Bowil Zytig Nr. 214 | Mai 2026

Bowil Zytig Mitteilungsblatt der Gemeinde 3533 Bowil 39. Jahrgang / Ausgabe Nr. 214 vom Mai 2026 Der Bach darf schlängeln, das Schächli strahlen und wir dürfen stolz sein. Bowil ist ein Ort, an dem Natur, Erholung und auch ein angenehmes Gespräch direkt vor der eigenen Haustür warten. Wer hier unterwegs ist, findet Ruhe, Bewegung, frische Luft und Aussicht, trifft manchmal sogar auf Nachbarn, die eigentlich nur schnell den Briefkasten leeren wollten und dann doch noch eine halbe Stunde plaudern. Ende Jahr ist geplant, mit der Revitalisierung des Gropbachs zu starten. Damit bekommt der Bach wieder mehr Raum, mehr Natürlichkeit und die Möglichkeit, sich so zu bewegen, wie es ein Bach eben gerne tut. Mit Kurven statt im Gleichschritt. Gleichzeitig schaffen wir wertvolle Lebensräume, verbessern mit der Längsvernetzung den Hochwasserschutz und werten unsere Landschaft auf. Der Gropbach wird künftig wieder als natürlicher Bach verlaufen und fliessen. Bereits mehrfach bis zur Abstimmung wurde über dieses wichtige Vorhaben berichtet und die Hintergründe des Projekts aufgezeigt. Nun freut es uns besonders, dass aus den damaligen Informationen und Anstrengungen konkrete Schritte werden und die Umsetzung beginnt. So zeigt sich einmal mehr: Gute Ideen brauchen manchmal etwas Zeit. Auch unser Blockhaus im Schächli zieht einen Nutzen daraus. Seit Jahren kommen hier Familien, Vereine, Betriebe und Besucher für gemütliche oder sportliche Veranstaltungen zusammen. Hier wurden schon Würste grilliert, Geschichten erzählt und vermutlich manche Weltprobleme gelöst, zumindest bis zum Dessert. Solche Projekte sollen für Bowil stehen: Wir erhalten Wertvolles, verbessern Sinnvolles und investieren mit Bodenständigkeit in Natur, Gemeinschaft und Lebensqualität. So dürfen wir mutig nach vorne schauen. Diesen Sommer verabschieden wir uns mit tiefem Dank und grosser Wertschätzung von unserem langjährigen Wegmeister Peter Schenk, der nach beeindruckenden 28 Jahren zuverlässiger und engagierter Tätigkeit seinen wohlverdienten Ruhestand antritt. Sein Einsatz, seine Verlässlichkeit und sein Herzblut haben Bowil in dieser Zeit massgeblich geprägt. Wir wünschen Peter eine erfüllte, erfolgreiche und rundum schöne Zeit in seiner neuen Lebensphase. Für die Zukunft freuen wir uns, mit Alex Henzer einen würdigen Nachfolger einzulernen, und wünschen ihm bereits heute viel Erfolg und Freude in seiner Arbeit. Im kommenden Jahr werden wir einen weiteren bedeutenden Abschied erleben: Nach fast 29 Jahren wird unser Gemeindeschreiber und Bauverwalter Urs Rüegger im März 2027 in den frühzeitigen Ruhestand treten. In dieser Ausgabe berichten wir ausführlich über seinen Beitrag zur Gemeinde, sowie über interessante Einblicke in die Abläufe der Verwaltung. Wir sind ihm sehr dankbar, dass er uns frühzeitig über seinen Entscheid informiert hat und auch noch ein Jahr für uns da ist. Es erfüllt uns mit besonderem Stolz, als Arbeitgeber unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit echter Wertschätzung und engagierter Unterstützung zu begleiten. Ich wünsche euch allen einen herrlichen Sommer voller Wärme, Erholung und glücklicher Begegnungen. Geniesst die vielen besonderen Augenblicke in Bowil und unseren Nachbargemeinden in vollen Zügen. Euer Gemeindepräsident Manuel Lüscher

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 Seite: 2 Mai 2026 Impressum Titelbild: Chuderhüsi, Manuel Lüscher Redaktion: Gemeindeverwaltung, 3533 Bowil Auflage: 660 Exemplare Verteilgebiet: Gemeinde Bowil Erscheint: 4 x jährlich Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe: https://www.bowil.ch/gemeinde-bowil/gemeinde/bowil-zytig Gemeindeverwaltung und Postagentur, 3533 Bowil: Tel. 031 711 01 46 / Mail: info@bowil.ch / Web: www.bowil.ch Montag 8.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag und Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr Hausärztlicher Notfalldienst: 1. Hausarzt anrufen Band abhören für Stellvertretung, falls niemand erreichbar ist: 2. Notfallnummer wählen: 0900 57 67 47 SPITEX Region Konolfingen 031 770 22 00 (Telefon werktags: 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00) Samariterverein Ob. Kiesental Burkhalter Simone (Präsidentin) Tel: 079 323 21 37 https://www.sv-ok.ch Botschaft zu den Versammlungsgeschäften........................................................................... 4 1. Gemeinderechnung 2025 .....................................................................................................................4 2. Kreditabrechnungen .............................................................................................................................7 3. Informationen durch den Gemeinderat .................................................................................................8 4. Verschiedenes ...................................................................................................................................... 8 Informationen des Gemeinderates ........................................................................................... 8 Aktuelles aus dem Gemeinderat...............................................................................................................8 Personalinformationen..............................................................................................................................9 Baubewilligungen ...................................................................................................................................10 Informationen der Verwaltung und der Kommissionen........................................................ 10 Neuzuteilung der AVA Zuständigkeit ......................................................................................................10 Betreuungsgutscheine 2026/2027 ..........................................................................................................10 Gemeindebeiträge 2026 .........................................................................................................................11 Umfrage Zivilstandsänderungen .............................................................................................................11 Informationen der Wegkommission ........................................................................................................11 Informationen aus der Bau-, Ver- und Entsorgungskommission .............................................................12 Asiatische Hornisse ................................................................................................................................13 Bekämpfung von Problempflanzen – invasive Neophyten ......................................................................14 Gewässerraum und Landwirtschaft – korrekte Nutzung des Gewässerraums ........................................16 Informationen der AHV-Zweigstelle – Einkommensteilung im Scheidungsfall (Splitting) .........................17 Anlässe in Bowil .....................................................................................................................................18 Bibliothek ................................................................................................................................................ 19 Vereinsanlässe und allgemeine Informationen ..................................................................... 20 Informationen der Schule........................................................................................................ 31

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 ___________________________________________________________________________________ Mai 2026 Seite: 3 Versammlung der Gemeinde Bowil Montag, 01. Juni 2026, 20.00 Uhr SCHULHAUS DORF Folgende Geschäfte sind traktandiert: 1. Gemeinderechnung 2025 Beratung und Genehmigung der Gemeinderechnung 2. Kreditabrechnungen a) Mehrjahresprogramm Sanierung Gemeindestrassen 2021 - 2025 b) Sanierungsmassnahmen Genereller Entwässerungsplan GEP 3. Informationen durch den Gemeinderat 4. Verschiedenes Aktenauflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie stehen auch unter www.bowil.ch zur Einsichtnahme bereit. Rechtsmittelbelehrung: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen. Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Bowil haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Im Anschluss an die Versammlung lädt der Gemeinderat die Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer zu einem Apéro und zum ungezwungenen Informationsaustausch ein. Der Apéro wird durch Vertreterinnen des Landfrauenvereins Bowil organisiert und betreut.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 Seite: 4 Mai 2026 Botschaft zu den Versammlungsgeschäften 1. Gemeinderechnung 2025 Beratung und Genehmigung der Gemeinderechnung Das Budget für das Jahr 2025 wurde an der Gemeindeversammlung vom 26. November 2024 mit einer Gemeindesteueranlage von 1.84 genehmigt. Die Jahresrechnung 2025 wurde nach dem Rechnungslegungsmodell HRM2 erstellt und schliesst per 31.12.2025 wie folgt ab: Ergebnis Gesamthaushalt - CHF 879.66 Ergebnis Allgemeiner Haushalt - CHF 100'164.91 Ergebnis Spezialfinanzierungen gebührenfinanziert - CHF 99'285.25 Ergebnis Wasserversorgung - CHF 10'245.95 Ergebnis Abwasserentsorgung CHF 115'607.97 Ergebnis Abfallentsorgung - CHF 6'076.77 Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 879.66 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 123'290.00. Die Besserstellung gegenüber dem Budget beträgt CHF 122'410.34. Der Allgemeine Haushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 100'164.91 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 98’236.00. Die Schlechterstellung gegenüber dem Budget beträgt CHF 1'928.91. Rechnung 2025 Budget 2025 Abweichung in CHF Abweichung in % 0 Allgemeine Verwaltung -761'684.09 -797'707.00 36'022.91 -4.5 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung -18'600.72 -16'922.00 -1'678.72 9.9 2 Bildung -1'390'968.02 -1'371'450.00 -19'518.02 1.4 3 Kultur, Sport und Freizeit -42'426.47 -46'115.00 3'688.53 -8.0 4 Gesundheit -4'920.95 -6'890.00 1'969.05 -28.6 5 Soziale Sicherheit -1'126'082.15 -1'214'320.00 88'237.85 -7.3 6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung -541'912.27 -601'863.00 59'950.73 -10.0 7 Umweltschutz und Raumordnung -111'346.90 -137'670.00 26'323.10 -19.1 8 Volkswirtschaft 61'000.70 68'620.00 -7'619.30 -11.1 9 Finanzen und Steuern 4'037'105.78 4'222'553.00 -185'447.22 -4.4 Aufwandüberschuss -100'164.91 -98'236.00 -1'928.91 2.0 Rechnung 2025, Budget 2025: + = Ertragsüberschuss, - = Aufwandüberschuss Abweichungen in CHF: + = Besserstellung gegenüber Budget, - = Schlechterstellung gegenüber Budget Die Abweichungen zum Budget 2025 sind hauptsächlich auf folgendes zurückzuführen:

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 ___________________________________________________________________________________ Mai 2026 Seite: 5 Allgemeine Verwaltung Der Personalwechsel bei der Gemeindeverwaltung führte zu veränderten Personalkosten und zusätzlichen Honoraren, währenddessen für IT, Versicherungsprämien, Anschaffungen und kantonale Gebühren die Ausgaben tiefer ausfielen. Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Der Gebührenertrag Gemeindeverwaltung und Bauverwaltung fiel höher aus als erwartet. Der Ertragsüberschuss SF Feuerwehr fiel ebenfalls höher aus als budgetiert. Der Aufwand Ver- und Entsorgung Liegenschaften VV im Bereich Zivilschutz fiel tiefer aus als budgetiert; die Unterhaltskosten hingegen deutlich höher. Bildung Der Aufwand für den Lastenausgleich Bildung fiel höher aus als budgetiert. Im Bereich Schulliegenschaften konnte das Budget eingehalten werden. Die Aufwände für Schülertransporte fallen tiefer aus als budgetiert. Es werden keine Entschädigungen des Kantons ausgerichtet, da die Bedingungen nicht erfüllt sind. Kultur, Sport und Freizeit Generell sparsamer Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln. Soziale Sicherheit Minderaufwände für die Lastenausgleiche Ergänzungsleistungen, Familienzulagen und Sozialhilfe. Ebenfalls tiefere Beiträge an Familien (Betreuungsgutscheine). Dafür höhere Betriebskosten für den Regionalen Sozialdienst Konolfingen. Verkehr und Nachrichtenübermittlung Der Aufwand für Betriebs- und Verbrauchsmaterial fällt tiefer aus als budgetiert. Die Beiträge an den Lastenausgleich Verkehr fallen rund CHF 7’500.00 tiefer aus als budgetiert. Umweltschutz und Raumordnung Die Spezialfinanzierung Wasserversorgung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 10'245.95 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 57'730.00. Die Besserstellung gegenüber dem Budget beträgt CHF 47'484.05. Der Unterhalt für Tiefbauten fiel um CHF 3'066.45 höher aus als budgetiert und konnte dem Werterhalt entnommen werden. Der Betriebsbeitrag an den Wasserverbund Kiesental fiel um rund CHF 40'035.60 tiefer aus als budgetiert. Die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 115'607.97 ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von CHF 42'126.00. Die Besserstellung gegenüber dem Budget beträgt CHF 73'481.97. Der Betriebsbeitrag an die ARA oberes Kiesental fiel um CHF 17'316.40 tiefer aus als budgetiert. Der Betriebsbeitrag an die ARA mittleres Emmental fiel um CHF 1'787.18 höher aus als budgetiert. Die Spezialfinanzierung Abfallentsorgung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 6'076.77. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 9'450.00. Die Besserstellung gegenüber dem Budget beträgt CHF 3'373.23. Der Aufwand für Kehrichtsäcke/-marken sowie die Abfuhrkosten Hauskehricht fielen tiefer aus als budgetiert. Der Aufwand für Gewässerverbauungen fiel rund CHF 26'000.00 tiefer aus als budgetiert; ebenfalls resultierte eine tiefere Belastung für die Betriebskosten des Gemeindeverbandes Grosshöchstetten (Bestattungswesen) und die Regionalkonferenz.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 Seite: 6 Mai 2026 Finanzen und Steuern Der gesamte Steuerertrag beträgt CHF 3'051'995.55 und liegt rund CHF 33'800.00 unter dem Budget. Bei den direkten Steuern der natürlichen Personen liegt der Ertrag rund CHF 46'400.00 und bei den juristischen Personen rund CHF 40'500.00 unter den Erwartungen. Die übrigen direkten Steuern, wie Liegenschaftssteuern und Vermögensgewinnsteuern betragen CHF 380'213.95 (Mehrertrag rund CHF 53'200.00). Die Einnahmen aus dem Finanz- und Lastenausgleich fallen rund CHF 60'700 tiefer aus als erwartet. Investitionsrechnung Die Investitionsrechnung schliesst mit Nettoinvestitionen von CHF 109'523.83 ab. Budgetiert waren Nettoinvestitionen von CHF 698'700.00. Nachkredite Nach Artikel 11c des Organisationsreglements sind vom Gemeinderat beschlossene Nachkredite zu gebundenen Ausgaben (ohne Handlungsspielraum), die seine ordentliche Kompetenz von CHF 100‘000.00 überschreiten, zu publizieren. In der Rechnung 2025 sind keine Nachkredite, welche publiziert werden müssen. Eigenkapital Per 31. Dezember 2025 beträgt das Eigenkapital CHF 6'867'155.96 und setzt sich wie folgt zusammen: Verpflichtungen gegenüber Spezialfinanzierungen CHF 1'510'519.37 SF Feuerwehr einseitig CHF 175'414.48 SF Wasserversorgung CHF 198'012.75 SF Abwasserentsorgung CHF 783'840.07 SF Abfall CHF 353'252.07 Vorfinanzierungen CHF 3'594'558.73 SF Liegenschaften FV CHF 48'854.05 SF Wertschwankungen FV und VV CHF 704'066.80 Wasserversorgung Werterhalt CHF 534'445.50 Abwasserentsorgung Werterhalt CHF 2'263'462.58 Abwasserentsorgung Werterhalt ARA Mittleres Emmental CHF 43'729.80 Reserven CHF 210'967.57 Zusätzliche Abschreibungen CHF 210'967.57 Neubewertungsreserve Finanzvermögen CHF 171'840.00 Schwankungsreserve CHF 171'840.00 Bilanzüberschuss CHF 1'379'270.29

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 ___________________________________________________________________________________ Mai 2026 Seite: 7 Antrag des Gemeinderates Erfolgsrechnung Aufwand Gesamthaushalt CHF 6'276'874.85 Ertrag Gesamthaushalt CHF 6'275'995.19 Aufwandüberschuss CHF -879.66 davon Aufwand Allgemeiner Haushalt CHF 5'648'934.09 Ertrag Allgemeiner Haushalt CHF 5'548'769.18 Aufwandüberschuss CHF -100'164.91 Aufwand SF Wasserversorgung CHF 207'399.20 Ertrag SF Wasserversorgung CHF 197'153.25 Aufwandüberschuss CHF -10'245.95 Aufwand SF Abwasserentsorgung CHF 262'922.03 Ertrag SF Abwasserentsorgung CHF 378'530.00 Ertragsüberschuss CHF 115'607.97 Aufwand SF Abfallentsorgung CHF 157'619.53 Ertrag SF Abfallentsorgung CHF 151'542.76 Aufwandüberschuss CHF -6'076.77 Investitionsrechnung Ausgaben CHF 210'315.93 Einnahmen CHF 100'792.10 Nettoinvestitionen CHF 109'523.83 Nachkredite in Kompetenz GV gemäss Ziffer 1.1.6 CHF 0.00 Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ein vollständiges Exemplar der Jahresrechnung 2025 kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf www.bowil.ch eingesehen werden. 2. Kreditabrechnungen a) Mehrjahresprogramm Sanierung Gemeindestrassen 2021 – 2025 Verpflichtungskredit Gemeindeversammlung vom 07.12.2020 CHF 500'000.00 2021: Belagsarbeiten Friedersmatt, Thunersberg, Moosacker CHF 158'764.32 2022: diverse Belagsarbeiten CHF 87'960.04 2023: Befestigung Fahrspuren, Planungsarbeiten Mühleseilen CHF 58'855.60 2024: Belagsarbeiten Mühleseilen, Wildeney CHF 70'542.35 2025: Diverse Belagsarbeiten CHF 31'000.32 Ausgaben gesamthaft CHF 407'122.63 Kreditunterschreitung gesamthaft (18.58 %) CHF 92'877.32 b) Sanierungsmassnahmen Genereller Entwässerungsplan GEP Verpflichtungskredit Gemeindeversammlung vom 03.12.2007 CHF 350'000.00 2009: Kanalreinigungen CHF 13'274.50 2010: Kanalspülung/-reinigung, Sanierungsarbeiten CHF 42'992.15 2011: Ingenieurbearbeitung Leitungsnetz, Unterhaltsarbeiten CHF 13'035.90 2012: Kanalreinigungen, Datenmigration GIS CHF 14'056.50 2019: Kanalreinigungen CHF 22'496.30 2020: GEP-Nachführung elektronisch CHF 11'759.05

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 Seite: 8 Mai 2026 2021: Sanierung Leitungsteil Bori CHF 74'929.25 2023: Zustandsaufnahmen, Kanalreinigungen, allg. Unterhaltsarbeiten CHF 39'665.25 2024: Kanalreinigungen und Unterhaltsarbeiten CHF 34'954.00 2025: Zustandserfassungen, Kanalreinigungen, Schachtsanierungen CHF 7'946.15 Ausgaben gesamthaft CHF 274'109.05 Kreditunterschreitung gesamthaft (21.68 %) CHF 75'890.95 3. Informationen durch den Gemeinderat a) MyBuxi, Mobility-on-Demand b) Siedlungsleitbild, Umsetzungsplanung Teilprojekte c) Revitalisierung Gropbach, Submission d) Personalinformationen 4. Verschiedenes In diesem Traktandum kann der Gemeinderat über weitere aktuelle Geschäfte orientieren. Ebenfalls haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hier die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Vorschläge zu unterbreiten oder Dinge zur Diskussion zu stellen. Die Versammlung darf nur über traktandierte Geschäfte endgültig beschliessen. Sie darf Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge unterbreitet der Gemeinderat einer späteren Versammlung zum Entscheid. Informationen des Gemeinderates Aktuelles aus dem Gemeinderat • Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24.11.2025 wurde genehmigt. Während der öffentlichen Auflage sind keine Eingaben gegen den Wortlaut erfolgt. • Das Ferienbetreuungsangebot der Tagesschule, in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Grosshöchstetten, wurde im Sinne einer Pilotphase für die nächsten drei Jahre genehmigt. Eltern können somit ihre Kinder während den Sommer- und Herbstferien betreuen lassen, was eine Vereinfachung der familiären Betreuungsstruktur bedeuten kann. • Die Kreditabrechnung für den Einbau eines zusätzlichen Streckenschiebers im Bereich der Einfahrt zur Kemisstrasse der Wasserversorgung Bowil, verbunden mit Unterhaltsarbeiten am bestehenden Netz und Ersatz des Hydranten, wurde genehmigt. Durch die unerwarteten Mehrarbeiten sind Mehrkosten von CHF 3'662.35 entstanden. Daran leistete die Gebäudeversicherung einen Subventionsbeitrag von CHF 2'775.20. • Zwei Kreditabrechnungen (Unterhaltsarbeiten am öffentlichen Kanalisationsleitungsnetz und Strassensanierungsprogramm 2021 - 2025) wurden beschlossen und zuhanden der Kenntnisgabe an der Gemeindeversammlung verabschiedet. Beide Kredite weisen eine Kreditunterschreitung aus. • Die Westfassade des Werkhofes im Schächli muss saniert werden. Der Gemeinderat hat diesbezüglich einen Kredit von CHF 24'000.00 beschlossen. Die Arbeiten werden voraussichtlich in den Sommermonaten ausgeführt. • Im Rahmen von kantonalen Strassenbauprojekten wurde bis in die 1980er Jahre Strassenbaulinien für Raumbedarf bei potenziellen Ausbauten festgesetzt. In der heutigen Zeit genügen in der Regel die vorgeschriebenen Bauverbotsstreifen von 5.0 Meter gemäss Strassengesetz ab Fahrbahnrand der Kantonsstrasse. Das Tiefbauamt prüft derzeit die Aufhebung der nicht mehr benötigten Strassenbaulinien. Die Aufhebung erfolgt zu gegebener Zeit mit einem Strassenplanverfahren.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 ___________________________________________________________________________________ Mai 2026 Seite: 9 Personalinformationen Ein Abschied mit Weitsicht – Bowil dankt Urs Rüegger für 28 Jahre Gemeindeleben Wenn in Bowil jemand über Jahrzehnte hinweg eine verlässliche Konstante war, dann ist es unser Gemeindeschreiber und Bauverwalter Urs Rüegger. Nun hat er den Gemeinderat frühzeitig darüber informiert, dass er per 31. März 2027 in die wohlverdiente vorzeitige Pension geht. Ein Entscheid, der bei uns leise Wehmut auslöst und gleichzeitig grossen Respekt verdient. 28 Jahre lang hat Urs Rüegger die Gemeindeverwaltung geprägt wie kaum ein anderer. Mit seiner fachlichen Kompetenz und seinem Pflichtbewusstsein hat er dafür gesorgt, dass Bowil stets auf einem soliden Fundament steht – administrativ, organisatorisch und menschlich. Vieles, was im Alltag selbstverständlich wirkt, trägt seine Handschrift: klare Abläufe, verlässliche Prozesse, eine Verwaltung, die für die Bevölkerung da ist und Qualität liefert. Der Gemeinderat würdigt sein Wirken mit grosser Dankbarkeit. Nicht nur für die Arbeit, sondern auch für die Haltung: sachlich, präzise, hilfsbereit, immer mit Blick auf das Ganze. Urs Rüegger war nie derjenige, der im Rampenlicht stehen wollte und gerade deshalb war er für Bowil so wertvoll. Gleichzeitig betont der Gemeinderat die starke Zusammenarbeit innerhalb der gesamten Verwaltung. Die Professionalität und das Engagement aller Mitarbeitenden sind ein wesentlicher Teil des Erfolgs, den Urs Rüegger über all die Jahre mitgestaltet hat. Verwaltung funktioniert nur im Team – und dieses Team hat in Bowil stets überzeugt. Dass nun eine lange Übergangszeit zur Verfügung steht, wird als grosses Geschenk betrachtet. Sie ermöglicht eine sorgfältige Planung, eine geordnete Übergabe und die Sicherstellung der hohen Qualität, die die Bevölkerung gewohnt ist. Bis zu seinem letzten Arbeitstag im März 2027 wird Urs Rüegger der Gemeinde weiterhin mit seiner Erfahrung und seinem Wissen zur Seite stehen. Bowil verliert einen Gemeindeschreiber – aber gewinnt einen Menschen, dem man von Herzen einen erfüllten neuen Lebensabschnitt gönnt. Und vielleicht sieht man ihn ja weiterhin im Dorf, auf einem Spaziergang, an einer Versammlung oder einfach bei einem Schwatz. Es steht fest, dass seine Spuren dauerhaft erhalten bleiben. Peter Schenk, unser langjähriger Wegmeister, tritt in den wohlverdienten Ruhestand. In der November-Ausgabe 2023 der Bowil-Zytig durfte der Gemeinderat Peter Schenk für sein 25-jähriges Dienstjubiläum ehren. Und nun, gut 2 ½ Jahre später, genau gesagt ab 1. August 2026 nach fast 28 Jahren, wird man Peter Schenk nicht mehr täglich in seiner orangen Uniform auf den Gemeindestrassen antreffen. Seine grossen Kenntnisse im Bereich des Strassenunterhaltes, sein Wissen bei der Entsorgung unserer täglichen Hinterlassenschaften von Hauskehricht, Papier/Karton, Glas, Oel etc. und sein handwerkliches Geschick bei Reparaturen, Bauten oder dem Entwickeln von Geräten wie bspw. dem Pfahltreiber für Schneepfosten, werden der Gemeinde Bowil fehlen. Sein Hauptarbeitsgerät, der orange Traktor, mit dem er souverän jeden Transport ausgeführt, der weissen Pracht im Winter den Garaus gemacht und mit Kies und Salz die eisigen Strassen befahrbar gemacht hat, muss sich nun an einen neuen Meister gewöhnen. Der Gemeinderat dankt Peter Schenk für seine Jahrzehnte lange Treue zur Gemeinde Bowil und wünscht ihm im neuen Lebensabschnitt alles Gute, viel Freude bei der Ausübung von Hobbies und immer die beste Gesundheit. Peter Schenk wird an der kommenden Gemeindeversammlung gebührend verabschiedet.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 Seite: 10 Mai 2026 Alex Henzer aus Gümligen wird Nachfolger von Peter Schenk als Wegmeister. Aus seiner aktuellen Tätigkeit im Strassenunterhalts- und Werkhofdienst einer Berner Gemeinde bringt Alex Henzer die nötige Erfahrung mit, um die Strassen, Wege und Wanderwege der Gemeinde Bowil im Sinne seines Vorgängers in Schuss zu halten. Mit der tatkräftigen Unterstützung von Jean-Pierre Flückiger wird er sich möglichst schnell im gesamten Arbeitsfeld und im Team der Gemeindebetriebe zurechtfinden. Er wird ab 1. Juli 2026 in Bowil anzutreffen sein. Der Gemeinderat wünscht Alex Henzer einen erfolgreichen Start im neuen Arbeitsumfeld und freut sich auf die künftige Zusammenarbeit. Baubewilligungen Seit der letzten Ausgabe der Bowil-Zytig sind folgende Baubewilligungen erteilt worden: • Schafroth Peter und Monika, Urweid 199; Neubau Milchviehstall Urweid, Melkanlage, Gülle- und Mistlager, Versetzen von bestehenden Silos. • Bähler Andreas und Claudia, Aebnit 207; Umnutzung Wohnraum für betreutes Wohnen (ohne bauliche Veränderung). • Oesch Daniel, Alte Hauptstrasse 5; Erweiterung und Ausbau Küche und Badezimmer im Erdgeschoss in den bestehenden Garagenteil. • Vetter Stefan, Steinen 63; Sanierung Dach der alten Käserei und Aufbau einer PV-Anlage. • von Wurstemberger Romina und Stefan, Zäziwil; Einbau von zwei Wohnungen und einem Gewerberaum im ehemaligen Schulhaus Hübeli, Neubau Fahrzeugunterstand und Sitzplatzüberdachung, PVAnlage auf dem Fahrzeugunterstand. • Witschi Martin, Dorf 118; Neubau Milchviehstall mit Laufhof, Jauchegrube und Mistplatz Dorf 118h Informationen der Verwaltung und der Kommissionen Neuzuteilung der AVA Zuständigkeit Die bisherige Regionale Arbeitsvermittlung und die Arbeitslosenkasse Kanton Bern wurden zusammengeführt und treten neu unter dem Namen «AVA Amt für Arbeitslosenversicherung» auf. Per 1. Mai 2026 ändert sich der zuständige AVA-Hauptstandort. Die Betreuung erfolgt ab diesem Datum neu durch das AVA Bern Wankdorf. Die neue Kontaktadresse ab 1. Mai 2026 lautet: AVA Bern Wankdorf Adamstrasse 6 3014 Bern Betreuungsgutscheine 2026/2027 Die neue Gutscheinperiode 2026/2027 ist eröffnet. Sie können Ihr Gesuch für Betreuungsgutscheine via KIBON oder auf Papier stellen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons www.fambe.sites.be.ch/familienthemen/kinderbetreuung/betreuungsgutscheine sowie in der Informationsbroschüre. Die Gemeindeverwaltung Bowil, Telefon 031 711 01 46, beantwortet Ihnen gerne allfällige Fragen.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 ___________________________________________________________________________________ Mai 2026 Seite: 11 Gemeindebeiträge 2026 Gestützt auf das Reglement über die Gemeindebeiträge erhalten Vereine mit Sitz in Bowil oder einem wesentlichen Anteil von Bowiler Mitgliedern (mindestens 10 %) einen jährlichen Beitrag pro Bowiler Aktivmitglied. Dieser Beitrag ist nicht zweckgebunden und fliesst in die allgemeine Vereinskasse. Damit die Vereine in den Genuss dieses allgemeinen Beitrages kommen, ist der Gemeindeverwaltung ein Mitgliederverzeichnis mit allen Bowiler Vereinsmitgliedern (Name, Vorname, Adresse, PLZ und Ort) sowie die Kontoverbindung zuzustellen. Sollten die Vereinsstatuten Abweichungen erfahren haben, ist uns ebenfalls ein aktuelles Exemplar einzureichen. Für die zweckgebundenen Beiträge ist mit den jeweiligen Vereinen eine Leistungsvereinbarung für 4 Jahre abgeschlossen worden. Die Auszahlung für das Jahr 2026 erfolgt automatisch. Umfrage Zivilstandsänderungen Der Gemeinderat möchte mit einer Umfrage erfahren, ob die Bevölkerung von Bowil in der Bowil-Zytig nebst den Jubilar/innen auch Informationen zu Zivilstandsänderungen lesen möchten. Dazu gehören Geburten, Heiraten und Todesfälle. Eine Veröffentlichung erfolgt nur mit Zustimmung der Betroffenen. Wir freuen uns über jede Rückmeldung unter folgendem QR-Code. Informationen der Wegkommission Wanderer aufgepasst Liebe Wanderfreunde, unsere wunderschöne Natur lädt zum Erkunden ein. Doch damit wir die Tierwelt und die landwirtschaftlichen Flächen schützen können, bitten wir Sie, stets auf den gekennzeichneten Wanderwegen zu bleiben. Das Einhalten der Wege ist nicht nur eine Frage des Respekts gegenüber den Landbesitzern, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Tiere und ihrer Lebensräume. Wenn Sie die markierten Pfade nutzen, vermeiden Sie Störungen bei Wildtieren und verhindern Schäden an Pflanzen und Weideflächen. So tragen Sie dazu bei, die Natur für zukünftige Generationen zu bewahren und den Landwirten ihre Arbeit zu erleichtern. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Gemeinsam können wir unsere schöne Region erhalten! Stelleninserat Winterdienst Zur Verstärkung unserer Wegequipe suchen wir ab dem Winter 2026/2027 Mitarbeiter/innen Winterdienst (nach Aufwand). Sie sind bereit, im Interesse der Verkehrsteilnehmer/innen Einsätze zu unregelmässigen Tages- und Nachtzeiten zu leisten? Zudem verfügen Sie über einen Führerausweis der Kategorie B oder G?

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 Seite: 12 Mai 2026 Von Vorteil: • Eigenes Fahrzeug (Schmalspur-Traktor für die Räumung der Trottoirs) Wir bieten Ihnen: • Einsätze nach Bedarf während der Wintermonate • Entschädigung im Stundenlohn gemäss Personalreglement der Gemeinde Bowil Der Winterdienst soll langfristig sichergestellt werden. Daher freuen wir uns über zahlreiche Interessensmeldungen aus der Bevölkerung. Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne: Gemeinderat Beat Lehmann 077 432 66 64 Gemeinsam sorgen wir für sichere Strassen und Wege in Bowil! Informationen aus der Bau-, Ver- und Entsorgungskommission Wasserversorgung - Selbstablesung Wasserzähler ab Herbst 2026 Durch das unerwartete Ableben von unserem langjährigen Zählerableser Hanspeter Lüthi muss die Ablesung der Wasserzähler ab Herbst 2026 neu organisiert werden. Die Bau-, Ver- und Entsorgungskommission hat entschieden, den jährlichen Wasserverbrauch künftig mittels Selbstablesekarte zu ermitteln. Im Herbst 2026 erfolgt der erstmalige Versand der Selbstablesekarten an die Hauseigentümer bzw. Liegenschaftsverwaltungen zur Meldung der Zählerstände. Weitere Informationen zum Vorgehen erhalten Sie zu gegebener Zeit. Besten Dank für Ihre Mithilfe! Siedlungsentwässerung am Beispiel der Reinigung von PV-Anlagen Sie besitzen eine eigene Solaranlage und produzieren mit ihrem privaten Kraftwerk eigenen Strom oder eigene Wärme für die Liegenschaft. Die Frage, ob und wie die Anlage gereinigt werden soll, wird unterschiedlich beurteilt. Wenn Sie Ihre Anlage von Staub und Dreck befreien, beachten Sie, dass unsachgemässe Reinigungen von PV-Anlagen, Sonnenkollektoren, Glasdächern oder Glasfassaden zu Gewässerverschmutzungen führen können. Durch den Einsatz von zusätzlichen Reinigungsstoffen und der Einleitung der Abwässer in eine Versickerungsanlage kann dies Folgen für die Umwelt haben. Die Eigentümerschaft der Anlage ist dabei verantwortlich und haftbar. Das Amt für Wasser und Abfall bietet diverse Informationen, Hinweise und Merkblätter an für die richtige Grundstücksentwässerung. Danke für die Beachtung dieser wichtigen Informationen. Sie finden diese: https://www.bvd.be.ch/de/start/themen/wasser/abwasserentsorgung/grundstuecksentwaesserung.html Abfallentsorgung Abfallstatistik: Folgende Abfallmengen sind in unserer Gemeinde im letzten Jahr angefallen (die Gewichtsangabe erfolgt in Tonnen): Abfallart 2025 Vergleich 2024 Vergleich 2023 Vergleich 2022 Vergleich 2021 Hauskehricht 195.44 196.89 196.59 195.84 202.09 Sperrgut 1.1 2.32 1.06 3.17 3.81 Altglas 27.81 27.40 25.34 26.08 27.85 Papier und Karton 81.8 78.88 74.74 71.50 65.44 Altmetall 3.96 6.15 3.36 9.06 13.96

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 ___________________________________________________________________________________ Mai 2026 Seite: 13 Aluminium/Weissblech 2.54 2.14 1.99 1.91 1.89 Mineral- und Speiseöl 1.27 1.33 1.10 0.76 0.89 Grüngut 88.84 94.01 76.43 65.78 74.23 Kaffeekapseln (Alu) 0.63 0.67 0.69 0.68 0.77 Altkleider 2.65 3.25 3.50 3.72 3.15 PET 1.70 1.73 1.34 1.95 0.86 Kunststoff 3.60 3.83 0.44 0 0 Grüngutdeponie Moos: Die Gartensaison hat begonnen, damit wird auch wieder die Entsorgung des anfallenden Grüngutabfalls ein Thema. Bitte beachten Sie, dass die angelieferten Mengen (Grüngut und Holz) ab dem ersten Kilo vor Ort zu deklarieren sind. Die Abrechnung erfolgt Ende Jahr durch die Gemeindeverwaltung Signau. Anderweitige Abfälle (Blumentöpfe, Pflanzenbehälter, Vlies etc.) gehören in den ordentlichen Hauskehricht und dürfen nicht in der Deponie Moos entsorgt werden! Asiatische Hornisse Ausbreitung eindämmen Helfen Sie mit, die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse einzudämmen. Die invasive gebietsfremde Asiatische Hornisse (Vespa velutina) breitet sich in der Schweiz aus. Sie jagt grosse Mengen einheimischer Bestäuberinsekten und bedroht damit die Biodiversität. Durch Frass an reifen Früchten ist auch im Wein- und Obstbau mit Schäden zu rechnen. Sichtungen der Asiatischen Hornisse melden Eine Früherkennung von Primärnestern ist wichtig, da sich deren Entfernung meist als einfach, ungefährlich und kostengünstig erweist. Zuständig für die Nestentfernung ist der Kanton. Melden Sie Beobachtungen von Insekten oder Nestern möglichst zeitnah auf der offiziellen Schweizer Meldeplattform www.asiatischehornisse.ch (Wichtig: ohne Bindestrich).

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 Seite: 14 Mai 2026 Im Frühling und Frühsommer wichtig Im Frühling können die Asiatischen Hornissen oft im Siedlungsgebiet beim Nestbau an verschiedensten Orten rund ums oder im Haus oder aufblühenden Pflanzen im Garten beobachtet werden. Das Schema zeigt, wo Primärnester (in rot markiert) vorzugsweise gebaut werden oder Sichtungen wahrscheinlich sind. Vielen Dank für Ihre wertvolle Zusammenarbeit! Bekämpfung von Problempflanzen – invasive Neophyten Zuständigkeit Bekämpfung Neophyten Zuständig für die Bekämpfung von invasiven Neophyten sind die jeweiligen Grundeigentümer. Entsorgung Neophyten Bitte entsorgen Sie keine invasiven Neophyten im Grüngut, sondern benutzen Sie dafür gebührenfreie Kehrichtsäcke und entsorgen Sie diese kostenlos im Neophytencontainer beim Werkhof Schächli. Weitere Informationen, Merkblätter und Bekämpfungsmassnahmen finden Sie unter: www.be.ch/neobiota, www.neophyt.ch, www.infoflora.ch, sowie bei der Gemeindeverwaltung Bowil.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 ___________________________________________________________________________________ Mai 2026 Seite: 15

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 Seite: 16 Mai 2026 Gewässerraum und Landwirtschaft – korrekte Nutzung des Gewässerraums Seit dem 1. Juni 2011 gilt die revidierte Gewässerschutzverordnung (GSchV). Diese verpflichtete die Kantone zur Ausscheidung von Gewässerräumen. In der Gemeinde Bowil sind die Gewässerräume seit Mai 2021 ausgeschieden. Die beiden Zonenpläne Gewässerräume Nord und Süd mit den genau definierten Gewässerräumen pro Bach und Ort sind auf der Website der Gemeinde Bowil zu finden (https://www.bowil.ch/gemeinde-bowil/verwaltung/reglemente-verordnungen). Der Gewässerraum wird als Korridor ausgeschieden, zu dem sowohl das Gewässer als auch die beidseitigen Uferbereiche gehören. Im Gewässerraum hat die Bewirtschaftung extensiv zu erfolgen. Der Einsatz von Dünger oder Pflanzenschutzmitteln ist im festgelegten Gewässerraum nicht zulässig. Leider wurde in der Gemeinde Bowil festgestellt, dass sich nicht alle Landbewirtschafter, vor allem beim Austragen von Gülle und Mist, an die geltenden Vorschriften halten. Die Nutzung des Gewässerraums an zwei Beispielen: Beispiel 1: Gewässerraum 11 Meter (Gewässer mit einer natürlichen Gerinnesohlenbreite ≤ 2 Meter) Der 3m Pufferstreifen gemäss ChemRRV liegt immer innerhalb des Gewässerraums. Der 6m Streifen ohne Pflanzenschutzmittel (PSM) gemäss DZV gilt uneingeschränkt ab Uferlinie auch ausserhalb des Gewässerraums. Beispiel 2: Gewässerraum 24.5 Meter (Gewässer mit einer natürlichen Gerinnesohlenbreite > 2 Meter) Der 3 m Pufferstreifen gemäss ChemRRV sowie der 6m Streifen ohne Pflanzenschutzmittel (PSM) im ÖLN liegen innerhalb des Gewässerraums. Weitere Informationen finden Sie unter Merkblatt Umgang mit Hofdünger Kanton Bern. Wir bitten hiermit ALLE Landbewirtschafter, die gesetzlichen Vorschriften ausnahmslos einzuhalten!

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 ___________________________________________________________________________________ Mai 2026 Seite: 17 Informationen der AHV-Zweigstelle – Einkommensteilung im Scheidungsfall (Splitting) Was bedeutet Einkommensteilung im Scheidungsfall (Splitting)? Das Splitting muss nach jeder Scheidung angemeldet und durchgeführt werden. Dies ermöglicht die korrekte Berechnung der Leistungen der AHV/IV. Die während den Ehejahren erzielten Einkommen beider Partner werden hälftig aufgeteilt und neu deren individuellen Konten (IK) gutgeschrieben. Die Einkommen des Ehe- und Scheidungsjahrs werden nicht gesplittet. Für die Einkommensteilung werden nur die Kalenderjahre berücksichtigt, in denen beide Ehegatten in der AHV/IV versichert waren. Wie ist nach einer Scheidung vorzugehen? Die Anmeldung muss von der Antragstellerin oder dem Antragsteller direkt bei einer Ausgleichskasse eingereicht werden. Dies erfolgt entweder bei der Ausgleichskasse, bei welcher eine Rente der AHV/IV bezogen wird, oder einer Kasse der Wahl, welche gemäss InfoRegister ein individuelles Konto führt. Dem Antrag muss eine Kopie des Familienbüchleins und des Scheidungsurteils mit Rechtskraftbescheinigung beigelegt werden. Wir empfehlen, dass Geschiedene unmittelbar nach Eintreten der Rechtskraft der Scheidung einen gemeinsamen Antrag einreichen, um Wartezeiten bei der Bearbeitung von Rentenanträgen zu vermeiden. Was geschieht, wenn der Antrag nicht eingereicht wird? Die Ausgleichskasse fordert bei Erreichen des Referenzalters alle notwendigen Unterlagen ein und führt die Einkommensteilung von Amtes wegen durch. Dies kann die fristgerechte Rentenauszahlung verzögern. Auskünfte www.akbern.ch oder www.ahv-iv.ch und bei der AHV-Zweigstelle Bowil.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 Seite: 18 Mai 2026 Anlässe in Bowil Hier finden Sie alle gemeldeten und der Verwaltung bekannten Veranstaltungen in Bowil: Wann Was Wer Wo Samstag, 23.05.2026 47. Bowiler Geländelauf Turnverein Bowil Blockhaus Schächli Mittwoch, 27.05.2026 Brockenstube Abendverkauf Landfrauenverein Bowil Altes Feuerwehrmagazin Dorf Freitag, 29.05.2026 - Sonntag, 31.05.2026 Feldschiessen in Bowil Militärschützen Bowil Schützenhaus Groggenmoos Montag, 01.06.2026 Gemeindeversammlung Schulhaus Dorf Dienstag, 02.06.2026 Blutspenden Samariterverein Oberes Kiesental Mehrzweckanlage Zäziwil Samstag, 06.06.2026 Brockenstube Landfrauenverein Bowil Altes Feuerwehrmagazin Dorf Freitag, 12.06.2026 Jubiläumsfest-Fyrabebier Turnverein Bowil Schulhaus Dorf Samstag, 13.06.2026 Jubiläumsfest- Gnusswanderig Turnverein Bowil Schulhaus Dorf Dienstag, 16.06.2026 Empfang MS Bowil vom Eidg. Schützenfest Gemeinderat Bowil Gasthof Schlossberg Bori Mittwoch, 17.06.2026 Brockenstube Abendverkauf Landfrauenverein Bowil Altes Feuerwehrmagazin Dorf Freitag, 19.06.2026 Schulfest Schule Bowil Schulhaus Dorf Dienstag, 23.06.2026 Zäme ässe Landfrauenverein Bowil Blockhaus Schächli Freitag, 03.07.2026 3. Obligatorische Übung Militärschützen Bowil Schützenhaus Groggenmoos Freitag, 03.07.2026 Samstag, 04.07.2026 Sagi-Chilbi Musikgesellschaft Eintracht Zäziwil und Jugendmusik Röthlisberger Zimmerei AG Samstag, 04.07.2026 Brockenstube Landfrauenverein Bowil Altes Feuerwehrmagazin Dorf Freitag, 10.07.2026 Samstag, 11.07.2026 Jodlerfüür Jodlerklub Bowil Urweid Freitag, 31.07.2026 Bundesfeier und Jungbürgeraufnahme Gemeinde Bowil Blockhaus Samstag, 08.08.2026 Brockenstube Landfrauenverein Bowil Altes Feuerwehrmagazin Dorf Mittwoch, 19.08.2026 Brockenstube Abendverkauf Landfrauenverein Bowil Altes Feuerwehrmagazin Dorf

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 ___________________________________________________________________________________ Mai 2026 Seite: 19 Bibliothek

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 Seite: 20 Mai 2026 Vereinsanlässe und allgemeine Informationen

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 ___________________________________________________________________________________ Mai 2026 Seite: 21

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 Seite: 22 Mai 2026

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 ___________________________________________________________________________________ Mai 2026 Seite: 23

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 Seite: 24 Mai 2026

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 ___________________________________________________________________________________ Mai 2026 Seite: 25

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 Seite: 26 Mai 2026

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 ___________________________________________________________________________________ Mai 2026 Seite: 27

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 Seite: 28 Mai 2026

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 ___________________________________________________________________________________ Mai 2026 Seite: 29

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 Seite: 30 Mai 2026 14. August 2026

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 ___________________________________________________________________________________ Mai 2026 Seite: 31 Informationen der Schule

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 214 Seite: 32 Mai 2026

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