Bowil Zytig Nr. 215 | August 2026

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 215 Seite: 10 August 2026 Ausbildungsbeiträge 2026/2027 Die Stipendienformulare für das Ausbildungsjahr 2026/2027 sind erhältlich. Sie haben die Möglichkeit, die Formulare direkt von der Internetseite https://www.bkd.be.ch/de/start/dienstleistungen/foerderung-undunterstuetzung/ausbildungsbeitraege/stipendien.html herunterzuladen. Wer keinen Internetzugriff hat, kann sich telefonisch bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge melden (Telefon 031 633 83 40). Der Eingangstermin für Gesuche für Ausbildungsjahre, die in der zweiten Jahreshälfte beginnen, ist der 31. Dezember. Zählerablesungen Ab 2026 wird der jährliche Wasserverbrauch mittels Selbstablesekarten ermittelt. Im Herbst 2026 erfolgt der erstmalige Versand der Selbstablesekarten an die Hauseigentümer bzw. Liegenschaftsverwaltungen zur Meldung der Zählerstände. Die Wasser- und Abwasserrechnungen werden jährlich jeweils im November verschickt. Eigentumswechsel bei einer Liegenschaft Bei einem Eigentumswechsel bitten wir Sie, das dafür vorgesehene Formular «Meldung Eigentumswechsel» vollständig auszufüllen und mit einem Foto des Zählerstandes per E-Mail an info@bowil.ch weiterzuleiten oder am Schalter der Gemeindeverwaltung abzugeben. Das Formular finden Sie auf unserer Webseite www.bowil.ch in der Rubrik Onlineschalter. Bitte beachten Sie: • Bei einem Wechsel bitten wir um Angabe des Stichtages für «Nutzen und Schaden». • Die bisherige und die neue Eigentümerschaft muss mit vollständigen Kontaktdaten eingetragen werden. • Mit dem Formular «Meldung Eigentumswechsel» ist ein Foto des Zählerstandes einzureichen. Die Gemeinde stellt bei einem Liegenschaftsverkauf der bisherigen Eigentümerschaft die Schlussabrechnung zu, sobald der Zählerstand (Formular Eigentumswechsel und Foto Zähler) gemeldet wurde. Mieterwechsel Bei einem Mieterwechsel erfolgt keine Ablesung. Die Aufteilung der Verbrauchskosten liegt in der Verantwortung der Eigentümer. Bei Fragen gibt Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne Auskunft (Telefon 031 711 01 46, info@bowil.ch). Bekämpfung von Problempflanzen – Schmalblättriges Greiskraut / Kreuzkraut Beschreibung: Das Greiskraut ist ein 20 bis 60 cm hoher, mehrjähriger Halbstrauch, der an der Basis verholzt. Es besitzt 6 - 7 cm lange, schmale Blätter. Typisch sind auch die dunklen Spitzen an den Hüllblättern der Blütenköpfchen. Die Pflanze stammt ursprünglich aus Südafrika und wurde mit grosser Wahrscheinlichkeit mit verunreinigten Wollimporten eingeführt. Sie wächst hauptsächlich entlang von Strassen, häufig Autobahnen, und Eisenbahnlinien. Die Blütezeit dauert etwa von Mai bis Dezember, mit je einer Spitze am Anfang und gegen den Schluss der Blühperiode. Pro Pflanze werden sehr viele flugfähige Samen gebildet, die mit dem Fahrtwind der Fahrzeuge weiterverbreitet werden. Gefahren: Die ganze Pflanze ist giftig (Pyrrolizidinalkaloide) und kann Mensch und Vieh gefährden, wenn Teile von ihr aufgenommen werden. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn sich die Pflanze auch auf Getreidefeldern ausbreitet und somit als Verunreinigung ins Getreide gelangt. Da sich das Greiskraut stark ausbreitet, kann es zudem einheimische Pflanzen verdrängen.

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