Bowil Zytig Nr. 201 | Februar 2023

Bowil Zytig Mitteilungsblatt der Gemeinde 3533 Bowil 36. Jahrgang / Ausgabe Nr. 201 vom Februar 2023 Liebe Bowilerinnen und Bowiler Das neue Jahr ist schon wieder mehr als einen Monat alt, die Tage werden länger und die Süssigkeiten, die von Weihnachten übrig sind, von den ersten Schoggi-Osterhasen nahtlos abgelöst. An dieser Stelle - wenn auch mit etwas Verspätung - allen ein glückliches und gesegnetes 2023! Im Gemeinderat haben zum Neujahr Markus Kolly und Manuel Lüscher Einsitz genommen. Ihr Start ins Amt war nicht ohne. Er begann gleich mit einer Krisensitzung, in der wir unsere budgetlose Situation besprachen. Genau betrachtet, stellt sich die Lage allerdings ein bisschen anders dar. Wir haben zwar ein Budget, aber es liegt aufgrund einer Beschwerde auf Eis. Das bedeutet, dass der Gemeinderat vorerst nur unumgängliche und gebundene Ausgaben tätigen darf. Ein riesiges Problem, gar eine Katastrophe, oder? Oder doch nicht? «…vo hie us gseh gseht d’Wäut gäng schön u blau us. Si schiint itz chuum meh grösser, aus e Gufechnopf. U aus, wo mau isch gsi dert schiint itz witt ewäg, u lang verbii. I gseh di nid, du bisch vo hie us winzig chlii, du bisch no nid emau es Pünktli», singt Kuno Lauener im Züri West-Song «Pünktli». Nun, es ist immer so eine Sache mit der Interpretation von Songs. Ich verstehe dies, du verstehst das, und der Texter hat wohl noch einmal etwas Anderes gemeint. Aber: Kommt es denn nicht auf die Perspektive an, mit der wir eine Situation betrachten? Gehen wir einen Schritt zurück, einen zweiten, und noch einen. Das Blickfeld vergrössert sich mit der Distanz, und der Fokus auf unser Problem auch. Deshalb sage ich: Wir haben ein Problem, das nicht weltbewegend ist. Andere Zustände auf unserer Welt bereiten mir grössere Sorgen. Andere Menschen haben ganz andere Probleme. Es passt ganz allgemein nicht zu mir, den Kopf hängen zu lassen, und ich blicke wie immer zuversichtlich auf das Jahr, das begonnen hat. Ich freue mich auf meine ganz persönlichen Highlights und wünsche euch, dass auch euer 2023 viel Schönes bringen wird. Eure Gemeindepräsidentin Claudia Jaussi Inäbnit

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 201 Seite: 2 Februar 2023 Impressum Titelbild: Erde (Foto: von Pixaby) Redaktion: Gemeindeverwaltung, 3533 Bowil Auflage: elektronisch Verteilgebiet: Gemeinde Bowil via Homepage www.bowil.ch Erscheint: 4 x jährlich Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe: https://www.bowil.ch/gemeinde-bowil/gemeinde/bowil-zytig Gemeindeverwaltung und Postagentur, 3533 Bowil: Mo 8.00 – 12.00 / 14.00 – 18.00 Uhr Di, Do, Fr 8.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr Mi 8.00 – 12.00 Uhr Telefon: 031 711 01 46 Mail: info@bowil.ch Web: www.bowil.ch Hausärztlicher Notfalldienst: 1. Hausarzt anrufen Band abhören für Stellvertretung, falls niemand erreichbar ist: 2. Notfallnummer wählen: 0900 57 67 47 SPITEX Region Konolfingen 031 770 22 00 (Telefon werktags: 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00) Krankenmobilienmagazin Zäziwil Nach tel. Vereinbarung 079 781 85 46 https://www.sv-ok.ch/krankenmobilienmagazin Inhalt Informationen des Gemeinderates ................................................................................................. 3 Beschwerde gegen Budgetversammlungsbeschluss .......................................................................................... 3 Ersatzwahlen Bowil 2023 ..................................................................................................................................... 3 Wahl Vizepräsidium der Gemeinde Bowil............................................................................................................ 3 Gemeinderat Bowil – Ressortzuteilungen und Stellvertretungen ........................................................................ 3 Sitzungsdaten und Termine 2023 ........................................................................................................................ 3 Aktuelles aus dem Gemeinderat .......................................................................................................................... 4 Notfalltreffpunkt Bowil .......................................................................................................................................... 4 Höchstspannungsleitung Bickigen – Chippis; temporäre Spannungserhöhung ................................................. 5 Blumenschmuck in der Gemeindeverwaltung – übernehmen Sie eine Patenschaft .......................................... 5 Erscheinungsdaten Bowil-Zytig 2023................................................................................................................... 5 Gratulationen ........................................................................................................................................................ 6 Baubewilligungen ................................................................................................................................................. 6 Informationen der Verwaltung und der Kommissionen................................................................ 7 Einwohnerstatistik ................................................................................................................................................ 7 Einstellung Verkauf Tageskarten Gemeinde ....................................................................................................... 7 Steuererklärung 2022........................................................................................................................................... 7 Informationen Wegkommission............................................................................................................................ 9 Beiträge an Wegunterhalt und Schneeräumung .............................................................................................. 9 Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen ............................................................................................ 9 Informationen Bauwesen, Ver- und Entsorgung................................................................................................ 10 Kantonales Energiegesetz – diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende kennen................................ 10 Sperrgutsammlung Bowil................................................................................................................................ 11 Hauskehricht, Papier- und Karton, Abfuhrdaten 2023 ................................................................................... 11 Separatsammlungen....................................................................................................................................... 11 Bekämpfung von Problempflanzen – invasive Neophyten ................................................................................ 11 Informationen der AHV-Zweigstelle ................................................................................................................... 13 Anlässe in Bowil ................................................................................................................................................. 15 Bibliothek ............................................................................................................................................................ 16 Allgemeine Informationen ............................................................................................................. 17 Informationen der Schule.............................................................................................................. 32

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 201 ___________________________________________________________________________________ Februar 2023 Seite: 3 Informationen des Gemeinderates Beschwerde gegen Budgetversammlungsbeschluss Die Gemeindeversammlung vom 05.12.2022 hat das Budget 2023 mit grossem Mehr angenommen. Gegen den Budgetbeschluss ist fristgerecht beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland eine Beschwerde eingereicht worden. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung auf den gefassten Beschluss. Damit besitzt die Gemeinde Bowil bis zum Abschluss des Verfahrens kein rechtskräftiges Budget für das laufende Jahr 2023. Vorderhand können nur gebundene und unumgängliche Ausgaben getätigt werden. Diese Situation hat Unannehmlichkeiten zur Folge in Form von direkten Auswirkungen auf laufende und künftige Projekte sowie die allgemein geplanten Ausgaben. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis. Ersatzwahlen Bowil 2023 Gestützt auf die Bestimmungen des Organisationsreglement Bowil sind mit offizieller Publikation im Anzeiger Konolfingen die nachfolgenden Demissionen und damit verbunden die Ersatzwahlen für die verbleibenden Amtsdauern bis 31.12.2024 bekannt gegeben worden. Wahlbehörde ist die Gemeindeversammlung.  Gemeinderat, 1 Sitz (Demission per 31.05.2023 von Patric Brechbühl infolge Wegzug aus der Gemeinde)  Schulkommission, 1 Sitz (Nachfolge für Manuel Lüscher infolge Wahl in den Gemeinderat). Bis am 28.02.2023 können beim Gemeinderat Bowil Wahlvorschläge für die zu besetzenden Sitze eingereicht werden. Die Zahl der Vorschläge ist nicht begrenzt. Jeder Wahlvorschlag muss das schriftliche Einverständnis der Kandidatin oder des Kandidaten enthalten. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.bowil.ch heruntergeladen werden. Wahl Vizepräsidium der Gemeinde Bowil Der Gemeinderat hat per 01.01.2023 das Vizepräsidium neu bestellt. Als Vizepräsident des Gemeinderates und der Gemeindeversammlung amtet neu: Manuel Lüscher (Nachfolge von Christian Reisacher). Gemeinderat Bowil – Ressortzuteilungen und Stellvertretungen Der Gemeinderat hat die Ressortzuteilungen und Stellvertretungen nach den Neuwahlen per 01.01.2023 bestimmt. Die Kontaktdaten der Ratsmitglieder sind auf der Homepage ersichtlich. Ressort Leitung Stellvertretung Führung und Sicherheit Claudia Jaussi Inäbnit Gemeindepräsidentin Manuel Lüscher Vizegemeindepräsident Finanzen und Liegenschaften Christian Reisacher Markus Kolly Raum, Entwicklung, Ver- und Entsorgung Patric Brechbühl Christian Reisacher Strassen, Gewässer, Volkswirtschaft Markus Kolly Patric Brechbühl Bildung, Soziales und Freizeit Manuel Lüscher Claudia Jaussi Inäbnit Sitzungsdaten und Termine 2023 Die Sitzungsdaten 2023 der Gemeinde Bowil stehen in elektronischer Form auf der Homepage in aktualisierter Form zur Einsicht bereit. Auf die detaillierte Wiedergabe der Sitzungsdaten wird verzichtet.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 201 Seite: 4 Februar 2023 Beachten Sie die Daten der Gemeindeversammlung. Diese sind am 05.06.2023 und 04.12.2023 vorgesehen. Es wird empfohlen, folgende Termine in Ihre Agenden zu übernehmen:  12.03.2023 Kant. Abstimmung  26.04.2023 Sperrgutsammlung  12.-14.05.2023 Emmentalisches Schwingfest und Jodlertreffen Bowil  05.06.2023 Gemeindeversammlung  18.06.2023 Eidg. und kant. Abstimmung  31.07.2023 Bundes- und Jungbürgerfeier  22.10.2023 National- und Ständeratswahlen  26.11.2023 Eidg. und kant. Abstimmung  04.12.2023 Gemeindeversammlung Aktuelles aus dem Gemeinderat Der Gemeinderat hat in den letzten Sitzungen unter anderem folgende Geschäfte behandelt:  Für die Regionalversammlung der Regionalkonferenz Bern-Mittelland wurden die Traktanden beurteilt und die Abstimmungsvorgabe zuhanden der Delegierten bestimmt.  Für die Sanierung eines Teils der Bachmauer entlang des Steinenbaches (Bereich Einfahrt Mühle) wurde am 23.11.2022 der notwendige Kredit in der Höhe von Fr. 60'000.00 bewilligt.  Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 05.12.2022 wurde gestützt auf die Bestimmungen des Organisationsreglement Bowil inhaltlich beurteilt und zuhanden der öffentlichen Auflage (23.12.2022 bis 23.01.2023) verabschiedet.  Die Kreditabrechnung für den Neubau der Kanalisationsleitung Thunersberg wurde zur Kenntnis genommen. Durch die gute Witterung, keine unvorhergesehenen Arbeiten und weniger Schutzmassnahmen im Kulturland und im Wald ergibt sich eine Kreditunterschreitung von rund Fr. 37'000.00 (Projekt- und Baukredit: Fr. 100'000.00).  Mit der neuen Zusammensetzung im Gemeinderat wurden die nötigen Wahlen und Stellvertretungen vorgenommen. Vgl. dazu die separaten Informationen betreffend Vizepräsidium und Ressortverteilung in dieser Ausgabe.  Das Personalreglement Bowil wurde geringfügig überarbeitet und per 01.01.2023 in Kraft gesetzt. Der Reglementsbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Es wird auf die separate Publikation im Anzeiger Konolfingen vom 26.01.2023 verwiesen.  In die Projektgruppe zur Erarbeitung der neuen Schulorganisation in Signau ist Manuel Lüscher als Vertreter der Gemeinde Bowil bestimmt worden.  Für die Radsportveranstaltung «L’étape Switzerland» vom 21.05.2023 wurden die Bedingungen und Auflagen zur Nutzung der vorgesehenen Strassenteile festgelegt. Das Radrennen für Hobbysportler wird vom Chuderhüsi herkommend über Schwändimatt – Dorf – Oberhofen wieder Richtung Bern führen. Die Veranstalter werden die Bevölkerung frühzeitig im Detail über den Anlass informieren. Notfalltreffpunkt Bowil Für den Fall, dass die Gemeinde von einer Notlage oder Katastrophe betroffen ist, werden am Notfalltreffpunkt wichtige Informationen vermittelt. Gleichzeitig dient der Notfalltreffpunkt als Anlaufstelle und Drehscheibe, wenn Hilfe benötigt oder angeboten wird. Bei einem längerdauernden Stromausfall mit Ausfall der Telekommunikationsmittel kann am Notfalltreffpunkt auch ein Notruf abgesetzt werden.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 201 ___________________________________________________________________________________ Februar 2023 Seite: 5 Im Dezember sind alle Haushalte der Gemeinde mit einem Informationsflyer zum Notfalltreffpunkt bedient worden. Bitte beachten Sie die darin enthaltenen Informationen betreffend Vorsorge, Verhalten und Alarmierung. Der Notfalltreffpunkt Bowil wird im Ereignisfall beim Schulhaus Dorf betrieben. Weitere Informationen erfahren Sie auf www.notfalltreffpunkt.ch oder über den QR-Code. Höchstspannungsleitung Bickigen – Chippis; temporäre Spannungserhöhung Der Bundesrat hat zur kurzfristigen Stärkung der Versorgungssicherheit verschiedene Massnahmen erlassen. Unter anderem ist es möglich, die Spannung der Übertragungsleitung Bickigen – Chippis (Gemmileitung) temporär von 220 Kilovolt auf 380 Kilovolt zu erhöhen. Damit die einzelnen Komponenten geprüft werden können, wird der Testbetrieb voraussichtlich bis Ende Februar 2023 verlängert. Die temporäre Spannungserhöhung dient dazu, Engpässe im Schweizer Übertragungsnetz zu entlasten. Damit kann die Energie aus Speicherkraftwerken in den Alpen vollumfänglich ins Mittelland transportiert werden. Durch die Spannungsumstellung wird der Geräuschpegel leicht erhöht. Dies kann vor allem bei ungünstigen Wetterlagen (Regen, Raureif, Nassschnee) wahrgenommen werden. An den Stromleitungen können lokale elektrische Entladungen auftreten, die als Knistern oder Brummen wahrzunehmen sind. Blumenschmuck in der Gemeindeverwaltung – übernehmen Sie eine Patenschaft Im letzten Sommer durften wir unsere generalüberholte Gemeindeverwaltung einweihen. Die Räume sind deutlich heller und freundlicher geworden, und auch das Arbeitsumfeld für unsere Verwaltungsangestellten hat eine positive Veränderung erfahren. Damit der Empfangstresen nicht so leer wirkt, steht dort ein Blumenarrangement aus unserem örtlichen Blumengeschäft und erfreut die Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden. Sind Sie interessiert, die Patenschaft für den nächsten Blumenschmuck zu übernehmen? Bitte melden Sie sich in diesem Fall direkt in der Verwaltung. Damit sichtbar wird, wer die Blumen gespendet hat, steht natürlich auch eine Karte mit dem Namen des Gönners oder der Gönnerin dabei. Erscheinungsdaten Bowil-Zytig 2023 Die Erscheinungsdaten 2023 der Bowil-Zytig sind gestützt auf den Sitzungsplan des Gemeinderates wie folgt festgelegt worden: Nummer Monat Redaktionsschluss Erscheinung 202 (Botschaft GV) Mai 08.05.2023 8.00 Uhr Woche 21 203 August 07.08.2023 8.00 Uhr Woche 34 204 (Botschaft GV) November 06.11.2023 8.00 Uhr Woche 47 Regeln für die Einreichung von Beiträgen:  Damit genügend Zeit für das Layout der Bowil-Zytig vorhanden ist, hat die Verwaltung einen Redaktionsschluss festgelegt. Die Redaktion behält sich vor, nicht rechtzeitig eingereichte Beiträge zurück zu weisen.  Der Druck der Bowil-Zytig erfolgt auf A3-Papier. Diese Drucktechnik bringt es mit sich, dass die Gesamtzahl der Seiten durch vier teilbar sein muss (bspw. 24 oder 28 Seiten, maximal 32 Seiten), damit keine Leerseiten entstehen. Wir nehmen uns die Freiheit, gelieferte Beiträge bei Platzmangel auf eine halbe A4-Seite zu „schrumpfen“. Nachdem das Layout für den Druck abgeschlossen ist, kann eine Änderung nur mit grossem Zeitaufwand vorgenommen werden.  Das vom Gemeinderat festgelegte Erscheinungskonzept ist die Grundlage für die Bowil-Zytig. Darin ist klar geregelt, wie der Inhalt der Beiträge sein muss und welche Beiträge nicht veröffentlicht werden können.  Bitte übermitteln Sie die Beiträge in elektronischer Form per Mail an info@bowil.ch. Aus Kostengründen wird nur der Umschlag farbig gedruckt. Wandeln Sie Sonderzeichen und Cliparts in Graustufen um. Positionswünsche der Beiträge können nur bedingt erfüllt werden.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 201 Seite: 6 Februar 2023 Danke für die Mitarbeit und die Beachtung der vorstehenden Regeln. Sie erleichtern uns die Aufgabe bei der Zusammenstellung der Bowil-Zytig. Gratulationen Der Gemeinderat besucht traditionsgemäss die 85-, 90-, 95- und 100-jährigen sowie die älteste Bowilerin und den ältesten Bowiler. In diesem Jahr dürfen folgende Einwohnerinnen und Einwohner ihre hohen Geburtstage feiern: Älteste Bowilerin (96 Jahre): Aeschlimann Martha, Groggenmoos 11 geb. 06.03.1927 Ältester Bowiler (98 Jahre): Ramseier Walter, Badweg 5, Moosseedorf geb. 18.08.1925 95 Jahre: Wyss Rosa, Friedersmatt 173a geb. 27.02.1928 Brügger Margaritha, Erlessenweg 23, geb. 19.03.1928 Grosshöchstetten 90 Jahre: Fankhauser Rosa, Scheidbach 73d, Schangnau geb. 01.01.1933 Schüpbach Rosa, Längenei 182 geb. 12.01.1933 Kropf Ernst, Breitägerten 124a geb. 28.01.1933 Bärtschi Rosalie, Steinen 66c, Signau geb. 08.10.1933 85 Jahre: Fankhauser Friedrich, Asylstrasse 35, Langnau i.E. geb. 09.01.1938 Gehrig Heinz, Steinen 81e, Signau geb. 03.04.1938 Schenk Helena, Heiteregg 161 geb. 14.04.1938 Bigler Alfred, Lyssachstrasse 77, Burgdorf geb. 14.07.1938 Wegmüller Marlies, Kemisstrasse 27 geb. 10.10.1938 Die Musikgesellschaft Eintracht-Zäziwil bietet jeweils den 80-, 90- und 100-jährigen ein „Ständli“. Den 80. Geburtstag dürfen dieses Jahr feiern: Aellig Marianne, Steinen 64g, Signau geb. 12.02.1943 Aellig Peter, Bällengraben 155 geb. 16.03.1943 Gerber Lotti, Dorf 140a geb. 17.03.1943 Scheidegger Nelly, Bernstrasse 9 geb. 03.04.1943 Wegmüller Max, Bern-Zürichstrasse 7, Koppigen geb. 13.07.1943 Haldimann Walter, Chiseweg 6, geb. 15.07.1943 Würsten Marlise, Kemisstrasse 10 geb. 04.09.1943 Aeschlimann Hanna, Langnaustrasse 3 geb. 17.10.1943 Stucki Ursula, Asylstrasse 35, Langnau i.E. geb. 26.10.1943 Gugger Hedi, Bernstrasse 4 geb. 07.11.1943 Gerber Rosette, Mühleseilen 164a, Röthenbach i.E. geb. 03.12.1943 Leuenberger Annelies, Lichterswil 48b geb. 05.12.1943 Da einige Jubilarinnen und Jubilare auf eine Veröffentlichung verzichten, sind die vorstehenden Listen nicht vollständig. Baubewilligungen Seit der letzten Ausgabe der Bowil-Zytig sind folgende Baubewilligungen erteilt worden:  Bähler Andreas, Aebnit 207; Einbau Wohnraum im Bauernhaus, Neubau Hochsitz für Hirschgehege.  Einwohnergemeinde Bowil; Befestigung der Gemeindestrasse Mühleseilen mit Betonfahrspuren.  Lehmann Beat, Imschmatt 94; Neubau und Erweiterung der Holzkonstruktion der Hocheinfahrt

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 201 ___________________________________________________________________________________ Februar 2023 Seite: 7 Informationen der Verwaltung und der Kommissionen Einwohnerstatistik Schweizer Ausländer Total Stand per 01.01.2022 1’319 40 1’359 Zuzügerinnen und Zuzüger 86 7 93 Wegzügerinnen und Wegzüger 100 5 105 Geburten 6 0 6 Todesfälle 7 0 7 Stand per 01.01.2023 1’304 42 1’346 Abnahme/Zunahme 2022 - 15 + 2 - 13 Einstellung Verkauf Tageskarten Gemeinde Das Angebot der Gemeindetageskarten wird per Ende 2023 offiziell von der SBB eingestellt. Aus diesem Grund und weil die Tageskarten jeweils nur als Jahresset à 365 Tage bestellt werden können, bietet die Gemeinde Bowil ab 15.04.2023 keine Tageskarten mehr an. Steuererklärung 2022 Wichtige Informationen zum Ausfüllen der Steuererklärung 2022 Ausfüllen mit TaxMe online  www.taxme.ch - Haben Sie bereits ein BE-Login-Konto? Melden Sie sich mit Benutzername und Passwort oder auch via SwissID an. - Haben Sie noch kein BE-Login-Konto? Dann registrieren Sie sich einmalig mit Ihren Daten auf dem Brief zur Steuererklärung (ZPV-Nr., Fall-Nr. und ID-Code) sowie mit Versichertennummer und EMailadresse. - Die erforderlichen Belege werden während dem Ausfüllen direkt online eingereicht. - Die Steuererklärung wird vollständig elektronisch freigegeben und eingereicht. Das Einsenden der Freigabequittung per Post entfällt. Das Ausfüllen auf Papier ist weiterhin möglich: - wie bis anhin auf den amtlichen Formularen, welche bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden können. - Bringen Sie bitte keine Notizen auf den Formularen an. Nehmen Sie für ergänzende Angaben ein neutrales Blatt und vermerken Sie darauf Ihren Namen und die ZPV-Nummer. Bitte pro Blatt nur eine Seite beschreiben! - Die Formulare 1 und 3 sind zu unterzeichnen, bei Ehepaaren durch beide Partner. - Die Unterlagen sowie die verlangten Beilagen sind beim Steuerbüro einzureichen. Fristen zur Einreichung der Steuererklärung Die Frist zur Abgabe ist auf dem Brief der Steuererklärung vermerkt. Grundsätzlich gilt der allgemeine Einreichungstermin vom 15. März 2023. Wenn Sie eine Fristverlängerung einreichen möchten, gelten folgende Fristen und Gebühren: Online über taxme.ch Schriftlich (Brief, Mail), telefonisch, Schalter Fristverlängerung bis 15. Juli 2023 gebührenfrei Fr. 20.00 Fristverlängerung bis 15. September 2023 Fr. 20.00 Fr. 40.00 Fristverlängerung bis 15. November 2023 Fr. 40.00 Fr. 60.00

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 201 Seite: 8 Februar 2023 Ansprechpartner und Helfer für das Ausfüllen der Steuererklärungen  Siegrist Ueli, Schwändimatt 107, 3533 Bowil Tel: 031 711 37 56  Neuenschwander Ursula, Grüneggrain 12b, 3510 Konolfingen Tel: 031 791 34 64  Treuhand Emmental AG, Bäreggfeld 830, 3552 Bärau Tel: 034 409 37 50  Pro Senectute, Beratungsstelle Konolfingen (nur für AHV-Bezüger/innen) Tel: 031 790 00 10 Weitere Personen, welche bereit sind Steuererklärungen auszufüllen, melden sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Bowil. Wir werden die Adressen gerne weiter vermitteln. Auskunftsstellen Alle Informationen zur Steuererklärung und zu Steuern im Kanton Bern finden Sie auf www.taxme.ch. Auskünfte erhalten Sie zudem über die Infolinie der kantonalen Steuerverwaltung, Telefon 031 633 60 01, ober bei der Gemeindeverwaltung, Telefon 031 711 01 46.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 201 ___________________________________________________________________________________ Februar 2023 Seite: 9 Informationen Wegkommission Beiträge an Wegunterhalt und Schneeräumung Die Wegkommission macht darauf aufmerksam, dass gemäss Art. 19 und 20 des Wegreglements der Unterhalt und die Schneeräumung auf Privatstrassen grundsätzlich Sache des Eigentümers ist. Schneeräumungsbeiträge: Die Gemeinde kann an die Schneeräumung der Privatstrassen gemäss Übersichtsplan des Wegreglements einen Beitrag leisten, über dessen Höhe die Wegkommission entscheidet. Für die Schneeräumung von Hausplätzen und Garageneinfahrten wird kein Beitrag bezahlt. Unterhaltsbeiträge: Die Gemeinde kann sich mit Beiträgen an den beitragsberechtigten Strassen gemäss Übersichtsplan des Wegreglements beteiligen und Wegkieslieferungen für den Unterhalt von privaten Zufahrtsstrassen bezahlen. Es können Beiträge bis zu 25 % an die Unterhaltskosten von privaten Zufahrtsstrassen geleistet werden. Beitragsformulare für Schneeräumung und Kiesbezug können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage www.bowil.ch herunter geladen werden und sind bis spätestens 30. April 2023 der Gemeindeverwaltung zuhanden der Wegkommission einzureichen. Später eintreffende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. Aufgrund der laufenden Beschwerde gegen den Budgetbeschluss können die Gesuche erst nach Rechtskraft des Budgets beurteilt werden. Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten: 1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11), Art. 80 Abs. 3 und Art. 83 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), Art. 56 und 57, unter anderem vor:  Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm freizuhalten.  Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 201 Seite: 10 Februar 2023  An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20 Metern einen Strassenabstand von 0.5 Metern ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen.  Vorbehalten bleiben strengere Gemeindevorschriften. 2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen alljährlich bis zum 31. Mai und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurück zu schneiden. An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinunter gefallenem Reisig und Blattwerk zu reinigen. Entlang von Kantonsstrassen obliegt einzig die vorsorgliche Waldpflege entlang der Kantonsstrassen dem Tiefbauamt des Kantons Bern. Im Übrigen sind auch entlang der Kantonsstrassen die Grundeigentümer verantwortlich. 3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 0.5 m von der Gehweghinterkante einhalten. 4. Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbauamts des Kantons Bern oder das zuständige Gemeindeorgan sind gerne zu näherer Auskunft bereit. Bei Missachtung der oben genannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten. Wer ist Haftbar bzw. trägt die Pflicht entlang von Gemeindestrassen: Gemäss Merkblatt Wald an Kantonsstrassen sind die Waldbesitzer entlang der Gemeindestrasse für die vorsorgliche Waldpflege entlang der Strasse und für das Freihalten des Lichtraumprofils in der Pflicht. Das heisst, droht eine Gefahr durch morsche Bäume, so sind die Besitzer verpflichtet die notwendigen Massnahmen zu treffen! Informationen Bauwesen, Ver- und Entsorgung Kantonales Energiegesetz – diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende kennen Das revidierte kantonale Energiegesetz tritt am 1.1.2023 in Kraft. Es dient dazu, den Energieverbrauch zu reduzieren, den schädlichen CO2-Ausstoss zu verringern und die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen. Für Gebäudebesitzerinnen und Gebäudebesitzer sind nachfolgende Informationen wichtig:

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 201 ___________________________________________________________________________________ Februar 2023 Seite: 11  Der Ersatz jeder Heizung ist meldepflichtig. Ist das Wohngebäude sowie ein Gebäude der Gebäudekategorie III bis VI zum Zeitpunkt der Meldung älter als 20 Jahre, gelten beim Ersatz der Heizung mit einem fossilen Energieträger weitere Anforderungen an die Energieeffizienz des Gebäudes.  Bei Neubauten gilt neu die gewichtete Gesamtenergieeffizienz. Die Eigenenergieerzeugung kann angerechnet werden. Es gelten weniger Detailanforderungen und der Energienachweis wird vereinfacht. Zudem muss ein Teil der Parkplätze mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden.  Detaillierte Unterlagen finden Sie unter: www.be.ch/keng.  Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern. Sperrgutsammlung Bowil In den letzten Jahren hat sich die Menge des entsorgten Materials markant verringert. Sind in den früheren Jahren bei den zwei Sammlungen bis zu 10 Tonnen an Material angeliefert worden, betrug die Sammelmenge in den letzten Jahren nicht mal mehr 4 Tonnen. Zurückzuführen ist der Rückgang u.a. auf die Einführung und den Ausbau der Separatsammlungen sowie der Möglichkeit, Kleinsperrgut auch während der wöchentlichen Sammeltouren für den Hauskehricht abzuliefern. Gemeinderat und Bau-, Ver- und Entsorgungskommission haben daher entschieden, ab diesem Jahr nur noch eine Sperrgutsammlung anzubieten. Die nächste Sammlung wird am 26. April 2023 auf dem Parkplatz der Freizeitanlage Schächli durchgeführt. Die Haushalte werden frühzeitig über die elektronischen Medien (Homepage, Anzeiger) informiert. Hauskehricht, Papier- und Karton, Abfuhrdaten 2023 Die Container der Sammelstellen werden jeweils am Dienstag, ab 13.00 Uhr, geleert. Änderungen gegenüber den ordentlichen Abfuhrdaten sind bei Feiertagen möglich. Bitte beachten Sie, dass  Kleinsperrgut, welches nicht in den Containern deponiert werden kann, nach Möglichkeit erst am Tag vor der Abfuhr bei den Standplätzen abzulagern ist.  Fensterglas, Trinkgläser, Geschirr und Porzellan in den ordentlichen Hauskehricht gehört und nicht in der Glassammlung entsorgt werden darf.  Papier und Karton ist gefaltet und gebündelt platzsparend in die gekennzeichneten Container zu entsorgen. Fremdmaterialien haben hier nichts zu suchen und sind den entsprechenden Separatsammlungen zuzuführen. Separatsammlungen Nebst den verschiedenen Standorten für den Hauskehricht betreibt die Gemeinde Bowil an der Gewerbestrasse (hinter dem Feuerwehrmagazin) eine zentrale Sammelstelle für Glas, Öl, PET, Blech/Alu, Alukapseln (Nespresso), Kleider und Schuhe (zusätzliche Sammelstellen befinden sich dafür auch an der Kemisstrasse und am Bahnhof). Bekämpfung von Problempflanzen – invasive Neophyten Kanadische und Spätblühende Goldrute Beschreibung: Vom Frühling an entwickeln sich die 0.5 bis maximal 2.5 m hoch werdenden Goldruten aus ihren ausdauernden, unterirdischen Ausläufern. Pro Quadratmeter können so über 300 Pflanzen sprossen. Sie stammen aus den USA und dem südlichen Kanada. Als Zierpflanzen und Bienenweide wurden sie häufig angepflanzt. Die Goldrute ist die häufigste invasive Pflanze der Schweiz und kann wohl nicht mehr vollständig aus unserer Natur entfernt werden. Die Verbreitung erfolgt durch flugfähige Samen, die mit bis zu 12‘000 Stück pro Spross überreichlich ausgebildet werden. Durch die grosse Anzahl von Wurzelsprossen erfolgt auch eine unterirdische nicht zu vernachlässigende Ausbreitung der Bestände. Einzelne, kleine

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 201 Seite: 12 Februar 2023 Wurzelbruchstücke können sich zu ganzen Pflanzen regenerieren. So können insbesondere Gartenabfälle auf wilden Deponien den Pflanzen zur weiteren Ausbreitung verhelfen. Gefahren: In schützenswerten Pflanzenbeständen wird durch das Eindringen von Goldruten die natürliche Artenzusammensetzung gestört. So werden namentlich Licht liebende Pflanzenarten durch die dichten Goldrutenbestände verdrängt. Bekämpfung: Bei der Bekämpfung muss man sich auf schützenswerte Gebiete beschränken. Durch mindestens zweimaliges, tiefes Mähen im Mai und im August vor der Blüte können die Bestände langfristig kontrolliert werden. Dadurch werden die Pflanzen geschwächt und es wird das Versamen verhindert. Kleinere Bestände können bei feuchtem Boden auch ausgerissen werden. So besteht weniger die Gefahr, dass die Pflanzen nur abgerissen werden und es wird sogar ein Teil der Wurzeln aus dem Boden herausgezogen. Die Wurzeln müssen in die Kehrichtverbrennung gegeben werden. Zuständigkeit Bekämpfung: Zuständig für die Bekämpfung von invasiven Neophyten sind die jeweiligen Grundeigentümer. Weitere Informationen, Merkblätter und Bekämpfungsmassnahmen finden Sie unter: www.be.ch/natur, www.neophyt.ch, www.infoflora.ch, www.neobiota.de sowie bei der Gemeinde Bowil.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 201 ___________________________________________________________________________________ Februar 2023 Seite: 13 Informationen der AHV-Zweigstelle  Flexibles AHV-Rentenalter ermöglicht vorzeitige Pensionierung Ordentliches Rentenalter Männer treten mit 65 Jahren ins AHV-Rentenalter ein. 2023 werden somit die Männer des Jahrgangs 1958 rentenberechtigt. Das ordentliche Rentenalter beginnt für Frauen mit 64 Jahren. 2023 werden folglich die Frauen des Jahrgangs 1959 rentenberechtigt. Vorbezug und Aufschub der Altersrente Dank der Flexibilisierung des Rentenalters können Männer und Frauen den Bezug der Altersrente • um ein oder zwei Jahre vorziehen (Vorbezug für einzelne Monate nicht möglich) oder • um mindestens ein bis höchstens fünf Jahre aufschieben. Wer seine Altersrente vorbezieht, erhält für die gesamte Dauer des Rentenbezugs eine gekürzte Rente. Wer den Beginn des Rentenbezugs aufschiebt, erhält demgegenüber für die gesamte Dauer eine erhöhte Rente. Kürzung bzw. Zuschlag werden zusammen mit der Rente periodisch der Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Jeder Ehepartner hat, unabhängig vom anderen die Möglichkeit, seine Rente vorzubeziehen oder aufzuschieben (z.B. bezieht die Ehefrau ihre Rente vor, der Ehemann schiebt sie auf). Rentenvorbezug Der Rentenvorbezug muss mit amtlichem Anmeldeformular zum Voraus geltend gemacht werden. Dies zweckmässigerweise spätestens drei Monate vor dem Geburtstag, ab dem die vorbezogene Rente ausgerichtet werden soll. Andernfalls ist der Rentenvorbezug bzw. Rentenbezug erst ab dem nächstfolgenden Geburtstag möglich. Rückwirkend kann kein Vorbezug geltend gemacht werden. Wer die Rente vorbezieht, untersteht weiterhin der AHV/IV/EO-Beitragspflicht. Während des Vorbezugs bezahlte Beiträge werden für die Rentenfestsetzung nicht mehr berücksichtigt. Der für erwerbstätige AHV-Rentner/innen anwendbare Freibetrag, auf dem keine Beiträge zu entrichten sind, gilt nicht während des Rentenvorbezugs. Weil der Rentenvorbezug auch für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen möglich sein soll, können unter bestimmten Voraussetzungen während des Vorbezugs auch Ergänzungsleistungen gewährt werden. Wichtig: Während der Dauer des Rentenvorbezuges werden keine Kinderrenten ausgerichtet. Wird eine vorbezogene Altersrente durch Hinterlassenenrenten abgelöst, werden diese wie die vorbezogene Altersrente gekürzt. Rentenaufschub Wer kurz vor dem Rentenalter steht, kann mit amtlichem Formular den Rentenbezug um mindestens ein, höchstens fünf Jahre aufschieben. Damit erhöht sich der Rentenanspruch um den Aufschubszuschlag. Die Rente kann während des Aufschubs – wiederum mit amtlichem Formular – jederzeit, bzw. frühestens nach einem Jahr abgerufen werden; man muss sich somit nicht im Voraus auf eine bestimmte Aufschubsdauer festlegen. Der Aufschubszuschlag, ein fixer Frankenbetrag in Prozenten des Durchschnitts der aufgeschobenen Rente, entspricht dem versicherungstechnischen Gegenwert der während des Aufschubs nicht bezogenen Rente: Je länger der Aufschub, desto höher der Zuschlag.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 201 Seite: 14 Februar 2023  Betreuungsgutschriften der AHV/IV jetzt geltend machen! Betreuungsgutschriften können die Höhe Ihrer künftigen Rente verbessern Betreuungsgutschriften werden nicht ausbezahlt, sondern den anspruchsberechtigten versicherten Personen bei der Berechnung ihrer Rente angerechnet. Anspruchsbegründung (1): Pflege und Betreuung von Angehörigen mit Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Anspruch auf die Anrechnung einer Betreuungsgutschrift haben versicherte Personen, die leicht erreichbare Verwandte in auf- und absteigender Linie oder Geschwister mit Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV und IV, der Unfall- oder Militärversicherung dauernd betreuen. Ehegatten, Schwiegereltern und Stiefkinder sind Verwandten gleichgestellt (nicht aber Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Cousins/Cousinen oder Pflegekinder). Als hilflos gelten auch Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren, für die Pflegebeiträge der Invalidenversicherung bezogen werden. Seit dem 1. Januar 2021 haben auch Lebenspartnerinnen und Lebenspartner Anspruch auf Betreuungsgutschriften für die Betreuung ihres hilflosen Partners, sofern das Paar seit mindestens fünf Jahren im gleichen Haushalt lebt. Ausserdem genügt bereits eine Hilflosenentschädigung leichten Grades (bisher mittel) um Anspruch zu begründen. Der Anspruch auf Betreuungsgutschriften für diesen erweiterten Kreis der Anspruchsberechtigten kann erstmals ab dem Jahr 2022 rückwirkend für das Jahr 2021 geltend gemacht werden. Anspruchsbegründung (2): Die pflegebedürftige Person muss von der betreuenden Person leicht erreicht werden können. Dies trifft etwa dann zu, wenn die betreuende Person nicht mehr als 30 km entfernt vom Wohnort der pflegebedürftigen Person wohnt oder nicht länger als eine Stunde benötigt, um bei der pflegebedürftigen Person zu sein. Die Wohnsituation, wonach die pflegebedürftige Person leicht zu erreichen ist, muss überwiegend vorliegen, das heisst, sie muss während mindestens 180 Tagen im Kalenderjahr gegeben sein. Der Anspruch ist jährlich geltend zu machen Eine Betreuungsgutschrift kann bis zum Erreichen des AHV-Alters der betreuenden Person jeweils am Ende eines Kalenderjahrs bei der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde mit amtlichem Formular geltend gemacht werden. Dieses ist sowohl von der/den betreuenden Person/en als auch von der betreuten Person zu unterzeichnen. Dem Antragsformular sind alle sachdienlichen Unterlagen, wie Kopie des Familienbüchleins oder der Niederlassungsbewilligung, beizufügen. Bei mehreren betreuenden Personen wird die Gutschrift zu gleichen Teilen aufgeteilt. Bei verheirateten Versicherten wird die Betreuungsgutschrift während der Ehejahre immer je hälftig geteilt. Werden Betreuungsgutschriften nicht innerhalb von fünf Jahren geltend gemacht, so ist der Anspruch verwirkt; er wird für die Rentenberechnung nicht mehr berücksichtigt. Anspruchskonkurrenz zwischen Betreuungs- und Erziehungsgutschriften Es kann nicht gleichzeitig Anspruch auf eine Erziehungsgutschrift und eine Betreuungsgutschrift geltend gemacht werden. Für betreuende Personen mit Kindern unter 16 Jahren geht der Anspruch auf Erziehungsgutschriften vor; Betreuungsgutschriften können somit keine mehr angerechnet werden. Auskünfte www.akbern.ch oder www.ahv-iv.info (Rubrik Merkblätter) oder bei den AHV-Zweigstellen, die Formulare und Merkblätter abgeben, aus denen unter anderem auch die Zuschlagsätze bei Rentenaufschub bzw. die Kürzungssätze bei Rentenvorbezug ersichtlich sind.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 201 ___________________________________________________________________________________ Februar 2023 Seite: 15 Anlässe in Bowil Hier finden Sie alle gemeldeten und der Verwaltung bekannten Veranstaltungen in Bowil:  Freitag, 17.02.2023 Nothilfekurs, Samariter Oberes Kiesental Turnhalle Zäziwil  Samstag, 18.02.2023 Bowiler-Frouezmorge, LFV, Schulhaus Dorf  Samstag, 25.02.2023 Muessuppenverkauf 2023, Spielgruppe Tuusigfüessler  Mittwoch, 08.03.2023 Lebensabend und Abschied, Kirchgemeinde Grosshöchstetten, Kirche Bowil  Samstag, 25.03.2023 Memory Turnier, Bibliothek Bowil, Schulhaus Dorf  Dienstag, 11.04.2023 KIWO 2023 bis Täufergemeinde Bowil Freitag, 14.04.2023 Schulhaus Dorf, Bowil  Freitag, 12.05.2023 Emmentalisches Schwingfest 2023  Samstag, 13.05.2023 mit Jodlertreffen  Sonntag, 14.05.2023 in Bowil

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 201 Seite: 16 Februar 2023 Bibliothek Bibliothek Infos Öffnungszeiten: Montag 15.00-16.30 Uhr Dienstag 15.00-16.30 Uhr Donnerstag 19.00-20.30 Uhr Tel. 031 711 11 64 Samstag 10.30-12.00 Uhr kontakt@bibliothekbowil.ch Spiele in der Bibliothek Spielen ist eine aktive Freizeitbeschäftigung und ein Kulturgut. Die Bibliothek Bowil fördert diese Aktivität, indem sie als Besonderheit auch Gesellschaftsspiele in ihrem Bestand hat. Vom Puzzle bis zum Memory, vom Karten- bis zum Lege- oder Taktikspiel, wir verleihen Spiele für jedes Alter. Eine Liste mit unserem Bestand finden Sie auf unserer Homepage. Unser Neuestes: Monopoly Emmental Frühlingsferien: Letzte Ausleihe am Donnerstag 6.4. Geschlossen vom 7.4. bis 21.4.2023 Wieder geöffnet am Samstag 22.4. (während der Kinder-Kleider-Börse) Veranstaltungen: 25. März, Memory Turnier Am Samstag 25. März findet wieder ein Memory Turnier für Kinder, Jugendliche und Erwachsene statt. Beginn ist um 9.30 Uhr. Anmeldungen nehmen wir ab sofort entgegen. Die Bibliothek ist an diesem Vormittag von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. All Age-Romane Ein Jahr lang stellen wir Ihnen in der Bibliothek Bücher vor, die die Altersgrenzen überschreiten. Sie richten sich sowohl an Kinder, Jugendliche als auch Erwachsene und sind für diese verschiedenen Lesegruppen attraktiv.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 201 ___________________________________________________________________________________ Februar 2023 Seite: 17 Allgemeine Informationen Lerne uns kennen! Wir sind die Trachtengruppe Bowil Hast du schon gewusst? Singen und Tanzen fördert die körperliche und geistige Beweglichkeit und erhält jung. Wir proben jeden Mittwochabend ab 20.15 Uhr im Schulhaus Bowil-Dorf. Liebi Froue u Manne, chömet doch ganz spontan eis bi üs cho ineluege, inelose, mitsinge oder mittanze. Dir chöit öich aber o vorhär bi üser Präsidenti dr Marianne Bohren unger 031 711 19 84 / 079 584 21 91 oder bi eim vo üsnä Vereinsmitglieder informiere, was bi üs so louft. Du bisch bi üs härzlich willkomme u mir fröie üs uf di Mir Trachtelüt vo Bowil

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Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 201 ___________________________________________________________________________________ Februar 2023 Seite: 23

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 201 Seite: 24 Februar 2023

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 201 ___________________________________________________________________________________ Februar 2023 Seite: 25 … sucht Sängerinnen und Sänger Der Singkreis Zäziwil wird am 24. und 25. Juni 2023 gemeinsam mit dem Kammerchor Konolfingen Werke aus der Dresdner Barockzeit (J.D. Zelenka und A. Lotti) in der Kirche Grosshöchstetten zur Aufführung bringen. Wir werden bereits unterstützt von Projektsängerinnen und -sängern. Zusätzlich möchten wir gerne alle musikbegeisterten und passionierten Sänger/innen einladen, bei diesem schönen Anlass mitzuwirken. Je mehr schöne Stimmen erklingen, desto prächtiger wirkt die Musik! Wir proben jeweils am Donnerstag, von 19.45 – 21.45 Uhr im Kirchensäli Zäziwil; Gemeinsame Proben mit dem Kammerchor finden in Konolfingen, teilweise etwas früher statt. Obwohl wir mit den Proben zu diesem Projekt am 12. Januar 2023 begonnen haben, ist ein Einstieg jetzt noch problemlos möglich. Der aktuelle Probenplan ist auf unserer Homepage www.singkreis-zaeziwil.ch zu finden, ebenso unsere Kontaktdaten. Gerne kann man auch unverbindlich an einer Probe teilnehmen. Über Interesse und Kontaktaufnahme würden wir uns sehr freuen! Gabriele Galli Mona Spägele Präsidentin Singkreis Zäziwil Dirigentin 078 719 22 21 079 507 93 18 gabriele.galli.b@gmail.com mona.spaegele@web.de

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 201 Seite: 26 Februar 2023

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 201 ___________________________________________________________________________________ Februar 2023 Seite: 27

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 201 Seite: 28 Februar 2023

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Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 201 Seite: 32 Februar 2023 Informationen der Schule Es sind viele schöne Weihnachtsgruss-Karten entstanden. Herzlichen Dank fürs Mitmachen! Den Bewohnerinnen und Bewohnern vom Alters- und Pflegeheim „Landblick“ in Grosshöchstetten, „Schibistei“ in Heimenschwand und „Dahlia Lenggen“ in Langnau durften wir damit kurz vor Weihnachten eine kleine Freude machen.

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