Bowil Zytig Nr. 204 | November 2023

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 204 ___________________________________________________________________________________ November 2023 Seite: 21 Hinweis Arbeitnehmende erkundigen sich bei ihrem Arbeitgeber, bei welcher Familienausgleichskasse ihr Betrieb angeschlossen ist. ➢ Auszug aus Ihrem AHV-Konto (IK) und AHV-Versicherungsausweis Individuelles Konto Auf dem individuellen Konto (IK) werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften aufgezeichnet, die als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente dienen. Fehlende Beitragsjahre (Beitragslücken) führen in der Regel zu einer Kürzung der Versicherungsleistungen. Einkommen des laufenden Jahres sind erst auf dem Kontoauszug des folgenden Jahres vermerkt. Jede AHV-Ausgleichskasse führt ein IK auf den Namen der versicherten Person, für die bei dieser AHVAusgleichskasse jemals Einkommen abgerechnet wurde. Die Nummern der Ausgleichskassen, die für eine versicherte Person ein AHV-Beitragskonto (individuelles Konto, IK) führen, sind unter www.ahviv.info oder bei den AHV-Ausgleichskassen in Erfahrung zu bringen. Eine versicherte Person kann jederzeit schriftlich oder via www.akbern.ch oder www.ahv-iv.info unter Angabe der Versichertennummer und der Postadresse einen Auszug aus ihrem IK verlangen. Die Kontoauszüge sind kostenlos. Der Kontoauszug wird nur abgegeben an: • die versicherte Person, ihren gesetzlichen Vertreter oder einem von ihr bevollmächtigten Anwalt. Sollte eine andere bevollmächtigte Drittperson einen Kontoauszug verlangen, wird dieser aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nur an die versicherte Person zugestellt. AHV-Versicherungsausweis Der Versicherungsausweis wird in der Regel nur einmal ausgestellt für Versicherte, die Beiträge bezahlen oder Leistungen beziehen, ohne Beiträge zahlen zu müssen. Er hat die Grösse einer Kreditkarte und enthält den Namen, den Vornamen, das Geburtsdatum sowie die AHV-Nummer der versicherten Person. Personen, die noch den alten Ausweis (graue Karte) besitzen, müssen diesen aufbewahren. Wann muss ein neuer Versicherungsausweis ausgestellt werden: • Die Personalien haben geändert (z.B. durch Heirat oder Scheidung) oder sind falsch • Der Ausweis wurde gestohlen oder verloren • Der Ausweis ist nicht mehr lesbar. Die Kassenstempel, wie sie auf der bisherigen AHV-Karte zu finden waren und die Rückschlüsse auf frühere Arbeitsverhältnisse zuliessen, gibt es nicht mehr. Eine Liste mit Adressen der zuständigen AHVAusgleichskassen, welche unter Ihrem Namen ein IK führen, finden Sie unter https://inforegister.zas.admin.ch. Was ist zu tun ….. ? • wenn Sie eine Beitragslücke auf Ihrem IK-Auszug feststellen: Setzen Sie sich mit der Ausgleichskasse, die für den Beitragsbezug zuständig war in Verbindung. Lohnausweise oder Lohnabrechnungen sollten nach Möglichkeit vorgewiesen werden können. Auskünfte www.akbern.ch oder www.ahv-iv.info (Rubrik Merkblätter) und bei den AHV-Zweigstellen

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