Bowil Zytig Nr. 200 | November 2022

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 200 ___________________________________________________________________________________ November 2022 Seite: 15 Zivilschutzeinsatz Bachverbau 2022 Vom 17. bis 21. Oktober 2022 standen 9 Zivilschutzpflichtige zusammen mit unseren fünf Schwellenmeistern in Bowil im Einsatz. Folgende Unterhaltsarbeiten konnten in Angriff genommen und fertig gestellt werden:  Wyssithalgräbe: Ersatz beschädigter Holzverbau  Steinebach: Punktuelle Reparatur Bachmauer, Teilstück Bachmauer vorbetoniert  Imschmattgrabe: Reparaturarbeiten im Holzverbau Der Gemeinderat und die Wasserbaukommission Bowil danken den Zivilschutzpflichtigen und den Unternehmern für ihren tatkräftigen Einsatz, den Landeigentümern und Landpächtern für das entgegengebrachte Verständnis und der ZSO Kiesental für die gute Organisation und Zusammenarbeit. Ein besonderer Dank geht an unsere Schwellenmeister Thomas Burger, Ulrich Fankhauser, Thomas Lehmann, Hans-Jörg Schäfer und Ulrich Siegrist, welche stets die durchs Jahr anfallenden Bachunterhaltsarbeiten ausführen. Ein besonderer Dank geht an Ulrich Fankhauser für seine Tätigkeit als Schwellenmeister in den vergangenen 10 Jahren. Er demissioniert per 31. Dezember 2022 als Schwellenmeister in der Gemeinde Bowil. Wir wünschen Ulrich Fankhauser für die Zukunft alles Gute. Lagerung und Deponierung entlang von Gewässern Das Lagern und Deponieren von Holz, Baumaterial, Fahrzeugen, Siloballen, Abfällen etc. ist im Uferbereich und der Uferbestockung (inkl. Krautsaum) nicht gestattet. Die Wasserbaukommission Bowil fordert alle Grundeigentümer auf, einen Mindestabstand von fünf Meter von Gewässern einzuhalten, damit der Zugang zu den Gewässern jederzeit gewährleistet werden kann und diese bei allfälligen Überschwemmungen nicht mitgerissen werden. Die Gemeinde Bowil lehnt jegliche Haftung im Schadenfall ab. Leider wurde in letzter Zeit ebenfalls vermehrt festgestellt, dass ausgerissenes Unkraut und Neophyten sowie Rasenschnitt im und entlang von Bowiler Gewässern entsorgt wurde. Die Verursacher werden aufgefordert, auf jegliche Entsorgung im und entlang von Gewässern zu verzichten und Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Die Kommission dankt für die Frei- und Sauberhaltung der Gewässer. Information an alle Waldbesitzer und Waldbewirtschafter Die Wasserbaukommission ersucht alle Waldbesitzer und Waldbewirtschafter, nach jedem Holzschlag die Gewässer von sämtlichen Ästen und Baumwipfeln sowie sonstigen Holzstücken zu befreien. Sie helfen uns auf diesem Weg Verstopfungen im Bach sowie in Rückhalteeinrichtungen zu vermeiden, welche Überschwemmungen und somit Mehrkosten für die Gemeinde zur Folge haben können. Die Anwohner von exponierten Stellen, wie die übrige Bevölkerung danken es Ihnen.

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