Bowil Zytig Nr. 204 | November 2023

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 204 ___________________________________________________________________________________ November 2023 Seite: 17 Im Vergleich zum Vorjahr gemessen in die Gegenrichtung: Messung Ryffersegg (höhe Fam. Müller) Richtung Chuderhüsi, 60 km/h: In der Zeit vom 26.08.2022, 9.00 Uhr bis 30.08.2022, 8.00 Uhr wurden 961 Fahrzeuge gemessen. Die Limite wurde von 35.8% überschritten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit V85 betrug 67 km/h. Die höchst gemessene Geschwindigkeit betrug 111 km/h. Messung Imschmatt (bei Fam. Lehmann) Richtung Hübeli, 40 km/h: In der Zeit vom 19.09.2023, 16.00 Uhr bis 26.09.2023, 8.00 Uhr wurden 1'127 Fahrzeuge gemessen. Die Limite wurde von 56,3% überschritten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit V85 betrug 55 km/h. Die höchst gemessene Geschwindigkeit betrug 73 km/h. Im Vergleich zum Vorjahr gemessen in die Gegenrichtung: In der Zeit vom 18.08.2022, 10.00 Uhr bis 23.08.2022, 9.00 Uhr wurden 1’026 Fahrzeuge gemessen. Die Limite wurde von 56.2% überschritten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit V85 betrug 58 km/h. Die höchst gemessene Geschwindigkeit betrug 79 km/h. Messung Steinbühl-Kurve Richtung Brücke Oberhofen, 40 km/h: In der Zeit vom 26.09.2023, 17.00 Uhr bis 02.10.2023, 14.00 Uhr wurden 3’307 Fahrzeuge gemessen. Die Limite wurde von 24,9% überschritten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit V85 betrug 43 km/h. Die höchst gemessene Geschwindigkeit betrug 58 km/h. Der grössere Teil der Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker hat sich an die Limiten gehalten. Wir danken für Ihre Weit- und Rücksicht. Die Messungen zeigen jedoch deutlich, dass an einigen Orten noch Massnahmen nötig sind. Wir werden auch in Zukunft Geschwindigkeitsmessungen durchführen. Mitteilungen der Wasserbaukommission Lagerung und Deponierung entlang von Gewässern Das Lagern und Deponieren von Holz, Baumaterial, Fahrzeugen, Siloballen, Abfällen etc. ist im Uferbereich und der Uferbestockung (inkl. Krautsaum) nicht gestattet. Die Wasserbaukommission Bowil fordert alle Grundeigentümer auf, einen Mindestabstand von fünf Meter von Gewässern einzuhalten, damit der Zugang zu den Gewässern jederzeit gewährleistet werden kann und diese bei allfälligen Überschwemmungen nicht mitgerissen werden. Die Gemeinde Bowil lehnt jegliche Haftung im Schadenfall ab. Leider wurde in letzter Zeit ebenfalls vermehrt festgestellt, dass ausgerissenes Unkraut und Neophyten sowie Rasenschnitt im und entlang von Bowiler Gewässern entsorgt wurde. Die Verursacher werden aufgefordert, auf jegliche Entsorgung im und entlang von Gewässern zu verzichten und Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Die Kommission dankt für die Frei- und Sauberhaltung der Gewässer. Zivilschutzeinsatz Bachverbau 2023 Vom 16. bis 20. Oktober 2023 standen 14 Zivilschutzpflichtige zusammen mit unseren fünf Schwellenmeistern in Bowil im Einsatz. Folgende Unterhaltsarbeiten konnten in Angriff genommen und fertig gestellt werden: • Alpgrabe: Leerung Sammler, Erneuerung Holzrechen • Dürrbach: Punktuelle Reparatur Bachmauer, Mauer Sammler Dorf vorbetoniert • Gropbach: Heckenpflege, Entfernung von Auflandungen • Steinebach: Punktuelle Reparatur Bachmauer, Heckenpflege

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