Bowil Zytig Nr. 201 | Februar 2023

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 201 Seite: 12 Februar 2023 Wurzelbruchstücke können sich zu ganzen Pflanzen regenerieren. So können insbesondere Gartenabfälle auf wilden Deponien den Pflanzen zur weiteren Ausbreitung verhelfen. Gefahren: In schützenswerten Pflanzenbeständen wird durch das Eindringen von Goldruten die natürliche Artenzusammensetzung gestört. So werden namentlich Licht liebende Pflanzenarten durch die dichten Goldrutenbestände verdrängt. Bekämpfung: Bei der Bekämpfung muss man sich auf schützenswerte Gebiete beschränken. Durch mindestens zweimaliges, tiefes Mähen im Mai und im August vor der Blüte können die Bestände langfristig kontrolliert werden. Dadurch werden die Pflanzen geschwächt und es wird das Versamen verhindert. Kleinere Bestände können bei feuchtem Boden auch ausgerissen werden. So besteht weniger die Gefahr, dass die Pflanzen nur abgerissen werden und es wird sogar ein Teil der Wurzeln aus dem Boden herausgezogen. Die Wurzeln müssen in die Kehrichtverbrennung gegeben werden. Zuständigkeit Bekämpfung: Zuständig für die Bekämpfung von invasiven Neophyten sind die jeweiligen Grundeigentümer. Weitere Informationen, Merkblätter und Bekämpfungsmassnahmen finden Sie unter: www.be.ch/natur, www.neophyt.ch, www.infoflora.ch, www.neobiota.de sowie bei der Gemeinde Bowil.

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