Bowil Zytig Nr. 201 | Februar 2023

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 201 ___________________________________________________________________________________ Februar 2023 Seite: 11  Der Ersatz jeder Heizung ist meldepflichtig. Ist das Wohngebäude sowie ein Gebäude der Gebäudekategorie III bis VI zum Zeitpunkt der Meldung älter als 20 Jahre, gelten beim Ersatz der Heizung mit einem fossilen Energieträger weitere Anforderungen an die Energieeffizienz des Gebäudes.  Bei Neubauten gilt neu die gewichtete Gesamtenergieeffizienz. Die Eigenenergieerzeugung kann angerechnet werden. Es gelten weniger Detailanforderungen und der Energienachweis wird vereinfacht. Zudem muss ein Teil der Parkplätze mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden.  Detaillierte Unterlagen finden Sie unter: www.be.ch/keng.  Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern. Sperrgutsammlung Bowil In den letzten Jahren hat sich die Menge des entsorgten Materials markant verringert. Sind in den früheren Jahren bei den zwei Sammlungen bis zu 10 Tonnen an Material angeliefert worden, betrug die Sammelmenge in den letzten Jahren nicht mal mehr 4 Tonnen. Zurückzuführen ist der Rückgang u.a. auf die Einführung und den Ausbau der Separatsammlungen sowie der Möglichkeit, Kleinsperrgut auch während der wöchentlichen Sammeltouren für den Hauskehricht abzuliefern. Gemeinderat und Bau-, Ver- und Entsorgungskommission haben daher entschieden, ab diesem Jahr nur noch eine Sperrgutsammlung anzubieten. Die nächste Sammlung wird am 26. April 2023 auf dem Parkplatz der Freizeitanlage Schächli durchgeführt. Die Haushalte werden frühzeitig über die elektronischen Medien (Homepage, Anzeiger) informiert. Hauskehricht, Papier- und Karton, Abfuhrdaten 2023 Die Container der Sammelstellen werden jeweils am Dienstag, ab 13.00 Uhr, geleert. Änderungen gegenüber den ordentlichen Abfuhrdaten sind bei Feiertagen möglich. Bitte beachten Sie, dass  Kleinsperrgut, welches nicht in den Containern deponiert werden kann, nach Möglichkeit erst am Tag vor der Abfuhr bei den Standplätzen abzulagern ist.  Fensterglas, Trinkgläser, Geschirr und Porzellan in den ordentlichen Hauskehricht gehört und nicht in der Glassammlung entsorgt werden darf.  Papier und Karton ist gefaltet und gebündelt platzsparend in die gekennzeichneten Container zu entsorgen. Fremdmaterialien haben hier nichts zu suchen und sind den entsprechenden Separatsammlungen zuzuführen. Separatsammlungen Nebst den verschiedenen Standorten für den Hauskehricht betreibt die Gemeinde Bowil an der Gewerbestrasse (hinter dem Feuerwehrmagazin) eine zentrale Sammelstelle für Glas, Öl, PET, Blech/Alu, Alukapseln (Nespresso), Kleider und Schuhe (zusätzliche Sammelstellen befinden sich dafür auch an der Kemisstrasse und am Bahnhof). Bekämpfung von Problempflanzen – invasive Neophyten Kanadische und Spätblühende Goldrute Beschreibung: Vom Frühling an entwickeln sich die 0.5 bis maximal 2.5 m hoch werdenden Goldruten aus ihren ausdauernden, unterirdischen Ausläufern. Pro Quadratmeter können so über 300 Pflanzen sprossen. Sie stammen aus den USA und dem südlichen Kanada. Als Zierpflanzen und Bienenweide wurden sie häufig angepflanzt. Die Goldrute ist die häufigste invasive Pflanze der Schweiz und kann wohl nicht mehr vollständig aus unserer Natur entfernt werden. Die Verbreitung erfolgt durch flugfähige Samen, die mit bis zu 12‘000 Stück pro Spross überreichlich ausgebildet werden. Durch die grosse Anzahl von Wurzelsprossen erfolgt auch eine unterirdische nicht zu vernachlässigende Ausbreitung der Bestände. Einzelne, kleine

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc3MzQ=