Bowil Zytig Nr. 215 | August 2026

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 215 Seite: 6 August 2026 Umstrukturierung der Wildhut im Kanton Bern Ab anfangs August wird die Wildhut im Kanton Bern neu organisiert. Den zuständigen Wildhüter finden Sie auf der Webseite des Kantons. Die jeweiligen Zuständigkeitsgebiete sind im kantonalen Geoportal ersichtlich. Die Wildhüter stehen von 07.00 bis 19.00 Uhr zur Verfügung. Zwischen 19.00 und 07.00 Uhr nimmt die Polizei den Anruf entgegen (Telefon 117). Für Bowil ist weiterhin Wildhüter Fritz Dürig zuständig. Sie erreichen ihn unter der Nummer 0800 940 100 (Ansagetext abhören, Eingabe der Ziffern 2232, Sie werden dann direkt verbunden). Nehmen Sie mit dem Wildhüter Kontakt auf, wenn Sie tote Wildtiere finden oder kranke und verletzte Tiere beobachten. Wildhüterinnen und Wildhüter sind ausserdem Ansprechpersonen für Fragen zu Wildtieren und Vögel. Wasserentnahme aus Oberflächengewässer In niederschlagsarmen, heissen Sommern steigt der Druck auf die Lebewesen in den Gewässern an. Zugleich steigt der Bedarf an Wasser in Gärten und Landwirtschaft. In Hitzeperioden ist es besonders wichtig, dass trotz Wasserentnahmen in Bächen und Flüssen genügend Restwasser verbleibt. Für Bowil ist einzig der untere Wasserlauf der Chise (ab Groggenmoos Richtung Zäziwil) als mögliches Entnahmegewässer ausgeschieden. Alle anderen Bäche und Gräben sind davon ausgeschlossen. Wer Wasser aus Bächen für die landwirtschaftliche Bewässerung nutzen will, benötigt eine Konzession oder eine Bewilligung. Weitere Informationen: www.bvd.be.ch (Thema Wasser / Wassernutzung / Wasserentnahme bei Trockenheit) Wichtige Information für Tagesfamilien und Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern Betreuen Sie regelmässig tagsüber Kinder unter 12 Jahren in Ihrer eigenen Wohnung gegen Bezahlung? Dann gelten Sie als Tagesfamilie! Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gemäss Artikel 12 der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO, SR 211.222.338) eine Meldepflicht für die entgeltliche Betreuung von Kindern im eigenen Haushalt besteht. Das bedeutet, dass alle Tagesfamilien sich beim Amt für Integration und Soziales (AIS) anmelden müssen. Diese Meldepflicht ist wichtig, um die Qualität der Kinderbetreuung zu gewährleisten. Für weitere Informationen verweisen wir auf die Website des AIS. Stellen Sie sicher, dass Sie sich rechtzeitig anmelden, um den gesetzlichen Voraussetzungen zu entsprechen.

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