Bowil Zytig Nr. 199 | August 2022

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 199 ___________________________________________________________________________________ August 2022 Seite: 5 Baubewilligungen Seit der letzten Ausgabe der Bowil-Zytig sind folgende Baubewilligungen erteilt worden:  Varela Varela Alexandra, Alte Hauptstrasse 5; Neubau Fahrzeugunterstand, Erweiterung Kiesplatz.  Schori Fritz, Vorderschwändi 103a; Ersatz Heizanlage, Neubau Wärmepumpe mit Aussenaggregat.  Plawa Architektur AG, Thun; Erstellung Wärmepumpe mit Aussenaggregat Schlossberg 13.  Gerber Haustechnik AG, Signau; Erstellen Wärmepumpe mit Aussenaggregat Steinen 63b.  Auto Berger AG, Gewerbestrasse 1; Einbau Lackieranlage in das bestehende Gebäudevolumen.  Brügger AG, Kemisstrasse 3; Ersatz Ölheizung durch Pelletheizung, neue Kaminanlage.  Heimann Stephan, Hübeli 84; Ersatz Ölheizung durch Pelletheizung.  Bähler Markus und Monika, Thunersberg 158; Abbruch und Wiederaufbau Alpstall Thunersberg 159. Teilrevidiertes Bauinventar: Öffentliche Einsichtnahme Vom 22.08.2022 bis 20.10.2022 findet die öffentliche Einsichtnahme in das teilrevidierte Bauinventar der Gemeinde Bowil statt. Im Rahmen der Aktualisierung des Bauinventars werden Bau- und Strukturengruppen (Ensembles) sowie die erhaltenswerten Inventarobjekte überprüft. Neuaufnahmen von Objekten sind denkbar. Die Einsichtnahme in die physischen Bauinventar-Entwürfe ist während der ordentlichen Öffnungszeiten beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen möglich. Die Akten stehen aber auch in elektronischer Form auf www.bowil.ch zur Verfügung. Wer keinen Zugang zu den elektronischen Medien hat, kann den Ausdruck bei der Gemeindeverwaltung einsehen. Prüfen Sie, ob Ihre Liegenschaft im Bauinventar aufgeführt ist und die Eigenschaften eines Baudenkmals erfüllt. Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, die Aufnahme eines Objektes ins Bauinventar mit einem Rechtsmittel anzufechten. Es kann mit Beschwerde nur gerügt werden, dass das Inventar unvollständig ist. Eigentümerinnen und Eigentümer, die möchten, dass ihr Objekt aus dem Inventar entlassen wird, können dies im Rahmen eines Baubewilligungs- oder Nutzungsplanverfahren verlangen (sog. Einstufungsüberprüfung). Altersleitbild 2022 Mit der Pensionierung beginnt ein neuer Lebensabschnitt…… Endlich ist es soweit, das neue Altersleitbild 2022 konnte fertiggestellt werden. Durch die Coronapandemie wurde die Erarbeitung des neuen Altersleitbildes zeitlich verzögert. Umso mehr freut sich der Gemeinderat Bowil, dass nun der Zeitpunkt gekommen ist und der Bevölkerung dieses Werk nun übergeben werden kann. Bei der Erarbeitung des neuen Altersleitbildes haben die Gemeinden Arni, Biglen, Bowil, Grosshöchstetten, Landiswil, Mirchel, Oberhünigen, Oberthal, Walkringen und Zäziwil mitgewirkt. Das Altersleitbild 2022 soll der Bevölkerung der ganzen Region dienen, Dienstleistungen, Angebote und Anlässe sollen über die Gemeindegrenzen hinaus genutzt werden können. Zudem soll es nicht nur für die ältere Generation von Nutzen sein, vielmehr soll die Zusammenarbeit in den verschiedenen Altersgruppen gefördert werden. Das neue Altersleitbild enthält Leitgedanken zum Älter werden und dient als Grundlage für eine zukunftsorientierte Seniorenarbeit. Das neue Altersleitbild kann auf der Webseite der Gemeinde (www.bowil.ch) eingesehen werden. Gedruckte Exemplare liegen auf der Gemeindeverwaltung bereit und können ab sofort bezogen werden. Der Gemeinderat freut sich über die aktive Nutzung des neuen Altersleitbildes und hofft auf Anregungen und Ideen bei der Umsetzung in den definierten Handlungsfeldern. Viel Vergnügen beim «reinschnuppern» im neuen Altersleitbild 2022.

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