Bowil Zytig Nr. 205 | Februar 2024

Bowil Zytig Mitteilungsblatt der Gemeinde 3533 Bowil 37. Jahrgang / Ausgabe Nr. 205 vom Februar 2024 Liebe Bowilerinnen und Bowiler Wo entspringt der Gropbach? Ich habe mich auf die Suche Richtung Chuderhüsi gemacht und bin im Waldstück, unterhalb vom Meienried, auf rund 980m Höhe fündig geworden. Aus den Gräben Ussere Alpgrabe, Mittlere Alpgrabe und Lachegrabe sowie etlichen Entwässerungsleitungen, sogenannten Drainagen, wird der Gropbach gespeist. Wo kommen seine Seitenadern zusammen? Im Bereich der Lacheweid/Schwändimatt vereinen sich die drei Wasseradern. Die vierte Wasserader aus dem Alpgrabe, schliesst sich unterhalb des Sägewerks Lachen, dem Wasserlauf vom Gropbach an. Welche Strecke legt der Gropbach zurück? Mit all seinen Adern legt der Gropbach von seinem Ursprung bis hin zum Bori, wo er sich mit dem Steinenbach vereint und fortan als Schüpbachkanal Richtung Signau fliesst, eine Gesamtstrecke von rund 6.6 km zurück. Dabei überwindet er eine Höhe von rund 270m und wird durch etliche Holz- und Betonschwellen reguliert. Was bewirken diese Schwellen? Schwellen verlangsamen den Fluss des Wassers, was dazu führt, dass Sedimente aus dem Wasser ausfallen und sich auf dem Bachbett ablagern. Durch die unterschiedlichen Fliessgeschwindigkeiten und Wassertiefen, schaffen Schwellen verschiedene Lebensräume für viele Arten von Wasserorganismen. Dies kann die Biodiversität im Gewässer erhöhen. Auch für den Hochwasserschutz sind sie wertvoll, um das Risiko von Überschwemmungen zu minimieren. In Zeiten mit hohem Wasserstand können sie den Fluss zurückhalten und das Wasser stauen, während sie in trockeneren Zeiten einen normalen Wasserfluss ermöglichen. Wer schaut zu so einem Bach und pflegt ihn? Eine Person alleine kann das nicht. Es ist ein Gemeinschaftswerk. So habe ich etwa eine Tafel gefunden, wonach 1977 das Militär einen Teil des Gropbachs verbaut hat. Weiter sind unsere Schwellenmeister, unter Beizug von Zivilschutz und örtlichen Baufirmen, jährlich dabei diese Bauwerke in Stand zu halten und die Natur rund um und im Bach zu pflegen. Warum gerade dieser Bach? Da ein grösseres Projekt ansteht, um den Lebensraum des Grobbaches zu verbessern und der Natur wieder ein Stück «Gesundheit» zurückzugeben. Was muss nun getan werden? Ich möchte die Bevölkerung informieren und euch dazu einladen, sich ein Bild vom geplanten Projekt Grobbach/Schächli zu machen. Dafür lade ich euch ein, am Freitag, 10. Mai 2024, bei der Infoveranstaltung teilzunehmen. Euer Gemeinderat Markus Kolly Ressort Strassen, Gewässer, Volkswirtschaft

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 205 Seite: 2 Februar 2024 Impressum Titelbild: Gropbach (Foto: Markus Kolly) Redaktion: Gemeindeverwaltung, 3533 Bowil Auflage: 705 Exemplare Verteilgebiet: Gemeinde Bowil Erscheint: 4 x jährlich Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe: https://www.bowil.ch/gemeinde-bowil/gemeinde/bowil-zytig Gemeindeverwaltung und Postagentur, 3533 Bowil: Mo 8.00 – 12.00 / 14.00 – 18.00 Uhr Di, Do, Fr 8.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr Mi 8.00 – 12.00 Uhr Tel. 031 711 01 46 / Mail: info@bowil.ch / web: www.bowil.ch Hausärztlicher Notfalldienst: 1. Hausarzt anrufen Band abhören für Stellvertretung, falls niemand erreichbar ist: 2. Notfallnummer wählen: 0900 57 67 47 SPITEX Region Konolfingen 031 770 22 00 (Telefon werktags: 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00) Samariterverein Ob. Kiesental Burkhalter Simone (Präsidentin) Tel: 079 323 21 37 https://www.sv-ok.ch Inhalt Informationen des Gemeinderates ........................................................................................... 3 Ersatzwahlen Bowil ..................................................................................................................................3 Gemeinderat Bowil – Ressortzuteilungen und Stellvertretungen ..............................................................3 Sitzungsdaten und Termine 2024 .............................................................................................................3 Aktuelles aus dem Gemeinderat...............................................................................................................4 Personalnachrichten ................................................................................................................................. 4 Information über die Umstrukturierung der Oberstufe an der Schule Bowil...............................................5 Treffen mit den Vereinspräsidien ..............................................................................................................5 Erscheinungsdaten Bowil-Zytig 2024........................................................................................................5 Gratulationen ............................................................................................................................................ 5 Baubewilligungen .....................................................................................................................................6 Informationen der Verwaltung und der Kommissionen.......................................................... 6 Grundreinigung Schulanlagen – Personal gesucht ...................................................................................6 Einwohnerstatistik ....................................................................................................................................6 Film "700 Jahre Bowil" - ab sofort online ..................................................................................................7 Spartageskarte Gemeinde........................................................................................................................7 Steuererklärung 2023 ...............................................................................................................................7 Informationen Schulkommission ...............................................................................................................9 Informationen Wegkommission ................................................................................................................9 Beiträge an Wegunterhalt und Schneeräumung ...............................................................................................................9 Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen .................................................................................................................................9 Informationen Bauwesen, Ver- und Entsorgung .....................................................................................11 Wasserversorgung ..........................................................................................................................................................11 Trinkwasserqualität..........................................................................................................................................................11 Siedlungsentwässerung ..................................................................................................................................................11 Sperrgutsammlung Bowil.................................................................................................................................................11 Hauskehricht, Papier- und Karton, Abfuhrdaten 2024 .....................................................................................................11 Separatsammlungen .......................................................................................................................................................12 Informationen der AHV-Zweigstelle ........................................................................................................12 Anlässe in Bowil .....................................................................................................................................13 Bekämpfung von Problempflanzen – invasive Neophyten ......................................................................14 Bibliothek ................................................................................................................................................ 15 Allgemeine Informationen ....................................................................................................... 16 Informationen der Schule........................................................................................................ 28

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 205 ___________________________________________________________________________________ Februar 2024 Seite: 3 Informationen des Gemeinderates Ersatzwahlen Bowil Gemeinderat: Die Gemeindeversammlung vom 04.12.2023 hat Beat Lehmann, Imschmatt 94, als neues Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Legislatur bis 31.12.2024 gewählt. Schulkommission: Der Gemeinderat hat Beat Schneider, Kemisstrasse 27, in stiller Wahl als neues Mitglied der Schulkommission für den Rest der Legislatur bis 31.12.2024 bestätigt. Wegkommission: Durch die Wahl von Beat Lehmann in den Gemeinderat ist ein Sitz in der Wegkommission neu zu besetzen. Der Gemeinderat hat eine Ersatzwahl angeordnet. Kandidaturen können bis 29.02.2024 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Die Zahl der Vorschläge ist nicht begrenzt. Jeder Wahlvorschlag muss das schriftliche Einverständnis der Kandidatin oder des Kandidaten enthalten. Formulare können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden oder stehen unter www.bowil.ch zur Verfügung. Gemeinderat Bowil – Ressortzuteilungen und Stellvertretungen Der Gemeinderat hat die Ressortzuteilungen und Stellvertretungen nach den Neuwahlen per 01.01.2024 bestimmt. Die Kontaktdaten der Ratsmitglieder sind auf der Homepage ersichtlich. Ressort Leitung Stellvertretung Führung und Sicherheit Claudia Jaussi Inäbnit Gemeindepräsidentin Manuel Lüscher Vizegemeindepräsident Finanzen und Liegenschaften Beat Lehmann Markus Kolly Raum, Entwicklung, Ver- und Entsorgung André Hofer Beat Lehmann Strassen, Gewässer, Volkswirtschaft Markus Kolly André Hofer Bildung, Soziales und Freizeit Manuel Lüscher Claudia Jaussi Inäbnit Sitzungsdaten und Termine 2024 Die Sitzungsdaten 2024 der Gemeinde Bowil stehen in elektronischer Form auf der Homepage in aktualisierter Form zur Einsicht bereit. Auf die detaillierte Wiedergabe der Sitzungsdaten wird verzichtet. Beachten Sie die Daten der Gemeindeversammlungen. Diese sind am 03.06.2024 und 26.11.2024 vorgesehen. Wir empfehlen, folgende Termine in Ihre Agenden zu übernehmen: • 03.03.2024 Eidg. und kant. Abstimmung • 24.04.2024 Sperrgutsammlung • 03.06.2024 Gemeindeversammlung • 09.06.2024 Eidg. und kant. Abstimmung • 31.07.2024 Bundes- und Jungbürgerfeier • 22.09.2024 Eidg. und kant. Abstimmung • 24.11.2024 Eidg. und kant. Abstimmung • 26.11.2024 Gemeindeversammlung

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 205 Seite: 4 Februar 2024 Aktuelles aus dem Gemeinderat Der Gemeinderat hat in den letzten Sitzungen unter anderem folgende Geschäfte behandelt: • Die Heilpädagogische Schule (HPS) Langnau benötigt dringend neue Räumlichkeiten. Die Stiftung BWO Langnau, in welche die HPS integriert ist, realisiert zurzeit einen Neubau, welcher den Anforderungen an einen modernen Schulbetrieb entspricht. Der Gemeinderat hat an dieses zukunftsgerichtete Projekt einen symbolischen Beitrag gesprochen. • Die Kreditabrechnung über das Gesamtprojekt «OSW Objektschutzwald Schlossberg» wurde zur Kenntnis genommen. Die Schlussabrechnung zeigt einen kleinen Ausgabenüberschuss zu Lasten der Gemeinde von Fr. 84.25. Das OSW Schlossberg beinhaltete die Objektteile Ost und West und dient dem Objektschutz der darunterliegenden Wohngebiete. • Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 04.12.2023 wurde durch den Gemeinderat beurteilt und zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet. • Für die Einführung der Schulsozialarbeit in Bowil ab dem laufenden Jahr wurde ein entsprechender Kredit gesprochen. Das Projekt ist vorderhand auf drei Jahre beschränkt und wird in dieser Zeit intern beurteilt. Die Schulsozialarbeit ist heute ein zwingender Bestandteil der Schullandschaft. • Die Sitzungsplanung 2024 ist erstellt worden. Die Gemeindeversammlungen finden am 03.06.2024 und am 26.11.2024 statt. Die Daten der Gemeinderats- und Kommissionssitzungen sind unter www.bowil.ch publiziert. Personalnachrichten Heidi Brechbühl, unsere langjährige Mitarbeiterin, wird die Gemeinde Bowil auf Ende März 2024 verlassen. Sie wird sich einer neuen beruflichen Herausforderung stellen. Heidi Brechbühl leitet seit ihrem Stellenantritt am 01.06.2007 die Einwohner- und Fremdenkontrolle, sie organisiert die Wahlen und Abstimmungen und ist dafür besorgt, dass die Stimmberechtigten rechtzeitig im Besitz der Unterlagen sind. Sie ist für das Layout und den Versand der Bowil-Zytig zuständig und bearbeitet die Anliegen der Bevölkerung am Schalter der Gemeindeverwaltung. Als Sekretärin der Wegkommission setzt sie die Beschlüsse um und arbeitet eng mit dem Werkhofteam zusammen. Die beiden Verwaltungsangestellten, Beatrice Röthlisberger und Tanja Siegenthaler werden die Aufgabengebiete von Heidi Brechbühl übernehmen und künftig bearbeiten. Bernhard Hofer, Leiter des Gemeindebetriebs, wird die Gemeinde Bowil ebenfalls auf Ende März 2024 verlassen und sich einer neuen Herausforderung stellen. Bernhard Hofer leitet seit 01.08.2010 den Gemeindebetrieb Bowil und ist hauptverantwortlich für die Reinigung und den Unterhalt der Schul- und Gemeindeliegenschaften. Er organisiert die Personaleinsätze und geht in seiner Tätigkeit auf die verschiedenen Anliegen und Bedürfnisse der Schulkommission, der Schulleitung, den Lehrerinnen und Lehrern, der Schülerinnen und Schüler, der Bevölkerung und den Vereinen ein. Er dient zusammen mit seinem Team als Ansprechstelle bei Wochenendanlässen. Der Gemeinderat dankt Heidi Brechbühl und Bernhard Hofer für ihr jahrelanges Engagement und die grosse Loyalität gegenüber der Gemeinde Bowil. Für die Zukunft wünscht der Gemeinderat den beiden alles Gute und viel Erfolg und Befriedigung in den neuen Tätigkeitsgebieten.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 205 ___________________________________________________________________________________ Februar 2024 Seite: 5 Information über die Umstrukturierung der Oberstufe an der Schule Bowil Die Schulkommission, die Schulleitung und der Gemeinderat Bowil laden ein zum Informationsanlass über die geplante Umstrukturierung der Oberstufe an der Schule Bowil. Am 26. März 2024 um 20.00 Uhr wird die Bevölkerung in der Aula der Schulanlage Bowil Dorf über die geplanten Änderungen informiert. Folgende Themen werden behandelt: - unsere Oberstufe heute - das durchlässige Modell - die gesamte Oberstufe Bowil (Zyklus 3) neu in Signau - das Schulhaus Hübeli geht zu - Beantwortung der offenen Fragen im Anschluss. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, an diesem informativen Austausch teilzunehmen. Treffen mit den Vereinspräsidien Nach der Auflösung des Ortsvereins Bowil übernimmt der Gemeinderat diverse Aufgaben. In der letzten Ausgabe der Bowil-Zytig vom November 2023 wurde darüber ausführlich informiert. Am 09.01.2024 fand das traditionelle Treffen mit den Vereinspräsidien statt. Am Treffen wurden die Tätigkeiten und Anlässe der Vereine koordiniert und die jeweiligen Aufträge und Teilnahmen verteilt. Der Veranstaltungskalender auf der Homepage informiert über die jeweiligen Veranstaltungen. Erscheinungsdaten Bowil-Zytig 2024 Die Erscheinungsdaten 2024 der Bowil-Zytig sind gestützt auf den Sitzungsplan des Gemeinderates wie folgt festgelegt worden: Nummer Monat Redaktionsschluss Erscheinung 206 (Botschaft GV) Mai 06.05.2024 8.00 Uhr Woche 21 207 August 05.08.2024 8.00 Uhr Woche 34 208 (Botschaft GV) November 28.10.2024 8.00 Uhr Woche 46 Das Erscheinungskonzept mit den Regeln für die Publikationen und die Übermittlung der Beiträge finden Sie auf unserer Homepage. Gratulationen Der Gemeinderat besucht traditionsgemäss die 85-, 90-, 95- und 100-jährigen sowie die älteste Bowilerin und den ältesten Bowiler. In diesem Jahr dürfen folgende Einwohnerinnen und Einwohner ihre hohen Geburtstage feiern: Ältester Bowiler (91 Jahre): Kropf Ernst, Breitägerten 124a geb. 28.01.1933 Älteste Bowilerin: Möchte nicht in der Zeitung erscheinen. Jahrgang 1928 95 Jahre: Habegger Marie, Sagistrasse 16 geb. 15.06.1929 90 Jahre: Niederhauser Samuel, Bäraustrasse 71, 3552 Bärau geb. 06.02.1934 Witschi Rosa, Dorf 137c geb. 11.03.1934 85 Jahre: Gehrig Margaritha, Steinen 81e, Signau. geb. 10.04.1939 Leuenberger Christian, Lichterswil 48b geb. 16.06.1939 Siegrist Peter, Schwändimatt 107a geb. 22.08.1939 Bähler Alfred, Kemisstrasse 19 geb. 05.09.1939 Künzli Fritz, Schwändimatt 106 geb. 22.11.1939

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 205 Seite: 6 Februar 2024 Die Musikgesellschaft Eintracht Zäziwil bietet jeweils den 80-, 90- und 100-jährigen ein „Ständli“. Den 80. Geburtstag dürfen dieses Jahr feiern: Habegger Ida, Mattenweg 11 geb. 17.01.1944 Künzli Wilhelm, Schwändimatt 106f geb. 25.02.1944 Ramseier Erika, Schwändimatt 110 geb. 10.04.1944 Brügger Fritz, Kemisstrasse 4 geb. 21.04.1944 Werren Armin, Längenei 200 geb. 28.05.1944 Fankhauser Verena, Wyden 24a geb. 31.07.1944 Da einige Jubilarinnen und Jubilare auf eine Veröffentlichung verzichten, sind die vorstehenden Listen nicht vollständig. Baubewilligungen Seit der letzten Ausgabe der Bowil-Zytig sind folgende Baubewilligungen erteilt worden: • Diaz Miriam, Hohbühlweid 131; Einbau von Zimmer im Ökonomieteil und Umnutzung der Hocheinfahrt in Gemeinschaftsräume für eine betreute Wohnform, Einbau einer Wohnung im Dachgeschoss, Einbau Holzheizung. • Bachmann Manuel, Bern; Umbau und Sanierung der Wohnung im Erd- und Obergeschoss im Hausteil Steinen 57a. • Schilt Hannes, Wyden 26d (neu); Neubau Showroom für Motorräder mit Reklameanschrift. • Wegmüller Martin und Ursula, Stuckersgraben 126; Einbau einer Kleinwohnung im bestehenden Stallteil. • Bauteam – die innovative Baupartner AG, Heimberg; Änderung Heizsystem durch Luft-Wasser-Wärmepumpen mit Aussenaggregaten (anstelle Erdsonden) beim Neubau der zwei Doppeleinfamilienhäuser Schlossberg 2a – 2c. • Leuenberger Christian und Helene, Kemisstrasse 31; Neugestaltung Umgebung mit Sitzplatz und zusätzlichen Parkplätzen. Informationen der Verwaltung und der Kommissionen Grundreinigung Schulanlagen – Personal gesucht Für die jährlichen Grundreinigungen in den Schulanlagen werden noch 2 bis 3 Personen gesucht. Unter der Leitung des Hauswarteteams sorgst du dafür, dass die Liegenschaften für den jeweiligen Schulstart wieder tiptop sauber sind. Wäre diese Aufgabe etwas für dich? Auskunft über die anfallenden Tätigkeiten und die Einsatzzeiten erteilt dir: Renate Zürcher (079 546 83 95). Einwohnerstatistik Schweizer Ausländer Total Stand per 01.01.2023 1304 42 1346 Zuzügerinnen und Zuzüger 58 4 62 Wegzügerinnen und Wegzüge 87 11 98 Geburten 19 0 19 Todesfälle 16 0 16 Stand per 01.01.2024 1278 35 1313 Abnahme/Zunahme 2023 - 26 - 7 - 33

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 205 ___________________________________________________________________________________ Februar 2024 Seite: 7 Film "700 Jahre Bowil" - ab sofort online Seit 01.02.2024 ist der Film "700 Jahre Bowil" auf der Website der Gemeinde Bowil online. Der Film entstand anlässlich der 700-Jahr-Feier von Bowil im Jahr 1999 und wurde von Hans Peter Siegenthaler, ehemaliger Bowiler, produziert. Der Film finden Sie über folgenden Link: https://www.bowil.ch/gemeinde-bowil/gemeinde/geschichte-wappen Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Reinschauen in die Gemeinde Bowil vor 25 Jahren. Spartageskarte Gemeinde Die Spartageskarte Gemeinde, das Nachfolgeprodukt der früher bekannten Tageskarte Gemeinde, kann am Schalter der Gemeinde gekauft werden. Die Verfügbarkeit sowie die Bedingungen für dieses Reiseangebot der Alliance SwissPass können unter www.spartageskarte-gemeinde.ch eingesehen werden. Ein Direktverkauf über diese Webseite ist nicht möglich, die Spartageskarte kann nur am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Steuererklärung 2023 Wichtige Informationen zum Ausfüllen der Steuererklärung 2023 Ausfüllen mit TaxMe online ➔ www.taxme.ch - Haben Sie bereits ein BE-Login-Konto? Melden Sie sich mit Benutzername und Passwort oder auch via SwissID an. - Haben Sie noch kein BE-Login-Konto? Dann registrieren Sie sich einmalig mit Ihren Daten auf dem Brief zur Steuererklärung (ZPV-Nr., Fall-Nr. und ID-Code) sowie mit Versichertennummer und EMailadresse. - Die erforderlichen Belege werden während dem Ausfüllen direkt online eingereicht. - Die Steuererklärung wird vollständig elektronisch freigegeben und eingereicht. Das Einsenden der Freigabequittung per Post entfällt. Das Ausfüllen auf Papier ist weiterhin möglich: - Wie bis anhin auf den amtlichen Formularen, welche bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden können. - Bringen Sie bitte keine Notizen auf den Formularen an. Nehmen Sie für ergänzende Angaben ein neutrales Blatt und vermerken Sie darauf Ihren Namen und die ZPV-Nummer. Bitte pro Blatt nur eine Seite beschreiben! - Die Formulare 1 und 3 sind zu unterzeichnen, bei Ehepaaren durch beide Partner. - Die Unterlagen sowie die verlangten Beilagen sind beim Steuerbüro einzureichen. Fristen zur Einreichung der Steuererklärung Die Frist zur Abgabe ist auf dem Brief der Steuererklärung vermerkt. Grundsätzlich gilt der allgemeine Einreichungstermin vom 15. März 2024. Wenn Sie eine Fristverlängerung einreichen möchten, gelten folgende Fristen und Gebühren: Online über taxme.ch Schriftlich (Brief, Mail), telefonisch, Schalter Fristverlängerung bis 15. Juli 2024 gebührenfrei Fr. 20.00 Fristverlängerung bis 15. September 2024 Fr. 20.00 Fr. 40.00 Fristverlängerung bis 15. November 2024 Fr. 40.00 Fr. 60.00

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 205 Seite: 8 Februar 2024 Ansprechpartner und Helfer für das Ausfüllen der Steuererklärungen • Siegrist Ueli, Schwändimatt 107, 3533 Bowil Tel: 031 711 37 56 • Neuenschwander Ursula, Grüneggrain 12b, 3510 Konolfingen Tel: 031 791 34 64 • Treuhand Emmental AG, Bäreggfeld 830, 3552 Bärau Tel: 034 409 37 50 • Pro Senectute, Beratungsstelle Konolfingen (für Personen ab 60 Jahren) Tel: 031 790 00 10 Weitere Personen, welche bereit sind Steuererklärungen auszufüllen, melden sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Bowil. Wir werden die Adressen gerne weiter vermitteln. Auskunftsstellen Alle Informationen zur Steuererklärung und zu Steuern im Kanton Bern finden Sie auf www.taxme.ch. Auskünfte erhalten Sie zudem über die Infolinie der kantonalen Steuerverwaltung, Telefon 031 633 60 01, ober bei der Gemeindeverwaltung, Telefon 031 711 01 46.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 205 ___________________________________________________________________________________ Februar 2024 Seite: 9 Informationen Schulkommission Verabschiedung aus der Schulkommission Es wäre eine lange Liste zu beschreiben, was in der Schulkommission in den letzten 11 Jahren behandelt und realisiert wurde. Claudia Hirsbrunner war seit dem Jahr 2013 Mitglied der Schulkommission. In den Jahren 2015 und 2016 führte Claudia das Amt als Vizepräsidentin und in den Jahren 2017 bis 2021 als Präsidentin aus. Von ganzem Herzen bedanken wir uns für diesen ausserordentlichen Einsatz, die Hingabe und für die Weitsicht, von der wir heute profitieren. Es macht uns stolz, Claudia als Mitarbeiterin in der Tagesschule weiterhin in unserer Schule zu haben. Liebe Claudia, für deine Zukunft wünschen wir dir eine angenehme Zeit voller Glück, Harmonie und Erfolg. Wir freuen uns, mit Beat Schneider, unserem neuen Schulkommissionsmitglied, die Arbeiten fortzusetzen, Neue in Angriff zu nehmen und wünschen Beat einen guten und erfolgreichen Start in einem motivierten Team. Die Schulkommission Bowil Informationen Wegkommission Beiträge an Wegunterhalt und Schneeräumung Die Wegkommission macht darauf aufmerksam, dass gemäss Art. 19 und 20 des Wegreglements der Unterhalt und die Schneeräumung auf Privatstrassen grundsätzlich Sache des Eigentümers ist. Schneeräumungsbeiträge: Die Gemeinde kann an die Schneeräumung der Privatstrassen gemäss Übersichtsplan des Wegreglements einen Beitrag leisten, über dessen Höhe die Wegkommission entscheidet. Für die Schneeräumung von Hausplätzen und Garageneinfahrten wird kein Beitrag bezahlt. Unterhaltsbeiträge: Die Gemeinde kann sich mit Beiträgen an den beitragsberechtigten Strassen gemäss Übersichtsplan des Wegreglements beteiligen und Wegkieslieferungen für den Unterhalt von privaten Zufahrtsstrassen bezahlen. Es können Beiträge bis zu 25 % an die Unterhaltskosten von privaten Zufahrtsstrassen geleistet werden. Beitragsformulare für Schneeräumung und Kiesbezug können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage www.bowil.ch heruntergeladen werden und sind bis spätestens 30. April 2024 der Gemeindeverwaltung zuhanden der Wegkommission einzureichen. Später eintreffende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten: 1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11), Art. 80 Abs. 3 und Art. 83 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), Art. 56 und 57, unter anderem vor:

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 205 Seite: 10 Februar 2024 • Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm freizuhalten. • Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden. • An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20 Metern einen Strassenabstand von 0.5 Metern ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen. • Vorbehalten bleiben strengere Gemeindevorschriften. 2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen alljährlich bis zum 31. Mai und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinunter gefallenem Reisig und Blattwerk zu reinigen. Entlang von Kantonsstrassen obliegt einzig die vorsorgliche Waldpflege entlang der Kantonsstrassen dem Tiefbauamt des Kantons Bern. Im Übrigen sind auch entlang der Kantonsstrassen die Grundeigentümer verantwortlich. 3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 0.5 m von der Gehweghinterkante einhalten. 4. Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbauamts des Kantons Bern oder das zuständige Gemeindeorgan sind gerne zu näherer Auskunft bereit. Bei Missachtung der oben genannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 205 ___________________________________________________________________________________ Februar 2024 Seite: 11 Wer ist haftbar bzw. trägt die Pflicht entlang von Gemeindestrassen: Gemäss Merkblatt Wald an Kantonsstrassen sind die Waldbesitzer entlang der Gemeindestrasse für die vorsorgliche Waldpflege entlang der Strasse und für das Freihalten des Lichtraumprofils in der Pflicht. Das heisst, droht eine Gefahr durch morsche Bäume, so sind die Besitzer verpflichtet die notwendigen Massnahmen zu treffen! Informationen Bauwesen, Ver- und Entsorgung Wasserversorgung Das weitläufige Leitungsnetz der Trink- und Löschwasserversorgung Bowil wird über Primärleitungen des Wasserverbunds Kiesental und Sekundärleitungen der Gemeinde sichergestellt. Wöchentlich werden nachts Messungen über den laufenden Verbrauch vorgenommen. Der gemessene Verbrauch ist in den letzten Monaten angestiegen. Das kann von Defekten im öffentlichen Netz oder undichten Leitungen und Sanitäranlagen im privaten Bereich herrühren. Mit der Reparatur eines kleinen Leitungslecks und einer undichten Stelle der Hauptleitung im oberen Druckkreis im Januar, konnte vermutlich ein grosser Teil des Wasserverlustes aufgefangen werden. Bitte kontrollieren Sie trotzdem weiterhin Ihre Anlagen und melden Sie Defekte umgehend der Gemeinde. Trinkwasserqualität Die Untersuchungsergebnisse des kantonalen Laboratoriums gestützt auf die Erhebungen zeigen, dass das Trinkwasser der Gemeindeversorgung (WAKI) den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Obere Druckzone Untere Druckzone Bakteriologische Beurteilung einwandfrei einwandfrei Gesamthärte in franz. Graden 20.3 0 fH (mittelhartes Wasser) 30.1 0 fH (hartes Wasser) Nitratgehalt 3.4 mg/l (Grenzwert: 40 mg/l) 14.7 mg/l (Grenzwert: 40 mg/l) Herkunft des Wassers Grund- und Quellwasser Grund- und Quellwasser Behandlung des Wassers UV-Entkeimung UV-Entkeimung Metaboliten von Chlorothalonil M4 (R471811) < 0.1 µg/l M4 (R471811) < 0.1 µg/l (Grenzwert: 0.1 µg/l) M12 (R417888) < 0.1 µg/l M12 (R417888) < 0.1 µg/l Für die Wasserqualität in den öffentlichen Versorgungen der WAKIGemeinden ist der Wasserverbund Kiesental zuständig. Grundlagen für die obigen Angaben bilden die Laboruntersuchungen. Angaben über die Wasserqualität finden Sie zusätzlich unter www.waki.ch. Siedlungsentwässerung Im vergangenen Jahr wurden die öffentlichen Leitungsteile (Kanalisationsleitungen und Schächte) im Rahmen der Massnahmenplanung gespült und mittels Fernsehaufnahmen kontrolliert. Schäden am Leitungsnetz werden umgehend instandgesetzt. In den kommenden Jahren werden auch die privaten Abwasseranlagen kontrolliert. Nach Aufnahme der Daten wird eine Massnahmenplanung für den Unterhalt erarbeitet und mit den betroffenen Leitungseigentümern besprochen. Sperrgutsammlung Bowil Die Sperrgutsammlung findet am 24. April 2024 auf dem Parkplatz der Freizeitanlage Schächli statt. Die Haushalte werden frühzeitig über die elektronischen Medien (Homepage, Anzeiger) und mittels Flyer informiert. Hauskehricht, Papier- und Karton, Abfuhrdaten 2024 Die Container der Sammelstellen werden jeweils am Dienstag, ab 13.00 Uhr, geleert. Änderungen gegenüber den ordentlichen Abfuhrdaten sind bei Feiertagen möglich. Gesamthärte: - 0-15 0fH = weiches Wasser - 15-25 0fH = mittelhartes Wasser - über 250fH = hartes Wasser

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 205 Seite: 12 Februar 2024 Bitte beachten Sie, dass • Kleinsperrgut, welches nicht in den Containern deponiert werden kann, nach Möglichkeit erst am Tag vor der Abfuhr bei den Standplätzen abzulagern ist. • Fensterglas, Trinkgläser, Geschirr und Porzellan in den ordentlichen Hauskehricht gehört und nicht in der Glassammlung entsorgt werden darf. • Papier und Karton ist gefaltet und gebündelt platzsparend in die gekennzeichneten Container zu entsorgen. Fremdmaterialien haben hier nichts zu suchen und sind den entsprechenden Separatsammlungen zuzuführen. Separatsammlungen Nebst den verschiedenen Standorten für den Hauskehricht betreibt die Gemeinde Bowil an der Gewerbestrasse (hinter dem Feuerwehrmagazin) eine zentrale Sammelstelle für Glas, Öl, PET, Blech/Alu, Alukapseln (Nespresso), Kleider und Schuhe sowie neu auch für Kunststoffe. Informationen der AHV-Zweigstelle ➢ AHV21 – was ändert ab 01.01.2024? An der Volksabstimmung vom 25. September 2022 wurde die Stabilisierung der AHV (AHV21) angenommen. Die Änderungen werden ab dem Jahr 2024 schrittweise umgesetzt. Mit der Reform wird das Rentenalter (neu: Referenzalter) der Frauen von 64 auf 65 Jahre erhöht. Die Rente kann ab dem Jahr 2024 neu flexibel und monatsweise, zwischen 63 (für Frauen der Übergangsgeneration bereits ab 62) und 70 Jahren, bezogen werden. Durch die Weiterarbeit nach dem 65. Altersjahr kann die Rente verbessert oder Beitragslücken geschlossen werden. Was bedeutet dies konkret für die Frauen? Ab dem 1. Januar 2025 wird das Referenzalter der Frauen schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. Dies bedeutet, dass das Referenzalter um 3 Monate pro Jahr erhöht wird. Dabei ist der Jahrgang der Frauen massgebend. So sind Frauen des Jahrgangs 1961 drei Monate, Frauen des Jahrgangs 1962 sechs Monate, Frauen des Jahrgangs 1963 neun Monate länger beitragspflichtig und ab dem Jahrgang 1964 erreichen Frauen mit 65 Jahren das Referenzalter. Auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern (www.akbern.ch / Rubrik AHV21 / Rentenaltererhöhung Frauen) finden Sie ein Tool, welches Ihnen Ihr Referenzalter berechnet: Rentenaltererhöhung Frauen (akbern.ch). Als Ausgleich zur Erhöhung des Referenzalters, erhalten Frauen der Jahrgänge 1961 - 1969 (Übergangsgeneration) einen lebenslänglichen Rentenzuschlag zur Rente von maximal CHF 160.00 pro Monat, wenn die Rente nicht vorbezogen wird. Die Höhe des Zuschlags hängt vom Jahrgang und dem durchschnittlichen Jahreseinkommen ab. Frauen der Übergangsgeneration haben weiterhin die Möglichkeit, ihre Rente mit 62 Jahren vorzubeziehen. Rentenvorbezüge bis Dezember 2024 werden mit den heute geltenden Kürzungssätzen (6.8% für 1 Jahr, 13.6% für zwei Jahre) berechnet. Ab dem Jahr 2025 gelten für die Übergangsgeneration reduzierte Kürzungssätze, welche nach Alter und durchschnittlichem Jahreseinkommen abgestuft sind. Die vorbezogenen Altersrenten der Frauen des Jahrgangs 1961 oder 1962, werden ab 2025 neuberechnet. Auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern (www.akbern.ch) finden Sie dazu Tools, welche Ihnen bei der Berechnung des Zuschlags und der Kürzungssätze helfen: Rentenaltererhöhung Frauen (akbern.ch). Wie flexibel kann die Altersrente bezogen werden? Die Reform der AHV ermöglicht es Frauen und Männern, ab 1. Januar 2024 ihre Rente flexibler zu beziehen. So ist ein Rentenbezug zwischen 63 (für die Übergangsgeneration bereits ab 62) und 70 Jahren monatlich möglich. Dabei ist ein Bezugsanteil zwischen 20% - 80% oder 100% möglich. Vor dem 65. Altersjahr bezogene Renten (Vorbezug) werden lebenslänglich gekürzt. Nach dem 65. Altersjahr bezogene Renten (Aufschub) erhalten einen Zuschlag.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 205 ___________________________________________________________________________________ Februar 2024 Seite: 13 Bei einem Aufschub der Rente, wird wie bisher ein Erhöhungsbetrag bezahlt. Frauen der Übergangsgeneration erhalten zu diesem Zuschlag auch den Rentenzuschlag ausbezahlt. Wie kann ich meine Rente aufbessern? Zur Berechnung der Altersrente werden heute die AHV-Beiträge bis zum Jahr vor dem Referenzalter berücksichtigt. Neu können Beiträge über das Referenzalter hinaus für die Höhe der Rente relevant sein. Altersrentnerinnen und Altersrentner, die weiterhin arbeiten, müssen nicht auf dem gesamten Einkommen Beiträge zahlen. Es wird ein Freibetrag von CHF 16'800 pro Jahr abgezogen werden. Dieser Rentnerfreibetrag wird ab dem 01.01.2024 freiwillig. Das bedeutet, dass Sie auf den Freibetrag verzichten können und so AHV-Beiträge auf dem gesamten Einkommen bezahlt werden. Insbesondere Frauen und Männer, welche Beitragslücken aufweisen, können die Altersrente durch eine Weiterarbeit nach dem Referenzalter aufbessern. Dies unter Berücksichtigung der bezahlten AHV-Beiträge in dieser Zeit. Die Verbesserung der Rente gilt nur für bezahlte Beiträge ab dem 1. Januar 2024 und nur bis zur Höhe der maximalen Altersrente. Eine Neuberechnung der Altersrente kann nach Erreichen des Referenzalters zwischen 65 und 70 Jahren einmalig erfolgen. Diese Neuberechnung gilt nur für die künftige Rente. Auch eine rückwirkende Neuberechnung der Altersrente ist möglich für alle, die am 01.01.2024 noch nicht 70-jährig sind. Anträge sind ab dem Jahr 2024 möglich. Wie hoch wird meine Rente sein? Bei Unsicherheiten oder bei konkreten Vorstellungen Ihrer Planung des Ruhestands, erstellt Ihre zuständige Ausgleichskasse gerne eine Rentenvorausberechnung nach den neuen Regeln ab 01.01.2024. Bitte füllen Sie dazu einen Online-Antrag aus (Antrag für eine Rentenvorausberechnung), welchen Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern (Altersrente der AHV (akbern.ch)) finden. Anlässe in Bowil Die Anlässe und Details dazu finden Sie auch unter www.bowil.ch (Rubrik Veranstaltungen) • Mittwoch, 21.02.2024 Offene Türen FitGym/Turnen, Pro Senectute, Turnhalle Dorf Bowil • Mittwoch, 21.02.2024 Themen-Nachmittag in der Region, Regionale Alters- & Generationenarbeit, Aula Schulhaus, Grosshöchstetten • Mittwoch, 21.02.2024 Lesung mit Esther Gerber, Bibliothek Bowil, in Bowil • Sonntag, 25.02.2024 Irische Balladen, Hunichordeon Ensemble, Kirche Bowil • Dienstag, 27.02.2024 ZÄMÄ SI, Landfrauenverein Bowil, Blockhaus Bowil • Mittwoch, 28.02.2024 Offene Türen FitGym/Turnen, Pro Senectute, Turnhalle Dorf Bowil • Samstag, 09.03.2024 Unterhaltungskonzert, Musikgesellschaft Eintracht Zäziwil, Sonntag, 10.03.2024 Turnhalle Zäziwil • Samstag, 09.03.2024 Tag der offenen Tür, Musikschule Oberemmental, Aula OSLA und Ref. Kirche Langnau • Dienstag, 19.03.2024 Zämä ässe, Landfrauenverein Bowil • Samstag, 23.03.2024 Memory Turnier, Bibliothek Bowil, Schulhaus Dorf Bowil • Dienstag, 26.03.2024 Informationsanlass Umstrukturierung der Oberstufe an der Schule Bowil, Aula der Schulanlage Bowil Dorf • Mittwoch, 03.04.2024 Schnupperhornussen, Hornussergesellschaft Steinen, Hornusserplatz Steinen • Montag, 08.04.2024 Kindertage, Kirchgemeinde Grosshöchstetten, Mittwoch, 10.04.2024 Zäziwil

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 205 Seite: 14 Februar 2024 • Montag, 08.04.2024 Kinderwoche KIWO, Täufergemeinde Bowil Freitag, 12.04.2024 Schulhaus Dorf Bowil • Samstag, 13.04.2024 Viehschau, Viehzuchtverein Bowil, Schulhaus Dorf Bowil • Freitag, 19.04.2024 Kinder-Kleider-Börse, Landfrauenverein Bowil, Samstag, 20.04.2024 Aula Schulhaus Dorf Bowil • Samstag, 20.04.2024 Gschichtezyt, Bibliothek Bowil, Schulhaus Dorf Bowil • Mittwoch, 24.04.2024 Sperrgutsammlung Bowil, Parkplatz Blockhaus Bowil • Freitag, 03.05.2024 Unterhaltungsabend, Jugendmusik Zäziwil, Samstag, 04.05.2024 Turnhalle Zäziwil • Donnerstag, 23.05.2024 Vorbereitungskonzert fürs Kantonal Bernische Musikfest, Musikgesellschaft Eintracht Zäziwil, Turnhalle Zäziwil • Freitag, 24.05.2024 Marschmusikparade, Musikgesellschaft Eintracht Zäziwil, Zäziwil • Samstag, 25.05.2024 45. Bowiler Geländelauf, Turnverein Bowil, Blockhaus Bowil Bekämpfung von Problempflanzen – invasive Neophyten

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 205 ___________________________________________________________________________________ Februar 2024 Seite: 15 Bibliothek Bibliothek Infos Öffnungszeiten: Montag 15.00-16.30 Uhr Dienstag 15.00-16.30 Uhr Donnerstag 19.00-20.30 Uhr Tel. 031 711 11 64 Samstag 10.30-12.00 Uhr kontakt@bibliothekbowil.ch VERANSTALTUNGEN: Lesung mit Esther Gerber Mittwoch, 21. Februar um 19.30 Uhr in der Bibliothek Bowil. Esther Gerber stellt ihr Buch «Nachtschwarz und Himmelblau» vor: Ein Roman über die Gewissheit, den geliebten Menschen nach seinem Tod immer im Herzen zu tragen und den Mut, sich dem Leben und der Liebe neu zu öffnen. Memory Turnier Samstag, 23. März von 9.00 bis 12.00 Uhr in der Bibliothek. Memory Turnier für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Anmeldungen nehmen wir ab sofort entgegen. Während des Anlasses hat die Bibliothek für die Ausleihe normal geöffnet. Bücher-Märit Samstag, 20. April von 9.00 bis 11.30 Uhr. Die Bibliothek verkauft gebrauchte Bücher, Spiele u. DVDs an der Kinder-KleiderBörse. Gschichtezyt Samstag, 20. April von 10.00 bis 10.30 Uhr . Gschichtezyt für Kinder in der Bibliothek. Weitere Angaben zu allen Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage und auf den ausliegenden Flyern in der Bibliothek. Ostern: Letzte Ausleihe am Donnerstag, 28. März von 19.00 bis 20.30 Uhr. Geschlossen vom 29. März bis 1. April. Frühlingsferien: Letzte Ausleihe am Samstag 6. April. Geschlossen vom 7. bis 19. April. Wiedergeöffnet am Samstag 20.4. (während der Kinder-Kleider-Börse)

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 205 Seite: 16 Februar 2024 Allgemeine Informationen

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 205 ___________________________________________________________________________________ Februar 2024 Seite: 17

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 205 Seite: 18 Februar 2024 Herzliche Einladung zu kostenlosen und unverbindlichen Schnupperstunden zum Jahresbeginn Wir haben auch im 2024 „OFFENE TÜREN“ zum Mitmachen oder Zuschauen im FitGym/Turnen für Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren Turnhalle Schulhaus Dorf, Bowil Mittwoch, 07. / 14. / 21. / 28. Februar 13.15 Uhr – 14.15 Uhr Das Programm dient der Sturzprävention, hält die Gelenke mobil, die Faszien in Bewegung und den Herzkreislauf in Schwung. Wir trainieren Kraft, Gleichgewicht und Koordination. Das Zusammensein, die Musik und unser Lachen gibt gute Stimmung . Anschliessend treffen wir uns in der Aula oder Bibliothek zu einer kurzen Trinkpause. Mitnehmen: bequeme Kleidung, Turnschuhe oder rutschsichere Socken, Becher oder Tasse Wir freuen uns über das Interesse und einen Schnupperbesuch! Kosten für allfällige weitere FitGym Stunden: 10er Kärtli Fr. 70.- Auskunft und Anmeldung zum Schnuppertraining: Esa Leiterin/Expertin, Ruth Häni Tel. 031 711 15 45

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 205 ___________________________________________________________________________________ Februar 2024 Seite: 19 Lerne uns kennen! Wir sind die Trachtengruppe Bowil Hast du schon gewusst? Singen und Tanzen fördert die körperliche und geistige Beweglichkeit und erhält jung. Wir proben jeden Mittwochabend ab 20.15 Uhr im Kirchensäli Bowil. Liebi Froue u Manne, chömet doch ganz spontan eis bi üs cho ineluege, inelose, mitsinge oder mittanze. Dir chöit öich aber o vorhär bi üser Präsidenti dr Marianne Bohren unger 031 711 19 84 / 079 584 21 91 oder bi eim vo üsnä Vereinsmitglieder informiere, was bi üs so louft. Du bisch bi üs härzlich willkomme u mir fröie üs uf di Mir Trachtelüt vo Bowil

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Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 205 ___________________________________________________________________________________ Februar 2024 Seite: 21

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 205 Seite: 22 Februar 2024

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 205 ___________________________________________________________________________________ Februar 2024 Seite: 23

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 205 Seite: 24 Februar 2024

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 205 ___________________________________________________________________________________ Februar 2024 Seite: 25

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 205 Seite: 26 Februar 2024

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 205 ___________________________________________________________________________________ Februar 2024 Seite: 27

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 205 Seite: 28 Februar 2024 Informationen der Schule

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