Bowil Zytig Nr. 204 | November 2023

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 204 Seite: 16 November 2023 Mitteilungen der Wegkommission Verunreinigung von Strassen Durch landwirtschaftliche Tätigkeiten werden immer wieder Gemeindestrassen stark verschmutzt und nach Abschluss der Arbeiten nicht mehr ordnungsgemäss gereinigt. Die Verursacher werden aufgefordert, die jeweiligen Verunreinigungen gemäss Wegreglement und Strassengesetz umgehend zu beseitigen. Art. 23 Wegreglement Gemeinde Bowil Beim Pflügen oder anderen landwirtschaftlichen Arbeiten dürfen Wege und Bestandteile derselben wie Bankette, Randsteine etc., auch wenn es sich hier um Privatbesitz handelt, nicht beschädigt werden. Wird durch solche Arbeiten die Fahrbahn verunreinigt, so ist sie sofort durch die Verursacher zu reinigen. Art. 67 Strassengesetz Kanton Bern 1 Wer eine Strasse übermässig verunreinigt und sie nicht sofort reinigt, trägt die Kosten der Reinigung. 2 Wer eine Strasse beschädigt oder übermässig abnutzt, trägt die Kosten für die Wiederherstellung. Wir danken für die Sauberhaltung unserer Strassen und die Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer. Gewichtsbeschränkung 8.5 Tonnen auf Gemeindestrassen während Frost- und Tauperioden Die Verkehrsmassnahme gilt während der Auftauperiode, jedoch längstens bis 30. April des jeweiligen Jahres. Die Signalisation erfolgt laufend und witterungsbedingt auf den Gemeindestrassen Aebnit, Groggenmoos, Hinterschwändi, Mühleseilen, Schlossberg, Thunersberg und Vorderschwändi. Die Gewichtsbeschränkung gilt, sobald und solange die Signale gestellt sind. Winterdienst Auf den Gemeindestrassen von Bowil herrscht eingeschränkter Winterdienst. Bei prekären Verhältnissen kann an exponierten Stellen (vor allem entlang von Bächen und auf Brücken) Glatteis auftreten. Bitte rüsten Sie Ihr Fahrzeug entsprechend aus und passen Sie Ihr Fahrverhalten den Strassenverhältnissen an. Gute Fahrt! Durchfahrtsbreite auf Quartierstrassen (Gemeindestrasse) Die Parkierung auf einer Quartierstrasse (Gemeindestrasse) ist erlaubt, wenn die Durchfahrt für die Blaulichtorganisationen (Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei…) gewährleistet ist. Das heisst, die Durchfahrt muss mindestens drei Meter breit befahrbar sein. Sollte dies nicht der Fall sein, so kann die Polizei Bussen verteilen. Zudem machen wir darauf aufmerksam, dass durch den Winterdienst eine zu schmale Fahrbahn zu Beschädigungen an unkorrekt parkierten Fahrzeugen führen kann oder dazu, dass der Schnee gar nicht weggeräumt werden kann. Wir danken im Namen aller Verkehrsteilnehmenden, dass Sie die Vorgaben betreffend Durchfahrtsbreite von drei Metern einhalten. Geschwindigkeitsmessungen Gemeindestrassen - Ergebnisse In der Zeit vom 12. September bis 2. Oktober 2023 haben wir in den Bereichen Ryffersegg, Imschmatt und Steinbühl Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Die Ergebnisse nach Messorten: Messung Ryffersegg Richtung Dorf, 60 km/h: In der Zeit vom 14.09.2023, 8.00 Uhr bis 19.09.2023, 8.00 Uhr wurden 1'498 Fahrzeuge gemessen. Die Limite wurde von 33,1% überschritten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit V85 betrug 66 km/h. Die höchst gemessene Geschwindigkeit betrug 97 km/h.

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