Bowil Zytig Nr. 199 | August 2022

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 199 ___________________________________________________________________________________ August 2022 Seite: 9 Ursprünglich stammt er aus China und dem Tibet. Er wird als Zierpflanze immer noch häufig verkauft und angepflanzt. Da die Blüten des Sommerflieders reichlich Nektar produzieren wird er von Schmetterlingen, verschiedenen Bienenarten und anderen Insekten gerne besucht. Seine Verbreitung findet hauptsächlich durch den Wind statt, der die leichten Samen weit mit sich trägt. Zur Keimung brauchen die Samen offene Stellen. Somit findet man den Sommerflieder hauptsächlich auf Schuttplätzen, entlang von Schienen und Strassen und im Schotter von Flüssen und Bächen. Gefahren: Durch den intensiven Geruch der Blüten werden zahlreiche Schmetterlinge angelockt. Dies sind in der Regel nur häufige Arten. Da der Sommerflieder in Flussauen oft grosse, dichte Bestände bildet, kann er dort die wertvolle auenspezifische Pflanzenwelt verdrängen. Dadurch fehlen die Futterpflanzen der Raupen von seltenen Schmetterlingen und der Sommerflieder wirkt sich so negativ auf die Schmetterlingspopulationen aus. Sonst ist er nach dem heutigen Wissensstand für Mensch und Tier ungefährlich. Bekämpfung: Im Garten sollten die verblühten Rispen vor der Samenreife abgeschnitten und in die Kehrichtverbrennung gegeben werden. In der freien Natur kann der Sommerflieder durch Rodung beseitigt werden. Hierbei ist zu beachten, dass durch den Samenvorrat im Boden auch noch Jahre nach der Entfernung immer wieder Jungpflanzen auftreten können. Eine mehrjährige Nachkontrolle ist somit unerlässlich. Zuständigkeit Bekämpfung: Zuständig für die Bekämpfung von invasiven Neophyten sind die jeweiligen Grundeigentümer. Weitere Informationen, Merkblätter und Bekämpfungsmassnahmen finden Sie unter: www.be.ch/natur, www.neophyt.ch, www.infoflora.ch, www.neobiota.de sowie bei der Gemeinde Bowil! Informationen der AHV-Zweigstelle Text: Ausgleichskasse des Kantons Bern  Anträge einfach online einreichen! Ab sofort können Anmeldungen für die meisten Leistungen neu online bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern eingereicht werden. Die bereits bestehenden Online-Formulare wurden erweitert. Das Ausdrucken und Versenden von Papier entfällt grösstenteils. Für diese Leistungen kann die Anmeldung neu online eingereicht werden: - Altersrenten (inkl. Vorbezug und Aufschub) - Witwen-, Witwer- und Waisenrenten - Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigungen - Eingliederungsmassnahmen und Renten der IV - Hilflosenentschädigungen der AHV und IV - Anträge für Rentenvorausberechnungen

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