Bowil Zytig Nr. 205 | Februar 2024

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 205 ___________________________________________________________________________________ Februar 2024 Seite: 9 Informationen Schulkommission Verabschiedung aus der Schulkommission Es wäre eine lange Liste zu beschreiben, was in der Schulkommission in den letzten 11 Jahren behandelt und realisiert wurde. Claudia Hirsbrunner war seit dem Jahr 2013 Mitglied der Schulkommission. In den Jahren 2015 und 2016 führte Claudia das Amt als Vizepräsidentin und in den Jahren 2017 bis 2021 als Präsidentin aus. Von ganzem Herzen bedanken wir uns für diesen ausserordentlichen Einsatz, die Hingabe und für die Weitsicht, von der wir heute profitieren. Es macht uns stolz, Claudia als Mitarbeiterin in der Tagesschule weiterhin in unserer Schule zu haben. Liebe Claudia, für deine Zukunft wünschen wir dir eine angenehme Zeit voller Glück, Harmonie und Erfolg. Wir freuen uns, mit Beat Schneider, unserem neuen Schulkommissionsmitglied, die Arbeiten fortzusetzen, Neue in Angriff zu nehmen und wünschen Beat einen guten und erfolgreichen Start in einem motivierten Team. Die Schulkommission Bowil Informationen Wegkommission Beiträge an Wegunterhalt und Schneeräumung Die Wegkommission macht darauf aufmerksam, dass gemäss Art. 19 und 20 des Wegreglements der Unterhalt und die Schneeräumung auf Privatstrassen grundsätzlich Sache des Eigentümers ist. Schneeräumungsbeiträge: Die Gemeinde kann an die Schneeräumung der Privatstrassen gemäss Übersichtsplan des Wegreglements einen Beitrag leisten, über dessen Höhe die Wegkommission entscheidet. Für die Schneeräumung von Hausplätzen und Garageneinfahrten wird kein Beitrag bezahlt. Unterhaltsbeiträge: Die Gemeinde kann sich mit Beiträgen an den beitragsberechtigten Strassen gemäss Übersichtsplan des Wegreglements beteiligen und Wegkieslieferungen für den Unterhalt von privaten Zufahrtsstrassen bezahlen. Es können Beiträge bis zu 25 % an die Unterhaltskosten von privaten Zufahrtsstrassen geleistet werden. Beitragsformulare für Schneeräumung und Kiesbezug können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage www.bowil.ch heruntergeladen werden und sind bis spätestens 30. April 2024 der Gemeindeverwaltung zuhanden der Wegkommission einzureichen. Später eintreffende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten: 1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11), Art. 80 Abs. 3 und Art. 83 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), Art. 56 und 57, unter anderem vor:

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