Bowil Zytig Nr. 200 | November 2022

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 200 ___________________________________________________________________________________ November 2022 Seite: 3 Die ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Bowil findet wie folgt statt: Montag, 5. Dezember 2022, 20.00 Uhr SCHULHAUS DORF Folgende Geschäfte sind traktandiert: 1. Budget 2023 a) Kenntnisgabe Finanzplan 2022 - 2027 b) Beratung und Genehmigung Budget 2023 2. Kreditabrechnung Überführung Wohnung Obergeschoss Gemeindehaus vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen (Kenntnisgabe) 3. Informationen durch den Gemeinderat 4. Verschiedenes Aktenauflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie sind auf der Homepage der Gemeinde Bowil aufgeschaltet. Rechtsmittelbelehrung: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab der Zustellung der Abstimmungserläuterungen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen. Schutzmassnahmen (Covid-19): Es werden am Versammlungstag die geltenden und von den zuständigen Behörden angeordneten Massnahmen gegen die Verbreitung von Covid-19 angewendet. Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Bowil haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

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