Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 215 Seite: 4 August 2026 Personalinformationen Irene Zahno wird ab 1. April 2027 die Funktion als Gemeindeschreiberin und Bauverwalterin in Bowil übernehmen. Sie ersetzt damit den langjährigen Gemeindeschreiber Urs Rüegger. Irene Zahno bringt grosse Erfahrungen in der Verwaltungstätigkeit mit. Sie amtete bereits in Trubschachen und aktuell in Eriswil als Gemeindeschreiberin und unterstützte die Gemeinde Sumiswald als Sachbearbeiterin Umwelt. Sie ist im Besitz der nötigen Fachausweise und wird ab 1. März 2027 in die Sachgebiete eingearbeitet. Sie wohnt mit ihrer Familie in Trubschachen. Der Gemeinderat ist erfreut, die Nachfolgeregelung in dieser Kaderposition in der Person von Irene Zahno gefunden zu haben und freut sich sehr auf die kommende Zusammenarbeit. Renate Fankhauser, Hinterschwändi 71d, wird den Gemeindebetrieb im Bereich der Hauswartungsarbeiten in den Gemeindeliegenschaften ab sofort unterstützen. Sie wird die Stellvertretung von Urs Steiner und Renate Zürcher übernehmen und bei Bedarf auch bei anderweitigen Anlässen kurzfristig einspringen. Sie amtet bereits als stellvertretende Hauswartin in der Freizeitanlage Schächli. Der Gemeinderat freut sich auf die weitere Zusammenarbeit mit Renate Fankhauser und wünscht ihr einen guten Start im neuen Betätigungsfeld. Laura Wälchli aus Konolfingen hat anfangs August ihre Ausbildung als Kauffrau EFZ in der Branche öffentliche Verwaltung bei der Gemeindeverwaltung Bowil gestartet. Das Personal der Gemeinde Bowil und der Gemeinderat heissen sie herzlich willkommen und wünschen Laura Wälchli viel Erfolg während der Lehrzeit. Überarbeitung Personalreglement Bowil Das Personalreglement der Gemeinde Bowil wurde im Bereich der Entschädigung für die Exekutivmitglieder seit dem Jahr 2017 nicht mehr angepasst. Der zeitliche Aufwand für ein Gemeinderatsmandat hat in den letzten Jahren massiv zugenommen, da die einzelnen Geschäftsfälle oft komplexere Inhalte aufweisen und demzufolge intensiver bearbeitet werden müssen. Dazu kommt, dass die Verantwortung in diesem Amt in den letzten Jahren gestiegen ist. Die Erwartungshaltung von aussen gegenüber „der Gemeinde“ steigt ebenfalls stetig an. Die politischen Vorgaben in den einzelnen Lebensbereichen werden immer mehr reglementiert, was eine Umsetzung in der Regel nicht vereinfacht. Die Jahresentschädigungen der Ratsmitglieder wurden mit Gemeinden in der näheren Umgebung verglichen. Bei diesem Vergleich ist zu beachten, dass jede Gemeinde eigene Vorgaben kennt, was die Pauschalen für das Amt, Sitzungsgelder, Infrastrukturbeiträge, Repräsentationsentschädigungen etc. angeht. Die aktuelle Erhöhung der Grundpauschalen für alle Ratsmitglieder beträgt insgesamt CHF 9‘000.00. Die Definition, welche Tätigkeiten in den Jahresentschädigungen enthalten sind, wurde überarbeitet. Anderweitiger Aufwand ausserhalb dieser definierten Pauschalentschädigung wird mit einem Stundenlohn nach der Gehaltsklassentabelle des Kantons entschädigt. Für Details wird auf die überarbeitete Reglementversion (Auflageakten) verwiesen. Im Zuge der Reglementsüberarbeitung wurde der Erlasstext allgemein aktualisiert. Bei der Aus- und Weiterbildung des Gemeindepersonals übernimmt die Gemeinde künftig die gesetzlichen Vorgaben des Kantons. Um die Anstellungsbedingungen attraktiver zu gestalten, wird der Anteil der Gemeinde an den Kosten der Pensionskasse geringfügig angepasst.
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