Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 215 __________________________________________________________________________________ August 2026 Seite: 9 4. Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbauamts des Kantons Bern oder das zuständige Gemeindeorgan sind gerne zu näherer Auskunft bereit. Bei Missachtung der oben genannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten. Stelleninserat Winterdienst Zur Verstärkung unserer Wegequipe suchen wir ab dem Winter 2026/2027 Mitarbeiter/innen Winterdienst (nach Aufwand). Sie sind bereit, im Interesse der Verkehrsteilnehmer/innen Einsätze zu unregelmässigen Tages- und Nachtzeiten zu leisten? Zudem verfügen Sie über einen Führerausweis der Kategorie B oder G? Von Vorteil: • Eigenes Fahrzeug (Schmalspur-Traktor für die Räumung der Trottoirs) Wir bieten Ihnen: • Einsätze nach Bedarf während der Wintermonate • Entschädigung im Stundenlohn gemäss Personalreglement der Gemeinde Bowil Der Winterdienst soll langfristig sichergestellt werden. Daher freuen wir uns über zahlreiche Interessensmeldungen aus der Bevölkerung. Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne: Gemeinderat Beat Lehmann, Telefon 077 432 66 64. Gemeinsam sorgen wir für sichere Strassen und Wege in Bowil! Gastgewerbliche Einzelbewilligung – Einreichung nur noch online möglich Sie möchten eine Veranstaltung organisieren und benötigen dafür eine gastgewerbliche Einzelbewilligung? Wie Sie vorgehen müssen und welche zusätzlichen Angaben wir von Ihnen benötigen, erfahren Sie auf der Webseite der Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern www.rsta.dij.be.ch (Themen / Gastgewerbe). Falls Sie unsicher sind, ob Sie für Ihre Veranstaltung eine Bewilligung benötigen, kontaktieren Sie bitte die Gemeinde, in der der Anlass stattfinden wird. In der Gemeinde Bowil können Gesuche um gastgewerbliche Einzelbewilligungen nur noch online eingereicht werden. Gesuche in Papierform werden nicht mehr akzeptiert. Für die Erfassung eines Gesuches um gastgewerbliche Einzelbewilligungen benötigen Sie ein BE-Login. Beilagen zum Gesuch können direkt hochgeladen werden. Sollten Sie noch kein BE-Login besitzen, gelangen Sie über folgenden Link zur Registrierung: https://www.belogin.directories.be.ch/emaillogin/gui/registration/createmaillogin Gesuche um gastgewerbliche Einzelbewilligung sind in der Regel spätestens 20 Tage (60 Tage bei Anlässen mit über 500 Personen, 90 Tage bei Anlässen im Wald) vor dem geplanten Anlass online einzureichen. Bei verspäteter Eingabe besteht kein Anspruch auf eine rechtzeitige Bewilligungserteilung. Die Einwohnerkontrolle bittet um Ihre Mithilfe Die Einwohnerkontrolle dient als zentrale Datenquelle für Verwaltungsaufgaben. Um effizient und kostensparend (z. B. bei Mitteilungen zu Wasserleitungsbrüchen oder Besprechungen) informieren zu können, bitten wir Sie, Ihre aktuellen Kontaktangaben wie E-Mail und Handynummer mitzuteilen und Änderungen umgehend zu melden. Danke für die aktive Mitarbeit. Ihre Meldungen senden Sie an: info@bowil.ch, per telefonische Mitteilung an 031 711 01 46 oder informieren Sie uns persönlich am Schalter.
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