Bowil Zytig Nr. 201 | Februar 2023

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 201 ___________________________________________________________________________________ Februar 2023 Seite: 7 Informationen der Verwaltung und der Kommissionen Einwohnerstatistik Schweizer Ausländer Total Stand per 01.01.2022 1’319 40 1’359 Zuzügerinnen und Zuzüger 86 7 93 Wegzügerinnen und Wegzüger 100 5 105 Geburten 6 0 6 Todesfälle 7 0 7 Stand per 01.01.2023 1’304 42 1’346 Abnahme/Zunahme 2022 - 15 + 2 - 13 Einstellung Verkauf Tageskarten Gemeinde Das Angebot der Gemeindetageskarten wird per Ende 2023 offiziell von der SBB eingestellt. Aus diesem Grund und weil die Tageskarten jeweils nur als Jahresset à 365 Tage bestellt werden können, bietet die Gemeinde Bowil ab 15.04.2023 keine Tageskarten mehr an. Steuererklärung 2022 Wichtige Informationen zum Ausfüllen der Steuererklärung 2022 Ausfüllen mit TaxMe online  www.taxme.ch - Haben Sie bereits ein BE-Login-Konto? Melden Sie sich mit Benutzername und Passwort oder auch via SwissID an. - Haben Sie noch kein BE-Login-Konto? Dann registrieren Sie sich einmalig mit Ihren Daten auf dem Brief zur Steuererklärung (ZPV-Nr., Fall-Nr. und ID-Code) sowie mit Versichertennummer und EMailadresse. - Die erforderlichen Belege werden während dem Ausfüllen direkt online eingereicht. - Die Steuererklärung wird vollständig elektronisch freigegeben und eingereicht. Das Einsenden der Freigabequittung per Post entfällt. Das Ausfüllen auf Papier ist weiterhin möglich: - wie bis anhin auf den amtlichen Formularen, welche bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden können. - Bringen Sie bitte keine Notizen auf den Formularen an. Nehmen Sie für ergänzende Angaben ein neutrales Blatt und vermerken Sie darauf Ihren Namen und die ZPV-Nummer. Bitte pro Blatt nur eine Seite beschreiben! - Die Formulare 1 und 3 sind zu unterzeichnen, bei Ehepaaren durch beide Partner. - Die Unterlagen sowie die verlangten Beilagen sind beim Steuerbüro einzureichen. Fristen zur Einreichung der Steuererklärung Die Frist zur Abgabe ist auf dem Brief der Steuererklärung vermerkt. Grundsätzlich gilt der allgemeine Einreichungstermin vom 15. März 2023. Wenn Sie eine Fristverlängerung einreichen möchten, gelten folgende Fristen und Gebühren: Online über taxme.ch Schriftlich (Brief, Mail), telefonisch, Schalter Fristverlängerung bis 15. Juli 2023 gebührenfrei Fr. 20.00 Fristverlängerung bis 15. September 2023 Fr. 20.00 Fr. 40.00 Fristverlängerung bis 15. November 2023 Fr. 40.00 Fr. 60.00

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