Bowil Zytig Nr. 202 | Mai 2023

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 202 Seite: 12 Mai 2023 Für die zweckgebundenen Beiträge ist mit den jeweiligen Vereinen eine Leistungsvereinbarung für 4 Jahre abgeschlossen worden. Die Auszahlung für das Jahr 2023 erfolgt automatisch. Abfallentsorgung Abfallstatistik: Folgende Abfallmengen sind in unserer Gemeinde im letzten Jahr angefallen (die Gewichtsangabe erfolgt in Tonnen): Abfallart 2022 Vergleich 2021 Vergleich 2020 Vergleich 2019 Vergleich 2018 Hauskehricht 195.84 202.09 200.35 196.32 209.69 Sperrgut 3.17 3.81 2.33 5.74 5.72 Altglas 26.08 27.85 28.15 25.55 25.02 Papier und Karton 71.50 65.44 41.70 56.78 60.18 Altmetall 9.06 13.96 6.65 11.07 12.27 Aluminium/Weissblech 1.91 1.89 2.43 1.63 1.68 Mineral- und Speiseöl 0.76 0.89 0.87 1.02 0.81 Grüngut 65.78 74.23 79.37 57.22 64.29 Kaffeekapseln (Alu) 0.68 0.77 0.65 0.62 0.45 PET 1.95 0.86 1.57 1.44 1.57 Grüngutdeponie Moos: Die Gartensaison hat begonnen, damit wird auch wieder die Entsorgung des anfallenden Grüngutabfalls ein Thema. Bitte beachten Sie, dass die angelieferten Mengen (Grüngut und Holz) ab dem ersten Kilo vor Ort zu deklarieren sind. Die Abrechnung erfolgt Ende Jahr durch die Gemeindeverwaltung Signau. Anderweitige Abfälle (Blumentöpfe, Pflanzenbehälter, Vlies etc.) gehören in den ordentlichen Hauskehricht und dürfen nicht in der Deponie Moos entsorgt werden! Robi-Dog: Wir bitten die Hundehalter, die Hundesäckli in die Sammelbehälter zu werfen und nicht am Wegrand zu deponieren. Hundesäckli können gratis bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Abfall richtig entsorgen – Littering kann teuer werden! Es gibt viele Möglichkeiten, seinen Abfall zu entsorgen. Der grösste Teil der Bevölkerung informiert sich diesbezüglich regelmässig und nutzt die vorhandenen Entsorgungssysteme. Bei Unklarheiten geben die zuständigen Stellen gerne Auskunft. Für die Mithilfe und die Wahl des richtigen Entsorgungssystems sei hier bestens gedankt. Weitere Informationen zum Entsorgungssystem der Gemeinde Bowil finden Sie auf unserer Website unter https://www.bowil.ch/gemeinde-bowil/verwaltung/dienstleistungen-a-z. Gewässerraum und Landwirtschaft – Korrekte Nutzung des Gewässerraums Seit dem 1. Juni 2011 gilt die revidierte Gewässerschutzverordnung (GSchV). Diese verpflichtete die Kantone zur Ausscheidung von Gewässerräumen. In der Gemeinde Bowil sind die Gewässerräume seit Mai 2021 ausgeschieden. Die beiden Zonenpläne Gewässerräume Nord und Süd mit den genau definierten Gewässerräume pro Bach und Ort sind auf der Website der Gemeinde Bowil zu finden (https://www.bowil.ch/gemeinde-bowil/verwaltung/reglemente-verordnungen). Der Gewässerraum wird als Korridor ausgeschieden, zu dem sowohl das Gewässer als auch die beidseitigen Uferbereiche gehören. Im Gewässerraum hat die Bewirtschaftung extensiv zu erfolgen. Der Einsatz von Dünger oder Pflanzenschutzmitteln ist im festgelegten Gewässerraum nicht zulässig.

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