Bowil Zytig Nr. 202 | Mai 2023

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 ___________________________________________________________________________________ Mai 2023 Seite: 3 Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Bowil Montag, 5. Juni 2023, 20.00 Uhr SCHULHAUS DORF Folgende Geschäfte sind traktandiert: 1. Gemeinderechnung 2022 Beratung und Genehmigung der Gemeinderechnung 2022 2. Wahl eines Mitgliedes der Schulkommission für den Rest der Legislaturperiode bis 31.12.2024 3. Kreditabrechnung Sanierung Turnhalle Schulanlage Dorf Kenntnisgabe der Kreditabrechnung 4. Informationen durch den Gemeinderat 5. Verschiedenes Aktenauflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie stehen auch unter www.bowil.ch zum Download bereit. Rechtsmittelbelehrung: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Soweit der Inhalt der Abstimmungserläuterungen angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab der Zustellung der Abstimmungserläuterungen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen. Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Bowil haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

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