Bowil Zytig Nr. 199 | August 2022

Bowil Zytig Mitteilungsblatt der Gemeinde 3533 Bowil 35. Jahrgang / Ausgabe Nr. 199 vom August 2022 Die Gemeinde Das ist Sache der Gemeinde. Die Gemeinde soll. Die Gemeinde muss. Was macht die Gemeinde …? Wer um alles in der Welt ist dieser Alleskönner Gemeinde??? Definition auf Wikipedia: «Um die menschlichen Grundbedürfnisse nach Schutz und gegenseitiger Hilfe zu befriedigen, bildeten sich ab dem ausgehenden Frühmittelalter über Familie und Sippe hinausgreifende Personenverbände, die Vorformen der späteren Gemeinden. Von solchen Nachbarschaften und Genossenschaften hob sich die Gemeinde in einem langen, durch Zuwachs an Selbstregelungs- und Sanktionskompetenz geprägten Prozess ab, bis sie politisch und rechtlich selbstverantwortlich wurde. Die Gemeinden geniessen nach wie vor grosse politische Beachtung und werden von ihren Einwohnern als sozialer Bezugsrahmen und Ort erfahren, an dem eine unmittelbare Mitgestaltung der Lebenswelt möglich ist». Die Aufgaben unserer Bowiler Gemeinschaft (Gemeinde) ist sehr vielfältig. Da müssen als erstes die Grundversorgung mit Bildung, Sozialdienste, AHV, Einwohnerdienste, Feuerwehr, Wasserversorgung, Abwasser- und Kehrichtentsorgung, Strassenunterhalt, Gewässerunterhalt, Bewilligungen (Bau, Veranstaltungen, Gewerbe usw.) sowie sehr viele vom Kanton übertragene Aufgaben und Unterstützungsarbeiten sichergestellt werden. Für alle diese Dienstleistungen und Aufträge ist, im Auftrag der Bowiler/innen, die politische Organisation (Gemeinderat, Kommissionen usw.) und die Gemeindeverwaltung mit den Gemeindebetrieben beauftragt. Zur Aufgabenerfüllung stellen wir eine zeitgemässe Infrastruktur zur Verfügung. Bei rund 1'400 Einwohner/innen ist klar, dass nicht auf persönliches Einzelinteresse eingegangen werden kann. Hier sind Kompromisse und Akzeptanz eines Mehrheitsbeschlusses nötig, um in der Gemeinschaft zu leben und aktiv mitzuwirken. Das ist meine unvollständige Definition und mein rudimentärer Begriff der Gemeinde Bowil. Es sollte nun klar sein, dass «Gemeinde» nicht von «gemein» abstammt… Tolle Sommertage wünscht Christian Reisacher Gemeinderat Bowil

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 199 Seite: 2 August 2022 Impressum Titelbild: (Foto: C. Reisacher) Redaktion: Gemeindeverwaltung, 3533 Bowil Auflage: 705 Exemplare Verteilgebiet: Gemeinde Bowil / Medien / Verwaltungen umliegender Gemeinden / interessierte Personen Erscheint: 4 x jährlich Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe: https://www.bowil.ch/gemeinde-bowil/gemeinde/bowil-zytig Gemeindeverwaltung und Postagentur, 3533 Bowil: Mo 8.00 – 12.00 / 14.00 – 18.00 Uhr Di, Do, Fr 8.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr Mi 8.00 – 12.00 Uhr Telefon: 031 711 01 46 Mail: info@bowil.ch Web: www.bowil.ch Hausärztlicher Notfalldienst: 1. Hausarzt anrufen Band abhören für Stellvertretung, falls niemand erreichbar ist: 2. Notfallnummer wählen: 0900 57 67 47 SPITEX Region Konolfingen 031 770 22 00 (Telefon werktags: 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00) Krankenmobilienmagazin SV Oberes Kiesental Nach tel. Vereinbarung 079 561 24 51 / 079 886 65 01 https://www.sv-ok.ch/krankenmobilienmagazin Inhalt Informationen des Gemeinderates ........................................................................................... 3 Aktuelles aus dem Gemeinderat...............................................................................................................3 Ersatzwahlen Bowil 2022 .........................................................................................................................3 Personalinformationen..............................................................................................................................3 Bautätigkeiten im Sommer 2022 der Gemeinde Bowil ..............................................................................4 Baubewilligungen .....................................................................................................................................5 Teilrevidiertes Bauinventar: Öffentliche Einsichtnahme ............................................................................5 Altersleitbild 2022 .....................................................................................................................................5 Neues Defibrillatorgerät (AED) beim Gasthof Schlossberg Bori................................................................6 Vermietung Sitzungszimmer im Gemeindehaus .......................................................................................6 Informationen der Verwaltung und der Kommissionen.......................................................... 6 Mitteilungen der Schulkommission Text: Schulkommission Bowil ..........................................................6 Mitteilungen der Baukommission Text: Baukommission Bowil ...............................................................7 Informationen FWRL Löschzug Bowil Text: FWRL Löschzug Bowil .......................................................7 Die Einwohnerkontrolle bittet um Ihre Mithilfe ...........................................................................................8 Ausbildungsbeiträge 2022/2023 ...............................................................................................................8 Zählerablesungen.....................................................................................................................................8 Invasive Neophyten Text: Amt für Landwirtschaft und Natur ..................................................................8 Informationen der AHV-Zweigstelle Text: Ausgleichskasse des Kantons Bern .......................................9 Anlässe in Bowil .....................................................................................................................................12 Bibliothek................................................................................................................................................13 Allgemeine Informationen ....................................................................................................... 14 Informationen Schule .............................................................................................................. 26

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 199 ___________________________________________________________________________________ August 2022 Seite: 3 Informationen des Gemeinderates Aktuelles aus dem Gemeinderat  Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23.05.2022 wurde beurteilt und zuhanden der öffentlichen Auflage (23.06.2022 bis 25.07.2022) verabschiedet.  Für die Versammlung der Regionalkonferenz Bern-Mittelland und die Abgeordnetenversammlung des Wasserbauverbands Chisebach sind die zu behandelnden Traktanden beurteilt worden. Die Gemeindedelegierten sind mit den Abstimmungsvorgaben ermächtigt worden.  Das Selbstbedienungsmodul der Postfiliale Bowil wurde am 12.08.2022 durch ein neues Modell ersetzt. Seit dem 15.08.2022 steht neu eine bediente Post-Theke zur Verfügung. Der Gemeinderat Bowil hat dem Modellwechsel zugestimmt und einen neuen Vertrag mit der Post CH Netz AG abgeschlossen.  Vom 12.05.2023 bis 14.05.2023 findet das Emmentalische Schwingfest (EMSF 2023) in Bowil statt. Der Gemeinderat hat beschlossen, das EMSF 2023 in Form eines Sponsorings (Spende Schwingerbrunnen, kostenlose Nutzung Infrastrukturen und Arbeitskräfte) zu unterstützen. Ersatzwahlen Bowil 2022 Gestützt auf die Bestimmungen des Organisationsreglement Bowil sind mit offizieller Publikation im Anzeiger Konolfingen die nachfolgenden Demissionen und damit verbunden die Ersatzwahlen für die verbleibenden Amtsdauern bis 31.12.2024 bekannt gegeben worden. Wahlbehörde Gemeindeversammlung:  Gemeinderat, 2 Sitze (Demissionen von Marianne Witschi und Mariann Zaugg) Wahlbehörde Gemeinderat:  Wasserbaukommission, 1 Sitz (Demission von Ulrich Fankhauser) Bis am 31. Oktober 2022 können beim Gemeinderat Bowil Wahlvorschläge für die zu besetzenden Sitze eingereicht werden. Die Zahl der Vorschläge ist nicht begrenzt. Jeder Wahlvorschlag muss das schriftliche Einverständnis der Kandidatin oder des Kandidaten enthalten. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.bowil.ch heruntergeladen werden. Personalinformationen  Gabriele Galli arbeitet seit 10 Jahren als Schulsekretärin für die Gemeinde Bowil. Sie betreut in dieser Funktion auch das Sekretariat der Schulkommission Bowil. Die immer umfangreicheren, administrativen Tätigkeiten im Schulbereich meistert Gabriele Galli mit Bravour und ist für die Schulleitung und die Lehrerinnen und Lehrer eine wichtige Stütze in der täglichen Arbeit. Einen grossen Zusatzeffort musste unsere Schulsekretärin während der Coronapandemie leisten. Der Gemeinderat dankt Gabriele Galli für ihren grossen Einsatz zugunsten der Gemeinde und spezielle der Schule Bowil und wünscht weiterhin viel Befriedigung im Amt.  Roland Rüfenacht hat den Gemeindebetrieb Bowil in den vergangenen zwei Jahre als Mitarbeiter und stellvertretender Wegmeister unterstützt. Er hat viel dazu beigetragen, dass die Bowiler Strassen sich im bekannt guten Zustand befinden, im Winter von Schnee und Eis befreit wurden, dass Kehricht aller Art dem Bestimmungsort zugeführt wurde oder dass bei Leitungsbrüchen die Wasserversorgung rasch

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 199 Seite: 4 August 2022 wieder gewährleistet werden konnte. Dies und noch viel mehr gehörte zu seinem Aufgabengebiet. Roland Rüfenacht verlässt die Gemeinde Bowil, um an einem anderen Ort eine neue Herausforderung anzunehmen. Der Gemeinderat dankt ihm für den grossen Einsatz zugunsten der Gemeinde und wünscht viel Befriedigung am neuen Arbeitsort.  Jean-Pierre Flückiger wird ab Oktober 2022 den Gemeindebetrieb unterstützen. Er bringt ein grosses Wissen im Bereich der kommunalen Infrastrukturen mit, da er während mehreren Jahren im gleichen Arbeitsgebiet bei einer Oberländer Gemeinde tätig war. Der Gemeinderat freut sich auf die künftige Zusammenarbeit und wünscht einen guten Start ins neue Betätigungsfeld. Bautätigkeiten im Sommer 2022 der Gemeinde Bowil Die Gemeinde Bowil hat diesen Sommer diverse Projekte umgesetzt. Überzeugen Sie sich vor Ort von den gelungenen Bauwerken! Die in die Jahre gekommene Turnhalle der Schulanlage Dorf hatte zwingend eine Auffrischung nötig. Die Westfassade wurde neugestaltet und mit neuen Fenster versehen. Mit den Kippfenstern kann die Luft besser zirkulieren. Mit dem neuen Rampeneingang kann Material bei Anlässen einfacher in die Halle geführt werden, er bietet auch einen zusätzlichen Fluchtweg. Die Dämmung der Decke, die neue Beleuchtung, die erfrischende Wandbemalung und die Audioanlage runden die Sanierungsarbeiten ab. Der Umbau der Gemeindeverwaltung wurde mit einem Tag der offenen Tür für die Bevölkerung und die Handwerker abgeschlossen. Die Büros sind hell und die Einrichtungen entsprechen den ergonomischen Empfehlungen für das Personal. Besuchen Sie die Gemeindekanzlei im neuen Kleid und erledigen Sie die Postgeschäfte am neuen Terminal. Die beiden Sitzungszimmer stehen den Bowiler Vereinen kostenlos zur Verfügung. Von Privatpersonen wird eine bescheidene Benützungsgebühr verlangt. Reservieren Sie Ihren Anlass frühzeitig. Im Rahmen der jährlichen Sanierungsarbeiten an den Gemeindestrassen wurde das Teilstück ab Bowil Dorf bis Längenei (Anfahrt Thunersberg) mit einem neuen Deckbelag versehen. Mit den regelmässigen Investitionen in die Infrastrukturanlagen der Gemeinde und der entsprechenden Planung kann unliebsamen Überraschungen in Form von kostenintensiven Massnahmen vorgebeugt werden.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 199 ___________________________________________________________________________________ August 2022 Seite: 5 Baubewilligungen Seit der letzten Ausgabe der Bowil-Zytig sind folgende Baubewilligungen erteilt worden:  Varela Varela Alexandra, Alte Hauptstrasse 5; Neubau Fahrzeugunterstand, Erweiterung Kiesplatz.  Schori Fritz, Vorderschwändi 103a; Ersatz Heizanlage, Neubau Wärmepumpe mit Aussenaggregat.  Plawa Architektur AG, Thun; Erstellung Wärmepumpe mit Aussenaggregat Schlossberg 13.  Gerber Haustechnik AG, Signau; Erstellen Wärmepumpe mit Aussenaggregat Steinen 63b.  Auto Berger AG, Gewerbestrasse 1; Einbau Lackieranlage in das bestehende Gebäudevolumen.  Brügger AG, Kemisstrasse 3; Ersatz Ölheizung durch Pelletheizung, neue Kaminanlage.  Heimann Stephan, Hübeli 84; Ersatz Ölheizung durch Pelletheizung.  Bähler Markus und Monika, Thunersberg 158; Abbruch und Wiederaufbau Alpstall Thunersberg 159. Teilrevidiertes Bauinventar: Öffentliche Einsichtnahme Vom 22.08.2022 bis 20.10.2022 findet die öffentliche Einsichtnahme in das teilrevidierte Bauinventar der Gemeinde Bowil statt. Im Rahmen der Aktualisierung des Bauinventars werden Bau- und Strukturengruppen (Ensembles) sowie die erhaltenswerten Inventarobjekte überprüft. Neuaufnahmen von Objekten sind denkbar. Die Einsichtnahme in die physischen Bauinventar-Entwürfe ist während der ordentlichen Öffnungszeiten beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen möglich. Die Akten stehen aber auch in elektronischer Form auf www.bowil.ch zur Verfügung. Wer keinen Zugang zu den elektronischen Medien hat, kann den Ausdruck bei der Gemeindeverwaltung einsehen. Prüfen Sie, ob Ihre Liegenschaft im Bauinventar aufgeführt ist und die Eigenschaften eines Baudenkmals erfüllt. Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, die Aufnahme eines Objektes ins Bauinventar mit einem Rechtsmittel anzufechten. Es kann mit Beschwerde nur gerügt werden, dass das Inventar unvollständig ist. Eigentümerinnen und Eigentümer, die möchten, dass ihr Objekt aus dem Inventar entlassen wird, können dies im Rahmen eines Baubewilligungs- oder Nutzungsplanverfahren verlangen (sog. Einstufungsüberprüfung). Altersleitbild 2022 Mit der Pensionierung beginnt ein neuer Lebensabschnitt…… Endlich ist es soweit, das neue Altersleitbild 2022 konnte fertiggestellt werden. Durch die Coronapandemie wurde die Erarbeitung des neuen Altersleitbildes zeitlich verzögert. Umso mehr freut sich der Gemeinderat Bowil, dass nun der Zeitpunkt gekommen ist und der Bevölkerung dieses Werk nun übergeben werden kann. Bei der Erarbeitung des neuen Altersleitbildes haben die Gemeinden Arni, Biglen, Bowil, Grosshöchstetten, Landiswil, Mirchel, Oberhünigen, Oberthal, Walkringen und Zäziwil mitgewirkt. Das Altersleitbild 2022 soll der Bevölkerung der ganzen Region dienen, Dienstleistungen, Angebote und Anlässe sollen über die Gemeindegrenzen hinaus genutzt werden können. Zudem soll es nicht nur für die ältere Generation von Nutzen sein, vielmehr soll die Zusammenarbeit in den verschiedenen Altersgruppen gefördert werden. Das neue Altersleitbild enthält Leitgedanken zum Älter werden und dient als Grundlage für eine zukunftsorientierte Seniorenarbeit. Das neue Altersleitbild kann auf der Webseite der Gemeinde (www.bowil.ch) eingesehen werden. Gedruckte Exemplare liegen auf der Gemeindeverwaltung bereit und können ab sofort bezogen werden. Der Gemeinderat freut sich über die aktive Nutzung des neuen Altersleitbildes und hofft auf Anregungen und Ideen bei der Umsetzung in den definierten Handlungsfeldern. Viel Vergnügen beim «reinschnuppern» im neuen Altersleitbild 2022.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 199 Seite: 6 August 2022 Neues Defibrillatorgerät (AED) beim Gasthof Schlossberg Bori Seit Ende Juli 2022 gibt es ein neues Defibrillatorgerät (AED) in der Gemeinde Bowil. Der Defibrillator befindet sich an der Hausfassade (Nord) des Gasthofs Schlossberg im Bori. Ab sofort können drei Geräte in Notfällen an folgenden Standorten behändigt werden:  Gasthof Schlossberg Bori, Schlossberg 49  Gemeindehaus Bowil, Alte Hauptstrasse 7  Schulanlage Bowil Dorf, Dorf 143b Die Geräte sind selbsterklärend. Danke, dass Sie die Geräte nur im Notfall benutzen und nach einem Einsatz eine Rückmeldung an die Gemeindeverwaltung machen. Haben Sie gewusst, dass die Berner Defibrillator-Geräte auf einer Karte ersichtlich sind? Unter https://www.map.apps.be.ch/pub kann die entsprechende Übersichtskarte (Standorte der automatisierten externen Defibrillatoren (AED)) geöffnet werden. Das neue Gerät ist angemeldet und wird zu gegebener Zeit ebenfalls publiziert. Der Gemeinderat Bowil dankt demWirtepaar Daria de Marchi und Maurice Mergen des Gasthofs Schlossberg herzlich für das Gastrecht und dem Samariterverein Oberes Kiesental für die Beschaffung und den Unterhalt des Defibrillatorgeräts. Vermietung Sitzungszimmer im Gemeindehaus Die Sanierung der Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung ist abgeschlossen. Von Dienstag bis Freitag besteht für Bowiler Vereine und Dritte die Möglichkeit, die beiden Sitzungszimmer im 1. Obergeschoss zu mieten. Die Reservation hat schriftlich (Email) oder telefonisch bei der Gemeindeverwaltung zu erfolgen. Die Miete beträgt Fr. 30.00 pro Sitzungszimmer, resp. Fr. 50.00 für beide Sitzungszimmer zusammen. Für die Bowiler Vereine ist die Miete kostenlos. Nähere Informationen entnehmen Sie der Weisung für die Benützung der Sitzungszimmer im Gemeindehaus, welche auf der Homepage der Gemeinde Bowil aufgeschaltet ist. Informationen der Verwaltung und der Kommissionen Mitteilungen der Schulkommission Text: Schulkommission Bowil Am Morgen des 28. Juli 2022 wurden von der Firma Berther aus Rubigen die 8 neuen Lehrerarbeitsplätze ins Schulhaus Dorf und Hübeli geliefert. Marianne Witschi (Gemeinderätin) und Bernhard Hofer (Leiter GBB) erwarteten die Lieferung bestens vorbereitet. Nach knapp 2 Stunden waren alle Pulte, Korpusse und Schränke an den vorgesehenen Standorten platziert, an die Stromversorgung angeschlossen und ein erstes Mal getestet. Die neuen Pulte sind individuell höhenverstellbar, was ein bequemes Arbeiten im Stehen ermöglicht. Die sehr gut organisierten Mitarbeiter der Firma Berther arbeiteten sehr speditiv und freuten sich über die Unterstützung von B. Hofer und M. Witschi. Die Schulkommission freut sich, dass mit dem Start des neuen Schuljahres den Lehrpersonen einheitliches und zeitgemässes Büromaterial zur Verfügung steht.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 199 ___________________________________________________________________________________ August 2022 Seite: 7 Mitteilungen der Baukommission Text: Baukommission Bowil Hydranten und Schieber (Löschschutz): Gestützt auf die Hydranten- und Schieberkontrolle vom Frühjahr werden die diesjährigen Unterhaltsarbeiten an den Anlagen ab Ende Oktober durch die Firma Hinni AG ausgeführt. Danke, dass Sie den Monteuren den Zugang zu den Hydranten und Schiebern gewähren. Das Versorgungsnetz Bowil befindet sich gemäss der Beurteilung durch die Fachfirma in einem sehr guten Betriebszustand. Untersuchungsbericht Trinkwasser Zur Überprüfung ausgewählter Vorschriften der Lebensmittelgesetzgebung hat das kantonale Laboratorium am 11.05.2022 eine Wasserprobe im Leitungsnetz abgenommen und die mikrobiologische sowie die physikalisch-chemische Qualität kontrolliert. Die Probe war im Hinblick auf die untersuchten Kriterien einwandfrei und gab zu keinen Beanstandungen Anlass. Auf www.bowil.ch finden Sie unter dem Stichwort Trinkwasserqualität die Detailwerte zu den Untersuchungen. Tag der offenen Tür in der ARA Mittleres Emmental Seit der Inbetriebnahme 1976 wird in der ARA Mittleres Emmental für 18 Gemeinden, dazu gehört auch die Gemeinde Bowil, Abwasser gereinigt. Wie wird das Schmutzwasser gereinigt, was ist technisch alles machbar und wie funktioniert überhaupt der ganze Ablauf in einer Abwasserreinigungsanlage? Diese Fragen klärt der Vorstand und das Personal des Gemeindeverbandes ARA Mittleres Emmental und lädt die Bevölkerung zu einer Besichtigung ein. Am Samstag, 10. September 2022, zwischen 10.00 und 15.00 Uhr (Führungen jede halbe Stunde) kann die Anlage in der Wintersei, 3415 Rüegsauschachen besichtigt werden. Nebst dem Rundgang werden ein Imbiss und ein Wettbewerb angeboten. Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich die Abläufe für die Reinigung des täglich anfallenden und durch uns verursachten Abwassers direkt vor Ort erklären! Sperrgutsammlung mit Sonderabfallsammlung Die Sperrgutsammlung wird am Mittwoch, 26. Oktober 2022 im Schächli durchgeführt. In diesem Jahr wird zusätzlich am Nachmittag eine Sonderabfallsammlung organisiert. Abfälle, die unter keinen Umständen in den Hauskehricht oder die Kanalisation gehören, werden von einem Spezialisten entgegengenommen. Darunter fallen u.a. Farben, Lacke, Klebstoffe, Säuren und Laugen, Lösungsmittel, Reinigungsmittel, Fotochemikalien, Schädlings- und Pflanzenschutzmittel, Medikamente, verunreinigte Gebinde etc. Eine detaillierte Liste wird zusammen mit dem Informationsblatt zu gegebener Zeit in alle Haushalte geliefert. Die Sammelaktion ist für die privaten Haushalte bestimmt, Abfälle aus Gewerbe und Industrie können nicht angenommen werden. Informationen FWRL Löschzug Bowil Text: FWRL Löschzug Bowil Rekrutierung FWRL Gerne laden wir zu unserer alljährlichen Rekrutierung ein: Datum: Mittwoch, 14. September 2022 Zeit: 19.30 Uhr bis 22.00 Uhr Ort: Magazin Bowil Interessierte Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde Bowil treffen sich um 19.30 Uhr im Feuerwehr Magazin Bowil. Anschliessend erfolgt die gemeinsame Verschiebung ins Magazin Langnau. Rückverschiebung um ca. 21.45. Ende der Veranstaltung um 22.00 Uhr. Weitere Informationen unter: https://www.feuerwehr-langnau.ch/aufgaben-einsaetze/aktuelles.html?aktuell=6&info=Rekrutierung

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 199 Seite: 8 August 2022 Jugendfeuerwehr Hast Du schon immer davon geträumt, bei der Feuerwehr mitzumachen? Möchtest Du Dich sinnvoll engagieren, neues Wissen erwerben? Möchtest Du Abenteuer und echte Kameradschaft erleben? Dann ist die Jugendfeuerwehr das Richtige für Dich! Die Jugendfeuerwehr ist für Jungen und Mädchen ab 14 Jahren der erste Schritt in die faszinierende Welt des Feuerwehrhandwerks. Weitere Informationen erhältst Du unter: https://gvb.ch/de/fachbereichfeuerwehr/ausbildung/jugendfeuerwehr.html oder bei der Feuerwehr Region Langnau / Löschzug Bowil. Die Feuerwehr ist in Notfällen wenn Leib und Leben in Gefahr ist via Notfallnummer 118 zu alarmieren! Die Einwohnerkontrolle bittet um Ihre Mithilfe Die Einwohnerkontrolle ist die zentrale Stammdatei welche für Verwaltungstätigkeiten genutzt wird. Die darin enthaltenen Informationen werden – unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen – für jegliche Informationen genutzt. Vermehrt erfolgen Informationen an Betroffene auch über die elektronischen Wege. Das bringt Zeit- und Kostenersparnisse (bspw. Informationen über Wasserleitungsbrüche, Aufgebote für Besprechungen etc.). Helfen Sie mit, dass unsere Stammdatei aktuell gehalten und mit all ihren Verbindungsdaten ergänzt werden kann. Melden Sie uns ihre E-Mailadresse(n), mobilen Telefonnummern und insbesondere auch Änderungen dieser Verbindungswege. Bei Neuzuziehenden werden diese Angaben bereits bei der Anmeldung erhoben. Danke für die aktive Mitarbeit. Ihre Meldungen senden Sie an: info@bowil.ch, per telefonische Mitteilung an 031 711 01 46 oder informieren Sie uns persönlich am Schalter. Ausbildungsbeiträge 2022/2023 Die Stipendienformulare für das Ausbildungsjahr 2022/2023 sind erhältlich. Sie haben die Möglichkeit, die Formulare direkt von der Internetseite www.erz.be.ch herunter zu laden. Wer keinen Zugriff auf das Internet hat, kann sich telefonisch bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge melden (Tel. 031 633 83 40). Der Eingangstermin für Gesuche für Ausbildungsjahre, die in der zweiten Jahreshälfte beginnen, ist der 31. Dezember. Zählerablesungen In der Zeit von ca. Mitte September bis Mitte Oktober 2022 werden Ruth und Hanspeter Lüthi die Wasser- und Abwasserzähler in den Liegenschaften ablesen. Wir bitten die Liegenschaftsbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzer, unseren Funktionären ungehinderten Zugang zu den Anlagen zu gewähren. Besten Dank für das Verständnis! Invasive Neophyten Text: Amt für Landwirtschaft und Natur Bekämpfung von Problempflanzen – Invasive Neophyten Sommerflieder Beschreibung: Der Sommerflieder ist ein verholzender Strauch und kann über 3 Meter gross werden. Die verzweigten Triebe enden in einer vielblütigen Rispe. Er blüht vom Juli bis September und bildet pro Strauch bis zu 3 Mio. Samen! ImWinter frieren seine Äste oft stark zurück. Das beeinträchtigt den Strauch aber kaum, da sein Strunk die Kälte in der Regel gut übersteht und im Frühling wieder neu austreibt.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 199 ___________________________________________________________________________________ August 2022 Seite: 9 Ursprünglich stammt er aus China und dem Tibet. Er wird als Zierpflanze immer noch häufig verkauft und angepflanzt. Da die Blüten des Sommerflieders reichlich Nektar produzieren wird er von Schmetterlingen, verschiedenen Bienenarten und anderen Insekten gerne besucht. Seine Verbreitung findet hauptsächlich durch den Wind statt, der die leichten Samen weit mit sich trägt. Zur Keimung brauchen die Samen offene Stellen. Somit findet man den Sommerflieder hauptsächlich auf Schuttplätzen, entlang von Schienen und Strassen und im Schotter von Flüssen und Bächen. Gefahren: Durch den intensiven Geruch der Blüten werden zahlreiche Schmetterlinge angelockt. Dies sind in der Regel nur häufige Arten. Da der Sommerflieder in Flussauen oft grosse, dichte Bestände bildet, kann er dort die wertvolle auenspezifische Pflanzenwelt verdrängen. Dadurch fehlen die Futterpflanzen der Raupen von seltenen Schmetterlingen und der Sommerflieder wirkt sich so negativ auf die Schmetterlingspopulationen aus. Sonst ist er nach dem heutigen Wissensstand für Mensch und Tier ungefährlich. Bekämpfung: Im Garten sollten die verblühten Rispen vor der Samenreife abgeschnitten und in die Kehrichtverbrennung gegeben werden. In der freien Natur kann der Sommerflieder durch Rodung beseitigt werden. Hierbei ist zu beachten, dass durch den Samenvorrat im Boden auch noch Jahre nach der Entfernung immer wieder Jungpflanzen auftreten können. Eine mehrjährige Nachkontrolle ist somit unerlässlich. Zuständigkeit Bekämpfung: Zuständig für die Bekämpfung von invasiven Neophyten sind die jeweiligen Grundeigentümer. Weitere Informationen, Merkblätter und Bekämpfungsmassnahmen finden Sie unter: www.be.ch/natur, www.neophyt.ch, www.infoflora.ch, www.neobiota.de sowie bei der Gemeinde Bowil! Informationen der AHV-Zweigstelle Text: Ausgleichskasse des Kantons Bern  Anträge einfach online einreichen! Ab sofort können Anmeldungen für die meisten Leistungen neu online bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern eingereicht werden. Die bereits bestehenden Online-Formulare wurden erweitert. Das Ausdrucken und Versenden von Papier entfällt grösstenteils. Für diese Leistungen kann die Anmeldung neu online eingereicht werden: - Altersrenten (inkl. Vorbezug und Aufschub) - Witwen-, Witwer- und Waisenrenten - Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigungen - Eingliederungsmassnahmen und Renten der IV - Hilflosenentschädigungen der AHV und IV - Anträge für Rentenvorausberechnungen

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 199 Seite: 10 August 2022 Wie erfolgt die Online-Anmeldung? Die Anmeldung ist einfach. Wie bisher können die Formulare direkt über den Link aufgerufen und ausgefüllt werden. Nach dem Ausfüllen können die Angaben mittels Klick auf einen Button elektronisch übermittelt werden. Sofern eine Mailadresse angegeben wurde, wird nach der Übermittlung eine Bestätigung ausgestellt. Aus rechtlichen Gründen benötigen wir bei bestimmten Formularen nach wie vor eine Unterschrift. Dazu muss die Unterschrift auf dem vorgesehenen Beiblatt per Post nachgereicht werden. Ist eine Anmeldung per Post noch möglich? Sowohl das Ausfüllen von Hand und auch das Einsenden per Post ist weiterhin möglich. Was ist mit den übrigen Formularen? Weitere Formulare im Bereich AHV und Überbrückungsleistungen werden im 2. Halbjahr 2022 zur Verfügung stehen. Anmeldungen für Ergänzungsleistungen, Erwerbsausfallentschädigungen für Dienstleistende und weitere AKB-Formulare können noch nicht online eingereicht werden.  AHV/IV: Bei Scheidung Einkommensteilung verlangen! Grundsätzliches Bei der Berechnung der AHV/IV-Renten für verheiratete, verwitwete und geschiedene Personen werden die Einkommen, die von der Ehefrau und vom Ehemann während der Kalenderjahre der gemeinsamen Ehe erzielt wurden, zusammengezählt und je hälftig auf die beiden Ehepartner aufgeteilt. Für die Einkommensteilung (Splitting) fallen nur die Kalenderjahre in Betracht, während welchen beide Ehegatten in der schweizerischen AHV/IV versichert gewesen sind. Einkommen, welche die Ehegatten im Jahr der Eheschliessung und im Jahr der Auflösung der Ehe erzielt haben, werden nicht geteilt. Ein Splitting wird somit erst durchgeführt, wenn die Ehe mindestens ein ganzes Kalenderjahr gedauert hat. Die Regeln über das Splitting bei Auflösung einer Ehe durch Tod oder Scheidung sind vollumfänglich auf eingetragene Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare anwendbar. Wann wird die Einkommensteilung durchgeführt? Eine Einkommensteilung erfolgt bei Ehepaaren, wenn: - die Ehe durch Scheidung oder Ungültigerklärung aufgelöst wird, auf Antrag der Ex-Ehepartner, - beide Ehegatten Anspruch auf eine Alters- oder eine Invalidenrente haben, von Amtes wegen, - ein Ehegatte stirbt und der andere einen Anspruch auf eine Alters- oder Invalidenrente hat, ebenfalls von Amtes wegen. Das Splitting erfolgt bei eingetragenen Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare, wenn: - eine eingetragene Partnerschaft durch Gerichtsbeschluss aufgelöst wird, auf Antrag der Ex-Partner, - beide Partner Anspruch auf eine Alters- oder eine Invalidenrente haben, von Amtes wegen, - ein Partner stirbt und der andere einen Anspruch auf eine Alters- oder Invalidenrente hat, ebenfalls von Amtes wegen. Einkommensteilung bei Scheidung Bei Scheidung können die Ex-Ehegatten die Einkommensteilung bei einer Ausgleichskasse verlangen, bei der einer von ihnen Beiträge bezahlt hat. Mit dem InfoRegister (https://inforegister.zas.admin.ch) können sich die Versicherten diejenigen AHV-Kassen anzeigen lassen, bei denen für sie ein IK geführt wird. Der Antrag auf Splitting ist mit amtlichem Formular von beiden ehemaligen Ehegatten gemeinsam oder durch jeden für sich einzureichen. Die Antragsformulare können bei jeder Ausgleichskasse in der Schweiz bezogen werden. Im Internet sind sie unter www.ahv-iv.info, Rubriken „Formulare“ „Allgemeine Verwaltungsformulare“ zu finden. Dem Antrag ist ein amtlicher Ausweis (Familienbüchlein usw.) sowie das Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung des Gerichts beizulegen.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 199 ___________________________________________________________________________________ August 2022 Seite: 11 Die dargelegten Grundsätze über die Formalitäten des Splittings bei Scheidung gelten sinngemäss für Personen, deren registrierte Partnerschaft durch Gerichtsbeschluss aufgelöst wurde. Als Beweisakt dient das Auflösungsurteil. Empfehlung Unterlassen beide geschiedenen Ehegatten die Einleitung des Verfahrens, so muss die Ausgleichskasse die Einkommensteilung spätestens im Zeitpunkt der Rentenberechnung von Amtes wegen vornehmen. Bei Personen, die mehrfach verheiratet waren oder bei denen zwischen Scheidung und Beginn des Rentenanspruchs eine lange Zeitspanne liegt, ergeben sich oft Probleme, die für die Rentenberechnung unabdingbaren genauen Daten beizubringen. Wir empfehlen deshalb geschiedenen Ehegatten, das Gesuch möglichst unmittelbar nach der Scheidung gemeinsam einzureichen. Nur so können wir das Verfahren rasch und zuverlässig durchführen und später Verzögerungen bei der Rentenfestsetzung und -auszahlung vermeiden. Auskünfte www.akbern.ch oder www.ahv-iv.info oder bei den AHV-Zweigstellen  Familienzulagen im Kanton Bern Familienzulagen im Gewerbe 49 Familienausgleichskassen richten im Kanton Bern Familienzulagen an Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende aus. Für Nichterwerbstätige sowie Arbeitnehmende ohne AHV-beitragspflichtigen Arbeitgeber (ANOBAG) ist ausschliesslich die Familienausgleichskasse des Kantons Bern zuständig. Diese Familienausgleichskassen müssen folgende Mindestleistungen erbringen (vorbehältlich der Sondervorschriften bei Teilzeitarbeit und bei Nichterwerbstätigen):  CHF 230 Kinderzulage pro Monat für jedes Kind vom Geburtsmonat an bis zum Monat, in welchem das 16. Altersjahr vollendet wird.  CHF 290 Ausbildungszulage pro Monat für jedes Kind nach dem 16. Altersjahr (bzw. nach dem 15. Altersjahr, wenn bereits eine nachobligatorische Ausbildung besucht wird) bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zum Monat, in dem das 25. Altersjahr vollendet wird. Familienzulagen in der Landwirtschaft Die Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) richtet im Auftrag des Bundes folgende Familienzulagen an selbständigerwerbende Landwirte, deren mitarbeitenden Familienmitglieder sowie an landwirtschaftliche Arbeitnehmende aus:  Im Talgebiet: CHF 200 pro Monat für Kinder bis 16 Jahre CHF 250 pro Monat für Kinder ab 16 Jahre  Im Berggebiet: CHF 220 pro Monat für Kinder bis 16 Jahre CHF 270 pro Monat für Kinder ab 16 Jahre www.akbern.ch Auf der Internetseite www.akbern.ch der Ausgleichskasse des Kantons Bern finden Sie in der Rubrik „Familienzulagen“ alle übrigen notwendigen Informationen zur Familienzulagenordnung im Kanton Bern, wie beispielsweise:  Für welche Kinder besteht ein Anspruch auf Familienzulagen?  Welche Personen haben Anspruch auf Familienzulagen?  Welcher Elternteil kann den Antrag stellen?  Was heisst „Differenzzahlung?“  Anmeldung des Anspruchs auf Familienzulagen im Gewerbe und in der Landwirtschaft  Was ist unter „Ausbildung“ zu verstehen?

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 199 Seite: 12 August 2022  Besondere Bestimmungen für Nichterwerbstätige und ANOBAG (Arbeitnehmende ohne AHV-beitragspflichtigen Arbeitgeber)  Familienzulagen bei Teilzeitarbeit  Zahlung von Familienzulagen ins Ausland  Meldepflichten, Nachforderungen, Rückerstattung, Verjährung usw. Hinweis Arbeitnehmende erkundigen sich bei ihrem Arbeitgeber, bei welcher Familienausgleichskasse ihr Betrieb angeschlossen ist. Anlässe in Bowil Samstag, 03.09.2022 Brockenstube, Altes Feuerwehrmagazin Dorf, LFV Bowil Donnerstag, 08.09.2022 Blutspenden, Aula Sekundarschule, Grosshöchstetten, Samariter Oberes Kiesental Samstag, 10.09.2022 UHC Bowil, Racletteabend, Schulanlage Bowil Mittwoch, 21.09.2022 BLS-AED Komplett Kurs, Kurslokal Samariter, Grosshöchstetten, Samariter Oberes Kiesental Freitag, 30.09.2022 Viehschau, Schulhaus Dorf Samstag, 08.10.2022 Gmüetliche Abe, Trachtengruppe, Schulhaus Dorf Bowil Dienstag, 18.10.2022 Blutspenden, Samariter Grosshöchstetten, Turnhalle Zäziwil Mittwoch, 26.10.2022 Sperrgutsammlung, Schächli Bowil Freitag, 04.11.2022 Nothilfekurs, Kurslokal Samariter, Grosshöchstetten, Samstag, 05.11.2022 Samariter Oberes Kiesental Samstag, 26.11.2022 Weihnachts- und Hobbymärit, Schulhaus Dorf, Montag, 05.12.2022 Gemeindeversammlung Bowil, Schulhaus Dorf Quelle: elektronischer Veranstaltungskalender Ortsverein Bowil siehe auch www.bowil.ch

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 199 ___________________________________________________________________________________ August 2022 Seite: 13 Bibliothek Bibliothek Infos Öffnungszeiten: Montag 15.00-16.30 Uhr Dienstag 15.00-16.30 Uhr Donnerstag 19.00-20.30 Uhr Tel. 031 711 11 64 Samstag 10.00-12.00 Uhr kontakt@bibliothekbowil.ch Bibliotheksstand am Schulfest Interessierte konnten es sich am Stand mit einem Buch gemütlich machen oder einfach den Schatten geniessen. An unserem Wettbewerb nahmen 150 Personen teil. Die Lösung lautete: Der Bücherstapel ist 14.95 kg schwer. Gewonnen haben Pascal Blaser, Raffael Zürcher und Dario Wüthrich. Herbstferien: Vom 25.09. bis zum 16.10.2022 bleibt die Bibliothek geschlossen. Letzte Ausleihe am Samstag 24.09.2022 Büchermärit-Apéro Wann: Samstag, 17.09.2022 Zeit: 10.30 bis 12.00 Uhr Wo: Bibliothek Bowil Jeder ist herzlich eingeladen zu unserem Büchermärit mit Apéro. Einzel-Ausleihe Wer sich nur hin und wieder Medien ausleihen möchte, hat neu die Möglichkeit einer Einzel-Ausleihe. Dabei können bis zu zwei Medien 4 Wochen lang für 5.- Fr bezogen werden. Betrüge dein Handy ab und zu Mal mit einem Buch.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 199 Seite: 14 August 2022 Allgemeine Informationen Du hast die Wahl! In unserem Verein kannst du selber entscheiden, wieviel Zeit und Energie du investieren willst und kannst:  Besuch unserer Monatsübungen: Eigne dir Wissen über Erste Hilfe an - für dich, deine Familie, Nachbarn etc. Aufwand: 1 Abend im Monat  Helfer Blutspenden: Hilf an unseren 7 Blutspenden-Aktionen mit. Beispielsweise in der Verpflegung oder beim Blutdruckmessen. Aufwand: 7 Abende im Jahr  Sanitätsdienst: An Anlässen, Sportveranstaltung etc. versorgen wir verletzte Teilnehmer. Aufwand Ausbildung: Kurs IVR 2, Besuch von 5 Monatsübungen Aufwand anschliessend: variabel - je nach Anzahl Anlässen Besuche uns unverbindlich an einer Monatsübung und lerne uns, unseren Verein und unsere Tätigkeiten kennen! Kontakt: Simone Burkhalter, Präsidentin, 079 323 21 37 Weitere Infos: wwww.sv-ok.ch

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 199 ___________________________________________________________________________________ August 2022 Seite: 15 Herzliche Einladung zu kostenlosen und unverbindlichen Schnupperstunden im September 2022 Wir haben „OFFENE TÜREN“ zum Mitmachen oder Zuschauen im FitGym/Turnen für Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren Turnhalle Schulhaus Dorf, Bowil Mittwoch, 07. / 14. / 21. September 13.15 Uhr – 14.15 Uhr Wir bewegen uns im Sitzen, Stehen und im Gehen Die Übungen dienen zur Sturzprävention und zum Erhalten der Kraft in Armen und Beinen. Mitnehmen: - bequeme Kleidung - saubere, flache Schuhe zum Wechseln (Turnschuhe oder rutschsichere Socken) - Tasse/Becher für anschliessende Kaffeepause) Wir freuen uns über das Interesse! Kosten für weitere FitGym Stunden: 10er Kärtli Fr. 70.- Auskunft und Anmeldung zum Schnuppertraining: Ruth Häni Tel. 031 711 15 45 esa Expertin/Leiterin

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 199 Seite: 16 August 2022 Fragen rund ums Alter? Pro Senectute Kanton Bern kennt die Antworten Von der Pensionierung über die Finanzen bis hin zum Heimeintritt beim Älterwerden stellen sich immer wieder Fragen, die nie zuvor ein Thema waren. Als die Fachstelle für das Alter und Altern steht Pro Senectute Kanton Bern Betroffenen beratend zur Seite. Pro Senectute Kanton Bern unterstützt und fördert mit ihrer Tätigkeit die Lebensgestaltung, die Selbständigkeit und die Lebensqualität von Menschen im AHV-Alter – persönlich und kompetent. Die Dienstleistungen und Entlastungsangebote von Pro Senectute Kanton Bern sind vielseitig und decken zahlreiche Bereiche des Älterwerdens ab. Sozialberatung Wir beraten und informieren kostenlos rund ums Älterwerden Mitarbeitende in der Sozialberatung geben Antworten zu Fragen betreffend Finanzen, Sozialversicherung, Recht, Wohnen und Heimeintritt. In Konfliktsituationen bildet die mediative Konfliktberatung einen neutralen Ort zur gemeinsamen Lösungsfindung. Bildung und Sport Wir bewegen und bilden Zum gesunden Altern und zum Erhalten der Selbständigkeit gehören körperliche und geistige Fitness. Abwechslungsreiche Kursangebote wie Wasserfitness, Radfahren, Schneeschuhlaufen, Sprachen, Tanzen und der sichere Umgang mit digitalen Medien gehören unter anderem zu unserem vielfältigen Angebot. Gesundheitsförderung Wir machen Sie «zwäg» fürs Alter In individuellen und kostenlosen Gesprächen beraten Pflegefachpersonen zu körperlichen, seelischen und sozialen Gesundheitsthemen, damit ein langes aktives und selbstbestimmtes Leben zu Hause möglich ist. Services Wir entlasten im Alltag Unsere Dienstleistungen erleichtern und entlasten das Leben zu Hause und im Alltag. Pro Senectute Kanton Bern hilft bei administrativen Tätigkeiten wie Zahlungen erledigen, Belege ordnen und Formulare ausfüllen – kurz oder langfristig. Auch die Einkommens- und Rentenverwaltung oder die Steuererklärung kann durch Pro Senectute ausgeführt werden. Mahlzeiten liefern, die Wohnung reinigen, Besuche oder Begleitungen für gemeinsame Aktivitäten sind weitere Angebote, die Entlastung bringen. Auf den Internetportalen www.wohnen60plus.ch und www.infosenior.ch finden Seniorinnen und Senioren sowie Angehörige unzählige Informationen zu Themen wie Wohnen und weitere Altersfragen. Pro Senectute Kanton Bern – wir sind für Fragen da! Geschäftsstelle Worblentalstrasse 32, 3063 Ittigen Telefon 031 359 03 03 info@be.prosenectute.ch be.prosenectute.ch Beratungsstellen Liebefeld 031 359 03 03 Bern 031 359 03 03 Thun 033 226 60 60 Interlaken 033 226 60 60 Biel 032 328 31 11 Lyss 032 328 31 11 Burgdorf 034 420 16 50 Konolfingen 031 790 00 10 Langenthal 062 916 80 90

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 199 ___________________________________________________________________________________ August 2022 Seite: 17

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 199 Seite: 18 August 2022

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 199 ___________________________________________________________________________________ August 2022 Seite: 19 Gärn lade mir di ganz härzlech i Jugendträff Bowil ii! - mir träffe üs ab dr 6. Klasse ufwärts rund au zwo Wuche - meischtens am Samschtig-Abe (mängisch o Fritig-Abe) vo 19.30 – 21.30 Uhr ufem Äbnit ds Bowiu - zäme mache mir fägegi Spieli dinne u dusse, luege e Fium, gö ga füüre/brätle, tüe mitenanger choche oder bache, forsche ir Bibu, singe oder mache chlineri Usflüg, z.B. uf d Panzerpischte oder ufene Hoger ga pfuse. - Ds nächschte mau träffe mir üs am 27. Ouguscht. Di witere Date si när: 10. September 22. Oktober 29. Oktober 12. November 26. November 10. Dezember - gneueri Aagabe zude einzelne Äbe tüemer öppe e Wuche vorhäre per WhatsApp-Chat mitteile. Mäud di doch, das mir di chöi i Chat ufnäh. - Bi Frage oder für gneueri Infos chasch du di u diner Eutere jederzyt bim Stefan Zimmermaa ungerem Nummero 079 307 47 73 mäude. Witeri Infos gits ou unger: taeufergemeinde.ch mir vom Leitigsteam würde üs mega fröie, wemer di am 27. Ouguscht dörfte begrüsse. Das si mir, ds Leitigsteam vom Jugendträff Bowiu. Ivann Wälti, Anouk Leuenberger, Hanna u Stefan Zimmermann

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 199 Seite: 20 August 2022

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 199 ___________________________________________________________________________________ August 2022 Seite: 21 Gmüetliche Abe Samstag, 8. Oktober 2022 20.00 Uhr Turnhalle, Schulhaus Bowil-Dorf Mitwirkende: Jodlerchörli Bärg u Tal, Därstetten Kapelle Enzian, Gümligen Trachtengruppe Bowil Eintritt Fr. 15.-- Keine Platzreservation! Türöffnung um 18.30 Uhr Nachtessen ab 19.00 Uhr Herzlich willkommen! Trachtengruppe Bowil

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 199 Seite: 22 August 2022

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 199 ___________________________________________________________________________________ August 2022 Seite: 23 Samstag, 29. Oktober 2022 Von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Aula Schulhaus Dorf, Bowil Gerne nehmen wir am Freitag, 28. Oktober 2022, von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Artikel, die du verkaufen möchtest, entgegen. Abgerechnet wird am Samstag um ca. 13.30 Uhr. Mit betreuter Spielecke! Kleine Verpflegungsmöglichkeit vorhanden Telefonische Anmeldungen nimmt Andrea Stucki, Bowil, entgegen. Sie erteilt euch auch gerne unter der Nummer 079 / 757 75 92 weitere Informationen. Wir freuen uns auf euch!

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 199 Seite: 24 August 2022 Adventsfenster 2022 Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Bowil Wer hat Freude die Adventszeit mit anderen Menschen zu geniessen? Wer kann sich vorstellen an einem Abend im Advent z.B. ein Fenster, eine Tür, eine Wand, eine Treppe, den Garten, oder ..... mit einem weihnachtlichen Sujet zu schmücken. Die Fenster bekommen eine Nummer von 1-24. An dem Tag, an dem das Fenster aufgeht, geht auf Wunsch der betreffenden Familie auch die Türe (Küche, Garage, Garten, usw.) nach dem Motto „Einfach und unkompliziert“ auf. Unser Anliegen ist es, in der Adventszeit ein paar besinnliche Stunden mit anderen Menschen zu verbringen um Kontakte zu pflegen und zu knüpfen. Es wäre schön, wenn täglich alle Fenster von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr beleuchtet würden. So könnte man die Kunstwerke täglich bewundern. Haben wir dein Interesse geweckt? Es freut uns, wenn wir ab sofort bis am 17. Oktober 2022 viele Anmeldungen erhalten. Am Montag, 17.Oktober 2022 um 19:00 Uhr findet in der Aula des Schulhauses Bowil Dorf der Info-Abend und das Verteilen der Daten statt. Für weitere Auskünfte und Anmeldungen stehen Monika Lehmann 079/263 46 02 Cornelia Steck 079/338 89 91 gerne zur Verfügung. LANDFRAUENVEREIN BOWIL   

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 199 ___________________________________________________________________________________ August 2022 Seite: 25

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 199 Seite: 26 August 2022 Informationen Schule Warum ein Abschied auch schön sein kann! Tschüss, Adé, Salü, au revoir und Good Bye. Einander «Auf Wiedersehen» zu sagen mag nicht nur unterschiedlich klingen, sondern kann auch vor den verschiedensten Kulissen ausgesprochen werden: am Flughafen, zwischen Türrahmen, im Auto oder gar am Arbeitsplatz. Und doch haben sie eines gemein: Fröhlich ist dieser Akt meist nicht. Wer für längere Zeit Abschied nehmen muss, tut dies nicht selten mit einem unguten, ja gar traurigen Gefühl. Auch diesen Sommer wurde das Schuljahresende an der Schule Bowil von einem Abschied geprägt: Drei Schüler und zwei Schülerinnen der Oberstufenklasse verliessen das Hübeli Richtung Eigenständigkeit – sie absolvieren ab dem Frühherbst eine Lehre oder besuchen das 10. Schuljahr. Spitzbuben mögen nun denken, beide Seiten der Schule – sowohl Lehrerschaft wie auch die abtretenden 9. Klässler - seien nicht ganz unfroh über den Abschied gewesen. So kommt es nicht selten vor, dass die Motivation der ältesten Schüler/innen in den letzten Schulwochen doch eher sinkt als steigt. Und tatsächlich: Freudig und mit lachenden Gesichtern sagte man sich am letzten Freitag vor den grossen Schulferien «tschüss zäme». Doch wer nun denkt, der Ursprung dieser fröhlich-erleichterten Lehrerschaft habe im Abgang einer rüpelhaften und unmotivierten SchülerBande gelegen, dem sei gesagt: Ganz falsch! Im Gegenteil: Mit grosser Freude durften wir die fünf Jugendlichen in den letzten Jahren durch die Oberstufe begleiten. Als eher zurückhaltende 7. Klässler kamen sie am ersten Schultag zu uns – teils noch unsicher, was einmal aus ihnen werden sollte. Und nun verlassen sie das Hübeli als verantwortungsvolle, mutige, junge Menschen. Müsste ich die Fünf beschreiben, würde ich einen Wort-Strauss aus «hilfsbereit», «bodenständig», «fröhlich» und «zielstrebig» zusammenstellen. Jede/r Einzelne hat seine/ihre persönlichen Ziele fest im Blick und wird sie – da bin ich fest überzeugt – in der Zukunft erreichen. Ja, wir waren an diesem Freitag voller Freude, die 9. Klässler verabschieden zu können: Weil wir wissen, dass diese fünf jungen Menschen ihre Zukunft mit Bravour meistern werden. Und so bleibt mir am Ende lediglich noch eines zu sagen: Liebe 9. Klässler, wir wünschen euch alles Gute für die Zukunft, machets ganz guet! Auf Wiedersehen! Kathrin Röthlisberger, Klassenlehrerin, Oberstufe Bowil

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 199 ___________________________________________________________________________________ August 2022 Seite: 27 Schulfest 12. Juni 2022 Bei strahlend schönem und heissem Sommerwetter hat am 12. Juni das traditionelle Schulfest von Bowil stattgefunden. Unter dem Motto «Zäme ungerwägs» wurden bei den Schulhäusern Dorf und Hübeli, beim Blockhaus und an verschiedenen Standorten unterwegs, den Schulfestbesuchern ein buntes Unterhaltungsprogramm geboten. Das Fest wurde durch die Musikgesellschaft Zäziwil mit beschwingten Tönen und schönen Melodien festlich umrahmt. Wer konnte, ging zu Fuss vom einen Ort zum anderen oder wem es zu heiss war, durfte mit Ross und Wagen bis zum nächsten Treffpunkt mitfahren. Eine willkommene und nostalgische Gelegenheit, die sehr viel benutzt und von Allen geschätzt wurde. Jung und Alt hatten so die Gelegenheit für einen «Schwatz» oder man legte gemeinsam einen Teil der Strecke zurück. Jeder und Jede konnte unterwegs kreativ sein, spielerisch seine Fähigkeiten testen, auf Geschicklichkeitsparcours Wettrennen veranstalten,

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 199 Seite: 28 August 2022 verkleidet zum Fotostar werden, mit Hennazeichnungen sich verschönern lassen, die Zielsicherheit mit Pfeil und Bogen üben, Zwirbelen, Seifenblasen steigen lassen, sein Wissen über die Gemeinde testen oder man durfte einfach die Zeit in der Leseecke des Bibliotheksteams geniessen. Auch das kulinarische Angebot fehlte an diesem Fest nicht. Die Hot Dog fanden reissenden Absatz und beim Blockhaus fanden alle einen schattigen Platz, um mit Kaffee und Kuchen oder einer feinen Glace, eine gemütliche Pause zu geniessen. Im Schulhaus Hübeli wurde den Besuchern feine, selbst gemachte, kühle Drinks angeboten. Bei den hohen Temperaturen waren die leckeren Drinks heiss begehrt und löschten manch durstige Kehle. Das Schulfest 2022 war ein gelungenes und schönes Fest, zum grossen Glück ohne Unfälle und für Gross und Klein ein wunderbarer Anlass. Herzlichen Dank Allen, die zum guten Gelingen tatkräftig mitgeholfen haben. Wir freuen uns auf das nächste Schulfest in Bowil. Marianne Witschi, GR/Schulkommission Bowil

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