Bowil Zytig Nr. 202 | Mai 2023

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 ___________________________________________________________________________________ Mai 2023 Seite: 7 Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Finanzverwalterin gerne zur Verfügung. Ein vollständiges Exemplar der Jahresrechnung 2022 kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf www.bowil.ch eingesehen werden. 2. Wahl eines Mitgliedes der Schulkommission für den Rest der Legislaturperiode bis 31.12.2024 Referentin: Gemeindepräsidentin Claudia Jaussi Inäbnit Mit der Demission von Marianne Witschi als Gemeinderätin und der Wahl von Manuel Lüscher in den Gemeinderat ist ein Sitz in der Schulkommission neu zu besetzen. Innert der angesetzten Frist bis 28.02.2023 sind folgende Kandidaturen eingereicht worden:  Daniela Leuenberger, Längenei 183a, 3533 Bowil  Beat Schneider, Kemisstrasse 25, 3533 Bowil An der Gemeindeversammlung ist ein Wahlverfahren nach den Bestimmungen des Organisationsreglements durchzuführen. Die Versammlung wählt geheim. 3. Kreditabrechnung Sanierung Turnhalle Schulanlage Dorf (Kenntnisgabe) Referent: Gemeinderat Christian Reisacher Die Gemeindeversammlung bewilligte am 28.02.2022 für die Sanierung der Turnhalle in der Schulanlage Dorf einen Verpflichtungskredit von Fr. 280'000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung. Die Kreditabrechnung wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und wird hiermit der Gemeindeversammlung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Investitionskredit gemäss Beschluss Gemeindeversammlung vom 28.02.2022 Fr. 280'000.00 Sanierungskosten gemäss Abrechnung Fr. 272'966.85 Kreditunterschreitung (2.5 %) Fr. 7'033.15 Effektive Kosten der Gemeinde Sanierungskosten gemäss Abrechnung Fr. 272'966.85 Voraussichtlicher Beitrag Sportfonds Fr. 25'630.00 Nettokosten der Gemeinde Fr. 247'336.85 4. Informationen durch den Gemeinderat a) Verkehrssicherheitsmassnahmen Bowil, Kurvenbereich Steinbühl b) Revitalisierung Gropbach, Information Projektstand c) Informationen aus der Projektgruppe „Schulorganisation Signau“ 5. Verschiedenes In diesem Traktandum kann der Gemeinderat über weitere aktuelle Geschäfte orientieren. Ebenfalls die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben hier die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Vorschläge zu unterbreiten oder Dinge zur Diskussion zu stellen. Die Versammlung darf nur über traktandierte Geschäfte endgültig beschliessen. Sie darf Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge unterbreitet der Gemeinderat einer späteren Versammlung zum Entscheid.

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