Bowil Zytig Nr. 201 | Februar 2023

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 201 ___________________________________________________________________________________ Februar 2023 Seite: 13 Informationen der AHV-Zweigstelle  Flexibles AHV-Rentenalter ermöglicht vorzeitige Pensionierung Ordentliches Rentenalter Männer treten mit 65 Jahren ins AHV-Rentenalter ein. 2023 werden somit die Männer des Jahrgangs 1958 rentenberechtigt. Das ordentliche Rentenalter beginnt für Frauen mit 64 Jahren. 2023 werden folglich die Frauen des Jahrgangs 1959 rentenberechtigt. Vorbezug und Aufschub der Altersrente Dank der Flexibilisierung des Rentenalters können Männer und Frauen den Bezug der Altersrente • um ein oder zwei Jahre vorziehen (Vorbezug für einzelne Monate nicht möglich) oder • um mindestens ein bis höchstens fünf Jahre aufschieben. Wer seine Altersrente vorbezieht, erhält für die gesamte Dauer des Rentenbezugs eine gekürzte Rente. Wer den Beginn des Rentenbezugs aufschiebt, erhält demgegenüber für die gesamte Dauer eine erhöhte Rente. Kürzung bzw. Zuschlag werden zusammen mit der Rente periodisch der Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Jeder Ehepartner hat, unabhängig vom anderen die Möglichkeit, seine Rente vorzubeziehen oder aufzuschieben (z.B. bezieht die Ehefrau ihre Rente vor, der Ehemann schiebt sie auf). Rentenvorbezug Der Rentenvorbezug muss mit amtlichem Anmeldeformular zum Voraus geltend gemacht werden. Dies zweckmässigerweise spätestens drei Monate vor dem Geburtstag, ab dem die vorbezogene Rente ausgerichtet werden soll. Andernfalls ist der Rentenvorbezug bzw. Rentenbezug erst ab dem nächstfolgenden Geburtstag möglich. Rückwirkend kann kein Vorbezug geltend gemacht werden. Wer die Rente vorbezieht, untersteht weiterhin der AHV/IV/EO-Beitragspflicht. Während des Vorbezugs bezahlte Beiträge werden für die Rentenfestsetzung nicht mehr berücksichtigt. Der für erwerbstätige AHV-Rentner/innen anwendbare Freibetrag, auf dem keine Beiträge zu entrichten sind, gilt nicht während des Rentenvorbezugs. Weil der Rentenvorbezug auch für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen möglich sein soll, können unter bestimmten Voraussetzungen während des Vorbezugs auch Ergänzungsleistungen gewährt werden. Wichtig: Während der Dauer des Rentenvorbezuges werden keine Kinderrenten ausgerichtet. Wird eine vorbezogene Altersrente durch Hinterlassenenrenten abgelöst, werden diese wie die vorbezogene Altersrente gekürzt. Rentenaufschub Wer kurz vor dem Rentenalter steht, kann mit amtlichem Formular den Rentenbezug um mindestens ein, höchstens fünf Jahre aufschieben. Damit erhöht sich der Rentenanspruch um den Aufschubszuschlag. Die Rente kann während des Aufschubs – wiederum mit amtlichem Formular – jederzeit, bzw. frühestens nach einem Jahr abgerufen werden; man muss sich somit nicht im Voraus auf eine bestimmte Aufschubsdauer festlegen. Der Aufschubszuschlag, ein fixer Frankenbetrag in Prozenten des Durchschnitts der aufgeschobenen Rente, entspricht dem versicherungstechnischen Gegenwert der während des Aufschubs nicht bezogenen Rente: Je länger der Aufschub, desto höher der Zuschlag.

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc3MzQ=