Bowil Zytig Nr. 200 | November 2022

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 200 Seite: 10 November 2022 Haben wir ihr Interesse an dieser interessanten Tätigkeit wecken können? Ergänzende Auskünfte zur Tätigkeit geben Elisabeth und Ruedi Sterchi (031 711 07 45 oder 079 766 01 63). Interessierte Personen wenden sich direkt an die Gemeindeverwaltung Bowil. Baubewilligungen Seit der letzten Ausgabe der Bowil-Zytig sind folgende Baubewilligungen erteilt worden:  Liechti Dora und Heinz, Im Schüpbach 77; Wiederinstandstellung Hofzufahrt.  Stadler Hans-Ulrich, Ackerweid 203a; Befestigung der bestehenden Hauszufahrt.  Aellig Sandra und Roland, Steinen 63e; Ersatz der Ölheizung durch eine Pelletheizung, Ersatz des Aussenkamins.  Ramseier Paul, Längenei 181; Einbau Cheminéeofen und Neubau Aussenkamin.  Schlunegger Daniela und Roland, Hinterschwändi 72a, Stallumbau und Neubau Laufhof mit überdachten Liegenboxen und Schwemmkanal. Informationen der Verwaltung und der Kommissionen Ohne Gefahren Energie sparen Die Preise für Energie steigen und diesen Winter kann eine Energiemangellage für Strom und Gas drohen. Um ohne zu Frieren Energie sparen zu können, werden alte Cheminées aktiviert, Schwedenöfen installiert und andere Alternativen zum Heizen ausprobiert. Das kann Gefahren für Gebäude und Menschen hervorrufen. Die Gebäudeversicherung Bern unterstützt Sie mit Tipps und Informationen, damit Sie ohne Gefahren Energie sparen können: feuerstopp.ch! Jubilare der Gemeinde Bowil – Publikation in Zeitungen In den regionalen Zeitungen (Berner Zeitung und Wochenzeitung) wurde den Jubilaren (70-/75-/80-/85-/ 90-jährigen und ältere) durch die Verwaltung bis anhin gratuliert. Zudem haben wir immer anfangs Jahr in der ersten Ausgabe der Bowil-Zytig die Jubilare (80-, 85-, 90-, 95- und 100-jährige) sowie die älteste Bowilerin und den ältesten Bowiler aufgelistet. Diejenigen Jubilarinnen und Jubilare, welche im Jahr 2023 weder in der Bowil-Zytig noch in einer Tageszeitung publiziert werden möchten, melden dies bitte bis spätestens am 6. Dezember 2022 der Gemeindeverwaltung Bowil. Ohne Ihre Rückmeldung gehen wir davon aus, dass Sie mit der Erscheinung Ihres Namens in den erwähnten Zeitungen einverstanden sind. Gemäss den Bestimmungen des Organisationsreglements Bowil kann die Gemeindeverwaltung auf Anfrage Listenauskünfte erteilen. Wer nicht will, dass wir seine Adresse z.B. an den Landfrauenverein (Seniorenessen usw.), der Musikgesellschaft oder sonst an einen Verein herausgeben, bitten wir ebenfalls um Mitteilung.

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