Bowil Zytig Nr. 204 | November 2023

Bowil Zytig Mitteilungsblatt der Gemeinde 3533 Bowil 36. Jahrgang / Ausgabe Nr. 204 vom November 2023 Liebe Bowilerinnen Liebe Bowiler Kaltstart während der Legislaturperiode und dann plötzlich für 1,5 Ressort verantwortlich. Ja, so geht es manchmal im Leben, es ist nicht alles planbar. Jedenfalls macht mir die Arbeit als Gemeinderat grosse Freude und zusammen mit so angenehmen Leuten Bowil weiterzuentwickeln ist wunderbar. Ja, liebe Bürgerinnen und Bürger, in den nächsten Jahren werden auf Euch viele Projekte zukommen, die wir im Rat vorbereiten. Sei es die Überarbeitung der Ortsplanung oder Bauprojekte wie Gropbach und ARA-Ersatz oberes Kiesental, an Arbeit mangelt es nicht. Nach den regen Festen in der Gemeinde wird ein wenig Ruhe einkehren. Jedoch bringt auch die Adventszeit Interessantes mit, was in Bowil aktiv zelebriert wird. Auch in den umliegenden Gemeinden gab es dieses Jahr Spezielles zu feiern. Wir gratulieren Zäziwil zum Sieg "Das Schweizer Dorf des Jahres 2023" und den Hornussergesellschaften Schüpbach und Röthenbach i. E. zum Aufstieg in die NLA. Im Dezember ist wieder Gemeindeversammlung wie Ihr dieser Ausgabe der Bowil-Zytig entnehmen könnt. Mir persönlich hat es mehr Spass gemacht an der Versammlung mit fast 200 Stimmberechtigten als an der Versammlung im Sommer mit 50 Bowilerinnen und Bowiler. Nützt doch die Chance, euch an diesem Abend mit dem Gemeinderat und den Mitbürgerinnen und Mitbürgern auszutauschen. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme. Wie die Zeit vergeht, das Jahr neigt sich dem Ende zu. Ein Foto in der Galerie auf unserer Homepage präsentiert Bowil in Winterstimmung und weckt Vorfreude auf den Schnee, sofern es nicht schon geschneit hat. (05.11.2023) Euer Gemeinderat André Hofer Ressort Raum, Entwicklung, Ver- und Entsorgung

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 204 Seite: 2 November 2023 Impressum Titelbild: Kirche Bowil (Foto: Homepage Bowil) Redaktion: Gemeindeverwaltung, 3533 Bowil Auflage: 705 Exemplare Verteilgebiet: Gemeinde Bowil Erscheint: 4 x jährlich Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe: https://www.bowil.ch/gemeinde-bowil/gemeinde/bowil-zytig Gemeindeverwaltung und Postagentur, 3533 Bowil: Mo 8.00 – 12.00 / 14.00 – 18.00 Uhr Di, Do, Fr 8.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr Mi 8.00 – 12.00 Uhr Tel 031 711 01 46 / Mail info@bowil.ch / web www.bowil.ch Hausärztlicher Notfalldienst: 1. Hausarzt anrufen Band abhören für Stellvertretung, falls niemand erreichbar ist: 2. Notfallnummer wählen: 0900 57 67 47 SPITEX Region Konolfingen 031 770 22 00 (Telefon werktags: 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00) Samariterverein Ob. Kiesental Burkhalter Simone (Präsidentin) Tel. 079 323 21 37 https://www.sv-ok.ch Inhalt Botschaft des Gemeinderates zu den Geschäften...............................................................................4 1. Budget 2024 .........................................................................................................................................4 2. Wahlen Gemeinderat (1 Mitglied) für den Rest der Legislaturperiode bis 31.12.2024...........................8 3. Informationen durch den Gemeinderat .................................................................................................8 4. Verschiedenes ...................................................................................................................................... 8 Informationen des Gemeinderates ........................................................................................................8 Aktuelles aus dem Gemeinderat...............................................................................................................8 Ersatzwahl Schulkommission ...................................................................................................................9 Dienstjubiläen Gemeindepersonal ............................................................................................................9 Wahl- und Abstimmungsausschuss Bowil ..............................................................................................10 Übernahme von Aufgaben des Ortsvereins durch die Gemeinde ...........................................................10 Jodtabletten für die Schweiz – Keine Direktverteilung mehr in Bowil ......................................................10 Notfalltreffpunkt – Ihre behördliche Anlaufstelle im Ereignisfall ...............................................................11 Baubewilligungen ...................................................................................................................................11 Informationen der Verwaltung und der Kommissionen.....................................................................12 Spartageskarte Gemeinde ab 2024 erhältlich .........................................................................................12 Amtshilfe der Gemeinde für andere Fachstellen .....................................................................................12 Jubilare der Gemeinde Bowil – Publikation in Zeitungen ........................................................................12 Dorfchronik "Bowil und seine Geschichte" – ab sofort online einsehbar..................................................13 Die Asiatische Hornisse auf dem Vormarsch – Nest in Bowil entdeckt ...................................................13 Sichtbar sein, wenn es draussen dunkel ist ............................................................................................13 Spesenabrechnungen und Sitzungsgelder .............................................................................................14 Postfiliale Bowil: Autobahnvignetten 2024 ..............................................................................................14 Mitteilungen der Bau-, Ver- und Entsorgungskommission ......................................................................14 Bowil lanciert die Sammlung von Haushalt-Kunststoffen ........................................................................15 Mitteilungen der Wegkommission ...........................................................................................................16 Mitteilungen der Wasserbaukommission ................................................................................................17 Bekämpfung von Problempflanzen - Invasive Neophyten .......................................................................19 Informationen der AHV-Zweigstelle ........................................................................................................20 Anlässe in Bowil .....................................................................................................................................22 Bibliothek ................................................................................................................................................ 23 Allgemeine Informationen....................................................................................................................24 Informationen Schule ........................................................................................................................... 31

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 204 ___________________________________________________________________________________ November 2023 Seite: 3 Die ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Bowil findet wie folgt statt: Montag, 4. Dezember 2023, 20.00 Uhr SCHULHAUS DORF Folgende Geschäfte sind traktandiert: 1. Budget 2024 a) Finanzplan 2023 – 2028 (Kenntnisgabe) b) Budget 2024 (Beratung und Genehmigung) 2. Wahlen Gemeinderat (1 Mitglied) für den Rest der Legislaturperiode bis 31.12.2024 3. Informationen durch den Gemeinderat 4. Verschiedenes Aktenauflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie sind auf der Homepage der Gemeinde Bowil aufgeschaltet. Rechtsmittelbelehrung: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab der Zustellung der Abstimmungserläuterungen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen. Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Bowil haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 204 Seite: 4 November 2023 Botschaft des Gemeinderates zu den Geschäften 1. Budget 2024 Referierende: Gemeinderat André Hofer und Finanzverwalterin Gabriela Hauri a) Kenntnisgabe Finanzplan 2023 – 2028 Die Gemeinden sind verpflichtet, einen Finanzplan für einen Zeitraum von 4 – 8 Jahren zu erstellen. Die Planung gibt einen Überblick über die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinden, zeigt die Auswirkungen der geplanten Investitionen und die Entwicklung von Aufwand und Ertrag auf. Der Finanzplan 2023 – 2028 baut auf der Rechnung 2022 und den Budgets 2023 und 2024 auf. Die Prognoseannahmen basieren grösstenteils auf den Empfehlungen der Kantonalen Planungsgruppe und auf der Finanzplanungshilfe des Kantons Bern (Steuern und Lastenverteiler). Die aktuelle Wirtschaftslage und die steigenden Energiekosten führen zu höheren Ausgaben. Die Entwicklung der Steuereinnahmen und dadurch auch die Entwicklung beim Finanzausgleich sowie bei den Lastenausgleichssystemen ist schwer einzuschätzen. Die Auflösung der Neubewertungsreserve und der Wegfall der planmässigen Abschreibungen auf bisherigem Verwaltungsvermögen nach HRM1 erhöht die Ergebnisse ab 2026 um rund Fr. 100‘000.00. Das Budget 2024 und auch die Planjahre 2025 bis 2028 schliessen jeweils mit einem Aufwandüberschuss ab und der Bilanzüberschuss fällt Ende 2028 unter die in den Legislaturzielen festgelegte Grenze von fünf Steuerzehntel. André Hofer und Gabriela Hauri werden den detaillierten Finanzplan 2023 – 2028 an der Gemeindeversammlung vorstellen. b) Beratung und Genehmigung Budget 2024 Das Budget 2024 wurde nach den Vorschriften des Neuen Rechnungslegungsmodells HRM2 erstellt. Die Annahmen für das Budget basieren auf folgenden Faktoren: • Prognosen der Finanzplanung 2023 – 2028, insbesondere des Kantons Bern • Steueranlage 1.84 Einheiten • Liegenschaftssteuer 1.1 Promille des amtlichen Wertes Das Ergebnis wird detailliert ausgewiesen und setzt sich wie folgt zusammen: Ergebnis Gesamthaushalt - Fr. 213‘861.00 Ergebnis Allgemeiner Haushalt - Fr. 174‘391.00 Ergebnis Spezialfinanzierungen gebührenfinanziert - Fr. 39‘470.00 Ergebnis Wasserversorgung - Fr. 62‘780.00 Ergebnis Abwasserentsorgung Fr. 35‘760.00 Ergebnis Abfallentsorgung - Fr. 12‘450.00

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 204 ___________________________________________________________________________________ November 2023 Seite: 5 Erfolgsrechnung Der Gemeinderat hat sich eingehend mit dem Budget befasst. Das Budget für das Jahr 2024 schliesst im allgemeinen Haushalt mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 174‘391.00 ab. Budget 2024 Budget 2023 Abweichung in Fr. Abweichung in % 0 Allgemeine Verwaltung -765'380.00 -723'410.00 -41'970.00 -5.8 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung -17'750.00 -36'880.00 19'130.00 51.9 2 Bildung -1'233'819.00 -1'369'919.00 136'100.00 9.9 3 Kultur, Sport und Freizeit -45'145.00 -56'690.00 11'545.00 20.4 4 Gesundheit -6'250.00 -5'950.00 -300.00 -5.0 5 Soziale Sicherheit -1'137'050.00 -1'158'070.00 21'020.00 1.8 6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung -561'267.00 -579'687.00 18'420.00 3.2 7 Umweltschutz und Raumordnung -140'070.00 -143'440.00 3'370.00 2.3 8 Volkswirtschaft 61'880.00 68'880.00 -7'000.00 -10.2 9 Finanzen und Steuern 3'670'460.00 3'619'200.00 51'260.00 1.4 Aufwandüberschuss -174'391.00 -385'966.00 211'575.00 Budget 2023 und 2024: + = Ertragsüberschuss, - = Aufwandüberschuss Abweichung in Fr. und %: + = Besserstellung gegenüber Budget 2023, - = Schlechterstellung gegenüber Budget 2023 Die Abweichungen zum Budget 2023 sind hauptsächlich auf folgendes zurückzuführen: Ver- und Entsorgung Liegenschaften Verwaltungsvermögen (VV) Die Ver- und Entsorgungskosten der Liegenschaften Verwaltungsvermögen fallen aufgrund der höheren Energiepreise höher aus. Schülertransporte Für das Schuljahr 2023/2024 wurde ein Schülertransport eingeführt. Die Kosten werden teilweise vom Kanton zurückerstattet. Zinsaufwand Aufgrund der steigenden Zinsen fällt der Zinsaufwand gegenüber dem Budget 2023 höher aus. Die interne Verrechnung von Zinsen an die Spezialfinanzierung wurde mit einem Zinssatz von 1.5 % (Budget 2023 1.0 %) berechnet. Liegenschaftsaufwand Finanzvermögen Im Liegenschaftsaufwand Finanzvermögen sind für 2024 diverse bauliche Unterhaltsarbeiten vorgesehen. Der übrige Liegenschaftsaufwand Finanzvermögen fällt aufgrund der steigenden Energiepreise höher aus. Beiträge an den Lastenausgleich Lehrerbesoldungen Die Beiträge an den Lastenausgleich Lehrerbesoldungen fallen gegenüber dem Budget 2023 tiefer aus. Die Berechnungen erfolgen mittels eines Formulars der Erziehungsdirektion. Die Höhe der Beiträge ist abhängig von der Anzahl Schüler und der Anzahl Vollzeiteinheiten. Schulgelder an Sekundarschulen Die Schulgelder an die Sekundarschule Signau fallen gegenüber dem Budget 2023 tiefer aus. Für das Schuljahr 2023/2024 wird mit 21 Schülern gerechnet (Schuljahr 2022/2023: 28 Schüler).

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 204 Seite: 6 November 2023 Beiträge an den Lastenausgleich Sozialhilfe Der Beitrag an den Lastenausgleich Sozialhilfe wird mit Fr. 565.00 pro Einwohner berechnet (Budget 2023: Fr. 560.00 pro Einwohner). Beiträge an Gemeinwesen und Dritte Der Nettoaufwand für Betreuungsgutscheine (Gemeindeanteil von 20 %) fällt gegenüber dem Budget 2023 tiefer aus. Die Budgetierung erfolgte aufgrund der eingereichten Gesuche für das Schuljahr 2023/2024. Steuern Die Berechnung der Einkommens- und Vermögenssteuern erfolgte mit einer Steueranlage von 1.84 Einheiten. Grundlage dafür bilden die Finanzplanungshilfe des Kantons und die Prognoseannahmen der Kantonalen Planungsgruppe. Die Hochrechnungen basieren auf der 1. und 2. Steuerrate des aktuellen Steuerjahres. Die Gewinn- und Kapitalsteuern sowie die übrigen Steuern wurden in Anlehnung an die Auswertungen der Steuererträge per August 2023 und analog der Vorjahre budgetiert. Liegenschaftsertrag Der Referenzzinssatz wurde auf 1.5 % erhöht. Die Anpassung der Mietzinse für die Wohnungen wurde berücksichtigt. Finanz und Lastenausgleich Die Einnahmen aus dem Finanz- und Lastenausgleich (Zuschuss Mindestausstattung, Zuschuss geografisch topografische Lasten, Zuschuss soziodemografische Lasten und Zuschuss Disparitätenabbau) fallen gegenüber dem Budget 2023 um ca. Fr. 38'000.00 höher aus. Für die Berechnung sind die Zahlen der letzten drei Jahre massgebend. Auflösung der Neubewertungsreserve Per 1.1.2021 wurden 10 % der Finanzanlagen und 5 % der Sachanlagen von der Neubewertungsreserve in die Schwankungsreserve eingelegt. Ab Rechnungsjahr 2021 wird die Neubewertungsreserve linear über 5 Jahre über die Erfolgsrechnung aufgelöst. Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze Der Gemeinderat belastet einzelne Investitionen ab der Aktivierungsgrenze von Fr. 25‘000.00 der Investitionsrechnung. Das Investitionsbudget ist nicht verbindlich, für die einzelnen Projekte werden separate verbindliche Kredite nach Kreditkompetenz gesprochen. Für 2024 sind folgende Investitionen geplant, welche den Berechnungen der Kapitalkosten (Abschreibungen, Zinsen) zugrunde liegen. 2170 Schulliegenschaften • Innensanierung Schulhaus Dorf Fr. 200‘000.00 6150 Gemeindestrassen • Mehrjahresprogramm Sanierung Gemeindestrassen Fr. 60'000.00 7201 Abwasserentsorgung • Genereller Entwässerungsplan, Massnahmenumsetzung Fr. 50‘000.00 7900 Raumordnung • Erarbeitung Siedlungsleitbild Fr. 25'000.00

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 204 ___________________________________________________________________________________ November 2023 Seite: 7 Eigenkapital Per 31. Dezember 2024 beträgt das Eigenkapital voraussichtlich Fr. 5‘689‘702.35 und setzt sich wie folgt zusammen: Verpflichtungen gegenüber Spezialfinanzierungen 1‘397‘321.60 SF Feuerwehr einseitig 164‘111.92 SF Wasserversorgung 237‘785.40 SF Abwasserentsorgung 647‘441.60 SF Abfall 347‘982.68 Vorfinanzierungen 2‘935‘551.30 SF Liegenschaften FV 6‘230.00 SF Verwendung Wertschwankungen FV und VV 168‘971.00 Wasserversorgung Werterhalt 549‘927.00 Abwasserentsorgung Werterhalt 2‘177‘108.60 Abwasserentsorgung Werterhalt ARA Mittleres Emmental 33‘314.70 Reserven 147‘680.37 Zusätzliche Abschreibungen 147‘680.37 Neubewertungsreserve Finanzvermögen 267‘320.95 Neubewertungsreserve FV 95‘480.95 Schwankungsreserve 171‘840.00 Bilanzüberschuss/-Fehlbetrag 941‘828.13 Der Gemeinderat Bowil hat das Budget 2024 mit allen Bestandteilen an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2023 beschlossen und beantragt der Gemeindeversammlung: a) Genehmigung der Steueranlage für die Gemeindesteuern von 1.84 Einheiten b) Genehmigung der Steueranlage für die Liegenschaftssteuern von 1.1 Promille des amtlichen Wertes c) Genehmigung des Budgets 2024 bestehend aus: Für weitere Informationen steht Ihnen die Finanzverwaltung Bowil gerne zur Verfügung. Ein vollständiges Exemplar des Budgets kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage eingesehen werden. Aufwand Ertrag Gesamthaushalt 5'570'989.00 5'357'128.00 Aufwandüberschuss 213'861.00 Allgemeiner Haushalt 4'856'587.00 4'682'196.00 Aufwandüberschuss 174'391.00 Spezialfinanzierung Wasserversorgung 244'240.00 181'460.00 Aufwandüberschuss 62'780.00 Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung 294'112.00 329'872.00 Ertragsüberschuss 35'760.00 Spezialfinanzierung Abfallentsorgung 176'050.00 163'600.00 Aufwandüberschuss 12'450.00

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 204 Seite: 8 November 2023 2. Wahlen Gemeinderat (1 Mitglied) für den Rest der Legislaturperiode bis 31.12.2024 Christian Reisacher hat per 31. August 2023 seine Demission als Gemeinderat infolge Wegzug aus der Gemeinde eingereicht. Der Gemeinderat hat eine Ersatzwahl angeordnet. Während der Frist bis 15. September 2023 sind keine Wahlvorschläge für das Amt eingereicht worden. An der Versammlung wird eine Wahl nach den Bestimmungen des Organisationsreglements durchgeführt. Wahlvorschläge können direkt an der Versammlung unterbreitet werden. Die Vorgeschlagenen haben ihre Kandidatur mündlich oder schriftlich zuhanden des Protokolls zu bestätigen. 3. Informationen durch den Gemeinderat a) Erarbeitung Siedlungskonzept b) Schulorganisationen Bowil und Signau c) Massnahmen Siedlungsentwässerung (Generelle Entwässerungsplanung und private Abwasserleitungen) d) Wasserversorgung (Messungen Verbrauch) e) Einführung Kunststoffsammlung f) Verabschiedung austretenden Rats- und Kommissionsmitglieder 4. Verschiedenes In diesem Traktandum kann der Gemeinderat über weitere aktuelle Geschäfte orientieren. Ebenfalls die Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Vorschläge zu unterbreiten oder Dinge zur Diskussion zu stellen. Die Versammlung darf nur über traktandierte Geschäfte endgültig beschliessen. Sie darf Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge unterbreitet der Gemeinderat einer späteren Versammlung zum Entscheid, sofern sie in deren Zuständigkeit fällt. Informationen des Gemeinderates Aktuelles aus dem Gemeinderat • Die Gemeinde Signau hat beschlossen, ab der Abzweigung Eggiwilstrasse in Schüpbach auf der Dorfstrasse bis zum Abzweiger Steinenstrasse/Bori ein Verbot für Lastwagen (mit Zusatz: Zubringerdienst gestattet) zu erlassen. Der Gemeinderat hat die Zustimmung für das Teilstück ab Bori bis Hopfern (Gemeindegrenze) erteilt. • Der Gemeinderat hat die beiden Kreditabrechnungen für die Sanierungs- und Umbauarbeiten im Gemeindehaus (Kreditunterschreitung von Fr. 16'824.30, 9.35 %) und die Neumöblierung der Gemeindeverwaltung (Kreditunterschreitung Fr. 3'668.65, 4.59 %) zur Kenntnis genommen. • Im Rahmen der Zukunftsplanung Bowil wird der Gemeinderat in Zusammenarbeit mit dem Atelier für Raumentwicklung Georegio AG aus Burgdorf ein Siedlungsleitbild erarbeiten. • Auf Antrag der Bau-, Ver- und Entsorgungskommission Bowil hat der Gemeinderat der Einführung einer Kunststoffsammlung auf anfangs November in Bowil zugestimmt. • Das Gebührenreglement mit der dazugehörenden Gebührenverordnung wurde überarbeitet und genehmigt. Der Beschluss über das Reglement unterliegt dem fakultativen Referendum, die entsprechende Publikation erfolgte Ende Oktober im Anzeiger Konolfingen.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 204 ___________________________________________________________________________________ November 2023 Seite: 9 • Das Budget 2024 mit einem Aufwandüberschuss im allgemeinen Haushalt in der Höhe von Fr. 174'391.00 wurde beschlossen und zuhanden der Gemeindeversammlung vom 04.12.2023 verabschiedet. Details zum Budget sind den Auflageakten sowie der Botschaft in dieser Bowil-Zytig zu entnehmen. Ersatzwahl Schulkommission Claudia Hirsbrunner hat per 31.12.2023 ihre Demission als Mitglied der Schulkommission eingereicht. Der Gemeinderat hat eine Ersatzwahl angeordnet. Bis 15. Dezember 2023 können beim Gemeinderat Bowil Wahlvorschläge eingereicht werden. Die Zahl der Vorschläge ist nicht begrenzt. Jeder Wahlvorschlag muss das schriftliche Einverständnis der Kandidatin oder des Kandidaten enthalten. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.bowil.ch heruntergeladen werden. Die Gemeindeverwaltung führt eine Liste der eingereichten Wahlvorschläge. Diese Liste kann ab 18.12.2023 von jedermann eingesehen werden. Dienstjubiläen Gemeindepersonal Am 1. Januar 1999 hat Peter Schenk die Stelle als Wegmeister der Gemeinde Bowil angetreten. Ende dieses Jahres feiert er sein 25-jähriges Dienstjubiläum. Mit viel Erfahrung, Umsicht und Lokalkenntnissen sorgt Peter Schenk stets für saubere und intakte Strassen im Sommer und sichere sowie stets gut begehbare Fahrbahnen und Gehwege im Winter. Nebst der Instandhaltung der Strassen und Wege gehört die Entsorgung jeglicher Art zu seinem Aufgabenbereich. Mehrmals wöchentlich werden die Entsorgungsstellen kontrolliert, geleert und wenn nötig auch geflickt. Besonders bei heissen Temperaturen und den entsprechenden Gerüchen ist dies nicht immer eine dankbare Aufgabe. Bei seinen vielfältigen Arbeitsaufgaben darf er im Sommer, wie auch im Winter auf ein bewährtes Mitarbeiterteam abstellen. Die orangen Kommunalfahrzeuge sind dabei stets seine treuen Begleiter. Renate Zürcher arbeitet seit 1. Januar 2009 als Hauswartin aktiv im Gemeindebetrieb. Renate Zürcher feiert Ende dieses Jahres ihr 15-jähriges Dienstjubiläum. Mit viel Elan sorgt sie täglich dafür, dass die Räumlichkeiten in der Schulanlage Dorf gereinigt werden und dass der Schmutz in und um das Gemeindehaus keine Chance hat. Im Team des Gemeindebetriebs bringt sie ihre Erfahrung zusätzlich bei den Jahresreinigungen der Gemeindeliegenschaften und bei den diversen Vereinsanlässen aktiv ein. Zudem ist sie für die wechselnden Bepflanzungen vor der Gemeindeverwaltung verantwortlich. Am 1. Dezember 2013 begann Ursula Bahr als Mitarbeiterin der Bibliothek Bowil ihre Tätigkeit. Seit dem 1. August 2016 leitet sie die Bibliothek und stellt ihre Fachkenntnisse einem breiten Publikum zur Verfügung. Ursula Bahr feiert im Dezember ihr 10-jähriges Dienstjubiläum. In dieser Zeit hat sie wegweisend dazu beigetragen, die Schulbibliothek zu modernisieren. Dies gelingt ihr mit einer guten Organisation, einem Weitblick, viel Leidenschaft und einem guten Team. Ursula Bahr und das Bibliothekteam sorgen mit grossem Einsatz dafür, dass der Bevölkerung und der Schule Bowil eine Vielfalt an Büchern und Medien zur Verfügung steht und auch zahlreiche Veranstaltungen angeboten werden können. Diese Arbeit ist unglaublich wertvoll. Insbesondere, weil damit

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 204 Seite: 10 November 2023 allen Bevölkerungsschichten der Zugang zu den Leistungen unserer Bibliothek ermöglicht wird. Wir sind sehr dankbar für die vielen Stunden, die Ursula Bahr uns gewidmet hat und hoffen, dass diese Tätigkeit ihr auch weiterhin viel Freude bereitet. Den beiden Jubilarinnen und dem Jubilar gratuliert der Gemeinderat zum Dienstjubiläum. Er dankt im Namen der Bevölkerung für die langjährige Treue zur Gemeinde Bowil und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit. Wahl- und Abstimmungsausschuss Bowil Der ständige Wahl- und Abstimmausschuss gewährleistet den Urnendienst und ist verantwortlich für die Ermittlung der Ergebnisse von Wahlen und Abstimmungen. Der Gemeinderat wählt den Wahl- und Abstimmausschuss für zwei Jahre (2024 – 2025). Sie werden bei den Ausmittlungsarbeiten durch Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung unterstützt. Sind Sie als Stimmberechtigte von Bowil interessiert an demokratischen Prozessen und arbeiten gerne im Team? Interessiert es Sie, die Meinungen der Stimmberechtigen aus erster Hand zu erheben? Dann nehmen Sie mit der Gemeindeverwaltung telefonisch (031 711 01 46) oder elektronisch (info@bowil.ch) Kontakt auf. Haben Sie Fragen zur Tätigkeit? Wir geben Ihnen gerne Auskunft. Übernahme von Aufgaben des Ortsvereins durch die Gemeinde Per Ende des letzten Jahres hat sich der Ortsverein Bowil aufgelöst. Der Gemeinderat bedauert dies sehr und dankt all jenen bestens, die sich über die Jahre seitens des Ortsvereins in vielfältiger Weise für unsere Gemeinde eingesetzt haben. In Zukunft werden einige Aufgaben, welche bis anhin der Ortsverein ausgeführt hat, durch die Gemeinde Bowil übernommen, zum Beispiel die Durchführung einer Präsidien-Konferenz zur Koordination der Termine und der Bundesfeier, die Organisation der Bundesfeier unter Mithilfe der ortsansässigen Vereine, die Ehrenempfänge von Vereinen, die von Festen zurückkommen sowie der Unterhalt der Grillstelle und des Spielplatzes im Schächli und von diversen Sitzbänken auf dem Gemeindegebiet. Weiter wird der Infokasten am Bahnhof in Zukunft durch die Gemeindeverwaltung mit Informationen zu Anlässen der Vereine bestückt. Der Veranstaltungskalender ist demnächst neu als Teil der Gemeindehomepage www.bowil.ch zu finden. Plakate, Flyers usw. sollen möglichst zeitig an die Verwaltung geschickt werden. Die Einträge im Veranstaltungskalender werden durch die Mitarbeitenden erfasst. Seinen Statuten entsprechend hat der Ortsverein das restliche Vereinsvermögen an die Gemeinde überwiesen, es wurde in einen Fonds überführt. Dieses Geld darf ausschliesslich im Sinne des ursprünglichen Vereinszweckes eingesetzt werden. Jodtabletten für die Schweiz – Keine Direktverteilung mehr in Bowil Das Kernkraftwerk Mühleberg befindet sich zurzeit im Rückbau, deshalb ist es in Bowil nicht mehr notwendig, Jodtabletten direkt an die Bevölkerung zu verteilen. Es sind aber weiterhin Jodtabletten für die gesamte Bevölkerung verfügbar. Für die Bowilerinnen und Bowiler werden die Tabletten neu zentral durch den Kanton gelagert.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 204 ___________________________________________________________________________________ November 2023 Seite: 11 Haben Sie Fragen zur Tablettenverteilung? HOTLINE 0848 44 22 00 Vom 2. Oktober bis zum 2. Dezember 2023 steht die „Jodtabletten-Hotline“ zur Verfügung: Montag bis Samstag, 8.00 - 18.00 Uhr. Notfalltreffpunkt – Ihre behördliche Anlaufstelle im Ereignisfall Katastrophen können jederzeit und überall eintreten. Deshalb ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein. Wenn Sie im Ereignisfall Unterstützung benötigen, ist der Notfalltreffpunkt Ihre erste behördliche Anlaufstelle. Ihr Notfalltreffpunkt befindet sich im Schulhaus Dorf Dorf 143b 3533 Bowil Im Ereignisfall markiert eine Fahne den Standort. Die Umgebung wird mit Wegweisern ausgeschildert. Weitere Informationen zum Notfalltreffpunkt finden Sie unter www.notfalltreffpunkt.ch. Haben Sie für den Notfall vorgesorgt? Nützliche Tipps für die Anlegung eines Notvorrates finden Sie unter https://www.notfalltreffpunkt.ch/media/broschuere_notvorrat_d_nov_2020.pdf. Baubewilligungen Seit der letzten Ausgabe der Bowil-Zytig sind folgende Baubewilligungen erteilt worden: • Creative Solution Group, Rubigen; Anbau Lagerhalle mit Bürotrakt und Garderoben an Gebäude Wyden 23c. • Siegenthaler Lorenz, Hohbühl 128; Wohnungserweiterung in Tennbereich, Aufbau PV-Anlage.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 204 Seite: 12 November 2023 Informationen der Verwaltung und der Kommissionen Spartageskarte Gemeinde ab 2024 erhältlich Die Spartageskarte Gemeinde ist ein Nachfolgeprodukt der bisher bekannten Tageskarte Gemeinde. Sie steht den Kundinnen und Kunden in zwei Preisstufen für die 1. und die 2. Klasse mit oder ohne HalbtaxAbonnement zur Verfügung. Die Karte wird als personalisiertes Mobile- oder Papierticket ausgegeben und unterliegt einem gesamtschweizerischen Kontingent. Detaillierte Informationen zur Spartageskarte finden Sie unter Alliance Swiss Pass. Die Spartageskarte ist nur im Vorverkauf (bis maximal 1 Tag vor dem Reisedatum) erhältlich. Jeweils 6 Monate vor dem gewünschten Reisetag können Spartageskarten gekauft werden. Die Verfügbarkeit wird über www.spartageskarte-gemeinde.ch (Seite momentan noch nicht aktiv) angezeigt. Ein Direktverkauf in Selbstbedienung über diese Webseite ist nicht möglich. Ab Mitte Dezember 2023 können die Spartageskarten am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Reservationen oder Käufe über elektronische Medien sind nicht möglich. Die Spartageskarten sind vor Ort zu bezahlen. Die Käufer haben sich auszuweisen, da die Sparkarten mit Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum personalisiert werden. Amtshilfe der Gemeinde für andere Fachstellen Für verschiedene Tätigkeiten, welche Fachstellen im Rahmen von dienstlichen Handlungen mit Privatpersonen verrichten müssen, werden die Mitarbeitenden der Gemeinde im Sinne von Amtshilfen (Zustellungen, Aufforderungen, Kontaktnahmen, Abklärungen etc.) einbezogen. Dieser zusätzliche Aufwand kann den Verursachenden nicht in Rechnung gestellt werden. Seitens der auftraggebenden Fachstellen - und die jeweils geltenden Bestimmungen - erhält die Gemeinde minimale Pauschalentschädigungen. Helfen Sie mit, den administrativen Aufwand der Gemeinde so klein wie möglich zu halten, indem Sie den Anweisungen Folge leisten und aktiv mitarbeiten. Besten Dank. Jubilare der Gemeinde Bowil – Publikation in Zeitungen In den regionalen Zeitungen (Berner Zeitung und Wochenzeitung) wurde den Jubilaren (70-/75-/80-/85-/ 90-jährigen und ältere) durch die Verwaltung bis anhin gratuliert. Zudem haben wir immer anfangs Jahr in der ersten Ausgabe der Bowil-Zytig die Jubilare (80-, 85-, 90-, 95- und 100-jährige) sowie die älteste Bowilerin und den ältesten Bowiler aufgelistet. Diejenigen Jubilarinnen und Jubilare, welche im Jahr 2024 weder in der Bowil-Zytig noch in einer Tageszeitung publiziert werden möchten, melden dies bitte bis spätestens am 6. Dezember 2023 der Gemeindeverwaltung Bowil.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 204 ___________________________________________________________________________________ November 2023 Seite: 13 Ohne Ihre Rückmeldung gehen wir davon aus, dass Sie mit der Erscheinung Ihres Namens in den erwähnten Zeitungen einverstanden sind. Gemäss den Bestimmungen des Organisationsreglements Bowil kann die Gemeindeverwaltung auf Anfrage Listenauskünfte erteilen. Wer nicht will, dass wir seine Adresse z.B. an den Landfrauenverein (Seniorenessen usw.), der Musikgesellschaft oder sonst an einen Verein herausgeben, bitten wir ebenfalls um Mitteilung. Dorfchronik "Bowil und seine Geschichte" – ab sofort online einsehbar Die von Alt-Gemeindeschreiber und Ehrenbürger Paul Stalder verfasste Chronik "Bowil und seine Geschichte" ist leider seit einiger Zeit vergriffen. Neu steht die Dorfchronik für alle Interessierten online auf der Website der Gemeinde Bowil unter der Rubrik "Geschichte & Wappen" zur Verfügung. Die Onlineversion kann online gelesen, gedruckt, heruntergeladen, geteilt und durchsucht werden. Die Dorfchronik "Bowil und seine Geschichte" finden Sie über folgenden Link: https://www.bowil.ch/chronik/. Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Lesen. Die Asiatische Hornisse auf dem Vormarsch – Nest in Bowil entdeckt Im Oktober 2023 wurde ein kleineres Nest der Asiatischen Hornisse in einer Thujapflanze im Wohngebiet Schlossberg entdeckt. Das Nest wurde von Fachspezialisten vernichtet. Es ist davon auszugehen, dass in der näheren Umgebung ein grösseres Nest existiert. Aus diesen Grund bitten wir Sie, in nächster Zeit besonders aufmerksam zu sein und verdächtige Nester und Insekten umgehend der zuständigen Stelle zu melden. Um die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse zu verhindern, ist eine möglichst frühe Erkennung einer Ansiedlung notwendig. Im Frühling bauen die Königinnen kleine Vornester an einer geschützten Stelle. In den Sommermonaten werden die grossen Nester in den Kronen von Laubbäumen erbaut. In den Wintermonaten sind die verlassenen grossen Nester mit seitlichem Einflugloch dank der Laubfreiheit in den Baumkronen zu erkennen. Identifikation mittels Informationsblatt: https://bienen.ch/imkerei/betriebskonzept-und-merkblaetter/ Verdächtige Nester und Insekten sind mit Fotoaufnahme und Koordinaten zu melden an: www.asiatischehornisse.ch Sichtbar sein, wenn es draussen dunkel ist Gute Sichtbarkeit von Personen, die zu Fuss, mit dem Velo oder Töffli unterwegs sind, ist besonders im Herbst und Winter von grosser Bedeutung. Vorbilder sind hier die Jüngsten – sie sind in aller Regel gut sichtbar mit ihren reflektierenden Gilets. Schon deutlich weniger tun dagegen Jugendliche und Erwachsene für ihre Sichtbarkeit. In Grossverteilern, Sportgeschäften oder im Reitbedarf stehen viele neonfarbene und reflektierende Kleidungsstücke und Accessoires zur Auswahl – nutzen wir sie!

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 204 Seite: 14 November 2023 Spesenabrechnungen und Sitzungsgelder Die Ansprüche von Behördenmitgliedern und Gemeindedelegierten sind bis am 30. November 2023 unter Angabe der IBAN-Nummer und der Bank- bzw. Postverbindung (Einzahlungsschein mit QR-Code) der Finanzverwaltung mitzuteilen. Spesenzettel können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage www.bowil.ch herunter geladen werden. Die Auszahlung wird im Dezember 2023 erfolgen. Die Kommissionssekretäre werden gebeten, die Präsenzlisten der Sitzungen ebenfalls bis am 30. November 2023 der Finanzverwaltung einzureichen. Postfiliale Bowil: Autobahnvignetten 2024 Ab 1. Dezember 2023 ist die Autobahnvignette 2024 (Klebevignette) für Fr. 40.00 bei der Postfiliale Bowil erhältlich. Gerne nehmen wir bereits jetzt Ihre Bestellung entgegen! Die Autobahnvignette gibt es nebst der Klebevignette neu auch als E-Vignette. Beide berechtigen Abgabepflichtige zur Nutzung der Schweizer Nationalstrassen 1. und 2. Klasse (Autobahnen und Autostrassen). Beide sind mit je einem Monat Vor- und Nachlauf für das jeweilige Kalenderjahr gültig (1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des Folgejahres). Beide kosten Fr. 40.00. Der grösste Unterschied zwischen den beiden Formen: Während die Klebevignette an das Fahrzeug gebunden ist, ist die E-Vignette mit dem Kontrollschild verknüpft. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/information-private/reisedokumente-und-strassenabgaben/vignette-autobahngebuehren.html. Wir wünschen gute Fahrt. Mitteilungen der Bau-, Ver- und Entsorgungskommission • Das teilrevidierte Bauinventar der Gemeinde Bowil ist durch das Amt für Kultur verfügt und ist nach unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist in Kraft gesetzt worden. Die einzelnen Objektangaben sind online auf der Webseite der Denkmalpflege jederzeit aktualisiert einsehbar. Den Link finden Sie zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Bowil. • Das öffentliche Entsorgungssystem funktioniert zuverlässig und umweltschonend. Das Verbrennen von Abfällen im Freien, wie auch in privaten Feuerungsanlagen, ist verboten. Durch unsachgemässe Entsorgung können gesundheitsschädigende Stoffe entstehen, die unkontrolliert in die Luft gelangen. Eine schlechte Luftqualität belastet jede und jeden von uns. Illegale Entsorgungen oder das Verbrennen von Abfällen kann mittels Anzeige bei der Kantonspolizei geahndet werden. • Die Entsorgung des Hauskehrichts sowie von Papier und Karton erfolgt wöchentlich am Dienstagnachmittag. Infolge der Feiertage wird die Sammlungen anfangs Januar erst am Donnerstag, 04.01.2024 erfolgen können. Danke, dass Sie das Material rechtzeitig in den Containern der Sammelstandorte deponieren. Achten Sie bitte darauf, dass Sie den Karton platzsparend bündeln. Sie helfen damit, den Arbeitsaufwand des Entsorgungsteams gering zu halten. Bowil betreibt insgesamt 6 Sammelstellen, nutzen Sie diese nach jeweiliger Kapazität. • Die Vernichtung von Neophyten ist Sache jedes Grundeigentümers selber. Aber was gilt als Neophyt? Hier hilft die Webseite www.be.ch/neobiota. Die Pflanze ist ausgegraben worden, was nun? Neophyten gehören nicht in eine Grüngutsammlung, sondern sind im Hauskehricht der Verbrennung zuzuführen. Voraussichtlich ab Frühjahr 2024 können Neophytenpflanzen in einem Container beim Werkhof Bowil (Schächli 120k) entsorgt werden. Bitte deponieren Sie dort kein anderes Grüngut, Sie gefährden damit sonst nur das neue Entsorgungsangebot!

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 204 ___________________________________________________________________________________ November 2023 Seite: 15 • Die Sammellisten für das Grüngut sind bis 30.11.2023 bei den Gemeindeverwaltungen Signau oder Bowil zur Abrechnung einzureichen. Danke für Ihre Mithilfe. Bowil lanciert die Sammlung von Haushalt-Kunststoffen Verpackungen, Flaschen, Folien – Kunststoffe sind im Haushalt allgegenwärtig. Diese gehören aber nicht in den Kehricht, sondern können mit «Bring Plastic back» der Wiederverwertung zugeführt werden. Ein wegweisendes Projekt macht es nun für Gemeinden im Kanton Bern einfach, dies ihrer Bevölkerung zu ermöglichen. Neben Bowil setzen seit dem 1. Mai zahlreiche weitere Berner Gemeinden auf das neue Recyclingsystem. Im Kanton Bern wird eine neue Recyclinglösung angeboten, die eine einheitliche und koordinierte Sammlung von HaushaltKunststoffen möglich macht. Entwickelt wurde sie von der Entsorgungsfirma AVAG Umwelt AG gemeinsam mit Gemeinden, Partnern und der Kunststoffverwerterin InnoRecycling AG. Das Vorhaben wurde zudem vom Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern unterstützt. Der Gemeinderat von Bowil hat sich intensiv damit auseinandergesetzt und sich im Interesse der Bevölkerung und der Umwelt für die Einführung dieser zertifizierten und nachhaltigen Sammellösung entschieden. Ab dem 1. November 2023 können deshalb in Bowil und zugleich in über 100 weiteren Berner Gemeinden Haushalt-Kunststoffe mit dem System «Bring Plastic back» gesammelt und der Wiederverwertung zugeführt werden. Finanziert wird das Bringsystem nach dem Verursacherprinzip durch den Verkauf von kostenpflichtigen Sammelsäcken. Für das erarbeitete System sprechen neben den ökologischen Aspekten vor allem auch die einheitliche Funktionsweise über Gemeindegrenzen hinweg sowie, dass Entsorger und Detailhändler in das System eingebunden werden können. Die Schweizer Politik fordert mittelfristig eine derartige flächendeckende Sammlung von Haushalt-Kunststoffen, und genau das ist auch das Ziel im Kanton Bern. Die Gemeinde Bowil und über 100 weitere Berner Gemeinden nehmen dabei eine Vorreiterrolle ein. Derzeit setzen sich über 50 weitere Gemeinden mit der Einführung der Sammlung auseinander, wie die Projektverantwortlichen mitteilen. Seit anfangs November 2023 kann Kunststoff aus Haushalten in den dafür vorgesehenen Sammelsäcken im Container bei der zentralen Sammelstelle hinter dem Feuerwehrmagazin deponiert werden. Die Haushalte sind Ende Oktober mit einem Flyer über die koordinierte Sammlung und Verwertung dieser Materialien informiert worden. Der Flyer gibt Auskunft, was in den Sammelsack gehört und zu welchen Bedingungen (keine Einzelteile, kein Gartenmaterial in Form von Gartenschlauch, Spritzkannen, Gartenmöbel. Dies gehört weiterhin in den Hauskehricht oder die Sperrgutsammlung!). Bei Unklarheiten hilft die Webseite www.sammelsack.ch sowie die Informationen beim Sammelcontainer. Sammelsäcke verkauft die Gemeindeverwaltung Bowil.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 204 Seite: 16 November 2023 Mitteilungen der Wegkommission Verunreinigung von Strassen Durch landwirtschaftliche Tätigkeiten werden immer wieder Gemeindestrassen stark verschmutzt und nach Abschluss der Arbeiten nicht mehr ordnungsgemäss gereinigt. Die Verursacher werden aufgefordert, die jeweiligen Verunreinigungen gemäss Wegreglement und Strassengesetz umgehend zu beseitigen. Art. 23 Wegreglement Gemeinde Bowil Beim Pflügen oder anderen landwirtschaftlichen Arbeiten dürfen Wege und Bestandteile derselben wie Bankette, Randsteine etc., auch wenn es sich hier um Privatbesitz handelt, nicht beschädigt werden. Wird durch solche Arbeiten die Fahrbahn verunreinigt, so ist sie sofort durch die Verursacher zu reinigen. Art. 67 Strassengesetz Kanton Bern 1 Wer eine Strasse übermässig verunreinigt und sie nicht sofort reinigt, trägt die Kosten der Reinigung. 2 Wer eine Strasse beschädigt oder übermässig abnutzt, trägt die Kosten für die Wiederherstellung. Wir danken für die Sauberhaltung unserer Strassen und die Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer. Gewichtsbeschränkung 8.5 Tonnen auf Gemeindestrassen während Frost- und Tauperioden Die Verkehrsmassnahme gilt während der Auftauperiode, jedoch längstens bis 30. April des jeweiligen Jahres. Die Signalisation erfolgt laufend und witterungsbedingt auf den Gemeindestrassen Aebnit, Groggenmoos, Hinterschwändi, Mühleseilen, Schlossberg, Thunersberg und Vorderschwändi. Die Gewichtsbeschränkung gilt, sobald und solange die Signale gestellt sind. Winterdienst Auf den Gemeindestrassen von Bowil herrscht eingeschränkter Winterdienst. Bei prekären Verhältnissen kann an exponierten Stellen (vor allem entlang von Bächen und auf Brücken) Glatteis auftreten. Bitte rüsten Sie Ihr Fahrzeug entsprechend aus und passen Sie Ihr Fahrverhalten den Strassenverhältnissen an. Gute Fahrt! Durchfahrtsbreite auf Quartierstrassen (Gemeindestrasse) Die Parkierung auf einer Quartierstrasse (Gemeindestrasse) ist erlaubt, wenn die Durchfahrt für die Blaulichtorganisationen (Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei…) gewährleistet ist. Das heisst, die Durchfahrt muss mindestens drei Meter breit befahrbar sein. Sollte dies nicht der Fall sein, so kann die Polizei Bussen verteilen. Zudem machen wir darauf aufmerksam, dass durch den Winterdienst eine zu schmale Fahrbahn zu Beschädigungen an unkorrekt parkierten Fahrzeugen führen kann oder dazu, dass der Schnee gar nicht weggeräumt werden kann. Wir danken im Namen aller Verkehrsteilnehmenden, dass Sie die Vorgaben betreffend Durchfahrtsbreite von drei Metern einhalten. Geschwindigkeitsmessungen Gemeindestrassen - Ergebnisse In der Zeit vom 12. September bis 2. Oktober 2023 haben wir in den Bereichen Ryffersegg, Imschmatt und Steinbühl Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Die Ergebnisse nach Messorten: Messung Ryffersegg Richtung Dorf, 60 km/h: In der Zeit vom 14.09.2023, 8.00 Uhr bis 19.09.2023, 8.00 Uhr wurden 1'498 Fahrzeuge gemessen. Die Limite wurde von 33,1% überschritten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit V85 betrug 66 km/h. Die höchst gemessene Geschwindigkeit betrug 97 km/h.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 204 ___________________________________________________________________________________ November 2023 Seite: 17 Im Vergleich zum Vorjahr gemessen in die Gegenrichtung: Messung Ryffersegg (höhe Fam. Müller) Richtung Chuderhüsi, 60 km/h: In der Zeit vom 26.08.2022, 9.00 Uhr bis 30.08.2022, 8.00 Uhr wurden 961 Fahrzeuge gemessen. Die Limite wurde von 35.8% überschritten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit V85 betrug 67 km/h. Die höchst gemessene Geschwindigkeit betrug 111 km/h. Messung Imschmatt (bei Fam. Lehmann) Richtung Hübeli, 40 km/h: In der Zeit vom 19.09.2023, 16.00 Uhr bis 26.09.2023, 8.00 Uhr wurden 1'127 Fahrzeuge gemessen. Die Limite wurde von 56,3% überschritten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit V85 betrug 55 km/h. Die höchst gemessene Geschwindigkeit betrug 73 km/h. Im Vergleich zum Vorjahr gemessen in die Gegenrichtung: In der Zeit vom 18.08.2022, 10.00 Uhr bis 23.08.2022, 9.00 Uhr wurden 1’026 Fahrzeuge gemessen. Die Limite wurde von 56.2% überschritten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit V85 betrug 58 km/h. Die höchst gemessene Geschwindigkeit betrug 79 km/h. Messung Steinbühl-Kurve Richtung Brücke Oberhofen, 40 km/h: In der Zeit vom 26.09.2023, 17.00 Uhr bis 02.10.2023, 14.00 Uhr wurden 3’307 Fahrzeuge gemessen. Die Limite wurde von 24,9% überschritten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit V85 betrug 43 km/h. Die höchst gemessene Geschwindigkeit betrug 58 km/h. Der grössere Teil der Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker hat sich an die Limiten gehalten. Wir danken für Ihre Weit- und Rücksicht. Die Messungen zeigen jedoch deutlich, dass an einigen Orten noch Massnahmen nötig sind. Wir werden auch in Zukunft Geschwindigkeitsmessungen durchführen. Mitteilungen der Wasserbaukommission Lagerung und Deponierung entlang von Gewässern Das Lagern und Deponieren von Holz, Baumaterial, Fahrzeugen, Siloballen, Abfällen etc. ist im Uferbereich und der Uferbestockung (inkl. Krautsaum) nicht gestattet. Die Wasserbaukommission Bowil fordert alle Grundeigentümer auf, einen Mindestabstand von fünf Meter von Gewässern einzuhalten, damit der Zugang zu den Gewässern jederzeit gewährleistet werden kann und diese bei allfälligen Überschwemmungen nicht mitgerissen werden. Die Gemeinde Bowil lehnt jegliche Haftung im Schadenfall ab. Leider wurde in letzter Zeit ebenfalls vermehrt festgestellt, dass ausgerissenes Unkraut und Neophyten sowie Rasenschnitt im und entlang von Bowiler Gewässern entsorgt wurde. Die Verursacher werden aufgefordert, auf jegliche Entsorgung im und entlang von Gewässern zu verzichten und Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Die Kommission dankt für die Frei- und Sauberhaltung der Gewässer. Zivilschutzeinsatz Bachverbau 2023 Vom 16. bis 20. Oktober 2023 standen 14 Zivilschutzpflichtige zusammen mit unseren fünf Schwellenmeistern in Bowil im Einsatz. Folgende Unterhaltsarbeiten konnten in Angriff genommen und fertig gestellt werden: • Alpgrabe: Leerung Sammler, Erneuerung Holzrechen • Dürrbach: Punktuelle Reparatur Bachmauer, Mauer Sammler Dorf vorbetoniert • Gropbach: Heckenpflege, Entfernung von Auflandungen • Steinebach: Punktuelle Reparatur Bachmauer, Heckenpflege

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 204 Seite: 18 November 2023 Der Gemeinderat und die Wasserbaukommission Bowil danken den Zivilschutzpflichtigen und den Unternehmern für ihren tatkräftigen Einsatz, den Landeigentümern und Landpächtern für das entgegengebrachte Verständnis und der ZSO Kiesental für die gute Organisation und die langjährige Zusammenarbeit. Ein besonderer Dank geht an unsere Schwellenmeister Thomas Burger, Thomas Lehmann, Hans-Jörg Schäfer, Ulrich Siegrist und Bernhard Sterchi, welche stets die durchs Jahr anfallenden Bachunterhaltsarbeiten in der Gemeinde Bowil ausführen. Information an alle Waldbesitzer und Waldbewirtschafter Die Wasserbaukommission ersucht alle Waldbesitzer und Waldbewirtschafter, nach jedem Holzschlag die Gewässer von sämtlichen Ästen und Baumwipfeln sowie sonstigen Holzstücken zu befreien. Sie helfen uns auf diesem Weg Verstopfungen im Bach sowie in Rückhalteeinrichtungen zu vermeiden, welche Überschwemmungen und somit Mehrkosten für die Gemeinde zur Folge haben können. Die Anwohner von exponierten Stellen, wie die übrige Bevölkerung danken es Ihnen.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 204 ___________________________________________________________________________________ November 2023 Seite: 19 Bekämpfung von Problempflanzen - Invasive Neophyten Drüsiges Springkraut Beschreibung: Das Drüsige Springkraut wird etwa 2 Meter gross. Von unserem einheimischen, gelb blühenden Wald-Springkraut unterscheidet es sich durch die rosa bis weisse Blütenfarbe, seine Grösse sowie die roten Drüsen an den Blättern. Eine Pflanze kann bis 4'000 Samen pro Jahr ausbilden, die durch die reifen Samenkapseln bis 7 Meter weit fortgeschleudert werden. Durch den Samenvorrat im Boden keimen den ganzen Sommer über immer wieder neue Pflanzen aus, was zu gestaffelten Pflanzenbeständen führt. Umgeknickte Pflanzen können an den Stängelknoten wieder austreiben. Seine ursprüngliche Heimat ist das westliche Himalayagebiet. Wegen seinen grossen, attraktiven Blüten wurde es als Zierpflanze angepflanzt. Seine hohe Nektarproduktion machte es auch als Bienenweide sehr beliebt. Die Ausbreitung erfolgt durch Samen hauptsächlich entlang von Gewässern. Gefahren: Die hohe Pfanzendichte führt zu einer Verarmung der einheimischen Pflanzen am entsprechenden Standort. Entlang von Gewässern kann es die natürlich vorkommenden Pflanzen verdrängen und somit Erosionen begünstigen. Im Wald tritt es als aufdringliches Unkraut auf, das die natürliche Verjüngung behindern kann. Bekämpfung: Grosse Bestände können durch Mähen bekämpft werden. Hierbei spielt aber der richtige Zeitpunkt eine entscheidende Rolle. Erfolgt der Schnitt zu früh, treiben die Pflanzen wieder aus, erfolgt er zu spät, können die Samenstände an den abgeschnittenen Pflanzen zur Nachreife gelangen. Die Beste Zeit ist demnach etwa Ende Juli beim Auftreten der ersten Blüten. Kleinere Bestände können durch Ausreissen von Hand bekämpft werden. Aufgrund der sich gestaffelt entwickelnden Bestände müssen nach den Bekämpfungsmassnahmen Nachkontrollen durchgeführt werden.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 204 Seite: 20 November 2023 Zuständigkeit Bekämpfung: Zuständig für die Bekämpfung von invasiven Neophyten sind die jeweiligen Grundeigentümer. Zum eigenen Wohl und zum Schutz der umliegenden Flächen lohnt es sich, unbekannte Pflanzen auf seinem eigenen Grundstück kritisch zu betrachten und falls nötig auszureissen. Weitere Informationen, Merkblätter und Bekämpfungsmassnahmen finden Sie unter: www.be.ch/neobiota, www.neophyt.ch, www.infoflora.ch sowie bei der Gemeindeverwaltung Bowil. Informationen der AHV-Zweigstelle ➢ Familienzulagen im Kanton Bern Familienzulagen im Gewerbe 49 Familienausgleichskassen richten im Kanton Bern Familienzulagen an Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende aus. Für Nichterwerbstätige sowie Arbeitnehmende ohne AHV-beitragspflichtigen Arbeitgeber (ANOBAG) ist ausschliesslich die Familienausgleichskasse des Kantons Bern zuständig. Diese Familienausgleichskassen müssen folgende Mindestleistungen erbringen (vorbehältlich der Sondervorschriften bei Teilzeitarbeit und bei Nichterwerbstätigen): • CHF 230 Kinderzulage pro Monat für jedes Kind vom Geburtsmonat an bis zum Monat, in welchem das 16. Altersjahr vollendet wird. • CHF 290 Ausbildungszulage pro Monat für jedes Kind nach dem 16. Altersjahr (bzw. nach dem 15. Altersjahr, wenn bereits eine nachobligatorische Ausbildung besucht wird) bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zum Monat, in dem das 25. Altersjahr vollendet wird. Familienzulagen in der Landwirtschaft Die Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) richtet im Auftrag des Bundes folgende Familienzulagen an selbständigerwerbende Landwirte, deren mitarbeitenden Familienmitglieder sowie an landwirtschaftliche Arbeitnehmende aus: • Im Talgebiet: CHF 200 pro Monat für Kinder bis 16 Jahre CHF 250 pro Monat für Kinder ab 16 Jahre • Im Berggebiet: CHF 220 pro Monat für Kinder bis 16 Jahre CHF 270 pro Monat für Kinder ab 16 Jahre www.akbern.ch Auf der Internetseite www.akbern.ch der Ausgleichskasse des Kantons Bern finden Sie in der Rubrik „Familienzulagen“ alle übrigen notwendigen Informationen zur Familienzulagenordnung im Kanton Bern, wie beispielsweise: • Für welche Kinder besteht ein Anspruch auf Familienzulagen? • Welche Personen haben Anspruch auf Familienzulagen? • Welcher Elternteil kann den Antrag stellen? • Was heisst „Differenzzahlung?“ • Anmeldung des Anspruchs auf Familienzulagen im Gewerbe und in der Landwirtschaft • Was ist unter „Ausbildung“ zu verstehen? • Besondere Bestimmungen für Nichterwerbstätige und ANOBAG (Arbeitnehmende ohne AHV-beitragspflichtigen Arbeitgeber) • Familienzulagen bei Teilzeitarbeit • Zahlung von Familienzulagen ins Ausland • Meldepflichten, Nachforderungen, Rückerstattung, Verjährung usw.

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