Bowil Zytig Nr. 202 | Mai 2023

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 ___________________________________________________________________________________ Mai 2023 Seite: 11 Mitteilungen der Schulkommission Ehrung: Für sagenhafte 35 Jahre dürfen wir Christen Annemarie ehren. Annemarie ist seit jeher als Klassenlehrperson am Kindergarten Dorf (anfangs Hübeli) tätig. Ihr Engagement und Ihre Erfahrung sind in der Schule Bowil nicht wegzudenken. Verabschiedungen: Nach zwei Jahren verlässt Röthlisberger Kathrin unsere Schule. Sie ist im Teilpensum an der 7. - 9. Klasse im Hübeli tätig. Wir danken den geehrten und verabschiedeten Lehrpersonen für Ihre geleistete Arbeit und Ihre Hingabe. Für Ihre Zukunft wünschen wir beiden nur das Beste, gute Gesundheit und viel Erfolg im Nächsten Lebensabschnitt. Nachfolge: Die Nachfolge von Kathrin Röthlisberger übernimmt Yves Mollet. Herzlich willkommen und einen guten Start an der Schule Bowil. Die Schulkommission Claudia Hirsbrunner, Cornelia Steck, Claudine Schneider, Manuel Lüscher Stellenausschreibung Betreuungsperson Tagesschule Ab dem 1. August 2023 suchen wir eine Betreuungsperson Ihre Aufgabe: Sie betreuen und begleiten Kindergarten- und Schulkinder jeweils am Montag und jeden zweiten Donnerstag während dem Mittag. Vorher holen Sie das Mittagessen beim Lieferanten ab und bringen die Warmhaltebox nach dem Mittag wieder zurück. Bei höherer Auslastung der Tagesschule könnten weitere Einsätze am Mittag, sowie nachmittags von 13.30 Uhr - 18.00 Uhr dazukommen. Ihr Profil: Sie bringen Freude, Geschick und Feingefühl im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit. Persönlich sind Sie flexibel, teamfähig und belastbar. Sie besitzen ein Auto und einen entsprechenden Führerschein. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Senden Sie Ihre Bewerbung bis am 31. Mai 2023 an die Schulkommission Bowil. Mail: manuel.luescher@schulebowil.onmicrosoft.com Natel: 079 239 84 82 (Manuel Lüscher) Gemeindebeiträge 2023 Gestützt auf das Reglement über die Gemeindebeiträge gültig ab 01.01.2022 erhalten Vereine mit Sitz in Bowil oder einem wesentlichen Anteil von Bowiler Mitgliedern (mindestens 10 %) einen jährlichen Beitrag pro Bowiler Aktivmitglied. Dieser Beitrag ist nicht zweckgebunden und fliesst in die allgemeine Vereinskasse. Damit die Vereine in den Genuss dieses allgemeinen Beitrages kommen, ist der Gemeindeverwaltung ein vollständiges und unterzeichnetes Mitgliederverzeichnis inkl. Einzahlungsschein zuzustellen. Sollten die Vereinsstatuten Abweichungen erfahren haben, ist uns ebenfalls ein aktuelles Exemplar einzureichen.

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