3 Aktuelles aus dem Gemeinderat...............................................................................................................3 Informationsanlass zur Einführung von mybuxi im Kiesental 2027............................................................3 Personalinformationen..............................................................................................................................4 Überarbeitung Personalreglement Bowil...................................................................................................4 Ersatzwahl Bau-, Ver- und Entsorgungskommission Bowil .......................................................................5 Brunnenmeister der Gemeinde Bowil .......................................................................................................5 Baubewilligungen .....................................................................................................................................5 Informationen der Verwaltung und der Kommissionen.......................................................... 5 Zivilstandsänderungen in der Bowil-Zytig .................................................................................................5 Umstrukturierung der Wildhut im Kanton Bern..........................................................................................6 Wasserentnahme aus Oberflächengewässer ...........................................................................................6 Wichtige Information für Tagesfamilien und Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern ......................6 Schulwegsicherheit ..................................................................................................................................7 Mitteilungen der Bau-, Ver- und Entsorgungskommission ........................................................................7 Informationen der Wegkommission ..........................................................................................................7 Gastgewerbliche Einzelbewilligung – Einreichung nur noch online möglich..............................................9 Die Einwohnerkontrolle bittet um Ihre Mithilfe ...........................................................................................9 Ausbildungsbeiträge 2026/2027 .............................................................................................................10 Zählerablesungen ................................................................................................................................... 10 Bekämpfung von Problempflanzen – Schmalblättriges Greiskraut / Kreuzkraut......................................10 Lagerung und Deponierung entlang von Gewässern ..............................................................................11 Informationen der AHV-Zweigstelle ........................................................................................................11 Anlässe in Bowil .....................................................................................................................................13 Bibliothek ................................................................................................................................................ 15 Allgemeine Informationen ....................................................................................................... 16 Informationen der Schule........................................................................................................ 28

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 215 __________________________________________________________________________________ August 2026 Seite: 3 Informationen des Gemeinderates Aktuelles aus dem Gemeinderat • Zuhanden des Delegierten an die Abgeordnetenversammlung des Wasserbauverbandes Chisebach wurden alle traktandierten Geschäfte behandelt und zur Zustimmung empfohlen. • Im Rahmen des Revitalisierungsprojektes Gropbach und der von den Fachstellen erteilten Auflagen wurde der Auftrag für die hydrogeologische und abfallrechtliche Baubegleitung der Firma Kellerhals + Häfeli erteilt. • Um gefährlichen Manövern und unangenehmen Fahrsituationen für Lastwagenfahrer entgegenzuwirken, wurde auf der Schlossbergstrasse (Ende Quartier bis Geissmatt) ein Anhängerverbot genehmigt, dies in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Oberthal. Das Verbot wird zu gegebener Zeit publiziert und tritt anschliessend mit dem Stellen der Signale in Kraft. • Der Kanton Bern wird voraussichtlich im Jahr 2030 die Kantonsstrasse zwischen Brücke Oberhofen bis Halden sanieren. In diesem Zusammenhang wurde das Ingenieurbüro Schmalz AG mit einem Vorprojekt für den Unterhalt und Ersatz der Wasserversorgungsleitungen in diesem Teilstück beauftragt. • Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 01.06.2026 wurde vom Gemeinderat inhaltlich beurteilt und zuhanden der öffentlichen Auflage (19.06. bis 20.07.2026) verabschiedet. Es sind keine Eingaben gegen das Protokoll erfolgt, die Genehmigung durch den Gemeinderat erfolgte am 11.08.2026. • Für Sanierungs- und Unterhaltsarbeiten im Gemeindehaus, in den Lehrerhäusern Hübeli und Dorf sowie in der Einstellhalle Schlossberg sind Kredite in der Gesamthöhe von CHF 24'500.00 beschlossen worden. • In den nächsten Jahren stehen Unterhaltsarbeiten im Perimeter der Alten Hauptstrasse zwischen ehemaligem Restaurant Linde und Einfahrt in die Kantonsstrasse an. In einer Gesamtplanung wird der Bedarf im Bereich Wasser- und Abwasserleitungen, Strassenentwässerung, Umgebungsarbeiten Gemeindehaus und Deckbelag der Gemeindestrasse ermittelt. Informationsanlass zur Einführung von mybuxi im Kiesental 2027 Wie bereits an verschiedenen Anlässen berichtet wurde, wird mybuxi künftig auch in der Region Kiesental unterwegs sein. Das flexible Mobilitätsangebot ergänzt den öffentlichen Verkehr und ermöglicht Fahrten nach Bedarf, unkompliziert, praktisch und nahe bei der Bevölkerung. Am Informationsanlass erfahren Sie, wie mybuxi funktioniert, welches Gebiet erschlossen werden soll und welche Vorteile das Angebot für unsere Region bringt. Zudem besteht die Gelegenheit, Fragen zu stellen und sich direkt mit den Verantwortlichen auszutauschen. Alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich eingeladen. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich aus erster Hand über dieses neue Mobilitätsangebot zu informieren. Dienstag, 18. August 2026, um 18.30 Uhr Saal der Schule Rosig, Zelgweg 3 in Grosshöchstetten Fragen und weitere Informationen: info@mybuxi.ch oder über die Website www.mybuxi.ch.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 215 Seite: 4 August 2026 Personalinformationen Irene Zahno wird ab 1. April 2027 die Funktion als Gemeindeschreiberin und Bauverwalterin in Bowil übernehmen. Sie ersetzt damit den langjährigen Gemeindeschreiber Urs Rüegger. Irene Zahno bringt grosse Erfahrungen in der Verwaltungstätigkeit mit. Sie amtete bereits in Trubschachen und aktuell in Eriswil als Gemeindeschreiberin und unterstützte die Gemeinde Sumiswald als Sachbearbeiterin Umwelt. Sie ist im Besitz der nötigen Fachausweise und wird ab 1. März 2027 in die Sachgebiete eingearbeitet. Sie wohnt mit ihrer Familie in Trubschachen. Der Gemeinderat ist erfreut, die Nachfolgeregelung in dieser Kaderposition in der Person von Irene Zahno gefunden zu haben und freut sich sehr auf die kommende Zusammenarbeit. Renate Fankhauser, Hinterschwändi 71d, wird den Gemeindebetrieb im Bereich der Hauswartungsarbeiten in den Gemeindeliegenschaften ab sofort unterstützen. Sie wird die Stellvertretung von Urs Steiner und Renate Zürcher übernehmen und bei Bedarf auch bei anderweitigen Anlässen kurzfristig einspringen. Sie amtet bereits als stellvertretende Hauswartin in der Freizeitanlage Schächli. Der Gemeinderat freut sich auf die weitere Zusammenarbeit mit Renate Fankhauser und wünscht ihr einen guten Start im neuen Betätigungsfeld. Laura Wälchli aus Konolfingen hat anfangs August ihre Ausbildung als Kauffrau EFZ in der Branche öffentliche Verwaltung bei der Gemeindeverwaltung Bowil gestartet. Das Personal der Gemeinde Bowil und der Gemeinderat heissen sie herzlich willkommen und wünschen Laura Wälchli viel Erfolg während der Lehrzeit. Überarbeitung Personalreglement Bowil Das Personalreglement der Gemeinde Bowil wurde im Bereich der Entschädigung für die Exekutivmitglieder seit dem Jahr 2017 nicht mehr angepasst. Der zeitliche Aufwand für ein Gemeinderatsmandat hat in den letzten Jahren massiv zugenommen, da die einzelnen Geschäftsfälle oft komplexere Inhalte aufweisen und demzufolge intensiver bearbeitet werden müssen. Dazu kommt, dass die Verantwortung in diesem Amt in den letzten Jahren gestiegen ist. Die Erwartungshaltung von aussen gegenüber „der Gemeinde“ steigt ebenfalls stetig an. Die politischen Vorgaben in den einzelnen Lebensbereichen werden immer mehr reglementiert, was eine Umsetzung in der Regel nicht vereinfacht. Die Jahresentschädigungen der Ratsmitglieder wurden mit Gemeinden in der näheren Umgebung verglichen. Bei diesem Vergleich ist zu beachten, dass jede Gemeinde eigene Vorgaben kennt, was die Pauschalen für das Amt, Sitzungsgelder, Infrastrukturbeiträge, Repräsentationsentschädigungen etc. angeht. Die aktuelle Erhöhung der Grundpauschalen für alle Ratsmitglieder beträgt insgesamt CHF 9‘000.00. Die Definition, welche Tätigkeiten in den Jahresentschädigungen enthalten sind, wurde überarbeitet. Anderweitiger Aufwand ausserhalb dieser definierten Pauschalentschädigung wird mit einem Stundenlohn nach der Gehaltsklassentabelle des Kantons entschädigt. Für Details wird auf die überarbeitete Reglementversion (Auflageakten) verwiesen. Im Zuge der Reglementsüberarbeitung wurde der Erlasstext allgemein aktualisiert. Bei der Aus- und Weiterbildung des Gemeindepersonals übernimmt die Gemeinde künftig die gesetzlichen Vorgaben des Kantons. Um die Anstellungsbedingungen attraktiver zu gestalten, wird der Anteil der Gemeinde an den Kosten der Pensionskasse geringfügig angepasst.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 215 __________________________________________________________________________________ August 2026 Seite: 5 Das überarbeitete Reglement ist vom Gemeinderat am 07.07.2026 beschlossen worden. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum und wurde im Anzeiger Konolfingen vom 13.08.2026 publiziert. Die Referendumsfrist dauert bis 14.09.2026. Die Unterlagen liegen öffentlich auf oder können auf der Website der Gemeinde eingesehen werden. Ersatzwahl Bau-, Ver- und Entsorgungskommission Bowil Peter Schüpbach, Mitglied der Bau-, Ver- und Entsorgungskommission und gleichzeitig Brunnenmeister der Gemeinde Bowil, tritt per 31.12.2026 infolge Pensionierung von seinen Ämtern zurück. Der Gemeinderat hat für die Fachkommission eine Ersatzwahl angeordnet. Kandidaturen können bis 31.10.2026 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Die Zahl der Vorschläge ist nicht begrenzt. Jeder Wahlvorschlag muss das schriftliche Einverständnis der Kandidatin oder des Kandidaten enthalten. Formulare können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden oder stehen unter www.bowil.ch zur Verfügung. Brunnenmeister der Gemeinde Bowil Wie im vorherigen Text erwähnt, tritt Peter Schüpbach infolge seiner wohlverdienten Pensionierung per Ende Jahr vom Amt des Brunnenmeisters zurück. Er nimmt diese Funktion seit 2009 wahr und ist mit Leib und Seele „Wassermeister“ der Gemeinde. Die Tätigkeit ist nicht zu unterschätzen, ist doch der Brunnenmeister als Hüter des nassen Elementes rund um die Uhr in Bereitschaft. Die Funktion beinhaltet in erster Linie den Ersteinsatz und die Koordination bei Wasserleitungsbrüchen sowie die Beratung der Abonnentinnen und Abonnenten bei Fragen um die hauseigenen Installationen und bei der Suche von Lecks. Kontrolltätigkeiten im Bereich der Qualitätssicherung entfallen, da der Wasserverbund Kiesental als Lieferant dafür zuständig ist. Reparaturen am Leitungsnetz und den Löschwassereinrichtungen werden in der Regel durch Fachfirmen ausgeführt. Die Tätigkeit wird aktiv durch das Werkhofteam unterstützt. Die Funktion kann voraussichtlich intern besetzt werden. Baubewilligungen Seit der letzten Ausgabe der Bowil-Zytig sind durch die zuständigen Bewilligungsbehörden folgende Bauentscheide erteilt worden: • Beutler Daniel, Schlossberg 53; Erneuerung Mistplatz mit Güllegrube für Hobby-Tierhaltung im Bereich der Liegenschaft Hopfern 54 (Bewilligungsbehörde: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland). Informationen der Verwaltung und der Kommissionen Zivilstandsänderungen in der Bowil-Zytig Die Umfrage in der letzten Bowil-Zytig hat gezeigt, dass die Veröffentlichung der Zivilstandsänderungen bei der Bevölkerung auf wenig Interesse stösst. Deshalb wird die Publikation der Zivilstandsänderungen nicht eingeführt.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 215 Seite: 6 August 2026 Umstrukturierung der Wildhut im Kanton Bern Ab anfangs August wird die Wildhut im Kanton Bern neu organisiert. Den zuständigen Wildhüter finden Sie auf der Webseite des Kantons. Die jeweiligen Zuständigkeitsgebiete sind im kantonalen Geoportal ersichtlich. Die Wildhüter stehen von 07.00 bis 19.00 Uhr zur Verfügung. Zwischen 19.00 und 07.00 Uhr nimmt die Polizei den Anruf entgegen (Telefon 117). Für Bowil ist weiterhin Wildhüter Fritz Dürig zuständig. Sie erreichen ihn unter der Nummer 0800 940 100 (Ansagetext abhören, Eingabe der Ziffern 2232, Sie werden dann direkt verbunden). Nehmen Sie mit dem Wildhüter Kontakt auf, wenn Sie tote Wildtiere finden oder kranke und verletzte Tiere beobachten. Wildhüterinnen und Wildhüter sind ausserdem Ansprechpersonen für Fragen zu Wildtieren und Vögel. Wasserentnahme aus Oberflächengewässer In niederschlagsarmen, heissen Sommern steigt der Druck auf die Lebewesen in den Gewässern an. Zugleich steigt der Bedarf an Wasser in Gärten und Landwirtschaft. In Hitzeperioden ist es besonders wichtig, dass trotz Wasserentnahmen in Bächen und Flüssen genügend Restwasser verbleibt. Für Bowil ist einzig der untere Wasserlauf der Chise (ab Groggenmoos Richtung Zäziwil) als mögliches Entnahmegewässer ausgeschieden. Alle anderen Bäche und Gräben sind davon ausgeschlossen. Wer Wasser aus Bächen für die landwirtschaftliche Bewässerung nutzen will, benötigt eine Konzession oder eine Bewilligung. Weitere Informationen: www.bvd.be.ch (Thema Wasser / Wassernutzung / Wasserentnahme bei Trockenheit) Wichtige Information für Tagesfamilien und Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern Betreuen Sie regelmässig tagsüber Kinder unter 12 Jahren in Ihrer eigenen Wohnung gegen Bezahlung? Dann gelten Sie als Tagesfamilie! Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gemäss Artikel 12 der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO, SR 211.222.338) eine Meldepflicht für die entgeltliche Betreuung von Kindern im eigenen Haushalt besteht. Das bedeutet, dass alle Tagesfamilien sich beim Amt für Integration und Soziales (AIS) anmelden müssen. Diese Meldepflicht ist wichtig, um die Qualität der Kinderbetreuung zu gewährleisten. Für weitere Informationen verweisen wir auf die Website des AIS. Stellen Sie sicher, dass Sie sich rechtzeitig anmelden, um den gesetzlichen Voraussetzungen zu entsprechen.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 215 __________________________________________________________________________________ August 2026 Seite: 7 Schulwegsicherheit Die Schule hat wieder begonnen: Ein rücksichtsvoller Fahrstil ist in der Nähe von Kindern immer angebracht. Kinder sind nicht nur die Verkehrsteilnehmergruppe mit der höchsten Letalitätsrate, sondern auch mit den schwersten Unfallfolgen. Einer der ersten Gründe dafür ist die Einschränkung ihrer kognitiven Fähigkeiten. Denn während sich das Gehör früh entwickelt, werden die Wahrnehmung und das Verständnis komplexer Geräusche mit 9 oder 10 Jahren erworben, ebenso wie die Fähigkeit, ein Geräusch in einer Aussenumgebung richtig zu lokalisieren. Vor dem Alter von 10 bis 11 Jahren ist das periphere Sehen des Kindes noch nicht ausgereift, und erst in diesem Alter gelingt es ihm, die Annäherungsgeschwindigkeit eines Fahrzeugs richtig einzuschätzen. Wir danken Ihnen für Ihr aufmerksames Fahren und Ihre Vorsicht im Strassenverkehr zu Gunsten unserer kleinen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Mitteilungen der Bau-, Ver- und Entsorgungskommission Vermeiden Sie unnötige Wasserbezüge – kontrollieren Sie die Armaturen regelmässig Funktionieren Ihre Wasserinstallationen einwandfrei? Kontrollieren Sie die privaten Anlagen regelmässig auf Schäden und Lecks? Ein regelmässiger Rundgang im Haus und eine Überprüfung des Wasserzählers hilft, mögliche Schäden frühzeitig zu erkennen und zusammen mit dem Installateur die nötigen Massnahmen zu ergreifen. Plötzlicher, hoher Wasserverbrauch kann auf undichte Leitungsteile und Toilettenspülungen oder defekte Armaturen hinweisen. Notieren Sie daher regelmässig den Stand des Wasserzählers. Dauernd drehende Rädchen im Zähler, wenn kein Wasserbezug erfolgt, können auf die vorerwähnten Schäden hinweisen. Ihr Fachmann hilft Ihnen dabei gerne weiter. Kunststoff entsorgen – aber richtig! Kunststoffabfälle können rund um die Uhr in kostenpflichtigen Gebührensäcken bei der Sammelstelle Langnaustrasse (hinter Feuerwehrmagazin) deponiert werden. In den Sammelsack gehören unter anderem Folien aller Art, Plastikflaschen und -schalen, Becher und Töpfe, Getränkekartons sowie Verpackungsmaterial. Ausführliche Informationen finden Sie unter www.sammelsack.ch. Die Abfallentsorgung ist grösstenteils kostenpflichtig. Auch die Sammlung und Wiederverwertung von Kunststoff ist nicht kostenlos. Wer beispielsweise Milchflaschen oder Getränkekartons einzeln in den Container wirft, verursacht zusätzlichen Aufwand für das Werkpersonal und Kosten für die Allgemeinheit. Personen, die keine Gebührensäcke kaufen möchten, werden gebeten, ihre Kunststoffgebinde beim nächsten Einkauf kostenlos in den dafür vorgesehenen Sammelbehältern der Grossverteiler zu entsorgen. Vielen Dank an alle, die ihre Abfälle korrekt entsorgen und damit einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Informationen der Wegkommission Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 215 Seite: 8 August 2026 1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11), Art. 80 Abs. 3 und Art. 83 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), Art. 56 und 57, unter anderem vor: • Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm freizuhalten. • Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden. • An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20 Metern einen Strassenabstand von 0.5 Metern ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen. • Vorbehalten bleiben strengere Gemeindevorschriften. 2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen alljährlich bis zum 31. Mai und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinunter gefallenem Reisig und Blattwerk zu reinigen. Entlang von Kantonsstrassen obliegt einzig die vorsorgliche Waldpflege entlang der Kantonsstrassen dem Tiefbauamt des Kantons Bern. Im Übrigen sind auch entlang der Kantonsstrassen die Grundeigentümer verantwortlich. 3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 0.5 m von der Gehweghinterkante einhalten.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 215 __________________________________________________________________________________ August 2026 Seite: 9 4. Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbauamts des Kantons Bern oder das zuständige Gemeindeorgan sind gerne zu näherer Auskunft bereit. Bei Missachtung der oben genannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten. Stelleninserat Winterdienst Zur Verstärkung unserer Wegequipe suchen wir ab dem Winter 2026/2027 Mitarbeiter/innen Winterdienst (nach Aufwand). Sie sind bereit, im Interesse der Verkehrsteilnehmer/innen Einsätze zu unregelmässigen Tages- und Nachtzeiten zu leisten? Zudem verfügen Sie über einen Führerausweis der Kategorie B oder G? Von Vorteil: • Eigenes Fahrzeug (Schmalspur-Traktor für die Räumung der Trottoirs) Wir bieten Ihnen: • Einsätze nach Bedarf während der Wintermonate • Entschädigung im Stundenlohn gemäss Personalreglement der Gemeinde Bowil Der Winterdienst soll langfristig sichergestellt werden. Daher freuen wir uns über zahlreiche Interessensmeldungen aus der Bevölkerung. Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne: Gemeinderat Beat Lehmann, Telefon 077 432 66 64. Gemeinsam sorgen wir für sichere Strassen und Wege in Bowil! Gastgewerbliche Einzelbewilligung – Einreichung nur noch online möglich Sie möchten eine Veranstaltung organisieren und benötigen dafür eine gastgewerbliche Einzelbewilligung? Wie Sie vorgehen müssen und welche zusätzlichen Angaben wir von Ihnen benötigen, erfahren Sie auf der Webseite der Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern www.rsta.dij.be.ch (Themen / Gastgewerbe). Falls Sie unsicher sind, ob Sie für Ihre Veranstaltung eine Bewilligung benötigen, kontaktieren Sie bitte die Gemeinde, in der der Anlass stattfinden wird. In der Gemeinde Bowil können Gesuche um gastgewerbliche Einzelbewilligungen nur noch online eingereicht werden. Gesuche in Papierform werden nicht mehr akzeptiert. Für die Erfassung eines Gesuches um gastgewerbliche Einzelbewilligungen benötigen Sie ein BE-Login. Beilagen zum Gesuch können direkt hochgeladen werden. Sollten Sie noch kein BE-Login besitzen, gelangen Sie über folgenden Link zur Registrierung: https://www.belogin.directories.be.ch/emaillogin/gui/registration/createmaillogin Gesuche um gastgewerbliche Einzelbewilligung sind in der Regel spätestens 20 Tage (60 Tage bei Anlässen mit über 500 Personen, 90 Tage bei Anlässen im Wald) vor dem geplanten Anlass online einzureichen. Bei verspäteter Eingabe besteht kein Anspruch auf eine rechtzeitige Bewilligungserteilung. Die Einwohnerkontrolle bittet um Ihre Mithilfe Die Einwohnerkontrolle dient als zentrale Datenquelle für Verwaltungsaufgaben. Um effizient und kostensparend (z. B. bei Mitteilungen zu Wasserleitungsbrüchen oder Besprechungen) informieren zu können, bitten wir Sie, Ihre aktuellen Kontaktangaben wie E-Mail und Handynummer mitzuteilen und Änderungen umgehend zu melden. Danke für die aktive Mitarbeit. Ihre Meldungen senden Sie an: info@bowil.ch, per telefonische Mitteilung an 031 711 01 46 oder informieren Sie uns persönlich am Schalter.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 215 Seite: 10 August 2026 Ausbildungsbeiträge 2026/2027 Die Stipendienformulare für das Ausbildungsjahr 2026/2027 sind erhältlich. Sie haben die Möglichkeit, die Formulare direkt von der Internetseite https://www.bkd.be.ch/de/start/dienstleistungen/foerderung-undunterstuetzung/ausbildungsbeitraege/stipendien.html herunterzuladen. Wer keinen Internetzugriff hat, kann sich telefonisch bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge melden (Telefon 031 633 83 40). Der Eingangstermin für Gesuche für Ausbildungsjahre, die in der zweiten Jahreshälfte beginnen, ist der 31. Dezember. Zählerablesungen Ab 2026 wird der jährliche Wasserverbrauch mittels Selbstablesekarten ermittelt. Im Herbst 2026 erfolgt der erstmalige Versand der Selbstablesekarten an die Hauseigentümer bzw. Liegenschaftsverwaltungen zur Meldung der Zählerstände. Die Wasser- und Abwasserrechnungen werden jährlich jeweils im November verschickt. Eigentumswechsel bei einer Liegenschaft Bei einem Eigentumswechsel bitten wir Sie, das dafür vorgesehene Formular «Meldung Eigentumswechsel» vollständig auszufüllen und mit einem Foto des Zählerstandes per E-Mail an info@bowil.ch weiterzuleiten oder am Schalter der Gemeindeverwaltung abzugeben. Das Formular finden Sie auf unserer Webseite www.bowil.ch in der Rubrik Onlineschalter. Bitte beachten Sie: • Bei einem Wechsel bitten wir um Angabe des Stichtages für «Nutzen und Schaden». • Die bisherige und die neue Eigentümerschaft muss mit vollständigen Kontaktdaten eingetragen werden. • Mit dem Formular «Meldung Eigentumswechsel» ist ein Foto des Zählerstandes einzureichen. Die Gemeinde stellt bei einem Liegenschaftsverkauf der bisherigen Eigentümerschaft die Schlussabrechnung zu, sobald der Zählerstand (Formular Eigentumswechsel und Foto Zähler) gemeldet wurde. Mieterwechsel Bei einem Mieterwechsel erfolgt keine Ablesung. Die Aufteilung der Verbrauchskosten liegt in der Verantwortung der Eigentümer. Bei Fragen gibt Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne Auskunft (Telefon 031 711 01 46, info@bowil.ch). Bekämpfung von Problempflanzen – Schmalblättriges Greiskraut / Kreuzkraut Beschreibung: Das Greiskraut ist ein 20 bis 60 cm hoher, mehrjähriger Halbstrauch, der an der Basis verholzt. Es besitzt 6 - 7 cm lange, schmale Blätter. Typisch sind auch die dunklen Spitzen an den Hüllblättern der Blütenköpfchen. Die Pflanze stammt ursprünglich aus Südafrika und wurde mit grosser Wahrscheinlichkeit mit verunreinigten Wollimporten eingeführt. Sie wächst hauptsächlich entlang von Strassen, häufig Autobahnen, und Eisenbahnlinien. Die Blütezeit dauert etwa von Mai bis Dezember, mit je einer Spitze am Anfang und gegen den Schluss der Blühperiode. Pro Pflanze werden sehr viele flugfähige Samen gebildet, die mit dem Fahrtwind der Fahrzeuge weiterverbreitet werden. Gefahren: Die ganze Pflanze ist giftig (Pyrrolizidinalkaloide) und kann Mensch und Vieh gefährden, wenn Teile von ihr aufgenommen werden. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn sich die Pflanze auch auf Getreidefeldern ausbreitet und somit als Verunreinigung ins Getreide gelangt. Da sich das Greiskraut stark ausbreitet, kann es zudem einheimische Pflanzen verdrängen.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 215 __________________________________________________________________________________ August 2026 Seite: 11 Bekämpfung: Das Schmalblättrige Greiskraut ist ziemlich herbizidresistent und mahdtolerant und somit nicht ganz einfach zu bekämpfen. Es muss vor der Blütezeit ausgerissen werden, damit es nicht versamen kann. Um die weitere Ausbreitung sicher zu verhindern, sollte das Material in einer Kehrichtverbrennungsanlage entsorgt werden. Aufgrund ihrer Giftigkeit darf die Pflanze nicht ins Heu gelangen. Zuständigkeit Bekämpfung: Zuständig für die Bekämpfung von invasiven Neophyten sind die jeweiligen Grundeigentümer. Entsorgung: Bitte keine Entsorgung im Grüngut, sondern benutzen Sie dafür gebührenfreie Kehrichtsäcke und entsorgen Sie diese kostenlos im Neophytencontainer beim Werkhof Schächli. Weitere Informationen, Merkblätter und Bekämpfungsmassnahmen finden Sie unter: www.be.ch/natur, www.neophyt.ch, www.infoflora.ch, sowie bei der Gemeinde Bowil. Lagerung und Deponierung entlang von Gewässern Das Lagern und Deponieren von Holz, Baumaterial, Fahrzeugen, Siloballen, Abfällen etc. ist im Uferbereich und der Uferbestockung (inkl. Krautsaum) nicht gestattet. Die Wasserbaukommission Bowil fordert alle Grundeigentümer auf, einen Mindestabstand von fünf Metern von Gewässern einzuhalten, damit der Zugang zu den Gewässern jederzeit gewährleistet werden kann und das Material bei allfälligen Überschwemmungen nicht mitgerissen werden. Die Gemeinde Bowil lehnt jegliche Haftung im Schadenfall ab. Leider wurde in der Vergangenheit immer wieder festgestellt, dass ausgerissenes Unkraut und Neophyten sowie Rasenschnitt in und entlang von Bowiler Gewässern entsorgt wurden. Die Verursacher werden aufgefordert, auf jegliche Entsorgung in und entlang von Gewässern zu verzichten und Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Die Kommission dankt für die Frei- und Sauberhaltung der Gewässer. Informationen der AHV-Zweigstelle Beitragspflicht für Nichterwerbstätige und Selbständigerwerbende Nichterwerbstätige In der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO) gelten Personen als Nichterwerbstätige, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, namentlich:

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 215 Seite: 12 August 2026 • vorzeitig Pensionierte, • Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten • Empfänger und Empfängerinnen von Kranken- und Unfalltaggeldern • Studierende (siehe Merkblatt 2.10 - Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO) • Weltreisende • ausgesteuerte Arbeitslose • Geschiedene • Verwitwete • Ehefrauen und Ehemänner von Pensionierten, die das AHV-Referenzalter noch nicht erreicht haben • Ehefrauen und Ehemänner von im Ausland erwerbstätigen Ehepartnern • Versicherte, die ein Mindesteinkommen oder andere Leistungen der öffentlichen Sozialhilfe beziehen. Unter gewissen Voraussetzungen gelten auch Personen als Nichterwerbstätige, die nicht voll und auf Dauer erwerbstätig sind (Teilzeitbeschäftigte). Nichterwerbstätige entrichten Beiträge an die AHV/IV/EO ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs bis zum Erreichen des Referenzalters. Wer noch nicht als Nichterwerbstätige(r) erfasst ist, hat sich bei der AHV-Zweigstelle des Wohnorts zu melden. Anmeldeformular für Nichterwerbstätige Merkblatt 2.03 - Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO Selbständigerwerbende In der AHV/IV/EO gelten Frauen und Männer als selbständigerwerbend, wenn sie • unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten, indem sie z.B. nach Aussen mit eigenem Firmennamen auftreten, und • in unabhängiger Stellung und auf ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tätig sind, indem, sie z.B. Investitionen tätigen, Personal beschäftigen, ihre Betriebsorganisation frei wählen und für mehrere Auftraggeber tätig sind. Ob eine versicherte Person im Sinn der AHV selbständigerwerbend ist, beurteilt die Ausgleichskasse im Einzelfall für jedes Entgelt separat. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass die gleiche Person für eine Tätigkeit als unselbständig-, für eine andere als selbständigerwerbend beurteilt wird. Massgebend für die Beurteilung der Ausgleichskasse sind die effektiven wirtschaftlichen Gegebenheiten, nicht die vertraglichen Verhältnisse. Selbständigerwerbende entrichten Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), an die Invalidenversicherung (IV), an die Familienausgleichskasse, der sie angeschlossen sind und an die Erwerbsersatzordnung (EO) ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs. Sie sind dagegen nicht versichert gegen Arbeitslosigkeit und Unfall. Zudem fallen sie nicht unter das Obligatorium der beruflichen Vorsorge (BVG). Wer noch nicht als Selbständigerwerbende(r) erfasst ist, hat sich bei der AHV-Zweigstelle des Geschäftssitzes zu melden. Anmeldeformular für Selbständigerwerbende Merkblatt 2.02 - Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO Auskünfte www.akbern.ch oder www.ahv-iv.ch und bei den AHV-Zweigstellen.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 215 __________________________________________________________________________________ August 2026 Seite: 13 Anlässe in Bowil Hier finden Sie alle im Veranstaltungskalender Bowil enthaltenen Anlässe: Wann Was Wer Wo Mittwoch, 19.08.2026 Brockenstube Abendverkauf Landfrauenverein Bowil Altes Feuerwehrmagazin Dorf Sonntag, 30.08.2026 4. Obligatorische Übung Militärschützen Bowil Schützenhaus Groggenmoos Montag, 31.08.2026 Blutspenden Samariterverein Oberes Kiesental Aula Schulhaus Grosshöchstetten Samstag, 05.09.2026 Brockenstube Landfrauenverein Altes Feuerwehrmagazin Dorf Montag, 14.09.2026 Informations- und Rekrutierungsabend Feuerwehr Region Langnau Feuerwehrmagazin Bowil Mittwoch, 16.09.2026 Brockenstube Abendverkauf Landfrauenverein Bowil Altes Feuerwehrmagazin Dorf Donnerstag, 17.09.2026 Zäme ga Reise Landfrauenverein Bowil Marbachegg Freitag, 25.09.2026 Viehschau Viehzuchtverein Bowil Schulhaus Dorf Freitag, 25.09.2026 Samstag, 26.09.2026 Kirchgemeinde- schiessen Militärschützen Bowil und Schützen Grosshöchstetten Schützenhaus Grosshöchstetten Samstag, 03.10.2026 Brockenstube Landfrauenverein Bowil Altes Feuerwehrmagazin Dorf Samstag, 03.10.2026 Gmüetliche Abe Trachtengruppe Bowil Turnhalle Schulhaus Dorf Samstag, 10.10.2026 Schlussschiessen Militärschützen Bowil Schützenhaus Groggenmoss Dienstag, 13.10.2026 Blutspenden Samariterverein Oberes Kiesental Mehrzweckanlage Zäziwil Donnerstag, 15.10.2026 Zäme si Landfrauenverein Bowil Blockhaus Schächli Dienstag, 20.10.2026 Themen-Anlässe «Leben und Wohnen» - Wegweiser zu Ergänzungsleistung Regionale Alters- & Generationenarbeit Aula Schulhaus Zäziwil Freitag, 23.10.2026 Brockenstube Abendverkauf Landfrauenverein Bowil Altes Feuerwehrmagazin Dorf

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 215 Seite: 14 August 2026 Freitag, 23.10.2026 Samstag, 24.10.2026 Kinder-Kleider-Börse Landfrauenverein Bowil Altes Feuerwehrmagazin Dorf Samstag, 24.10.2026 Brockenstube Landfrauenverein Bowil Altes Feuerwehrmagazin Dorf Samstag, 24.10.2026 KürbissuppeÄssä Landfrauenverein Bowil Altes Feuerwehrmagazin Dorf Samstag, 07.11.2026 Brockenstube Landfrauenverein Bowil Altes Feuerwehrmagazin Dorf Freitag, 13.11.2026 Samstag, 14.11.2026 Kirchenkonzert Musikgesellschaft Eintracht Zäziwil Kirche Zäziwil Dienstag, 17.11.2026 Zäme ässe Landfrauenverein Bowil Gasthof Schlossberg Bori Dienstag, 20.10.2026 Themen-Anlässe «Leben und Wohnen» - Wohnangebote Teil 1 Regionale Alters- & Generationenarbeit Aula Schulhaus Zäziwil

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 215 __________________________________________________________________________________ August 2026 Seite: 15 Bibliothek

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 215 Seite: 16 August 2026 Allgemeine Informationen Bücherschrank am Bahnhof Der öffentliche Bücherschrank am Bahnhof lädt zum Stöbern, Tauschen und Lesen ein. Bücher können kostenlos mitgenommen oder gegen gut erhaltene Exemplare ausgetauscht werden. Der Bücherschrank wurde vom Landfrauenverein Bowil im Rahmen eines Mikroprojekts der Gemeinde Bowil realisiert.

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Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 215 Seite: 18 August 2026

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Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 215 Seite: 22 August 2026

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 215 __________________________________________________________________________________ August 2026 Seite: 23

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 215 Seite: 24 August 2026

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 215 __________________________________________________________________________________ August 2026 Seite: 25

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 215 Seite: 26 August 2026

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 215 __________________________________________________________________________________ August 2026 Seite: 27

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 215 Seite: 28 August 2026 Informationen der Schule

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