Bowil Zytig Nr. 215 | August 2026

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 215 __________________________________________________________________________________ August 2026 Seite: 5 Das überarbeitete Reglement ist vom Gemeinderat am 07.07.2026 beschlossen worden. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum und wurde im Anzeiger Konolfingen vom 13.08.2026 publiziert. Die Referendumsfrist dauert bis 14.09.2026. Die Unterlagen liegen öffentlich auf oder können auf der Website der Gemeinde eingesehen werden. Ersatzwahl Bau-, Ver- und Entsorgungskommission Bowil Peter Schüpbach, Mitglied der Bau-, Ver- und Entsorgungskommission und gleichzeitig Brunnenmeister der Gemeinde Bowil, tritt per 31.12.2026 infolge Pensionierung von seinen Ämtern zurück. Der Gemeinderat hat für die Fachkommission eine Ersatzwahl angeordnet. Kandidaturen können bis 31.10.2026 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Die Zahl der Vorschläge ist nicht begrenzt. Jeder Wahlvorschlag muss das schriftliche Einverständnis der Kandidatin oder des Kandidaten enthalten. Formulare können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden oder stehen unter www.bowil.ch zur Verfügung. Brunnenmeister der Gemeinde Bowil Wie im vorherigen Text erwähnt, tritt Peter Schüpbach infolge seiner wohlverdienten Pensionierung per Ende Jahr vom Amt des Brunnenmeisters zurück. Er nimmt diese Funktion seit 2009 wahr und ist mit Leib und Seele „Wassermeister“ der Gemeinde. Die Tätigkeit ist nicht zu unterschätzen, ist doch der Brunnenmeister als Hüter des nassen Elementes rund um die Uhr in Bereitschaft. Die Funktion beinhaltet in erster Linie den Ersteinsatz und die Koordination bei Wasserleitungsbrüchen sowie die Beratung der Abonnentinnen und Abonnenten bei Fragen um die hauseigenen Installationen und bei der Suche von Lecks. Kontrolltätigkeiten im Bereich der Qualitätssicherung entfallen, da der Wasserverbund Kiesental als Lieferant dafür zuständig ist. Reparaturen am Leitungsnetz und den Löschwassereinrichtungen werden in der Regel durch Fachfirmen ausgeführt. Die Tätigkeit wird aktiv durch das Werkhofteam unterstützt. Die Funktion kann voraussichtlich intern besetzt werden. Baubewilligungen Seit der letzten Ausgabe der Bowil-Zytig sind durch die zuständigen Bewilligungsbehörden folgende Bauentscheide erteilt worden: • Beutler Daniel, Schlossberg 53; Erneuerung Mistplatz mit Güllegrube für Hobby-Tierhaltung im Bereich der Liegenschaft Hopfern 54 (Bewilligungsbehörde: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland). Informationen der Verwaltung und der Kommissionen Zivilstandsänderungen in der Bowil-Zytig Die Umfrage in der letzten Bowil-Zytig hat gezeigt, dass die Veröffentlichung der Zivilstandsänderungen bei der Bevölkerung auf wenig Interesse stösst. Deshalb wird die Publikation der Zivilstandsänderungen nicht eingeführt.

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