Bowil Zytig Nr. 200 | November 2022

Bowil Zytig Mitteilungsblatt der Gemeinde 3533 Bowil 35. Jahrgang / Ausgabe Nr. 200 vom November 2022 Liebe Bowilerinnen und Bowiler Es ist geschafft! Sowohl die zwei Gemeinderatssitze als auch der Sitz in der Wasserbaukommission können aufs neue Jahr besetzt werden. Ich bin erleichtert und freue mich sehr. So weit, so gut. Der Wermutstropfen bleibt, dass die Nachfolger der zurücktretenden Marianne Witschi und Mariann Zaugg im Gemeinderat durch den Rat gesucht und gefunden wurden. Vorschläge von Bürgerinnen- und Bürgerseite dagegen sind innerhalb der gesetzten Frist vom 31. Oktober nicht eingegangen. Es ist uns allen bewusst: Ein Gemeinderatsmandat neben Beruf und familiären Verpflichtungen vorbeizuschaukeln ist nicht einfach. Wer zusätzlich auch Hobbies regelmässig pflegen möchte, reisst sich verständlicherweise nicht um ein öffentliches Amt. Das kann ich nachvollziehen. Aber auch wer selbst das Amt nicht haben möchte, hat beim Rücktritt von Gemeinderäten oder -rätinnen die Gelegenheit, aktiv zu werden und mitzubestimmen, wer künftig Einsitz nehmen wird. Lasst euch doch diese Chance ein andermal nicht entgehen und helft uns bei der Suche, indem ihr Personen anfragt, die ihr als geeignet betrachtet. Die nächsten Vakanzen kommen immer früher, als man denkt. Auf jeden Fall danke ich den zukünftigen Gemeinderäten Manuel Lüscher und Markus Kolly und dem Neumitglied der Wasserbaukommission Bernhard Sterchi herzlich für ihr Engagement und wünsche ihnen schon jetzt viel Freude am Amt. Ein ganz grosses Merci soll an dieser Stelle auch schon an meine Gemeinderatskolleginnen Marianne Witschi und Mariann Zaugg gehen. Sie haben mit ihrem Einsatz in den jeweiligen Ressorts und im Rat als Gremium viel dazu beigetragen, dass die anstehenden Amtsgeschäfte laufend erledigt werden konnten. Die offizielle Verabschiedung erfolgt an der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2022. Ich wünsche euch allen einen bunten Herbst und eine besinnliche Adventszeit! Eure Gemeindepräsidentin Claudia Jaussi Inäbnit

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 200 Seite: 2 November 2022 Impressum Titelbild: (Foto: Porträtbilder, HP Lüthi) Redaktion: Gemeindeverwaltung, 3533 Bowil Auflage: 705 Exemplare Verteilgebiet: Gemeinde Bowil / Medien / Verwaltungen umliegender Gemeinden / interessierte Personen Erscheint: 4 x jährlich Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe: https://www.bowil.ch/gemeinde-bowil/gemeinde/bowil-zytig Gemeindeverwaltung und Postagentur, 3533 Bowil: Mo 8.00 – 12.00 / 14.00 – 18.00 Uhr Di, Do, Fr 8.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr Mi 8.00 – 12.00 Uhr Telefon: 031 711 01 46 Mail: info@bowil.ch Web: www.bowil.ch Hausärztlicher Notfalldienst: 1. Hausarzt anrufen Band abhören für Stellvertretung, falls niemand erreichbar ist: 2. Notfallnummer wählen: 0900 57 67 47 SPITEX Region Konolfingen 031 770 22 00 (Telefon werktags: 08.00 - 12.00 / 14.00 - 16.00) Krankenmobilienmagazin SV Oberes Kiesental Nach tel. Vereinbarung 079 886 65 01 / 031 711 06 36 https://www.sv-ok.ch/krankenmobilienmagazin Inhalt Botschaft des Gemeinderates zu den Geschäften.................................................................. 4 1. Budget 2023 .........................................................................................................................................4 2. Kreditabrechnung Überführung Wohnung Obergeschoss Gemeindehaus vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen (Kenntnisgabe) .....................................................................................................8 3. Informationen durch den Gemeinderat .................................................................................................8 4. Verschiedenes......................................................................................................................................8 Informationen des Gemeinderates ........................................................................................... 9 Aktuelles aus dem Gemeinderat...............................................................................................................9 Ersatzwahlen Bowil per 01.01.2023..........................................................................................................9 Freizeitanlage Schächli – Stellvertretung Hauswartung ............................................................................9 Baubewilligungen ...................................................................................................................................10 Informationen der Verwaltung und der Kommissionen........................................................ 10 Ohne Gefahren Energie sparen..............................................................................................................10 Jubilare der Gemeinde Bowil – Publikation in Zeitungen ........................................................................10 Sichtbar sein, wenn es draussen dunkel ist ............................................................................................11 Tagesschule Bowil .................................................................................................................................11 Spesenabrechnungen und Sitzungsgelder .............................................................................................12 Postfiliale Bowil: Autobahnvignetten 2023 und Weihnachtsbriefmarken .................................................12 Mitteilungen der Bau-, Ver- und Entsorgungskommission ......................................................................12 Mitteilungen der Wegkommission ...........................................................................................................13 Zivilschutzeinsatz Bachverbau 2022.......................................................................................................15 Lagerung und Deponierung entlang von Gewässern ..............................................................................15 Information an alle Waldbesitzer und Waldbewirtschafter.......................................................................15 Bekämpfung von Problempflanzen - Invasive Neophyten .......................................................................16 Informationen der AHV-Zweigstelle ........................................................................................................17 Anlässe in Bowil .....................................................................................................................................18 Bibliothek................................................................................................................................................19 Allgemeine Informationen ....................................................................................................... 20 Informationen Schule .............................................................................................................. 31

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 200 ___________________________________________________________________________________ November 2022 Seite: 3 Die ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Bowil findet wie folgt statt: Montag, 5. Dezember 2022, 20.00 Uhr SCHULHAUS DORF Folgende Geschäfte sind traktandiert: 1. Budget 2023 a) Kenntnisgabe Finanzplan 2022 - 2027 b) Beratung und Genehmigung Budget 2023 2. Kreditabrechnung Überführung Wohnung Obergeschoss Gemeindehaus vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen (Kenntnisgabe) 3. Informationen durch den Gemeinderat 4. Verschiedenes Aktenauflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie sind auf der Homepage der Gemeinde Bowil aufgeschaltet. Rechtsmittelbelehrung: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab der Zustellung der Abstimmungserläuterungen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen. Schutzmassnahmen (Covid-19): Es werden am Versammlungstag die geltenden und von den zuständigen Behörden angeordneten Massnahmen gegen die Verbreitung von Covid-19 angewendet. Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Bowil haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 200 Seite: 4 November 2022 Botschaft des Gemeinderates zu den Geschäften 1. Budget 2023 Referentinnen: Gemeinderätin Mariann Zaugg und Finanzverwalterin Gabriela Hauri a) Kenntnisgabe Finanzplan 2022 – 2027 Die Gemeinden sind verpflichtet, einen Finanzplan für einen Zeitraum von 4 – 8 Jahren zu erstellen. Die Planung gibt einen Überblick über die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinden, zeigt die Auswirkungen der geplanten Investitionen und die Entwicklung von Aufwand und Ertrag auf. Im Hinblick auf die allgemeine Finanzsituation der Gemeinde Bowil fand im April 2022 eine Klausur zur Festlegung der künftigen Finanzstrategie statt. Der Finanzplan 2021 – 2026 wurde mit den Zahlen der Rechnung 2021 ergänzt. Der Plan zeigt, dass der allgemeine Haushalt in den kommenden Jahren deutliche Defizite aufweist und der Bilanzüberschuss unter die in den Legislaturzielen festgelegte Grenze von fünf Steuerzehnteln fällt. Die aktuelle Wirtschaftslage und die steigenden Energiekosten führen zu höheren Ausgaben. Die Entwicklung der Steuereinnahmen und dadurch auch die Entwicklung beim Finanzausgleich sowie bei den Lastenausgleichssystemen ist schwer einzuschätzen. Die Einnahmen fallen in den nächsten Jahren tiefer aus. Die Ausgaben steigen von Jahr zu Jahr. Der Finanzplan 2022 – 2027 baut auf der Rechnung 2021 und den Budgets 2022 und 2023 auf. Die Prognoseannahmen basieren grösstenteils auf den Empfehlungen der Kantonalen Planungsgruppe und auf der Finanzplanungshilfe des Kantons Bern (Steuern und Lastenverteiler). Aufgrund der Verschlechterung der finanziellen Lage erachtet der Gemeinderat eine Erhöhung der Steueranlage auf 1.99 Einheiten ab 2023 als unumgänglich. Mariann Zaugg und Gabriela Hauri werden den detaillierten Finanzplan 2022 – 2027 an der Gemeindeversammlung vorstellen. b) Beratung und Genehmigung Budget 2023 Das Budget 2023 wurde nach den Vorschriften des Neuen Rechnungslegungsmodells HRM2 erstellt. Die Annahmen für das Budget basieren auf folgenden Faktoren:  Prognosen der Finanzplanung 2022 – 2027, insbesondere des Kantons Bern  Steueranlage 1.99 Einheiten  Liegenschaftssteuer 1.1 Promille des amtlichen Wertes

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 200 ___________________________________________________________________________________ November 2022 Seite: 5 Das Ergebnis wird detailliert ausgewiesen und setzt sich wie folgt zusammen: Ergebnis Gesamthaushalt - Fr. 209'021.00 Ergebnis Allgemeiner Haushalt - Fr. 196'016.00 Ergebnis Spezialfinanzierungen gebührenfinanziert - Fr. 13'005.00 Ergebnis Wasserversorgung - Fr. 46'780.00 Ergebnis Abwasserentsorgung Fr. 46'755.00 Ergebnis Abfallentsorgung - Fr. 12'980.00 Erfolgsrechnung Der Gemeinderat hat sich eingehend mit dem Budget befasst. Das Budget für das Jahr 2023 schliesst im allgemeinen Haushalt mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 196'016.00 ab. Budget 2023 Budget 2022 Abweichung in Fr. Abweichung in % 0 Allgemeine Verwaltung -723'410.00 -677'060.00 -46'350.00 6.8 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung -36'880.00 -32'790.00 -4'090.00 12.5 2 Bildung -1'369'919.00 -1'395'050.00 25'131.00 1.8 3 Kultur, Sport und Freizeit -56'690.00 -48'780.00 -7'910.00 16.2 4 Gesundheit -5'950.00 -9'950.00 4'000.00 40.2 5 Soziale Sicherheit -1'158'070.00 -1'184'450.00 26'380.00 2.2 6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung -579'687.00 -559'480.00 -20'207.00 3.6 7 Umweltschutz und Raumordnung -143'440.00 -142'950.00 -490.00 0.3 8 Volkswirtschaft 68'880.00 73'380.00 -4'500.00 6.1 9 Finanzen und Steuern 3'809'150.00 3'839'510.00 -30'360.00 0.8 Aufwandüberschuss -196'016.00 -137'620.00 -58'396.00 Die Abweichungen zum Budget 2022 sind hauptsächlich auf folgendes zurückzuführen: Liegenschaftsaufwand Finanzvermögen Im Liegenschaftsaufwand Finanzvermögen sind für 2023 diverse bauliche Unterhaltsarbeiten bei den Liegenschaften Gemeindehaus und Lehrerhaus Hübeli vorgesehen. Der nicht bauliche Unterhalt Liegenschaften Finanzvermögen fällt aufgrund der steigenden Energiepreise höher aus. Beiträge an den Lastenausgleich Lehrerbesoldungen Die Beiträge an den Lastenausgleich Lehrerbesoldungen fallen gegenüber dem Budget 2022 tiefer aus. Die Berechnungen erfolgen mittels eines Formulars der Erziehungsdirektion.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 200 Seite: 6 November 2022 Schulgelder an Sekundarschulen Die Schulgelder an die Sekundarschule Signau fallen gegenüber dem Budget 2022 höher aus. Für das Schuljahr 2022/2023 wird mit 28 Schülern gerechnet (Schuljahr 2021/2022: 27 Schüler). Die Schulinfrastrukturkosten steigen laufend. Beiträge an den Lastenausgleich Sozialhilfe Der Beitrag an den Lastenausgleich Sozialhilfe wird mit Fr. 560.00 pro Einwohner berechnet (Budget 2022: Fr. 577.00 pro Einwohner). Beiträge an Gemeinwesen und Dritte Die Beiträge an den Lastenausgleich öffentlicher Verkehr fallen gegenüber dem Budget 2022 tiefer aus. Der Nettoaufwand für Betreuungsgutscheine (Gemeindeanteil von 20 %) fällt gegenüber dem Budget 2022 höher aus. Die Budgetierung erfolgte aufgrund der eingereichten Gesuche für das Schuljahr 2022/2023. Steuern Die Berechnung der Einkommens- und Vermögenssteuern erfolgte mit einer Steueranlage von 1.99 Einheiten. Grundlage dafür bilden die Finanzplanungshilfe des Kantons und die Prognoseannahmen der Kantonalen Planungsgruppe. Die Hochrechnungen basieren auf der 1. und 2. Steuerrate des aktuellen Steuerjahres. Die Gewinn- und Kapitalsteuern sowie die übrigen Steuern wurden in Anlehnung an die Auswertungen der Steuererträge per August 2022 und analog der Vorjahre budgetiert. Finanz und Lastenausgleich Die Einnahmen aus dem Finanz- und Lastenausgleich (Zuschuss Mindestausstattung, Zuschuss geografisch topografische Lasten, Zuschuss soziodemografische Lasten und Zuschuss Disparitätenabbau) fallen gegenüber dem Budget 2022 um ca. Fr. 90'000.00 tiefer aus. Auflösung der Neubewertungsreserve Per 1.1.2021 wurden 10 % der Finanzanlagen und 5 % der Sachanlagen von der Neubewertungsreserve in die Schwankungsreserve eingelegt. Ab Rechnungsjahr 2021 wird die Neubewertungsreserve linear über 5 Jahre über die Erfolgsrechnung aufgelöst. Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze Der Gemeinderat belastet einzelne Investitionen ab der Aktivierungsgrenze von Fr. 25‘000.00 der Investitionsrechnung. Das Investitionsbudget ist nicht verbindlich, für die einzelnen Projekte werden separate verbindliche Kredite nach Kreditkompetenz gesprochen. Für 2023 sind folgende Investitionen geplant, welche den Berechnungen der Kapitalkosten (Abschreibungen, Zinsen) zugrunde liegen. 2170 Schulliegenschaften  Sanierung Schulhäuser (Pulte, Multimedia, Rollregale, etc.) Fr. 100‘000.00 6150 Gemeindestrassen  Mehrjahresprogramm Sanierung Gemeindestrassen  Sanierung Betonmauer Steinenbach (Anteil Weg)  Anteil an SBB Ersatz Bori Brücke Fr. 100'000.00 Fr. 30'000.00 Fr. 60'000.00 7101 Wasserversorgung  Übernahme WAKI-Leitungen Fr. 147'000.00 7201 Abwasserentsorgung  Genereller Entwässerungsplan Fr. 50‘000.00 7410 Gewässerverbauungen  Revitalisierung Gropbach (Planung) Sanierung Betonmauer Steinenbach (Anteil Wasserbau) Fr. 25'000.00 Fr. 30'000.00

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 200 ___________________________________________________________________________________ November 2022 Seite: 7 Eigenkapital Per 31. Dezember 2023 beträgt das Eigenkapital voraussichtlich rund Fr. 5'808'420.00 und setzt sich wie folgt zusammen: Verpflichtungen gegenüber Spezialfinanzierungen 1'402'295.88 SF Feuerwehr einseitig 154'118.29 SF Wasserversorgung 299'053.50 SF Abwasserentsorgung 611'214.10 SF Abfall 337'909.99 Vorfinanzierungen 2'782'618.50 SF Liegenschaften FV 0.00 SF Verwendung Wertschwankungen FV und VV 164'231.00 Wasserversorgung Werterhalt 519'064.60 Abwasserentsorgung Werterhalt 2'068'523.45 Abwasserentsorgung Werterhalt ARA Mittleres Emmental 30'799.45 Reserven 91'820.37 Zusätzliche Abschreibungen 91'820.37 Neubewertungsreserve Finanzvermögen 363'134.60 Neubewertungsreserve FV 191'294.60 Schwankungsreserve 171‘830.00 Bilanzüberschuss/-Fehlbetrag 1'168'549.13 Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat Bowil hat das Budget 2023 mit allen Bestandteilen an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2022 beschlossen und beantragt der Gemeindeversammlung: a) Genehmigung der Steueranlage für die Gemeindesteuern von 1.99 Einheiten b) Genehmigung der Steueranlage für die Liegenschaftssteuern von 1.1 Promille des amtlichen Wertes c) Genehmigung des Budgets 2023, bestehend aus: Aufwand Ertrag Gesamthaushalt 5'614'071.00 5'405'050.00 Aufwandüberschuss 209'021.00 Allgemeiner Haushalt 4'942'512.00 4'746'496.00 Aufwandüberschuss 196'016.00 Spezialfinanzierung Wasserversorgung 223'440.00 176'660.00 Aufwandüberschuss 46'780.00 Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung 269'469.00 316'224.00 Ertragsüberschuss 46'755.00 Spezialfinanzierung Abfallentsorgung 178'650.00 165'670.00 Aufwandüberschuss 12'980.00 Für weitere Informationen steht Ihnen die Finanzverwaltung Bowil gerne zur Verfügung. Ein vollständiges Exemplar des Budgets kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage eingesehen werden.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 200 Seite: 8 November 2022 2. Kreditabrechnung Überführung Wohnung Obergeschoss Gemeindehaus vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen (Kenntnisgabe) Referentin: Gemeinderätin Mariann Zaugg Die Gemeindeversammlung stimmte am 06.12.2021 der Übertragung der Wohnung im 1. Obergeschoss West vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen zu und bewilligte dafür einen Kredit zu Lasten der Investitionsrechnung von Fr. 287'800.00. Die entsprechenden Buchungen wurden per 01.01.2022 vorgenommen. Die Kreditabrechnung wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und wird hiermit der Gemeindeversammlung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Investitionskredit gemäss Beschluss GV vom 06.12.2021 Fr. 287'800.00 Umbuchung der Wohnung zum Buchwert Fr. 287'800.00 Kreditunter-/Überschreitung Fr. 0.00 3. Informationen durch den Gemeinderat a) Anschaffung Schulmobiliar Die Umstellung auf den neuen Lehrplan 21 stellt die Gemeinden vor grosse Herausforderungen. Durch die Digitalisierung beim Unterrichten müssen diverse Gerätschaften angeschafft werden um einen guten Ablauf in den Lektionen erreichen zu können. Die Schulkommission hat beschlossen, auf das Schuljahr 2022/2023, 5 interaktive Wandtafeln zu beschaffen um dies auf jeder Stufe zu ermöglichen. Zudem benötigt die Schule dringend Rollwagen mit integrierten Ladestationen für die Geräte der Schülerinnen und Schüler. Im Weiteren müssen alte (von 1976) und defekte Schülerpulte ersetzt werden. Die alten Pulte können zum Teil nicht mehr in der Höhe verstellt werden oder sind kaputt. Die Schulkommission hat sich entschieden, 48 neue Einzelpulte für die 5 – 9 Klasse zu beschaffen. Im Lehrplan 21 ist vorgesehen mit flexiblem und schnell verstellbarem Mobiliar den Unterricht zu gestallten. Die noch zu gebrauchenden alten Pulte werden an die Unter- und Mittelstufe verteilt und zu späterem Zeitpunkt ausgetauscht. b) Fachstelle Energie Weitere Informationen zu diesem Thema erfolgen direkt an der Gemeindeversammlung. c) Verabschiedung der austretenden Rats- und Kommissionsmitglieder Die per Ende Jahr austretenden Gemeinderätinnen Marianne Witschi und Mariann Zaugg sowie der aus der Wasserbaukommission austretende Ulrich Fankhauser werden anlässlich der Gemeindeversammlung verabschiedet. 4. Verschiedenes In diesem Traktandum kann der Gemeinderat über weitere aktuelle Geschäfte orientieren. Ebenfalls die Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Vorschläge zu unterbreiten oder Dinge zur Diskussion zu stellen. Die Versammlung darf nur über traktandierte Geschäfte endgültig beschliessen. Sie darf Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge unterbreitet der Gemeinderat einer späteren Versammlung zum Entscheid, sofern sie in deren Zuständigkeit fällt.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 200 ___________________________________________________________________________________ November 2022 Seite: 9 Informationen des Gemeinderates Aktuelles aus dem Gemeinderat Auf der Homepage Bowil informiert der Gemeinderat nach den Ratssitzungen über gefasste Beschlüsse. Sie finden diese Informationen unter der Rubrik Politik/Behörden – Gemeinderat. In den Ausgaben der Bowil-Zytig werden die Informationen künftig auszugsweise wiedergegeben.  Der Gemeinderat Bowil hat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums einen Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 147'000.00 für die Übernahme der ehemaligen Primär-Leitungen des WAKI beschlossen. Die Übernahme der WAKI-Leitungen soll per 01.01.2023 erfolgen.  Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hat am 25.08.2022 den periodischen Kontrollbesuch durchgeführt. In der Gesamtbeurteilung der Verwaltungstätigkeit kommt Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen zum Schluss, dass die Verwaltungsführung einen positiven Eindruck hinterlässt und die Einwohnergemeinde Bowil ordnungsgemäss geführt und verwaltet wird. Das tägliche Engagement der Gemeinde Bowil zugunsten des Service Public wird bestens verdankt.  Der Gemeinderat machte sich im Hinblick auf die in diesem Winter mögliche Energiemangellage die nötigen Gedanken. Insbesondere werden die Gemeindeinfrastrukturen auf mögliche Energiesparmassnahmen hin überprüft. Anlässlich der Gemeindeversammlung wird diesbezüglich eine Information erfolgen.  Fragen jeglicher Art zur Energiemangellage oder zum Energiesparen werden auf der kantonalen Website oder unter www.nicht-verschwenden.ch beantwortet. Ersatzwahlen Bowil per 01.01.2023 Der Gemeinderat hat mittels Publikation vom 11.08.2022 im Anzeiger Konolfingen von den eingereichten Demissionen per 31.12.2022 informiert. Aus dem Gemeinderat haben Marianne Witschi und Mariann Zaugg demissioniert. Aus der Wasserbaukommission wird Ulrich Fankhauser zurücktreten. Innert der reglementarischen Frist bis 31.10.2022 sind folgende Kandidaturen eingereicht worden: Gemeinderat: - Manuel Lüscher, Schlossberg 24, 3533 Bowil - Markus Kolly, Langnaustrasse 1, 3533 Bowil Wasserbaukommission: - Bernhard Sterchi, Hübeli 86, 3533 Bowil Bei beiden Gremien erreicht die Zahl der Vorgeschlagenen gerade die Zahl der zu besetzenden Sitze. Die vorgeschlagenen Personen werden gestützt auf die Bestimmungen des Organisationsreglements Bowil ohne Wahlverfahren anlässlich der nächsten Sitzung durch den Gemeinderat als gewählt erklärt. Der Gemeinderat dankt Manuel Lüscher, Markus Kolly und Bernhard Sterchi für die Bereitschaft zur Mitarbeit in einem Gemeindegremium und freut sich auf die künftige Zusammenarbeit. Freizeitanlage Schächli – Stellvertretung Hauswartung Die Freizeitanlage Schächli ist wieder sehr gut ausgelastet. Der Einbruch während der Coronazeit ist kaum mehr spürbar. Die Bevölkerung ist wieder zu Feierlichkeiten bereit und nutzt das gut ausgebaute Angebot im Schächli. Zur Unterstützung von Elisabeth und Ruedi Sterchi wird eine Stellvertretung gesucht. Die Haupttätigkeiten wird in der Übergabe und der Rücknahme der Anlage, Instruktionen vor Ort an die Mietenden und Reinigungsarbeiten bestehen. Die administrativen Arbeiten werden weiterhin durch die Gemeindeverwaltung erledigt. Der künftige Arbeitsaufwand ist in gegenseitiger Absprache zu bestimmen.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 200 Seite: 10 November 2022 Haben wir ihr Interesse an dieser interessanten Tätigkeit wecken können? Ergänzende Auskünfte zur Tätigkeit geben Elisabeth und Ruedi Sterchi (031 711 07 45 oder 079 766 01 63). Interessierte Personen wenden sich direkt an die Gemeindeverwaltung Bowil. Baubewilligungen Seit der letzten Ausgabe der Bowil-Zytig sind folgende Baubewilligungen erteilt worden:  Liechti Dora und Heinz, Im Schüpbach 77; Wiederinstandstellung Hofzufahrt.  Stadler Hans-Ulrich, Ackerweid 203a; Befestigung der bestehenden Hauszufahrt.  Aellig Sandra und Roland, Steinen 63e; Ersatz der Ölheizung durch eine Pelletheizung, Ersatz des Aussenkamins.  Ramseier Paul, Längenei 181; Einbau Cheminéeofen und Neubau Aussenkamin.  Schlunegger Daniela und Roland, Hinterschwändi 72a, Stallumbau und Neubau Laufhof mit überdachten Liegenboxen und Schwemmkanal. Informationen der Verwaltung und der Kommissionen Ohne Gefahren Energie sparen Die Preise für Energie steigen und diesen Winter kann eine Energiemangellage für Strom und Gas drohen. Um ohne zu Frieren Energie sparen zu können, werden alte Cheminées aktiviert, Schwedenöfen installiert und andere Alternativen zum Heizen ausprobiert. Das kann Gefahren für Gebäude und Menschen hervorrufen. Die Gebäudeversicherung Bern unterstützt Sie mit Tipps und Informationen, damit Sie ohne Gefahren Energie sparen können: feuerstopp.ch! Jubilare der Gemeinde Bowil – Publikation in Zeitungen In den regionalen Zeitungen (Berner Zeitung und Wochenzeitung) wurde den Jubilaren (70-/75-/80-/85-/ 90-jährigen und ältere) durch die Verwaltung bis anhin gratuliert. Zudem haben wir immer anfangs Jahr in der ersten Ausgabe der Bowil-Zytig die Jubilare (80-, 85-, 90-, 95- und 100-jährige) sowie die älteste Bowilerin und den ältesten Bowiler aufgelistet. Diejenigen Jubilarinnen und Jubilare, welche im Jahr 2023 weder in der Bowil-Zytig noch in einer Tageszeitung publiziert werden möchten, melden dies bitte bis spätestens am 6. Dezember 2022 der Gemeindeverwaltung Bowil. Ohne Ihre Rückmeldung gehen wir davon aus, dass Sie mit der Erscheinung Ihres Namens in den erwähnten Zeitungen einverstanden sind. Gemäss den Bestimmungen des Organisationsreglements Bowil kann die Gemeindeverwaltung auf Anfrage Listenauskünfte erteilen. Wer nicht will, dass wir seine Adresse z.B. an den Landfrauenverein (Seniorenessen usw.), der Musikgesellschaft oder sonst an einen Verein herausgeben, bitten wir ebenfalls um Mitteilung.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 200 ___________________________________________________________________________________ November 2022 Seite: 11 Sichtbar sein, wenn es draussen dunkel ist Gute Sichtbarkeit von Personen, die zu Fuss, mit dem Velo oder Töffli unterwegs sind, ist besonders im Herbst und Winter von grosser Bedeutung. Vorbilder sind hier die Jüngsten – sie sind in aller Regel gut sichtbar mit ihren reflektierenden Gilets. Schon deutlich weniger tun dagegen Jugendliche und Erwachsene für ihre Sichtbarkeit. In Grossverteilern, Sportgeschäften oder im Reitbedarf stehen viele neonfarbene und reflektierende Kleidungsstücke und Accessoires zur Auswahl – nutzen wir sie! Tagesschule Bowil Seit Beginn des aktuellen Schuljahres bietet die Tagesschule Bowil den Kindergarten- und Schulkindern eine schulergänzende Freizeitbetreuung mit pädagogischem Anspruch an. Sie beinhaltet jeweils dienstags eine Mittagsbetreuung mit einem kindergerechten und ausgewogenen Mittagessen sowie eine Nachmittagsbetreuung mit Hausaufgabenhilfe und Freizeitbegleitung. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass die Kinder ihren natürlichen Bewegungsdrang ausleben können, wie auch, ihnen bei Bedarf genügend Rückzugsmöglichkeiten und ruhigere Beschäftigungsmöglichkeiten anzubieten. ImWinter werden wir uns öfter drinnen aufhalten. Wir suchen deshalb noch: - Schleichtiere - Autos - Puppen- / Barbiezubehör - Spielküche oder «Chrämerliladen» - Geomag o.ä. Wir freuen uns sehr, wenn Sie uns saubere und gut erhaltene Spielsachen weitergeben möchten! Bitte bei Lea Riesen melden: 079 437 36 86

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 200 Seite: 12 November 2022 Spesenabrechnungen und Sitzungsgelder Die Ansprüche von Behördenmitgliedern und Gemeindedelegierten sind bis am 30. November 2022 unter Angabe der IBAN-Nummer und der Bank- bzw. Postverbindung (Einzahlungsschein mit QR-Code) der Finanzverwaltung mitzuteilen. Spesenzettel können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage www.bowil.ch herunter geladen werden. Die Auszahlung wird im Dezember 2022 erfolgen. Die Kommissionssekretäre werden gebeten, die Präsenzlisten der Sitzungen ebenfalls bis am 30. November 2022 der Finanzverwaltung einzureichen. Postfiliale Bowil: Autobahnvignetten 2023 und Weihnachtsbriefmarken Ab 1. Dezember 2022 ist die Autobahnvignette 2023 für Fr. 40.00 bei der Postfiliale Bowil erhältlich. Gerne nehmen wir bereits jetzt Ihre Bestellung entgegen! Ab sofort hat die Postfiliale Bowil Weihnachtsbriefmarken im Wert von Fr. 0.90 und Fr. 1.10 im Sortiment. Mitteilungen der Bau-, Ver- und Entsorgungskommission  Die Revision des Bauinventars war für jedermann in den letzten 60 Tage einsehbar. Gemäss Mitteilung der Denkmalpflege ist aus Bowil eine Eingabe erfolgt, welche nun bearbeitet werden muss. Nach Beantwortung der Eingabe wird das Inventar durch das Amt für Kultur mittels Verfügung erlassen.  Das öffentliche Entsorgungssystem funktioniert zuverlässig und umweltschonend. Das Verbrennen von Abfällen im Freien, wie auch in privaten Feuerungsanlagen, ist verboten. Durch unsachgemässe Entsorgung können gesundheitsschädigende Stoffe entstehen, die unkontrolliert in die Luft gelangen. Eine schlechte Luftqualität belastet jede und jeden von uns. Illegale Entsorgungen oder das Verbrennen von Abfällen kann mittels Anzeige bei der Kantonspolizei geahndet werden.  Silofolienabfälle gehören ins Recycling, nicht in die Kehrichtverbrennung (KVA). Für die Landwirte ist es nicht nur ökologischer, gebrauchte Silofolien ins Recycling zu geben, sondern sie sparen auch Geld dabei. Die Entsorgungskosten betragen dabei weniger als die Kosten bei der KVA. Über www.resi.ch finden sich weitere Details zum Recycling von Silofolien. Im Entsorgungszentrum Langnau der AVAG können Silofolien angeliefert werden.  Die Entsorgung des Hauskehrichts sowie von Papier und Karton erfolgt aktuell wöchentlich am Dienstagnachmittag. Infolge von Feiertagen werden die Sammlungen im Juli 2023 (Bundesfeier) und im Dezember 2023 (Stephanstag) am Vortag bzw. zwei Tage später erfolgen. Danke, dass Sie das Material rechtzeitig in den Containern der Sammelstandorte deponieren. Achten Sie bitte darauf, dass Sie den Karton platzsparend bündeln. Sie helfen damit, den Arbeitsaufwand des Entsorgungsteams gering zu halten.  Die Sammellisten für das Grüngut sind bis 30.11.2022 bei den Gemeindeverwaltungen Signau oder Bowil zur Abrechnung einzureichen. Danke für Ihre Mithilfe.  Wasserqualität Bowil: Die Untersuchungsergebnisse des kantonalen Laboratoriums gestützt auf die Erhebungen vom 25.05.2022 zeigen, dass das Trinkwasser der Gemeindeversorgung (WAKI) den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 200 ___________________________________________________________________________________ November 2022 Seite: 13 Obere Druckzone Untere Druckzone Bakteriologische Beurteilung einwandfrei einwandfrei Gesamthärte in franz. Graden 20.5 0 fH (mittelhartes Wasser) 31.2 0 fH (hartes Wasser) Nitratgehalt 4.2 mg/l (Grenzwert: 40 mg/l) 16.2 mg/l (Grenzwert: 40 mg/l) Herkunft des Wassers Zuordnung zur Herkunft aufgrund von Mischwasser nicht möglich Behandlung des Wassers UV-Entkeimung UV-Entkeimung Metaboliten von Chlorothalonil: M4 (R471811) < 0.1 µg/l M4 (R471811) < 0.1 µg/l M12 (R417888) < 0.1 µg/l M12 (R417888) < 0.1 µg/l Für die Wasserqualität in den öffentlichen Versorgungen der WAKIGemeinden ist der Wasserverbund Kiesental zuständig. Grundlagen für die obigen Angaben bilden die Laboruntersuchungen. Angaben über die Wasserqualität finden Sie zusätzlich unter www.waki.ch. Mitteilungen der Wegkommission Verunreinigung von Strassen Durch landwirtschaftliche Tätigkeiten werden immer wieder Gemeindestrassen stark verschmutzt und nach Abschluss der Arbeiten nicht mehr ordnungsgemäss gereinigt. Die Verursacher werden aufgefordert, die jeweiligen Verunreinigungen gemäss Wegreglement und Strassengesetz umgehend zu beseitigen. Art. 23 Wegreglement Gemeinde Bowil Beim Pflügen oder anderen landwirtschaftlichen Arbeiten dürfen Wege und Bestandteile derselben wie Bankette, Randsteine etc., auch wenn es sich hier um Privatbesitz handelt, nicht beschädigt werden. Wird durch solche Arbeiten die Fahrbahn verunreinigt, so ist sie sofort durch die Verursacher zu reinigen. Art. 67 Strassengesetz Kanton Bern 1 Wer eine Strasse übermässig verunreinigt und sie nicht sofort reinigt, trägt die Kosten der Reinigung. 2 Wer eine Strasse beschädigt oder übermässig abnutzt, trägt die Kosten für die Wiederherstellung. Wir danken für die Sauberhaltung unserer Strassen und die Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer. Gewichtsbeschränkung 8.5 Tonnen auf Gemeindestrassen während Frost- und Tauperioden Die Verkehrsmassnahme gilt während der Auftauperiode, jedoch längstens bis 30. April des jeweiligen Jahres. Die Signalisation erfolgt laufend und witterungsbedingt auf den Gemeindestrassen Aebnit, Groggenmoos, Hinterschwändi, Mühleseilen, Schlossberg, Thunersberg und Vorderschwändi. Die Gewichtsbeschränkung gilt, sobald und solange die Signale gestellt sind. Winterdienst Auf den Gemeindestrassen von Bowil herrscht eingeschränkter Winterdienst. Bei prekären Verhältnissen kann an exponierten Stellen (vor allem entlang von Bächen und auf Brücken) Glatteis auftreten. Bitte rüsten Sie Ihr Fahrzeug entsprechend aus und passen Sie Ihr Fahrverhalten den Strassenverhältnissen an. Gute Fahrt! Durchfahrtsbreite auf Quartierstrassen (Gemeindestrasse) Die Parkierung auf einer Quartierstrasse (Gemeindestrasse) ist erlaubt, wenn die Durchfahrt für die Blaulichtorganisationen (Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei…) gewährleistet ist. Das heisst, die Durchfahrt muss mindestens drei Meter breit befahrbar sein. Sollte dies nicht der Fall sein, so kann die Polizei Bussen verteilen. Zudem machen wir darauf aufmerksam, dass durch den Winterdienst eine zu schmale Fahrbahn Gesamthärte: - 0-15 0fH = weiches Wasser - 15-25 0fH = mittelhartes Wasser - über 250fH = hartes Wasser

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 200 Seite: 14 November 2022 zu Beschädigungen an unkorrekt parkierten Fahrzeugen führen kann oder dazu, dass der Schnee gar nicht weggeräumt werden kann. Wir danken im Namen aller Verkehrsteilnehmenden, dass Sie die Vorgaben betreffend Durchfahrtsbreite von drei Metern einhalten. Geschwindigkeitsmessungen Gemeindestrassen - Ergebnisse In der Zeit vom 16. August bis 1. September 2022 haben wir in den Bereichen Hübeli, Imschmatt, Schulhaus Dorf, Ryffersegg und Alte Hauptstrasse Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Die Ergebnisse nach Messorten: Messung Hübeli (Höhe Fam. Leuenberger) Richtung Dorf, 40 km/h: In der Zeit vom 16.08.2022, 7.00 Uhr bis 18.08.2022, 8.00 Uhr wurden 498 Fahrzeuge gemessen. Die Limite wurde von 6.2% überschritten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit V85 betrug 37 km/h. Die höchst gemessene Geschwindigkeit betrug 54 km/h (17.08.2022, 15:00 Uhr). Messung Imschmatt (bei Fam. Lehmann), 40 km/h: In der Zeit vom 18.08.2022, 10.00 Uhr bis 23.08.2022, 9.00 Uhr wurden 1’026 Fahrzeuge gemessen. Die Limite wurde von 56.2% überschritten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit V85 betrug 58 km/h. Die höchst gemessene Geschwindigkeit betrug 79 km/h (19.08.2022, 17:00 Uhr). Messung Schulhaus Dorf (Längenei Richtung Dorf), 40 km/h: In der Zeit vom 23.08.2022, 10.00 Uhr bis 25.08.2022, 8.00 Uhr wurden 623 Fahrzeuge gemessen. Die Limite wurde von 36.9% überschritten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit V85 betrug 46 km/h. Die höchst gemessene Geschwindigkeit betrug 64 km/h (24.08.2022, 7:00 Uhr). Messung Ryffersegg (Höhe Fam. Müller) Richtung Chuderhüsi, 60 km/h: In der Zeit vom 26.08.2022, 9.00 Uhr bis 30.08.2022, 8.00 Uhr wurden 961 Fahrzeuge gemessen. Die Limite wurde von 35.8% überschritten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit V85 betrug 67 km/h. Die höchst gemessene Geschwindigkeit betrug 111 km/h (27.08.2022, 15:00 Uhr). Messung Alte Hauptstrasse Richtung Oberhofenbrücke (Höhe Mattenweg), 40 km/h: In der Zeit vom 30.08.2022, 9.00 Uhr bis 01.09.2022, 12.00 Uhr wurden 692 Fahrzeuge gemessen. Die Limite wurde von 9.1% überschritten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit V85 betrug 38 km/h. Die höchst gemessene Geschwindigkeit betrug 53 km/h (31.08.2022, 22:00 Uhr). Häufige Fragen zum Thema Ordnungsbussen Ich habe eine Geschwindigkeitsüberschreitung begannen, was sind die Konsequenzen? Überschreitung um Innerorts Ausserorts und Autostrassen Autobahn 1 - 5 km/h CHF 40.00 CHF 40.00 CHF 20.00 6 - 10 km/h CHF 120.00 CHF 100.00 CHF 60.00 11 - 15 km/h CHF 250.00 CHF 160.00 CHF 120.00 16 - 20 km/h Anzeige CHF 240.00 CHF 180.00 21 - 25 km/h Anzeige Anzeige CHF 260.00 ab 26 km/h Anzeige Anzeige Anzeige Anzeige bei Geschwindigkeitsüberschreitung Innerorts Ausserorts und Autostrassen Autobahn Anzeige ab 16 km/h ab 21 km/h ab 26 km/h Der grössere Teil der Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker hat sich an die Limiten gehalten. Wir danken für Ihre Weit- und Rücksicht. Die Messungen zeigen jedoch deutlich, dass an einigen Orten noch Massnahmen nötig sind. Die erfassten Ergebnisse werden an die Kantonspolizei weitergeleitet zur Abklärung betr. allfälligen Radarstandorte. Wir werden auch in Zukunft Geschwindigkeitsmessungen durchführen.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 200 ___________________________________________________________________________________ November 2022 Seite: 15 Zivilschutzeinsatz Bachverbau 2022 Vom 17. bis 21. Oktober 2022 standen 9 Zivilschutzpflichtige zusammen mit unseren fünf Schwellenmeistern in Bowil im Einsatz. Folgende Unterhaltsarbeiten konnten in Angriff genommen und fertig gestellt werden:  Wyssithalgräbe: Ersatz beschädigter Holzverbau  Steinebach: Punktuelle Reparatur Bachmauer, Teilstück Bachmauer vorbetoniert  Imschmattgrabe: Reparaturarbeiten im Holzverbau Der Gemeinderat und die Wasserbaukommission Bowil danken den Zivilschutzpflichtigen und den Unternehmern für ihren tatkräftigen Einsatz, den Landeigentümern und Landpächtern für das entgegengebrachte Verständnis und der ZSO Kiesental für die gute Organisation und Zusammenarbeit. Ein besonderer Dank geht an unsere Schwellenmeister Thomas Burger, Ulrich Fankhauser, Thomas Lehmann, Hans-Jörg Schäfer und Ulrich Siegrist, welche stets die durchs Jahr anfallenden Bachunterhaltsarbeiten ausführen. Ein besonderer Dank geht an Ulrich Fankhauser für seine Tätigkeit als Schwellenmeister in den vergangenen 10 Jahren. Er demissioniert per 31. Dezember 2022 als Schwellenmeister in der Gemeinde Bowil. Wir wünschen Ulrich Fankhauser für die Zukunft alles Gute. Lagerung und Deponierung entlang von Gewässern Das Lagern und Deponieren von Holz, Baumaterial, Fahrzeugen, Siloballen, Abfällen etc. ist im Uferbereich und der Uferbestockung (inkl. Krautsaum) nicht gestattet. Die Wasserbaukommission Bowil fordert alle Grundeigentümer auf, einen Mindestabstand von fünf Meter von Gewässern einzuhalten, damit der Zugang zu den Gewässern jederzeit gewährleistet werden kann und diese bei allfälligen Überschwemmungen nicht mitgerissen werden. Die Gemeinde Bowil lehnt jegliche Haftung im Schadenfall ab. Leider wurde in letzter Zeit ebenfalls vermehrt festgestellt, dass ausgerissenes Unkraut und Neophyten sowie Rasenschnitt im und entlang von Bowiler Gewässern entsorgt wurde. Die Verursacher werden aufgefordert, auf jegliche Entsorgung im und entlang von Gewässern zu verzichten und Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Die Kommission dankt für die Frei- und Sauberhaltung der Gewässer. Information an alle Waldbesitzer und Waldbewirtschafter Die Wasserbaukommission ersucht alle Waldbesitzer und Waldbewirtschafter, nach jedem Holzschlag die Gewässer von sämtlichen Ästen und Baumwipfeln sowie sonstigen Holzstücken zu befreien. Sie helfen uns auf diesem Weg Verstopfungen im Bach sowie in Rückhalteeinrichtungen zu vermeiden, welche Überschwemmungen und somit Mehrkosten für die Gemeinde zur Folge haben können. Die Anwohner von exponierten Stellen, wie die übrige Bevölkerung danken es Ihnen.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 200 Seite: 16 November 2022 Bekämpfung von Problempflanzen - Invasive Neophyten Riesen-Bärenklau oder Mantegazzis Bärenklau Beschreibung: Der Riesen-Bärenklau kann während der Blütezeit über 3 Meter gross werden und gleicht unserem einheimischen Wiesen-Bärenklau. Dieser wird aber höchstens 1.5 Meter gross. Pro Pflanze bilden sich bis 10‘000 Samen pro Jahr. Der Riesen-Bärenklau stammt ursprünglich aus dem Kaukasus und tauchte Ende 19. Jahrhundert in Europa zum ersten Mal auf. Als Bienenweide und imposante Zierpflanze hat man ihn oft und gerne angepflanzt. Durch seine Samen konnte er sich zuerst entlang von Gewässern ausbreiten und später besiedelte er mehr und mehr auch andere Standorte. Gefahren: Die ganze Pflanze enthält Stoffe (Furanocumaine), welche bei Berührung auf die Haut gelangen und zusammen mit Sonneneinstrahlung nach 24 - 48 Stunden schwere Hautentzündungen mit starker Blasenbildung verursachen können. Diese Entzündungen können sogar Spitalaufenthalte nötig machen. Oft heilen die Wunden nur unter Narbenbildung wieder ab. Bekämpfung: Kleinere Pflanzen können vom März bis zum Frosteintritt ausgegraben werden. Ist das nicht möglich, müssen ca. im Juli die Samenstände der verblühten Pflanzen vor dem Versamen abgeschnitten und vernichtet werden. Haut und Augen müssen durch geschlossene Kleidung, Handschuhe und Schutzbrille vor den giftigen Pflanzensäften geschützt werden. Die Arbeiten sollten prinzipiell nur an bewölkten Tagen ausgeführt werden. Zuständigkeit Bekämpfung: Zuständig für die Bekämpfung von invasiven Neophyten sind die jeweiligen Grundeigentümer. Weitere Informationen, Merkblätter und Bekämpfungsmassnahmen finden Sie unter: www.be.ch/natur, www.neophyt.ch, www.infoflora.ch, www.neobiota.de sowie bei der Gemeinde Bowil.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 200 ___________________________________________________________________________________ November 2022 Seite: 17 Informationen der AHV-Zweigstelle  Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV Ergänzungsleistungen zur AHV/IV helfen, die minimalen Lebenskosten zu decken. Zusätzlich können Krankheits- und Behinderungskosten vergütet werden. Im Kanton Bern werden Ergänzungsleistungen durch die Ausgleichskasse des Kantons Bern ausgerichtet. Wer kann Ergänzungsleistungen beziehen? Einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) hat, wer  eine Rente der AHV, eine Rente der IV, eine Hilflosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhält,  in der Schweiz Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt hat,  Bürgerin oder Bürger der Schweiz oder eines EU/EFTA-Mitgliedstaates ist, oder als Ausländerin oder Ausländer seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz lebt. Für Flüchtlinge oder Staatenlose beträgt diese Frist fünf Jahre,  über ein Reinvermögen unterhalb der Vermögensschwelle von CHF 100'000 bei alleinstehenden Personen, CHF 200'000 bei Ehepaaren und CHF 50'000 bei rentenberechtigten Waisen und bei Kindern, die einen Anspruch auf eine Kinderrente der AHV oder IV begründen, verfügt. Wo können Ergänzungsleistungen beantragt werden? Wer Ergänzungsleistungen beantragen will, muss bei der AHV-Zweigstelle seiner Wohngemeinde ein Anmeldeformular einreichen. Welche Angaben müssen bei der der EL-Anmeldung gemacht werden? Im Rahmen der individuellen Abklärungen zum Bezug von Ergänzungsleistungen sind alle Auskünfte über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen. Hierzu gehören auch Angaben über ausländische Einkünfte und Vermögenswerte. Wie hoch sind die Ergänzungsleistungen? Die Höhe der Ergänzungsleistungen ist individuell und ergibt sich aus der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben. Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, besteht grundsätzlich Anspruch auf EL. Welche Ausgaben werden anerkannt? Als wichtigste Ausgaben werden bei Personen, welche Zuhause leben, ein fixer Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf sowie ein Maximalbetrag für die Wohnungsmiete anerkannt. Bei Personen, die dauernd oder längere Zeit in einem Heim oder Spital leben, werden die Tagestaxe sowie ein pauschaler Betrag für persönliche Auslagen berücksichtigt. Bei allen Personen wird zudem die effektive Krankenkassenprämie für die Grundversicherung berücksichtigt, maximal jedoch die sogenannte Durchschnittsprämie. Welche Einnahmen werden angerechnet? Zu den wichtigsten Einnahmen zählen alle Renteneinkünfte, allfällige Erwerbseinkommen, Vermögenserträge, Familienzulagen und familienrechtliche Unterhaltsbeiträge. Welche Krankheits- und Behinderungskosten werden rückerstattet? Sind die Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug von EL erfüllt, können auch Krankheits- und Behinderungskosten vergütet werden. Rückerstattet werden unter anderem Zahnbehandlungen oder Kosten für Pflege, Hilfe, Betreuung und Hilfsmittel sowie die Kostenbeteiligung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Franchise und Selbstbehalt).

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 200 Seite: 18 November 2022 Werden EL-Bezüger von den Radio- und TV-Gebühren befreit? Personen, welche EL beziehen, müssen keine Radio- und Fernsehgebühren bezahlen. Sie können sich bei der Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehgebühren von der Gebührenpflicht befreien lassen. Weitere Informationen Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite unter www.akbern.ch. Kostenlose Auskünfte und alle amtlichen Formulare sowie Merkblätter erhalten Sie auch bei der AHV-Zweigstelle. Anlässe in Bowil Samstag, 26.11.2022 Weihnachts- und Hobbymärit, Schulhaus Dorf, TV Montag, 05.12.2022 Gemeindeversammlung, Schulhaus Dorf Montag, 05.12.2022 BLS-AED Komplett Kurs, Kurslokal Samariter, Grosshöchstetten, Samariterverein Oberes Kiesental Dienstag, 06.12.2022 Samichlous im Schächli, Ortsverein Bowil Freitag, 09.12.2022 Adventsfeier, Schulhaus Dorf, Landfrauenverein Bowil 01.12.2022-23.12.2022 Advenstfenster in Bowil, Landfrauenverein Bowil 26.12.2022-31.12.2022 Altjahrsbar, Probelokal der MGZ in Bowil bei der Zimmerei Röthlisberger Donnerstag, 29.12.2022 Blutspenden, Gemeindehaus Schlosswil, Samariterverein Oberes Kiesental Sonntag, 01.01.2023 Blockhausträff, Blockhaus Schächli, SVP Bowil Dienstag, 24.01.2023 Nothilfekurs Kleinkinder, Kurslokal Samariter, Donnerstag, 26.01.2023 Grosshöchstetten, Samariterverein Oberes Kiesental Dienstag, 07.02.2023 Blutspende, Mehrzweckhalle Zäziwil, Samariterverein Oberes Kiesental Quelle: elektronischer Veranstaltungskalender Ortsverein Bowil siehe auch www.bowil.ch

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 200 ___________________________________________________________________________________ November 2022 Seite: 19 Bibliothek Bibliothek Infos Öffnungszeiten: Montag 15.00-16.30 Uhr Dienstag 15.00-16.30 Uhr Donnerstag 19.00-20.30 Uhr Tel. 031 711 11 64 Samstag 10.30-12.00 Uhr kontakt@bibliothekbowil.ch Annemarie Wildeisen Beim Gemeinschaftsanlass mit den Bibliotheken Signau, Eggiwil und Zäziwil war Annemarie Wildeisen zu Gast. Sie gab uns interessante Einblicke in die Entstehung eines Kochbuchs. Ihr neuestes Buch «Familie und Freunde vegetarisch verwöhnen» liegt für Sie zur Ausleihe bereit. Weihnachtsmärit in Bowil Die Bibliothek hat während des Weihnachtsmärits normal geöffnet von 10.30 bis 12.00 Uhr. Weihnachtsferien Letzte Ausleihe am Jahresende: Donnerstag, 22. Dezember 2022. Erste Ausleihe im neuen Jahr: Montag, 9. Januar 2023 Adventsfenster in der Bibliothek Datum: 15.12.2022 Zeit: 19.00 bis 21.00 Uhr Die Bibliothek lädt herzlich zu einem gemütlichen Adventsabend ein. Hinweis Anfang 2023 erhalten alle Bibliothekskundinnen und -kunden wieder einen Jahresbrief mit neuem Einzahlungsschein für den Jahresbeitrag 2023. In allem habe ich Ruhe gesucht und habe sie nirgends gefunden, ausser in einer Ecke mit einem Buch. (Thomas von Kempen)

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 198 Seite: 20 Mai 2022 Allgemeine Informationen Samariterverein Oberes Kiesental Grosshöchstetten 3506 Grosshöchstetten Oberhünigen info@sv-ok.ch Oberthal www.sv-ok.ch Mirchel Zäziwil Bowil Unser Verein bietet ein interessantes Angebot zum Thema Erste Hilfe  Besuch unserer Monatsübungen: Eigne dir Wissen über die Erste Hilfe an - für dich, deine Familie, Nachbarn etc. Die Monatsübungen finden immer am ersten Dienstagabend im Monat statt. Du darfst gerne unverbindlich reinschauen.  Helfer Blutspenden: Wir organisieren mit dem Blutspendedienst SRK AG, Bern, 7 Blutspende-Anlässe in Zäziwil, Grosshöchstetten und Schlosswil. An diesen Anlässen sind wir auf tatkräftige Unterstützung beim Auf- und Abbau sowie der Verpflegung der Spender angewiesen.  Sanitätsdienst: Wo viele Menschen zusammenkommen, sorgen wir Samariter für den Sanitätsdienst. In einer Grundausbildung (Kurs IVR 2) und unseren Monatsübungen lernst du das nötige Knowhow um als Samariter an Anlässen jeglicher Art Sanitätsdienst zu leisten und verletzten Personen zu helfen.  Krankenmobilienmagazin: Benötigst du ein Hilfsmittel nach einer Operation oder einem Unfall? Bei uns wirst du fündig. Wir vermieten Krücken, Rollator, Rollstuhl und vieles mehr.  Kurse: Ob Nothelferkurs, BLS-AED-Komplett oder einen individuellen Kurs für Ihre Firma: unsere Kursleiter sind auf dem neusten Wissensstand und motiviert, dir praktisches Wissen zu vermitteln. Das Kursprogramm und weitere Infos findest du auf: www.sv-ok.ch

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 200 ___________________________________________________________________________________ November 2022 Seite: 21

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 200 Seite: 22 November 2022

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 200 ___________________________________________________________________________________ November 2022 Seite: 23

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 200 Seite: 24 November 2022

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 200 ___________________________________________________________________________________ November 2022 Seite: 25

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 200 Seite: 26 November 2022

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 200 ___________________________________________________________________________________ November 2022 Seite: 27 WINTERTÄTIGKEITSPROGRAMM 2022/2023 Datum Zeit Anlass Freitag, 25. November Start 19.30 Uhr Jassmeisterschaft Pistenstübli, Gauchern Samstag, 03. Dezember 11.00 Uhr 12.30 Uhr Wanderung auf Ringgis Treffpunkt beim Schulhaus Dorf oder direkt bei Graber zum „Chäsbrägu“ Freitag, 09. Dezember ab 19.30 Uhr Freitagstreff Im Unterstand Schächli, Bowil Ev. Cervelat mitnehmen (Getränke und Feuer vorhanden) Samstag, 07. Januar 2023 ***Schneesporttag für Klüblerinnen/Klübler und Schülerinnen/Schüler 5. - 9. Klasse Freitagabend oder Mittwoch-abend: spontan ab 19.30 Uhr Abendskifahren Chuderhüsi, ev. Linden Ansage ab 18 Uhr via Chat Samstag, 28. Januar 09.00 Uhr Schneeschuhtour oder Winterwanderung Info/Ansage/Absage via Chat und Website Samstag, 04. Februar 13.00 Uhr Langlauf (oder ev. Wanderung) Info/Ansage/Absage via Chat und Website Fr./Sa./So. 17./18./19. Februar Skiwochenende Axalp Programm ab Ende Januar auf der Website www.skiclub-bowil.ch Sonntag, 05. März Skitag im Oberland Infos Ende Februar auf der Website Freitag, 17. März 18.00 Uhr 16.45 Uhr Besichtigung Firma Stöckli in Malters mit anschliessendem Apéro Abfahrt Bowil / Anmeldung bis Fr. 3. März Freitag, 21. April 19.30 Uhr Nachtessen im Gasthof Schlossberg 80 Jahre Skiclub Bowil Freitag, 28. April 19.30 Uhr Solbad Schönbühl Beim Eingang vor dem Solbad Anmeldung bis Do. 27. April Sonntag, 14. Mai Emmentalisches Schwingfest 2023 in Bowil (und Jodlertreffen 13. Mai) Freiwillige Helfereinsätze Registrierung unter: www.emsf2023.ch Freitag, 26. Mai 20.00 Uhr Hauptversammlung 2023 Blockhaus Schächli Auskunft: Ruth Häni, Bowil 079 482 42 81 ***Schülerinnen und Schüler der 5. bis 9. Klasse (der Gemeinde Bowil), ihr seid zu einem Schneesporttag eingeladen! Samstag, 7. Januar 2023, Besammlung um 7.45 Uhr bei der Bahnstation Bowil, Skiort je nach Schneeverhältnissen. Der Transport und der Skipass wird vom Skiclub Bowil organisiert. Die Leitung haben Mitglieder des Skiclub, das Skifahren findet in Gruppen unter Aufsicht statt. Mitbringen: Ski- oder Snowboard-Ausrüstung, Helm, Geld für das Mittagessen im Restaurant, Fr. 10.- als Kostenbeitrag an den Skiclub. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden (kein Anfängerkurs). Die Plätze sind beschränkt. Anmeldung bis 31.12.22 per E-Mail/SMS/WhatsApp oder Telefon mit folgenden Angaben: Vorname, Name, Klasse, Ski-/Snowboard, Mobiltelefonnummer eines Elternteils. Michael Siegenthaler, Kirchberg michu_sigi@hotmail.com / 079 301 87 01

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc3MzQ=