Bowil Zytig Nr. 204 | November 2023

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 204 Seite: 14 November 2023 Spesenabrechnungen und Sitzungsgelder Die Ansprüche von Behördenmitgliedern und Gemeindedelegierten sind bis am 30. November 2023 unter Angabe der IBAN-Nummer und der Bank- bzw. Postverbindung (Einzahlungsschein mit QR-Code) der Finanzverwaltung mitzuteilen. Spesenzettel können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage www.bowil.ch herunter geladen werden. Die Auszahlung wird im Dezember 2023 erfolgen. Die Kommissionssekretäre werden gebeten, die Präsenzlisten der Sitzungen ebenfalls bis am 30. November 2023 der Finanzverwaltung einzureichen. Postfiliale Bowil: Autobahnvignetten 2024 Ab 1. Dezember 2023 ist die Autobahnvignette 2024 (Klebevignette) für Fr. 40.00 bei der Postfiliale Bowil erhältlich. Gerne nehmen wir bereits jetzt Ihre Bestellung entgegen! Die Autobahnvignette gibt es nebst der Klebevignette neu auch als E-Vignette. Beide berechtigen Abgabepflichtige zur Nutzung der Schweizer Nationalstrassen 1. und 2. Klasse (Autobahnen und Autostrassen). Beide sind mit je einem Monat Vor- und Nachlauf für das jeweilige Kalenderjahr gültig (1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des Folgejahres). Beide kosten Fr. 40.00. Der grösste Unterschied zwischen den beiden Formen: Während die Klebevignette an das Fahrzeug gebunden ist, ist die E-Vignette mit dem Kontrollschild verknüpft. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/information-private/reisedokumente-und-strassenabgaben/vignette-autobahngebuehren.html. Wir wünschen gute Fahrt. Mitteilungen der Bau-, Ver- und Entsorgungskommission • Das teilrevidierte Bauinventar der Gemeinde Bowil ist durch das Amt für Kultur verfügt und ist nach unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist in Kraft gesetzt worden. Die einzelnen Objektangaben sind online auf der Webseite der Denkmalpflege jederzeit aktualisiert einsehbar. Den Link finden Sie zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Bowil. • Das öffentliche Entsorgungssystem funktioniert zuverlässig und umweltschonend. Das Verbrennen von Abfällen im Freien, wie auch in privaten Feuerungsanlagen, ist verboten. Durch unsachgemässe Entsorgung können gesundheitsschädigende Stoffe entstehen, die unkontrolliert in die Luft gelangen. Eine schlechte Luftqualität belastet jede und jeden von uns. Illegale Entsorgungen oder das Verbrennen von Abfällen kann mittels Anzeige bei der Kantonspolizei geahndet werden. • Die Entsorgung des Hauskehrichts sowie von Papier und Karton erfolgt wöchentlich am Dienstagnachmittag. Infolge der Feiertage wird die Sammlungen anfangs Januar erst am Donnerstag, 04.01.2024 erfolgen können. Danke, dass Sie das Material rechtzeitig in den Containern der Sammelstandorte deponieren. Achten Sie bitte darauf, dass Sie den Karton platzsparend bündeln. Sie helfen damit, den Arbeitsaufwand des Entsorgungsteams gering zu halten. Bowil betreibt insgesamt 6 Sammelstellen, nutzen Sie diese nach jeweiliger Kapazität. • Die Vernichtung von Neophyten ist Sache jedes Grundeigentümers selber. Aber was gilt als Neophyt? Hier hilft die Webseite www.be.ch/neobiota. Die Pflanze ist ausgegraben worden, was nun? Neophyten gehören nicht in eine Grüngutsammlung, sondern sind im Hauskehricht der Verbrennung zuzuführen. Voraussichtlich ab Frühjahr 2024 können Neophytenpflanzen in einem Container beim Werkhof Bowil (Schächli 120k) entsorgt werden. Bitte deponieren Sie dort kein anderes Grüngut, Sie gefährden damit sonst nur das neue Entsorgungsangebot!

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