Bowil Zytig Nr. 202 | Mai 2023

Bowil Zytig Mitteilungsblatt der Gemeinde 3533 Bowil 36. Jahrgang / Ausgabe Nr. 202 vom Mai 2023 Liebe Bowilerinnen und Bowiler Einen grossen Teil in meiner Arbeit für die Gemeinde nimmt unter anderen der Bereich der Bildung ein. Dieses Gebiet ist spannend und herausfordernd zugleich. Bedenken wir, dass weltweit jedes fünfte Kind im Vorschul- bis Sekundarschulalter keinen Zugang zur Bildung hat. Wobei die Generalisierung der Grundschulbildung eine der grossen globalen Errungenschaften der letzten 50 Jahre ist. Auch wenn Schule und Hausaufgaben manchmal keinen Spass machen - Kinder haben ein Recht darauf, etwas zu lernen. In der Schweiz ist der Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht gewährleistet. Die obligatorische Schulpflicht dauert bei uns elf Jahre. Zu Beginn der Schulpflicht sind die Kinder in der Regel vier Jahre alt. 95 % der Schülerinnen und Schüler absolvieren die obligatorische Schule in der öffentlichen Schule ihrer Wohngemeinde, zirka 5 % eine Privatschule. Die öffentliche Schule erfüllt eine wichtige Integrationsfunktion: Kinder mit sozial, sprachlich und kulturell unterschiedlichem Hintergrund besuchen die gleiche Schule. Der Lehrpersonenmangel, von dem wir bis anhin verschont blieben, ist auch in Bowil ein zentrales Thema. Wertschätzung der engagierten Arbeit unserer Lehrpersonen und der Schulleitung ist ein Teil, auf den wir Acht geben sollten. Im Schulhaus Hübeli werden aktuell drei Klassen unterrichtet (Kindergarten, 5./6. Klasse und 7. - 9. Klasse Real). Im Dorfschulhaus sind es deren vier Klassen (Kindergarten, 1. Klasse, 2./3. Klasse, 3./4. Klasse). Wir schätzen den grosszügigen Raum, der uns in dieser Situation zur Verfügung steht. Dennoch ist vor allem das Schulhaus Hübeli in den Innenräumen stark renovationsbedürftig. Auch im Schulhaus Dorf braucht es, um nach LP 21 unterrichten zu können, genügend Licht in den Gängen und eine gute IT-Infrastruktur. Die beiden Kindergärten sind im nächsten Schuljahr im unteren Überprüfungsbereich (13 und weniger). Darum müssen wir längerfristig planen und schauen, ob und wie wir beide Kindergärten weiterführen können. Sie werden bereits jetzt an einzelnen Halbtagen gemeinsam geführt. Die Gemeinde Signau plant auf 2025 einen Campus für die Oberstufe mit einem durchlässigen Modell. Wir sind noch eine von ganz wenigen Gemeinden, im Zyklus 3 mit getrennten Klassen und einem undurchlässigen Modell, werden aber vom Modellwechsel in Signau profitieren können. Diese positive Veränderung fordert uns auf, zweckgerichtet zu planen. Veränderungen sind wichtig, damit Fortschritt entstehen kann. Wie etwa die Schaffung einer Tagesschule. Hier haben wir einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen. Da die Gemeinde erst ab 10 Anmeldungen pro Modul verpflichtet ist dieses durchzuführen, fehlt Ihnen und uns die Planungssicherheit. Wie Sie merken, sind wir an vielen Themengebieten daran, eine erfolgreiche Strategie für die Zukunft zu entwickeln. Eine Investition in die Zukunftsbildung lohnt sich. Sparen wir also nicht blind und überall, sondern effizient und mit Weitsicht. Mir ist es wichtig, Sie in unserem Prozess mitzunehmen und transparent zu informieren. Ich werde mich für eine gute Schulbildung einsetzen und danke Ihnen schon jetzt für die Unterstützung. Manuel Lüscher Euer Gemeinderat Ressort Bildung, Soziales und Freizeit

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 Seite: 2 Mai 2023 Impressum Titelbild: Schulhaus Dorf (Foto: M. Lüscher) Redaktion: Gemeindeverwaltung, 3533 Bowil Auflage: 705 Exemplare Verteilgebiet: Gemeinde Bowil Erscheint: 4 x jährlich Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe: https://www.bowil.ch/gemeinde-bowil/gemeinde/bowil-zytig Gemeindeverwaltung und Postagentur, 3533 Bowil: Mo 8.00 – 12.00 / 14.00 – 18.00 Uhr Di, Do, Fr 8.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr Mi 8.00 – 12.00 Uhr Telefon: 031 711 01 46 Mail: info@bowil.ch Web: www.bowil.ch Hausärztlicher Notfalldienst: 1. Hausarzt anrufen Band abhören für Stellvertretung, falls niemand erreichbar ist: 2. Notfallnummer wählen: 0900 57 67 47 SPITEX Region Konolfingen 031 770 22 00 (Telefon werktags: 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00) Krankenmobilienmagazin Zäziwil Nach tel. Vereinbarung 079 781 85 46 https://www.sv-ok.ch/krankenmobilienmagazin Inhalt Botschaft des Gemeinderates zu den Geschäften.................................................................. 4 1. Gemeinderechnung 2022 ....................................................................................................................4 2. Wahl eines Mitgliedes der Schulkommission für den Rest der Legislaturperiode bis 31.12.2024.........7 3. Kreditabrechnung Sanierung Turnhalle Schulanlage Dorf (Kenntnisgabe) ..........................................7 4. Informationen durch den Gemeinderat ................................................................................................7 5. Verschiedenes ..................................................................................................................................... 7 Informationen des Gemeinderates ........................................................................................... 8 Aktuelles aus dem Gemeinderat...............................................................................................................8 Personalinformationen..............................................................................................................................8 Baubewilligungen .....................................................................................................................................8 Informationen der Verwaltung und der Kommissionen.......................................................... 9 „Trotz-dem“ – ein etwas anderes Beschäftigungsprogramm des Sozialdienstes Region Konolfingen.......9 Klimapositiv gärtnern – Leitfaden vom Bundesamt für Umwelt .................................................................9 Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) auf dem Vormarsch ...............................................................10 So halten Sie Hühner richtig ...................................................................................................................10 Mitteilungen der Schulkommission .........................................................................................................11 Stellenausschreibung .............................................................................................................................11 Gemeindebeiträge 2023 .........................................................................................................................11 Abfallentsorgung ....................................................................................................................................12 Gewässerraum und Landwirtschaft – Korrekte Nutzung des Gewässerraums........................................12 Bekämpfung von Problempflanzen – invasive Neophyten ......................................................................14 Informationen der AHV-Zweigstelle ........................................................................................................15 Anlässe in Bowil .....................................................................................................................................16 Bibliothek ................................................................................................................................................ 17 Allgemeine Informationen ....................................................................................................... 18 Informationen der Schule........................................................................................................ 26

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 ___________________________________________________________________________________ Mai 2023 Seite: 3 Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Bowil Montag, 5. Juni 2023, 20.00 Uhr SCHULHAUS DORF Folgende Geschäfte sind traktandiert: 1. Gemeinderechnung 2022 Beratung und Genehmigung der Gemeinderechnung 2022 2. Wahl eines Mitgliedes der Schulkommission für den Rest der Legislaturperiode bis 31.12.2024 3. Kreditabrechnung Sanierung Turnhalle Schulanlage Dorf Kenntnisgabe der Kreditabrechnung 4. Informationen durch den Gemeinderat 5. Verschiedenes Aktenauflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie stehen auch unter www.bowil.ch zum Download bereit. Rechtsmittelbelehrung: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Soweit der Inhalt der Abstimmungserläuterungen angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab der Zustellung der Abstimmungserläuterungen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen. Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Bowil haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 Seite: 4 Mai 2023 Botschaft des Gemeinderates zu den Geschäften 1. Gemeinderechnung 2022 Beratung und Genehmigung der Gemeinderechnung Referent/Referentin: Gemeinderat Christian Reisacher und Finanzverwalterin Gabriela Hauri Das Budget für das Jahr 2022 wurde an der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2021 genehmigt. Die Jahresrechnung 2022 wurde nach dem Rechnungslegungsmodell HRM2 erstellt. Ergebnis Gesamthaushalt - Fr. 198'810.05 Ergebnis Allgemeiner Haushalt - Fr. 200‘522.14 Ergebnis Spezialfinanzierungen Gebührenfinanziert Fr. 1'712.09 Ergebnis Wasserversorgung - Fr. 18‘908.10 Ergebnis Abwasserentsorgung Fr. 14‘197.50 Ergebnis Abfallentsorgung Fr. 6‘422.69 Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 198'810.05 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 160'410.00. Die Schlechterstellung gegenüber dem Budget beträgt Fr. 38'400.05. Der Allgemeine Haushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 200’522.14 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 137’620.00. Die Schlechterstellung gegenüber dem Budget beträgt Fr. 62’902.14. Rechnung 2022 Budget 2022 Abweichung in Fr. Abweichung in % 0 Allgemeine Verwaltung -734'709.98 -677'060.00 -57'649.98 8.5 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung -35'203.92 -32'790.00 -2'413.92 7.4 2 Bildung -1'251'189.17 -1'395'050.00 143'860.83 10.3 3 Kultur, Sport und Freizeit -44'694.27 -48'780.00 4'085.73 8.4 4 Gesundheit -9'131.72 -9'950.00 818.28 8.2 5 Soziale Sicherheit -1'112'588.30 -1'184'450.00 71'861.70 6.1 6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung -600'871.27 -559'480.00 -41'391.27 7.4 7 Umweltschutz und Raumordnung -108'043.65 -142'950.00 34'906.35 24.4 8 Volkswirtschaft 74'629.35 73'380.00 1'249.35 1.7 9 Finanzen und Steuern 3'621'280.79 3'839'510.00 -218'229.21 5.7 Aufwandüberschuss -200'522.14 -137'620.00 -62'902.14 Rechnung 2022, Budget 2022: + = Ertragsüberschuss, - = Aufwandüberschuss Abweichungen in Fr.: + = Besserstellung gegenüber Budget, - = Schlechterstellung gegenüber Budget

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 ___________________________________________________________________________________ Mai 2023 Seite: 5 Die Abweichungen zum Budget 2022 sind hauptsächlich auf folgendes zurückzuführen: Bildung Der Aufwand für den Lastenausgleich Bildung fiel tiefer aus als budgetiert. Die Beiträge an den Sekundarschulverband Signau fallen aufgrund höherer Infrastrukturkosten höher aus. Ab 1. August 2022 (Schuljahr 22/23) wurde an der Schule Bowil der Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung eingeführt. Soziale Sicherheit Der Beitrag an den Lastenausgleich Sozialhilfe fiel um rund Fr. 55'000.00 tiefer aus als budgetiert. Verkehr und Nachrichtenübermittlung Der Aufwand für den Unterhalt der Strassen und Wege fällt infolge erhöhtem Brückenunterhalt höher aus als budgetiert. Umweltschutz und Raumordnung Die Spezialfinanzierung Wasserversorgung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 18'908.10 ab (budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 20'420.00). Der Unterhalt für Tiefbauten fiel um Fr. 10'411.05 tiefer aus als budgetiert und konnte zum Teil dem Werterhalt entnommen werden. Der Betriebsbeitrag WAKI ist höher als budgetiert. Die Einnahmen aus Anschlussgebühren sind höher als budgetiert. Die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 14'197.50 ab (budgetiert war ein Ertragsüberschuss von Fr. 13'730.00). Die Einnahmen aus Anschlussgebühren sind höher als budgetiert, was zu höheren Einlagen in den Werterhalt führt. Die Spezialfinanzierung Abfallentsorgung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 6'422.69 ab (budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 16'100.00). Die Aufwendungen für Kehrichtsäcke/-marken und Abfuhrkosten Hauskehricht fielen tiefer aus als budgetiert. Der Aufwand für Gewässerverbauungen fiel rund Fr. 43’600.00 tiefer aus als budgetiert. Finanzen und Steuern Der gesamte Steuerertrag beträgt Fr. 2’746’965.80 und liegt rund Fr. 47’200.00 unter dem Budget. Bei den direkten Steuern der natürlichen Personen liegt der Ertrag von Fr 2’250’692.85 rund Fr. 57’900.00 unter dem Budget. Die direkten Steuern der juristischen Personen von Fr. 105’241.30 liegen rund Fr. 28’300.00 unter dem Budget. Die übrigen direkten Steuern, wie Liegenschaftssteuern und Vermögensgewinnsteuern betragen Fr. 383’931.65 und liegen rund Fr. 37’900.00 über dem Budget. Die Einnahmen aus dem Finanz- und Lastenausgleich fallen um rund Fr. 88’800.00 tiefer aus als budgetiert. Investitionsrechnung Die Investitionsrechnung schliesst mit Nettoinvestitionen von Fr. 1’004’750.29 ab. Budgetiert waren Nettoinvestitionen von Fr. 912’800.00. Die Mehrausgaben betragen Fr. 91’950.29. Nachkredite Nach Artikel 11c des Organisationsreglementes sind vom Gemeinderat beschlossene Nachkredite zu gebundenen Ausgaben (ohne Handlungsspielraum), die seine ordentliche Kompetenz von Fr. 100‘000.00 überschreiten, zu publizieren. In der Rechnung 2022 sind keine Nachkredite, welche publiziert werden müssen.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 Seite: 6 Mai 2023 Eigenkapital Per 31. Dezember 2022 beträgt das Eigenkapital Fr. 6‘014‘588.21 und setzt sich wie folgt zusammen: Verpflichtungen gegenüber Spezialfinanzierungen Fr. 1'428'096.60 SF Feuerwehr einseitig Fr. 142'411.92 SF Wasserversorgung Fr. 347'345.40 SF Abwasserentsorgung Fr. 564'926.60 SF Abfall Fr. 373'412.68 Vorfinanzierungen Fr. 2'678'887.30 SF Liegenschaften FV Fr. 6'230.00 SF Wertschwankungen FV und VV Fr. 168'971.00 Wasserversorgung Werterhalt Fr. 513'087.00 Abwasserentsorgung Werterhalt Fr. 1'958'204.60 Abwasserentsorgung Werterhalt ARA Mittleres Emmental Fr. 32'394.70 Reserven Fr. 147'680.37 Zusätzliche Abschreibungen Fr. 147'680.37 Neubewertungsreserve Finanzvermögen Fr. 458'260.95 Neubewertungsreserve FV Fr. 286'420.95 Schwankungsreserve Fr. 171'840.00 Bilanzüberschuss/-Fehlbetrag Fr. 1'301'662.99 Antrag des Gemeinderates Erfolgsrechnung Aufwand Gesamthaushalt Fr. 5'332'711.07 Ertrag Gesamthaushalt Fr. 5'133'901.02 Aufwandüberschuss Fr. - 198’810.05 davon Aufwand Allgemeiner Haushalt Fr. 4'714'937.56 Ertrag Allgemeiner Haushalt Fr. 4'514'415.42 Aufwandüberschuss Fr. - 200'522.14 Aufwand SF Wasserversorgung Fr. 208'421.95 Ertrag SF Wasserversorgung Fr. 189'513.85 Aufwandüberschuss Fr. - 18'908.10 Aufwand SF Abwasserentsorgung Fr. 271'264.20 Ertrag SF Abwasserentsorgung Fr. 285'461.70 Ertragsüberschuss Fr. 14'197.50 Aufwand SF Abfallentsorgung Fr. 138'087.36 Ertrag SF Abfallentsorgung Fr. 144’519,95 Ertragsüberschuss Fr. 6'422.69 Investitionsrechnung Ausgaben Fr. 1'162'638.89 Einnahmen Fr. 156'752.10 Ertragsüberschuss IR Fr. 1'136.50 Nettoinvestitionen Fr. 1'004'750.29 Nachkredite in Kompetenz GV gemäss Ziffer 1.1.6 Fr. 0.00

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 ___________________________________________________________________________________ Mai 2023 Seite: 7 Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Finanzverwalterin gerne zur Verfügung. Ein vollständiges Exemplar der Jahresrechnung 2022 kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf www.bowil.ch eingesehen werden. 2. Wahl eines Mitgliedes der Schulkommission für den Rest der Legislaturperiode bis 31.12.2024 Referentin: Gemeindepräsidentin Claudia Jaussi Inäbnit Mit der Demission von Marianne Witschi als Gemeinderätin und der Wahl von Manuel Lüscher in den Gemeinderat ist ein Sitz in der Schulkommission neu zu besetzen. Innert der angesetzten Frist bis 28.02.2023 sind folgende Kandidaturen eingereicht worden:  Daniela Leuenberger, Längenei 183a, 3533 Bowil  Beat Schneider, Kemisstrasse 25, 3533 Bowil An der Gemeindeversammlung ist ein Wahlverfahren nach den Bestimmungen des Organisationsreglements durchzuführen. Die Versammlung wählt geheim. 3. Kreditabrechnung Sanierung Turnhalle Schulanlage Dorf (Kenntnisgabe) Referent: Gemeinderat Christian Reisacher Die Gemeindeversammlung bewilligte am 28.02.2022 für die Sanierung der Turnhalle in der Schulanlage Dorf einen Verpflichtungskredit von Fr. 280'000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung. Die Kreditabrechnung wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und wird hiermit der Gemeindeversammlung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Investitionskredit gemäss Beschluss Gemeindeversammlung vom 28.02.2022 Fr. 280'000.00 Sanierungskosten gemäss Abrechnung Fr. 272'966.85 Kreditunterschreitung (2.5 %) Fr. 7'033.15 Effektive Kosten der Gemeinde Sanierungskosten gemäss Abrechnung Fr. 272'966.85 Voraussichtlicher Beitrag Sportfonds Fr. 25'630.00 Nettokosten der Gemeinde Fr. 247'336.85 4. Informationen durch den Gemeinderat a) Verkehrssicherheitsmassnahmen Bowil, Kurvenbereich Steinbühl b) Revitalisierung Gropbach, Information Projektstand c) Informationen aus der Projektgruppe „Schulorganisation Signau“ 5. Verschiedenes In diesem Traktandum kann der Gemeinderat über weitere aktuelle Geschäfte orientieren. Ebenfalls die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben hier die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Vorschläge zu unterbreiten oder Dinge zur Diskussion zu stellen. Die Versammlung darf nur über traktandierte Geschäfte endgültig beschliessen. Sie darf Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge unterbreitet der Gemeinderat einer späteren Versammlung zum Entscheid.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 Seite: 8 Mai 2023 Informationen des Gemeinderates Aktuelles aus dem Gemeinderat  Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 05.12.2022 wurde genehmigt. Der Genehmigungsbeschluss wurde im Anzeiger Konolfingen veröffentlicht.  Die Traktanden der Regionalversammlung vom 23.03.2023 der Regionalkonferenz Bern-Mittelland wurden behandelt. Die Delegierte wurde ermächtigt, im Sinne der Antragstellungen durch die Gremien, die Gemeinde Bowil zu vertreten.  Die Kreditabrechnung für die Sanierung der Turnhalle wurde zuhanden der Kenntnisgabe an die Gemeindeversammlung behandelt und verabschiedet. Die effektiv der Gemeinde verbleibenden Kosten belaufen sich auf Fr. 247‘336.85. Für weitere Details wird auf die Botschaft zur Gemeindeversammlung verwiesen.  Im Rahmen der Ersatzwahl in den Gemeinderat per 01.06.2023 wurde André Hofer, Schlossberg 6, 3533 Bowil, in stiller Wahl bestätigt. André Hofer übernimmt von seinem Vorgänger das Ressort Raum, Entwicklung, Ver- und Entsorgung. Der Gemeinderat freut sich auf die künftige Zusammenarbeit.  Die Beschwerde gegen den Budgetversammlungsbeschluss und damit verbunden die vorübergehende Sistierung des Budgets 2023 wurde abgewiesen. Der Entscheid des Regierungsstatthalteramts BernMittelland ist in Rechtskraft erwachsen. Das, durch eine Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten am 05.12.2022 beschlossene Budget 2023 kann somit umgesetzt werden. Personalinformationen Christa Michel arbeitet seit 01.06.2013 in der Schul- und Gemeindebibliothek Bowil. Schwerpunkt ihrer Aufgaben sind der Bereich Kinder- und Jugendliteratur. Gemeinsam mit einer Lehrperson ist sie für den Bestand Belletristik und Sachbücher in dieser Altersstufe zuständig. Sie koordiniert Medien-Anfragen der Lehrpersonen und ist entsprechend die Schnittstelle zwischen Bibliothek und Schule. Daneben erledigt sie allgemeine Bibliotheksaufgaben wie beispielsweise die öffentliche Ausleihe und die Organisation und Durchführung von Anlässen. Christa Michel feiert in diesem Jahr ihr 10-jähriges Arbeitsjubiläum. Der Gemeinderat und die Bibliothekskommission danken für das grosse Engagement und freuen sich auf die weitere Zusammenarbeit. Renate Fankhauser, Hinterschwändi 71d und Barbara Schenk, Friedersmatt 174a unterstützen seit 01.04.2023 Elisabeth und Rudolf Sterchi als Stellvertreterinnen bei der Betreuung der Freizeitanlage im Schächli. Mit dieser personellen Ergänzung kann die Arbeitslast im Blockhaus entsprechend verteilt werden. Erfreulicherweise nehmen die Vermietungen nach der beschwerlichen Coronazeit wieder massiv zu. Baubewilligungen Seit der letzten Ausgabe der Bowil-Zytig sind folgende Baubewilligungen erteilt worden:  Habegger Mark, Sagistrasse 17; Sanierung Mauerwerk und Balkenlage im Ökonomieteil, Abbruch Anbau Nord, neue Dacheindeckung über Ökonomieteil.  Koster Tim, Gropbach 123a; Umbau Rinderstall in Pferdestall in der Liegenschaft Brüegg 187, Neubau Allwetterplatz Brüegg.  Röthlisberger Zimmerei AG, Moosweg 1; Erweiterung Parkplatz, Einbau Tor Westfassade, Neubau PV-Anlage.  Jemini Hadi, Wyden 23f; Einbau Zimmer und Bad im Dachgeschoss.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 ___________________________________________________________________________________ Mai 2023 Seite: 9 Informationen der Verwaltung und der Kommissionen „Trotz-dem“ – ein etwas anderes Beschäftigungsprogramm des Sozialdienstes Region Konolfingen Das Projekt «Trotz-dem» begleitet seit 2007 ausgesteuerte, arbeitslose Menschen zurück in die Arbeitswelt. Dank dem Angebot können die Menschen in ihrem Leben wieder Fuss fassen. Das Projekt besteht aus drei Säulen: den Klienten und Klientinnen, den freiwilligen Helfern und Helferinnen und den Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen. Begleitet werden alle drei Gruppen von den Mitarbeitenden des Sozialdienstes der Region Konolfingen. In den vergangenen Jahren wurde über das Projekt «Trotz-dem» pro Jahr drei bis sechs Einsätze durchgeführt. Einige Absolventen und Absolventinnen konnten dadurch erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt zurückkehren. Klienten und Klientinnen Das sind Menschen, die ausgesteuert sind, teilweise längere Zeit ohne Arbeit waren, aber bereit sind für einen Einsatz bei einem unserer Arbeitgebenden und so versuchen, den Weg zurück in die Arbeitswelt zu finden. Ein Einsatz dauert drei bis sechs Monate. Freiwillige Helfer und Helferinnen Das Projekt «Trotz-dem» funktioniert nur mit dem Einsatz der freiwilligen Helferinnen und Helfer. Sie stellen die Verbindung zu Arbeitgebenden her und begleiten die Menschen während dem Arbeitseinsatz. Bei Fragen können sich die Helfer und Helferinnen jederzeit an die Sozialarbeitenden wenden. Sie haben Interesse am Projekt «Trotz-dem» und möchten gerne als freiwilliger Helfer oder freiwillige Helferin mitmachen? Bitte melden Sie sich unverbindlich bei der untenstehenden Adresse für weitere Auskünfte. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen Das Projekt «Trotz-dem» ist angewiesen auf Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen mit sozialen Werten, die Geduld haben mit den Klienten und Klientinnen und bereit sind, ihnen den Weg zurück in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Sind Sie eine Arbeitgeberin, ein Arbeitgeber und würden gerne einen Platz für einen Einsatz anbieten? Wir suchen Arbeitsplätze in allen Bereichen. Bitte melden Sie sich unverbindlich bei der untenstehenden Adresse für weitere Auskünfte. Sozialarbeitenden Den Mitarbeitenden des Sozialdienstes der Region Konolfingen kommt ebenfalls eine wichtige Aufgabe zu. Sie sind es die, die Klienten und Klientinnen für einen Einsatz motivieren, sie zum Erstgespräch begleiten und am Abschlussgespräch teilnehmen. Der Regionale Sozialdienst Konolfingen setzt sich stark für das Projekt «Trotz-dem» ein. Es erfüllt eine wichtige Aufgabe und ist neben der Auswahl an kantonalen Angeboten ein regional verankertes Projekt. Adresse für Auskünfte: Sozialdienst der Region Konolfingen, Bernstrasse 1, 3510 Konolfingen. info@trotz-dem.ch. Klimapositiv gärtnern – Leitfaden vom Bundesamt für Umwelt Gartenflächen bieten ein enormes Potenzial zur Förderung der Biodiversität und einer positiven Klimawirkung. Mit dem Klimawandel sind Hitzeinseln in Gemeinden und Städten zu einer grossen Herausforderung geworden. Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer können viel bewirken! Im Leitfaden «Der KlimaGarten» finden Sie Tipps und Ideen für die Förderung der Biodiversität und die Verbesserung des Klimas. Der Leitfaden mit Merkblättern kann gratis als Druckversion bestellt oder über den nachfolgenden Link eingesehen werden: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/klima/der-klima-garten.html

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 Seite: 10 Mai 2023 Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) auf dem Vormarsch Nachdem sich die Asiatische Hornisse in der Westschweiz seit 2017 ausgebreitet hat, wurden im vergangenen Jahr erste Exemplare auch in unserer Region gesichtet. Bienen gehören vor allem im Sommer und Herbst zur bevorzugten Beute der Asiatischen Hornisse. Durch das Auftreten der Asiatischen Hornisse kann es zur Schwächung oder sogar zum Verlust von Bienenvölkern kommen. Die Gefahr durch die Asiatische Hornisse für den Menschen ist nicht höher als durch einheimische Hornissen oder Wespen. Um die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse zu verhindern, ist eine möglichst frühe Erkennung einer Ansiedlung notwendig. Im Frühling bauen die Königinnen kleine Vornester an einer geschützten Stelle. In den Sommermonaten werden die grossen Nester in den Kronen von Laubbäumen erbaut. In den Wintermonaten sind die verlassenen grossen Nester mit seitlichem Einflugloch dank der Laubfreiheit in den Baumkronen zu erkennen. Identifikation mittels Informationsblatt: https://bienen.ch/imkerei/betriebskonzept-und-merkblaetter/ Verdächtige Nester und Insekten sind mit Fotoaufnahme und Koordinaten zu melden an: Bienengesundheitsdienst: info@apiservice.ch Bei Rückfragen steht im Kanton Bern das Kantonale Laboratorium zur Verfügung: 031 633 11 11 oder info.kl@be.ch So halten Sie Hühner richtig Möchten Sie eigene Hühner halten? Mit diesem Gedanken sind Sie nicht allein: In der Schweiz gibt es schätzungsweise 70'000 private Haltungen – und es werden immer mehr. Woran das liegt? Zum einen ist es die pure Freude am Tier. Und natürlich ist es zum andern ein Genuss, sich selbst und die Familie mit frischen Eiern zu versorgen. Damit sich die Hühner wohlfühlen und arttypisch verhalten können, ist es wichtig, sich vor der Anschaffung mit ihren Bedürfnissen auseinanderzusetzen und die Anforderungen einer gesetzeskonformen und möglichst artgerechten Haltung zu kennen. In der Broschüre "So halten Sie Hühner richtig" finden Sie eine Übersicht zu diesen Themen. Die Broschüre kann über den nachfolgenden Link eingesehen werden: https://www.bundespublikationen.admin.ch/cshop_mimes_bbl/23/238CB3386EAE1EDDAFE7334D85CC3AB8.pdf Und wenn Sie bereits Hühner halten? Vielleicht möchten Sie Ihr Gehege überprüfen oder verbessern? Oder Sie möchten Ihre Tiere vor Krankheiten und Parasiten schützen? Auch dann ist die Broschüre ein praxisorientiertes Hilfsmittel mit vielen Tipps. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.huehnerrichtighalten.ch.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 ___________________________________________________________________________________ Mai 2023 Seite: 11 Mitteilungen der Schulkommission Ehrung: Für sagenhafte 35 Jahre dürfen wir Christen Annemarie ehren. Annemarie ist seit jeher als Klassenlehrperson am Kindergarten Dorf (anfangs Hübeli) tätig. Ihr Engagement und Ihre Erfahrung sind in der Schule Bowil nicht wegzudenken. Verabschiedungen: Nach zwei Jahren verlässt Röthlisberger Kathrin unsere Schule. Sie ist im Teilpensum an der 7. - 9. Klasse im Hübeli tätig. Wir danken den geehrten und verabschiedeten Lehrpersonen für Ihre geleistete Arbeit und Ihre Hingabe. Für Ihre Zukunft wünschen wir beiden nur das Beste, gute Gesundheit und viel Erfolg im Nächsten Lebensabschnitt. Nachfolge: Die Nachfolge von Kathrin Röthlisberger übernimmt Yves Mollet. Herzlich willkommen und einen guten Start an der Schule Bowil. Die Schulkommission Claudia Hirsbrunner, Cornelia Steck, Claudine Schneider, Manuel Lüscher Stellenausschreibung Betreuungsperson Tagesschule Ab dem 1. August 2023 suchen wir eine Betreuungsperson Ihre Aufgabe: Sie betreuen und begleiten Kindergarten- und Schulkinder jeweils am Montag und jeden zweiten Donnerstag während dem Mittag. Vorher holen Sie das Mittagessen beim Lieferanten ab und bringen die Warmhaltebox nach dem Mittag wieder zurück. Bei höherer Auslastung der Tagesschule könnten weitere Einsätze am Mittag, sowie nachmittags von 13.30 Uhr - 18.00 Uhr dazukommen. Ihr Profil: Sie bringen Freude, Geschick und Feingefühl im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit. Persönlich sind Sie flexibel, teamfähig und belastbar. Sie besitzen ein Auto und einen entsprechenden Führerschein. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Senden Sie Ihre Bewerbung bis am 31. Mai 2023 an die Schulkommission Bowil. Mail: manuel.luescher@schulebowil.onmicrosoft.com Natel: 079 239 84 82 (Manuel Lüscher) Gemeindebeiträge 2023 Gestützt auf das Reglement über die Gemeindebeiträge gültig ab 01.01.2022 erhalten Vereine mit Sitz in Bowil oder einem wesentlichen Anteil von Bowiler Mitgliedern (mindestens 10 %) einen jährlichen Beitrag pro Bowiler Aktivmitglied. Dieser Beitrag ist nicht zweckgebunden und fliesst in die allgemeine Vereinskasse. Damit die Vereine in den Genuss dieses allgemeinen Beitrages kommen, ist der Gemeindeverwaltung ein vollständiges und unterzeichnetes Mitgliederverzeichnis inkl. Einzahlungsschein zuzustellen. Sollten die Vereinsstatuten Abweichungen erfahren haben, ist uns ebenfalls ein aktuelles Exemplar einzureichen.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 Seite: 12 Mai 2023 Für die zweckgebundenen Beiträge ist mit den jeweiligen Vereinen eine Leistungsvereinbarung für 4 Jahre abgeschlossen worden. Die Auszahlung für das Jahr 2023 erfolgt automatisch. Abfallentsorgung Abfallstatistik: Folgende Abfallmengen sind in unserer Gemeinde im letzten Jahr angefallen (die Gewichtsangabe erfolgt in Tonnen): Abfallart 2022 Vergleich 2021 Vergleich 2020 Vergleich 2019 Vergleich 2018 Hauskehricht 195.84 202.09 200.35 196.32 209.69 Sperrgut 3.17 3.81 2.33 5.74 5.72 Altglas 26.08 27.85 28.15 25.55 25.02 Papier und Karton 71.50 65.44 41.70 56.78 60.18 Altmetall 9.06 13.96 6.65 11.07 12.27 Aluminium/Weissblech 1.91 1.89 2.43 1.63 1.68 Mineral- und Speiseöl 0.76 0.89 0.87 1.02 0.81 Grüngut 65.78 74.23 79.37 57.22 64.29 Kaffeekapseln (Alu) 0.68 0.77 0.65 0.62 0.45 PET 1.95 0.86 1.57 1.44 1.57 Grüngutdeponie Moos: Die Gartensaison hat begonnen, damit wird auch wieder die Entsorgung des anfallenden Grüngutabfalls ein Thema. Bitte beachten Sie, dass die angelieferten Mengen (Grüngut und Holz) ab dem ersten Kilo vor Ort zu deklarieren sind. Die Abrechnung erfolgt Ende Jahr durch die Gemeindeverwaltung Signau. Anderweitige Abfälle (Blumentöpfe, Pflanzenbehälter, Vlies etc.) gehören in den ordentlichen Hauskehricht und dürfen nicht in der Deponie Moos entsorgt werden! Robi-Dog: Wir bitten die Hundehalter, die Hundesäckli in die Sammelbehälter zu werfen und nicht am Wegrand zu deponieren. Hundesäckli können gratis bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Abfall richtig entsorgen – Littering kann teuer werden! Es gibt viele Möglichkeiten, seinen Abfall zu entsorgen. Der grösste Teil der Bevölkerung informiert sich diesbezüglich regelmässig und nutzt die vorhandenen Entsorgungssysteme. Bei Unklarheiten geben die zuständigen Stellen gerne Auskunft. Für die Mithilfe und die Wahl des richtigen Entsorgungssystems sei hier bestens gedankt. Weitere Informationen zum Entsorgungssystem der Gemeinde Bowil finden Sie auf unserer Website unter https://www.bowil.ch/gemeinde-bowil/verwaltung/dienstleistungen-a-z. Gewässerraum und Landwirtschaft – Korrekte Nutzung des Gewässerraums Seit dem 1. Juni 2011 gilt die revidierte Gewässerschutzverordnung (GSchV). Diese verpflichtete die Kantone zur Ausscheidung von Gewässerräumen. In der Gemeinde Bowil sind die Gewässerräume seit Mai 2021 ausgeschieden. Die beiden Zonenpläne Gewässerräume Nord und Süd mit den genau definierten Gewässerräume pro Bach und Ort sind auf der Website der Gemeinde Bowil zu finden (https://www.bowil.ch/gemeinde-bowil/verwaltung/reglemente-verordnungen). Der Gewässerraum wird als Korridor ausgeschieden, zu dem sowohl das Gewässer als auch die beidseitigen Uferbereiche gehören. Im Gewässerraum hat die Bewirtschaftung extensiv zu erfolgen. Der Einsatz von Dünger oder Pflanzenschutzmitteln ist im festgelegten Gewässerraum nicht zulässig.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 ___________________________________________________________________________________ Mai 2023 Seite: 13 Leider wurde in der Gemeinde Bowil festgestellt, dass sich nicht alle Landbewirtschafter, vor allem beim Austragen von Gülle und Mist, an die neu geltenden Vorschriften halten. Die Nutzung des Gewässerraums an zwei Beispielen: Beispiel 1: Gewässerraum 11 Meter (Gewässer mit einer natürlichen Gerinnesohlenbreite ≤ 2 Meter) Der 3m Pufferstreifen gemäss ChemRRV liegt immer innerhalb des Gewässerraums. Der 6m Streifen ohne Pflanzenschutzmittel (PSM) gemäss DZV gilt uneingeschränkt ab Uferlinie auch ausserhalb des Gewässerraums. Beispiel 2: Gewässerraum 24.5 Meter (Gewässer mit einer natürlichen Gerinnesohlenbreite > 2 Meter) Der 3m Pufferstreifen gemäss ChemRRV sowie der 6m Streifen ohne Pflanzenschutzmittel (PSM) im ÖLN liegen innerhalb des Gewässerraums. Wir fordern hiermit alle Landbewirtschafter höflich dazu auf, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und sich mit den neu festgelegten Gewässerräumen im betroffenen Gebiet auseinander zu setzen. Vielen Dank.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 Seite: 14 Mai 2023 Bekämpfung von Problempflanzen – invasive Neophyten Einjähriges Berufkraut Beschreibung: Das Einjährige Berufkraut ist in Nord-Amerika beheimatet und wurde bei uns als Gartenpflanze eingeführt. Es ist eine bis 1 m hohe Krautpflanze. Die ganze Pflanze ist behaart. Im Gegensatz zur Kamille, die dem Berufkraut sehr ähnlich ist, hat das Berufkraut ungeteilte grob gezähnte Blätter. Ab Juli entstehen bereits reife Samen, die meist schon im Herbst keimen. Die Überwinterung findet dann als Rosette statt. Die Früchtchen sind mit einem Schirmchen versehen, wodurch sie mit dem Wind kilometerweit fortgetragen werden können. Keimfähige Samen bilden sich auch ohne Befruchtung. Daher kann sich aus einer einzigen Pflanze ein ganzer Bestand bilden. Gefahren: Obwohl das Berufkraut nicht giftig ist, wird es vom Vieh gemieden. Daher kann es sich auf Weiden massiv vermehren und diese stark verunkrauten. Auf Ruderalstandorten und Magerwiesen verdrängt es die einheimische, zum Teil schon selten gewordene Flora. Bekämpfung: Die Pflanzen müssen vor der Blüte ausgerissen werden. Das Pflanzenmaterial entsorgt man in der Kehrichtverbrennung oder in einer Kompostier- oder Vergärungsanlage mit Hygienisierungsschritt. Werden sie gemäht, treiben sie wieder aus und bilden in kurzer Zeit Blüten oder werden sogar mehrjährig. Immerhin kann durch den Schnitt die Samenbildung je nach Höhenlage um 20 bis 50 Tage verzögert werden. Zuständigkeit Bekämpfung: Zuständig für die Bekämpfung von invasiven Neophyten sind die jeweiligen Grundeigentümer. Weitere Informationen, Merkblätter und Bekämpfungsmassnahmen finden Sie unter: www.be.ch/natur, www.neophyt.ch, www.infoflora.ch, www.neobiota.de sowie bei der Gemeindeverwaltung Bowil.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 ___________________________________________________________________________________ Mai 2023 Seite: 15 Informationen der AHV-Zweigstelle  Beitragspflicht für Nichterwerbstätige und Selbständigerwerbende Nichterwerbstätige In der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO) gelten Personen als Nichterwerbstätige, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, namentlich:  vorzeitig Pensionierte,  IV-Rentenbezüger/innen,  Empfängerinnen und Empfänger von Krankentaggeldern,  Studierende,  „Weltenbummler“,  ausgesteuerte Arbeitslose,  Geschiedene,  Verwitwete,  Ehegatten von Pensionierten, die nicht im AHV-Rentenalter sind,  Ehegatten von im Ausland erwerbstätigen Ehepartnern. Unter gewissen Voraussetzungen gelten auch Personen als Nichterwerbstätige, die nicht voll und auf Dauer erwerbstätig sind (Teilzeitbeschäftigte). Nichterwerbstätige entrichten Beiträge an die AHV/IV/EO ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters (Frauen 64, Männer 65). Wer noch nicht als Nichterwerbstätige(r) erfasst ist, hat sich bei der AHV-Zweigstelle des Wohnorts zu melden. Dort sind Anmeldeformulare und das Merkblatt 2.03 über die Beitragspflicht von Nichterwerbstätigen erhältlich. Beides kann auch im Internet unter www.akbern.ch eingesehen werden. Selbständigerwerbende In der AHV/IV/EO gelten Frauen und Männer als selbständigerwerbend, wenn sie  unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten, indem sie z.B. nach Aussen mit eigenem Firmennamen auftreten, und  in unabhängiger Stellung und auf ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tätig sind, indem, sie z.B. Investitionen tätigen, Personal beschäftigen, ihre Betriebsorganisation frei wählen und für mehrere Auftraggeber tätig sind. Ob eine versicherte Person im Sinn der AHV selbständigerwerbend ist, beurteilt die Ausgleichskasse im Einzelfall für jedes Entgelt separat. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass die gleiche Person für eine Tätigkeit als unselbständig-, für eine andere als selbständigerwerbend beurteilt wird. Massgebend für die Beurteilung der Ausgleichskasse sind die effektiven wirtschaftlichen Gegebenheiten, nicht die vertraglichen Verhältnisse. Selbständigerwerbende entrichten Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), an die Invalidenversicherung (IV), an die Familienausgleichskasse, der sie angeschlossen sind und an die Erwerbsersatzordnung (EO) ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs. Sie sind dagegen nicht versichert gegen Arbeitslosigkeit und Unfall. Zudem fallen sie nicht unter das Obligatorium der beruflichen Vorsorge (BVG). Anmeldeformulare und das Merkblatt 2.02 über Selbständigerwerbende können im Internet unter www.akbern.ch eingesehen werden und sind bei den AHV-Zweigstellen erhältlich.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 Seite: 16 Mai 2023 Anlässe in Bowil Hier finden Sie alle gemeldeten und der Verwaltung bekannten Veranstaltungen in Bowil:  Mittwoch, 24.05.2023 Brockenstube, LFV Bowil, Altes Feuerwehrmagazin, Dorf Bowil  Samstag, 27.05.2023 Bowiler Geländelauf, TV Bowil, Schächli Bowil  Samstag, 03.06.2023 Brockenstube, LFV Bowil, Altes Feuerwehrmagazin, Dorf Bowil  Montag, 05.06.2023 Gemeindeversammlung Bowil, Schulhaus Dorf  Samstag, 17.06.2023 Brockenstube, LFV Bowil, Altes Feuerwehrmagazin, Dorf Bowil  Freitag, 23.06.2023 Schulfest Bowil, Schulhaus Dorf  Sonntag, 25.06.2023 Seniorenessen, LFV Bowil, Gasthof Schlossberg  Samstag, 01.07.2023 Brockenstube, LFV Bowil, Altes Feuerwehrmagazin, Dorf Bowil  Freitag, 07.07.2023 Sagi-Chilbi, Musikgesellschaft Zäziwil, Samstag, 08.07.2023 Zimmerei Röthlisberger, Bowil  Montag, 31.07.2023 Bundesfeier, Blockhaus Bowil  Freitag, 04.08.2023 33 Jahre UHC Bowil, Samstag, 05.08.2023 Schächli, Bowil  Samstag, 05.08.2023 Brockenstube, LFV Bowil, Altes Feuerwehrmagazin, Dorf Bowil  Mittwoch, 16.08.2023 Brockenstube, LFV Bowil, Altes Feuerwehrmagazin, Dorf Bowil

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 ___________________________________________________________________________________ Mai 2023 Seite: 17 Bibliothek Bibliothek Infos Öffnungszeiten: Montag 15.00-16.30 Uhr Dienstag 15.00-16.30 Uhr Donnerstag 19.00-20.30 Uhr Tel. 031 711 11 64 Samstag 10.30-12.00 Uhr kontakt@bibliothekbowil.ch Rückblick auf das Memory- Turnier 2023 Das diesjährige Memoryturnier war wieder sehr gut besucht. 28 Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der 1. Klasse bis zum Erwachsenen spielten um die ersten drei Plätze der jeweiligen Kategorie. Hier die Sieger beider Kategorien. Buchtipp: Der Markisenmann von Jan Weiler Die fünfzehnjährige Kim hat ihren Vater noch nie gesehen, als sie von ihrer Mutter über die Sommerferien zu ihm abgeschoben wird. Der fremde Mann erweist sich auf Anhieb nicht nur als ziemlich seltsam, sondern auch als der erfolgloseste Vertreter der Welt. Ein Buch über das Erwachsenwerden und Altern, humorvoll und tiefgründig. Blutbuche von Kim de l’Horizon, Schweizer Buchpreisträger 2022 Unsere Kollegin Alexandra Beutler konnte an der Lesung des Autors Kim de l’Horizon auf dem Monte Verità in Ascona teilnehmen. Hier einige Eindrücke vom Anlass: Gemeinsam mit Kim de l’Horizon entdeckten wir unsere „Schwesterngeschöpfe“, die Bäume: eine Suche nach dem Körper jenseits von Mann und Frau, dem Körper eines Individuums, das mit dem deutschen neutralen Pronomen „es“ bezeichnet wird. Fazit: Sehr spezielle und neue Schreibform, aber Kim de l‘ Horizon ist eine schillernde, wandelbare, liebenswürdige, erfrischende und horizonterweiternde Persönlichkeit, die mich zutiefst berührt hat. Sommerferien: Geschlossen vom 10.07. bis 13.08.2023 Ferienausleihe am 27.07.2023: Von 19.00 bis 20.30 Uhr

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 Seite: 18 Mai 2023 Allgemeine Informationen

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 ___________________________________________________________________________________ Mai 2023 Seite: 19

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 Seite: 20 Mai 2023

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 ___________________________________________________________________________________ Mai 2023 Seite: 21

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 Seite: 22 Mai 2023

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 ___________________________________________________________________________________ Mai 2023 Seite: 23

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 Seite: 24 Mai 2023 Wissen wie’s geht Schürfwunde? Schnittverletzung? Vergiftung oder Allergischer Notfall? Wir Samariter üben den Ernstfall, damit wir wissen, was zu tun ist. 1x im Monat lernen wir Erste Hilfe und tauschen unsere Erfahrungen aus. Unser Wissen hilft uns im Alltag mit unseren Kindern, Verwandten und Bekannten. Besuche uns an der öffentlichen Übung vom 15. August 2023. Mehr Infos auf www.sv-ok.ch

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 ___________________________________________________________________________________ Mai 2023 Seite: 25

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 Seite: 26 Mai 2023 Informationen der Schule Schule Bowil: Gedanken zur Integrativen Förderung Jedes der Schule anvertraute Kind, jede(r) Jugendliche ist einmalig, einzigartig in seinem Wesen. Als Heilpädagogin bin ich da, um die Klassenlehrpersonen und Eltern dabei zu unterstützen, individuelle Wege und Lösungen zu finden, wenn bei Kindern Lernschwierigkeiten, Lese-Rechtschreib-Störungen, Rechenschwierigkeiten, Schwierigkeiten mit Aufmerksamkeit, Auffälligkeiten im Verhalten, etc. auftreten. Die Umsetzung der heilpädagogischen Förderung hat sich in den letzten Jahren sehr gewandelt. Während die Kinder vor ca. 10-15 Jahren fast immer einzeln oder in kleinen Fördergruppen ins IF-Zimmer kamen, arbeite ich nun sehr oft integrativ in der Klasse, mit einer Gruppe von Kindern oder mit einer Halbklasse. Manchmal macht Einzelförderung immer noch Sinn. Die Aufgabe ist vielseitig und abwechslungsreich. Es braucht ein Gespür für die jeweiligen Unterrichtsstile der Klassenlehrpersonen und die Unterrichtssituation und ich muss mich einklinken können. Die Zusammenarbeit mit den Klassenlehrpersonen und den Eltern ist enger geworden und nicht mehr wegzudenken. Die natürliche Entwicklung der Kinder (körperlich, gefühlsmässig und kognitiv) findet meist in einem ungefähr definierten Zeitfenster statt, was auch die Grundlage für den Lehrplan ist. Der Lehrplan der öffentlichen Schule definiert, was ein Schüler oder eine Schülerin wann und zum Teil auch wie (zunehmende Digitalisierung) erreichen sollte. Doch wie gesagt ist jedes Kind einzigartig, und es gibt auch grosse, individuelle Unterschiede. Es ist eine immense Herausforderung für die Klassenlehrpersonen, allen Kindern einer ganzen Klasse gerecht zu werden. Überforderung der einen kann Unterforderung für die andern bedeuten. Jedes Kind bringt Anlagen, Ressourcen, ein Potenzial in dieses Leben mit, und auch die Neugier und die Freude am Lernen. Das familiäre Umfeld und auch die Schule haben einen grossen Einfluss auf seine Entfaltung. Die Anforderungen an Eltern und Schule in diesen schnell ändernden Zeiten sind gross. Die Kinder brauchen eine gute Verankerung in der Realität, in der Beziehung zur Natur, in realen, liebevollen Beziehungen, in Tätigkeiten, die Kopf, Herz und Hand verbinden, und welche die Basis für ein gesundes Heranwachsen sind. HeilpädagogInnen werden meist hinzugezogen, wenn ein(e) SchülerIn in den Hauptfächern Mathematik und/oder Deutsch oder im Verhalten Auffälligkeiten zeigt und wenn die Gefahr besteht, dass er oder sie die Lernziele ohne zusätzliche Unterstützung nicht erreichen wird. Die Stärken eines Kindes können manchmal auch eher im musischen, kreativen oder sozialen Bereich liegen, und es ist wichtig, die Stärken der Kinder zu erkennen und sie zu würdigen und nicht einseitig die Defizite zu sehen. Fazit: In einigen Prüfungen schneidet man gut ab, in anderen schlecht. Fragen, die sich stellen: Hat der Lehrer die Aufgabe gut gewählt? Wie sich wohl der Elefant fühlt? Und der Affe? Ist die Aufgabenstellung für das Lernen und für ein gutes Klima in der Klasse förderlich?

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 ___________________________________________________________________________________ Mai 2023 Seite: 27 Ganzheitliches Lernen umfasst viele Bereiche! Im folgenden Entwicklungsbaum sind einige davon mit ihren Verästelungen dargestellt. An der Basis des Stamms steht das Wohlbefinden des Kindes. Wenn ein Ast verkümmert ist, sich nur langsam entwickelt, etwas krumm wächst oder gar abbricht – denken wir daran: wenn das Wohlbefinden des Kindes gewährleistet ist, ist es dennoch ein lebendiger, einzigartiger und wunderschöner Baum, der in seinem eigenen Rhythmus und Tempo wächst. Ich mag den afrikanischen Spruch: «Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht». Wie wahr dies ist! Es wächst jedoch dann besser, wenn es die richtigen Nährstoffe erhält. Und ich gebe zu, dass ich natürliche Nährstoffe den ‘synthetischen’ vorziehe. Fragen, die uns in der Schule ständig begleiten, besonders, wenn Schwierigkeiten sichtbar werden: Wie lernt der Schüler/die Schülerin? Welche Massnahme ist unterstützend? Was für eine Lernumgebung ist sinnvoll für diese(n) oder jene(n) SchülerIn? Einiges kann aufgefangen werden, wenn zwei oder mehr Lehrpersonen gleichzeitig in der Klasse anwesend sind. Für ältere Kinder, ab 4.-6. Klasse gibt es das Instrument des Nachteilsausgleichs. Bei diagnostizierten Rechenschwierigkeiten (Dyskalkulie), bei Sinneseinschränkungen, Lese-Rechtschreibstörung, ADHS oder autistischen Störungen macht es Sinn, bestimmte Massnahmen zu verschriften, wie zum Beispiel: - Der Schüler oder die Schülerin erhält mehr Zeit eine Prüfungsaufgabe zu lösen - Die Aufgabe wird ihm oder ihr vorgelesen - Er oder sie darf am Computer schreiben und das Korrekturprogramm benutzen - Benutzung verschiedener Hilfsmittel, die individuell angepasst werden, etc. - Ausserdem besteht die Möglichkeit der Notenbefreiung. Ziel der Massnahmen ist es, dass der Schüler/die Schülerin die offiziellen Lernziele erreichen kann. Für einen Nachteilsausgleich braucht es zwingend eine von EB oder KJPD ausgestellte Diagnose. In der Berufsausbildung kann ein Nachteilsausgleich zum Teil weitergeführt werden. Zudem besteht das Besondere Volksschulangebot integrativ, durch welches Kinder mit schweren Beeinträchtigungen in der Volksschule eingeschult werden können. Die Rahmenbedingungen für diese Kinder sind nicht dieselben. Es geht um die soziale Integration, die Kinder haben individuell angepasste Lernziele und erhalten deshalb intensive heilpädagogische Begleitung. Dafür und für die zusätzlichen Ressourcen der erweiterten Unterstützung braucht es zwingend die Bewilligung durch das Schulinspektorat. Verena Schmutz, Dipl. Heilpädagogin in der Schule Bowil Dorf

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 Seite: 28 Mai 2023

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc3MzQ=