Bowil Zytig Nr. 203 | August 2023

Bowil Zytig Mitteilungsblatt der Gemeinde 3533 Bowil 36. Jahrgang / Ausgabe Nr. 203 vom August 2023 Liebe Bowilerinnen Liebe Bowiler «Mancher Anfang ist schwer. Ein Start mit einem Ziel und einem Weg der manchmal steil und anstrengend ist.» Seit gut einem halben Jahr bin ich nun im Amt als Gemeinderat. Als Neuling ist der Start nicht immer leicht. Nebst dem Einlesen in die Geschäfte und Lernen der Abläufe, gilt es auch das Gemeindegebiet selber kennen zu lernen. So erfuhr ich zum Beispiel, dass wir in Bowil 48 Gräben mit Gewässerbezeichnungen haben. Oder ein Wanderroutennetz mit etlichen Wegkilometern, um unsere schöne Gemeinde zu erkunden. So musste ich feststellen, dass ich viele Ecken und Orte gar nicht kenne. Dies obschon ich einige Jahre in Bowil lebe. Ich möchte Euch einen kurzen Einblick über den Zivilschutz-Einsatz vom Mai 2023 geben. Auch mit wenig verfügbaren Mitteln, ist es manchmal möglich, ganz tolle Dinge zu tun. Mit dem Einsatz von tatkräftigen Menschen und der fachkundigen Unterstützung unserer Mitarbeiter des Wegdienstes, konnte während drei Tagen ein Stück unseres Wanderroutennetzes instand gestellt werden. Anlässlich meines Besuches konnte ich die Arbeiten begutachten und für mich einen neuen Teil unserer Gemeinde entdecken. Ein herzliches Dankeschön den Beteiligten sei hier ausgesprochen. . Im Bild ist ein kleiner Teil dieser Arbeit zu sehen. Euer Gemeinderat Markus Kolly Ressort Strassen, Gewässer, Volkswirtschaft

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 Seite: 2 August 2023

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 ___________________________________________________________________________________ August 2023 Seite: 3 Impressum Titelbild: Wanderweg Bowil (Foto: M. Kolly) Redaktion: Gemeindeverwaltung, 3533 Bowil Auflage: 705 Exemplare Verteilgebiet: Gemeinde Bowil Erscheint: 4 x jährlich Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe: https://www.bowil.ch/gemeinde-bowil/gemeinde/bowil-zytig Gemeindeverwaltung und Postagentur, 3533 Bowil: Mo 8.00 – 12.00 / 14.00 – 18.00 Uhr Di, Do, Fr 8.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr Mi 8.00 – 12.00 Uhr Telefon: 031 711 01 46 Mail: info@bowil.ch Web: www.bowil.ch Hausärztlicher Notfalldienst: 1. Hausarzt anrufen Band abhören für Stellvertretung, falls niemand erreichbar ist: 2. Notfallnummer wählen: 0900 57 67 47 SPITEX Region Konolfingen 031 770 22 00 (Telefon werktags: 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00) Samariterverein Oberes Kiesental Burkhalter Simone (Präsidentin) Tel. 079 323 21 37 https://www.sv-ok.ch Inhalt Informationen des Gemeinderates ........................................................................................... 4 Aktuelles aus dem Gemeinderat...............................................................................................................4 Ersatzwahl Gemeinderat Bowil 2023 ........................................................................................................5 Dienstjubiläum Urs Rüegger – ein Vierteljahrhundert im Einsatz für die Gemeinde ..................................5 Bundesfeier Bowil 2023 – Dank an alle Beteiligten ...................................................................................5 Lernende der Gemeindeverwaltung..........................................................................................................5 Baubewilligungen .....................................................................................................................................6 Vermietung Sitzungszimmer im Gemeindehaus .......................................................................................6 Informationen der Verwaltung und der Kommissionen.......................................................... 6 Schulwegsicherheit ..................................................................................................................................6 Mitteilungen der Bau-, Ver- und Entsorgungskommission ........................................................................7 Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen .......................................................................7 Wasserentnahme aus Oberflächengewässer bei Trockenheit ..................................................................9 Gastgewerbliche Einzelbewilligung für Festwirtschaft - Informationen ......................................................9 Die Einwohnerkontrolle bittet um Ihre Mithilfe .........................................................................................10 Ausbildungsbeiträge 2023/2024 .............................................................................................................10 Zählerablesungen ................................................................................................................................... 10 Invasive Neophyten ................................................................................................................................10 Lagerung und Deponierung entlang von Gewässern ..............................................................................12 Informationen der AHV-Zweigstelle ........................................................................................................12 Anlässe in Bowil .....................................................................................................................................14 Bibliothek ................................................................................................................................................ 15 Allgemeine Informationen ....................................................................................................... 16 Informationen der Schule........................................................................................................ 28

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 Seite: 4 August 2023 Informationen des Gemeinderates Aktuelles aus dem Gemeinderat  Das aus dem Jahr 1996 stammende Reglement für die Gemeindeausgleichskasse wird per sofort ausser Kraft gesetzt. Die Grundlagen über die Ausgleichskassen sind in den kantonalen Erlassen geregelt. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.  Die Abrechnung über die letztjährige Beschaffung der Lehrerarbeitsplätze zeigt eine Kreditunterschreitung von Fr. 4'500.00 und wurde zur Kenntnis genommen.  Der Kredit für die geplante Befestigung der Fahrspuren in Mühleseilen in der Höhe von Fr. 60'000.00 wurde zu Lasten des laufenden Strassensanierungskredites 2021 – 2025 frei gegeben. Die Arbeiten werden im Laufe des Sommers ausgeführt.  Die Machbarkeitsstudie der ARA Kiesental AG für die künftige Lösung der Schmutzwasserreinigung im oberen Kiesental zeigt auf, dass ein Anschluss an die ARA Worblental naheliegend ist. Entsprechende Gespräche wurden geführt, in den Medien wurde dies bereits kommuniziert. Die Zustimmung zur Erarbeitung einer Detailstudie wird mangels Alternativen unterstützt.  Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 05.06.2023 wurde vom Gemeinderat beurteilt und zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet.  Durch den Rücktritt von Christian Reisacher als Gemeinderat per 31.08.2023 hat der Gemeinderat Ersatzwahlen angeordnet.  Für die Beschaffung von Schulinfrastrukturen wurde der nötige Kredit in der Höhe von Fr. 63'000.00 freigegeben. Es handelt sich hierbei um die Beschaffung von interaktiven Wandtafeln mit dem nötigen Zubehör.  Durch einen Wasserschaden im Lehrerhaus Hübeli mussten der ganze Küchenboden sowie die Küchenmöbel und alle Küchengeräte erneuert werden. Die Restkosten nach Abzug der Versicherungsleistungen in der Höhe von Fr. 23'142.05 sind beschlossen worden.  Der Gemeinderat hat auf Antrag der Verwaltung beschlossen, die Spartageskarte Gemeinde ab 2024 anzubieten. Die Alliance SwissPass bietet diese Dienstleistung als Nachfolgelösung der früher bekannten «Tageskarte» an. Den Einwohnerinnen und Einwohnern soll weiterhin ein Angebot im Bereich des öffentlichen Verkehrs angeboten werden. Die Bedingungen und Vorgaben zum Bezug der Spartageskarte werden in der Novemberausgabe der Bowil-Zytig im Detail bekannt gegeben.  Die defekte Rutschbahn beim Spielplatz Schächli wird demnächst ersetzt. Der neue Standort ist nach Berücksichtigung der künftigen Revitalisierungsmassnahmen des Gropbachs festgelegt worden. Der Gemeinderat wünscht den jungen Spielplatzbenützerinnen und –benützern viel Spass!  Die Musikschule Oberemmental feiert im nächsten Jahr das 50-jährige Jubiläum. Zu diesem Anlass wird eine spezielle Show «SAGENHAFT» erarbeitet. Jung und Alt werden dabei mitwirken können. Der Anlass wird im Ilfisstadion stattfinden und ist für Besucherinnen und Besucher kostenlos. Der Gemeinderat unterstützt den Anlass mit einem Beitrag.  Objektschutzwälder werden so gefördert und gepflegt, dass langfristig und mit minimalen Massnahmen eine nachhaltige Schutzwirkung gegen Naturgefahren besteht. Das Mühliwäldli in Steinen wird im Winter 2023/2024 verjüngt und gepflegt. Für Objektschutzwälder hat die Gemeinde die Trägerschaft zu

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 ___________________________________________________________________________________ August 2023 Seite: 5 übernehmen und für allfällige Defizite aufzukommen. Die Massnahmen sind mit den Waldeigentümern abgesprochen. Die Projektleitung übernimmt der Revierförster. Ersatzwahl Gemeinderat Bowil 2023 Familie Reisacher wird per Ende August 2023 aus der Gemeinde Bowil wegziehen, Christian Reisacher hat daher per 31.08.2023 seine Demission aus dem Gemeinderat eingereicht. Christian Reisacher ist seit 01.01.2009 Mitglied der Bowiler Exekutive. Während 14 Jahren führte er das Ressort Raum, Entwicklung, Ver- und Entsorgung und amtete gleichzeitig als Vizegemeindepräsident. Seit anfangs dieses Jahres steht er dem Ressort Finanzen und Liegenschaften vor. Gestützt auf die Bestimmungen des Organisationsreglement Bowil hat der Gemeinderat eine Ersatzwahl angeordnet. Bis am 15. September 2023 können beim Gemeinderat Bowil Wahlvorschläge für den zu besetzenden Sitz eingereicht werden. Die Zahl der Vorschläge ist nicht begrenzt. Jeder Wahlvorschlag muss das schriftliche Einverständnis der Kandidatin oder des Kandidaten enthalten. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.bowil.ch heruntergeladen werden. Dienstjubiläum Urs Rüegger – ein Vierteljahrhundert im Einsatz für die Gemeinde Lieber Urs Am 1. Oktober 2023 sind es 25 Jahre, dass du deine Stelle in Bowil angetreten hast. Als Gemeindeschreiber und Bauverwalter führst du seither die Verwaltung und ihre Mitarbeitenden sorgfältig und mit Umsicht. Dein grosses Wissen über unsere Gemeinde und dein Wille, immer das Beste für ihre Einwohnerinnen und Einwohner zu erreichen, schätzen wir im Gemeinderat sehr. Dass du dabei auch das Zwischenmenschliche stets im Auge behältst, ist vor dem Hintergrund der grossen Arbeitsmenge und Verantwortung nicht selbstverständlich und darf hier einmal hervorgehoben werden! Wir danken dir für deinen nimmermüden Einsatz und die jederzeit angenehme Zusammenarbeit und freuen uns auf die kommenden gemeinsamen Jahre. Für den Gemeinderat, Claudia Jaussi Inäbnit Bundesfeier Bowil 2023 – Dank an alle Beteiligten Am 31. Juli durften wir bei mildem und trockenem Wetter und mit grosser Beteiligung unsere Bundesfeier 2023 durchführen. Das Zelt wäre bereit gewesen, wie der Regenschirm, den man mitnimmt, in der Hoffnung, ihn nicht zu brauchen. Schön, dass wir an diesem Abend nicht drinnen Zuflucht suchen mussten! Zum Gelingen der Feier haben diverse Vereine tatkräftig beigetragen. Der Gemeinderat dankt allen, die im Einsatz standen, ganz herzlich fürs Auf- und Abbauen, das Betreiben der Festwirtschaft und die musikalische Umrahmung. Ein weiteres Dankeschön geht an den Festredner Michel Seiler für seine zum Nachdenken anregenden Worte. Lernende der Gemeindeverwaltung Die Lehrzeit von Pascal Guggisberg ist per 31. Juli 2023 zu Ende gegangen. Das Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) als Kaufmann EFZ in der Branche öffentliche Verwaltung hat Pascal Guggisberg mit grossem Erfolg abgeschlossen. Hervorzuheben ist seine Leistung in der Branchenprüfung mündlich mit der Note 6.0! Der Gemeinderat und das Team der Gemeindeverwaltung gratulieren zu diesem Prüfungserfolg und wünschen Pascal Guggisberg alles Gute auf seinem privaten und beruflichen Lebensweg.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 Seite: 6 August 2023 Jonas Furrer aus Bleiken bei Oberdiessbach hat anfangs August 2023 die Lehre als Kaufmann bei der Gemeindeverwaltung Bowil in Angriff genommen und wird die Bevölkerung am Schalter und am Telefon bedienen. Der Gemeinderat und das Gemeindepersonal wünschen Jonas Furrer für die dreijährige Lehrzeit alles Gute und freuen sich auf die gemeinsame Zusammenarbeit. Baubewilligungen Seit der letzten Ausgabe der Bowil-Zytig sind durch die zuständigen Bewilligungsbehörden folgende Bauentscheide erteilt worden:  Swisscom (Schweiz) AG, Bern; Erweiterung der Mobilfunkanlage Schlossberg (Swisscom, Salt, Sunrise UPC).  Wüthrich Reto, Signau; Abbruch und Wiederaufbau Sommerstall Hansliberg.  Jemini Hadi, Wyden 23f; Abbruch Wohnhaus Wyden 23, Nutzung der Fläche als temporärer Parkplatz, Anpassung der Ausfahrten auf die Kantonsstrasse.  Milchgenossenschaft Bowil Dorf; Ersatz Ölheizung durch Pelletheizung, Neubau Aussenkamin Dorf 139a.  Lehmann Fritz, Lichterswil 48; Ersatz Holzheizung durch eine Wärmepumpe mit Aussenaggregat.  Tinner Gerald und Erika, Schlossberg 12; Erweiterung des Garagenvorplatzes mit windgeschütztem Veloparkplatz, Erstellung eines altersgerechten Hauszuganges. Vermietung Sitzungszimmer im Gemeindehaus Für Bowiler Vereine und Dritte besteht von Dienstag bis Freitag die Möglichkeit, die beiden Sitzungszimmer im 1. Obergeschoss zu mieten. Die Reservation hat schriftlich (Email) oder telefonisch bei der Gemeindeverwaltung zu erfolgen. Die Miete beträgt Fr. 30.00 pro Sitzungszimmer, resp. Fr. 50.00 für beide Sitzungszimmer zusammen. Für die Bowiler Vereine ist die Miete kostenlos. Nähere Informationen entnehmen Sie der Weisung für die Benützung der Sitzungszimmer im Gemeindehaus, welche auf der Homepage der Gemeinde Bowil aufgeschaltet ist. Informationen der Verwaltung und der Kommissionen Schulwegsicherheit Die Schule hat wieder begonnen: Ein rücksichtsvoller Fahrstil ist in der Nähe von Kinder immer angebracht. Kinder sind nicht nur die Verkehrsteilnehmergruppe mit der höchsten Letalitätsrate, sondern auch mit den schwersten Unfallfolgen. Einer der ersten Gründe dafür ist die Einschränkung ihrer kognitiven Fähigkeiten. Denn während sich das Gehör früh entwickelt, werden die Wahrnehmung und das Verständnis komplexer Geräusche mit 9 oder 10 Jahren erworben, ebenso wie die Fähigkeit, ein Geräusch in einer Aussenumgebung richtig zu lokalisieren. Vor dem Alter von 10 bis 11 Jahren ist das periphere Sehen des Kindes noch nicht ausgereift, und erst in diesem Alter gelingt es ihm, die Annäherungsgeschwindigkeit eines Fahrzeugs richtig einzuschätzen. Wir danken Ihnen für Ihr aufmerksames Fahren und Ihre Vorsicht im Strassenverkehr zu Gunsten der Verkehrsteilnehmer.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 ___________________________________________________________________________________ August 2023 Seite: 7 Mitteilungen der Bau-, Ver- und Entsorgungskommission Teilrevision Bauinventar Das teilrevidierte Bauinventar mit dem Verzeichnis der Baugruppen und der Liste der schützenswerten und erhaltenswerten Bauten ist durch das Amt für Kultur des Kantons Bern genehmigt worden. Nach Ablauf der Beschwerdefrist ist das teilrevidierte Bauinventar der Gemeinde Bowil rückwirkend auf den 07.06.2023 in Kraft getreten. Voraussichtlich ab anfangs September 2023 wird das aktualisierte Bauinventar elektronisch verfügbar sein. Die Anpassungen im Rahmen der Teilrevision umfassen in erster Linie die Reduktion der erhaltenswerten Inventarobjekte. Soweit im Rahmen des veröffentlichten Entwurfs und mit der Verfügung des Amtes für Kultur keine Änderungen erfolgt sind, behalten die bisherigen Einstufungen ihre Gültigkeit. Hydranten und Schieber (Löschschutz): Gestützt auf die Hydranten- und Schieberkontrolle vom Frühjahr werden die diesjährigen Unterhaltsarbeiten an den Anlagen ab Ende Oktober durch die Firma Hinni AG ausgeführt. Danke, dass Sie den Monteuren den Zugang zu den Hydranten und Schiebern gewähren. Das Versorgungsnetz Bowil befindet sich gemäss der Beurteilung durch die Fachfirma in einem sehr guten Betriebszustand. Untersuchungsbericht Trinkwasser Zur Überprüfung ausgewählter Vorschriften der Lebensmittelgesetzgebung hat das kantonale Laboratorium am 15.05.2023 eine Wasserprobe im Leitungsnetz abgenommen und die mikrobiologische sowie die physikalisch-chemische Qualität kontrolliert. Die Probe war im Hinblick auf die untersuchten Kriterien einwandfrei und gab zu keinen Beanstandungen Anlass. Auf www.bowil.ch finden Sie unter dem Stichwort Trinkwasserqualität die Detailwerte zu den Untersuchungen. Papier- und Kartonsammlung Papier und Karton aus den Haushalten kann jederzeit bei einem der sechs Standorte entsorgt werden. Das Entsorgungsteam leert die Container wöchentlich und dankt für eine geordnete Anlieferung und Nutzung der Sammelbehälter. Papier ist zu bündeln, der Karton ist zusammenzulegen, so bleibt genügend Platz für die nachfolgenden Anlieferungen. Wenn ein Sammelcontainer jedoch nur mit einigen wenigen Kartonkisten, welche weder einen Inhalt aufweisen, noch zusammengelegt worden sind, gefüllt wird, bleibt nicht mehr viel Platz für die nachfolgenden Anlieferungen. Derartige Situationen müssen leider vermehrt festgestellt werden. Bitte helfen Sie mit, dass Material platzsparend zu deponieren! Kunststoffsammlung Zurzeit laufen die Abklärungen zur Einführung einer separaten Kunststoffsammlung in Bowil. Die Rahmenbedingungen müssen innerhalb der verantwortlichen Stellen noch festgelegt werden. Insbesondere die Platzfrage für die künftigen Sammelbehälter ist nicht ganz einfach zu beantworten. Eine Trennung des Kunststoffes vom Hauskehricht kann aber bereits jetzt bei Ihnen zuhause erfolgen. Versuchen Sie es, Sie werden staunen, wie gross der Anteil Kunststoff sein wird. Informationen über Sammelwaren und mehr finden Sie unter www.sammelsack.ch. PET-Sammlung Die Sammelstelle beim Feuerwehrmagazin wird rege genutzt. Mehrere Male pro Woche leert die Werkequippe die angelieferten PET-Materialien. Die Bau-, Ver- und Entsorgungskommission hat entschieden, bei der Sammelstelle Dorf einen weiteren PET-Container bereitzustellen. Danke, dass Sie nur die auf den Sammelbehälter erwähnten Materialien entsorgen. Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 Seite: 8 August 2023 1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11), Art. 80 Abs. 3 und Art. 83 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), Art. 56 und 57, unter anderem vor:  Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm freizuhalten.  Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.  An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20 Metern einen Strassenabstand von 0.5 Metern ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen.  Vorbehalten bleiben strengere Gemeindevorschriften. 2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen alljährlich bis zum 31. Mai und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurück zu schneiden. An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinunter gefallenem Reisig und Blattwerk zu reinigen. Entlang von Kantonsstrassen obliegt einzig die vorsorgliche Waldpflege entlang der Kantonsstrassen dem Tiefbauamt des Kantons Bern. Im Übrigen sind auch entlang der Kantonsstrassen die Grundeigentümer verantwortlich. 3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 0.5 m von der Gehweghinterkante einhalten. 4. Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbauamts des Kantons Bern oder das zuständige Gemeindeorgan sind gerne zu näherer Auskunft bereit.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 ___________________________________________________________________________________ August 2023 Seite: 9 Bei Missachtung der oben genannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten. Wasserentnahme aus Oberflächengewässer bei Trockenheit In niederschlagsarmen, heissen Sommern steigt der Druck auf die Lebewesen in unseren Gewässern an. Zugleich steigt der Bedarf an Wasser, insbesondere für die Landwirtschaft. In Hitzeperioden ist es besonders wichtig, dass trotz Wasserentnahmen in den Bächen und Flüssen genügend Wasser verbleibt. Das Amt für Wasser und Abfall (AWA) unterhält zu diesem Zweck in einigen Bächen ein Pegelsystem. Mit der vor Ort angebrachten Messlatte wird sichergestellt, dass trotz Wasserentnahmen immer genügend Restwasser im Fliessgewässer bleibt. Wer Wasser aus Bächen für die landwirtschaftliche Bewässerung nutzen will, benötigt eine Konzession des Kantons oder eine Bewilligung der Gemeinde. Eine Wasserentnahme ist nur zulässig, solange der Wasserstand bei der Pegellatte nicht unter die rote Markierung fällt. Weiterführende Informationen: www.bvd.be.ch. Stellen Sie Unregelmässigkeiten fest? Melden Sie diese der Standortgemeinde! In der Gemeinde Bowil ist einzig die Chise im Bereich ab Groggenmoos bis Gemeindegrenze als Gewässer für eine mögliche Wasserentnahme ausgeschieden. Dies aber nur mit entsprechenden Bedingungen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Wassersituation. Ein Pegel, wie oben beschrieben, ist nicht angebracht. Gastgewerbliche Einzelbewilligung für Festwirtschaft - Informationen Der Verkauf von Speisen und/oder Getränken an öffentlichen Veranstaltungen ist bewilligungspflichtig. Die Gesuchseinreichung erfolgt bei der jeweiligen Standortgemeinde, Bewilligungsbehörde ist das zuständige Regierungsstatthalteramt. Jährlich erhalten wir zur Prüfung zwischen 15 bis 20 Gesuche für gastgewerbliche Einzelbewilligungen. Bei der Prüfung der Gesuche haben wir vermehrt festgestellt, dass beim Ausfüllen des Formulars ''Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung'' nicht immer das aktuellste Formular verwendet wird und dass die zuständige Gemeinde beim Formular nicht ausgewählt wird. Das jeweils gültige Formular finden Sie auf der Website der Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern oder direkt unter diesem Link: https://www.rsta.dij.be.ch/de/start/themen/gastgewerbe/gastgewerbliche-einzelbewilligung.html Weiter ist uns aufgefallen, dass bei den Getränkekarten oftmals die Mengenangaben und die Volumenprozente fehlen, welche zwingend sind, um den ''Sirupartikel'' prüfen zu können. Auf der Website der Regierungsstatthalterämter ist nebst dem Merkblatt zur Einzelbewilligung F (Festwirtschaft) auch die Datei ''Alkoholfreie Getränke: Preisvergleich'' zu finden. Mit dieser Hilfe können Sie den ''Sirupartikel'' überprüfen. Übrigens: der "Sirupartikel" bedeutet, dass Gastgewerbebetriebe mit Alkoholausschank mindestens drei alkoholfreie Getränke billiger anzubieten haben als das billigste alkoholhaltige Getränk in der gleichen Menge (Art. 28 GGG). Das Wichtigste zusammengefasst:  Immer das aktuell gültige Formular verwenden;  Bei allen Getränken müssen die Mengenangaben (vorzugsweise in dl) angegeben sein;  Alle alkoholischen Getränke müssen mit der entsprechenden Anzahl Volumenprozente angegeben sein  Ob der ''Sirupartikel'' eingehalten wird, kann bereits mittels Preisvergleich überprüft werden und dem Gesuch beigelegt werden. Wir danken für Ihre Mithilfe.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 Seite: 10 August 2023 Die Einwohnerkontrolle bittet um Ihre Mithilfe Die Einwohnerkontrolle ist die zentrale Stammdatei welche für Verwaltungstätigkeiten genutzt wird. Die darin enthaltenen Informationen werden – unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen – für jegliche Informationen genutzt. Vermehrt erfolgen Informationen an Betroffene auch über die elektronischen Wege. Das bringt Zeit- und Kostenersparnisse (bspw. Informationen über Wasserleitungsbrüche, Aufgebote für Besprechungen etc.). Helfen Sie mit, dass unsere Stammdatei aktuell gehalten und mit all ihren Verbindungsdaten ergänzt werden kann. Melden Sie uns ihre E-Mailadresse(n), mobilen Telefonnummern und insbesondere auch Änderungen dieser Verbindungswege. Bei Neuzuziehenden werden diese Angaben bereits bei der Anmeldung erhoben. Danke für die aktive Mitarbeit. Ihre Meldungen senden Sie an: info@bowil.ch, per telefonische Mitteilung an 031 711 01 46 oder informieren Sie uns persönlich am Schalter. Ausbildungsbeiträge 2023/2024 Die Stipendienformulare für das Ausbildungsjahr 2023/2024 sind erhältlich. Sie haben die Möglichkeit, die Formulare direkt von der Internetseite https://www.bkd.be.ch/de/start/dienstleistungen/foerderung-undunterstuetzung/ausbildungsbeitraege/stipendien.html herunter zu laden. Wer keinen Zugriff auf das Internet hat, kann sich telefonisch bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge melden (Tel. 031 633 83 40). Der Eingangstermin für Gesuche für Ausbildungsjahre, die in der zweiten Jahreshälfte beginnen, ist der 31. Dezember. Zählerablesungen In der Zeit von ca. Mitte September bis Mitte Oktober 2023 werden Ruth und Hanspeter Lüthi die Wasser- und Abwasserzähler in den Liegenschaften ablesen. Wir bitten die Liegenschaftsbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzer, unseren Funktionären ungehinderten Zugang zu den Anlagen zu gewähren. Besten Dank für das Verständnis! Invasive Neophyten Bekämpfung von Problempflanzen – Invasive Neophyten Japanischer und andere asiatische Staudenknöteriche Beschreibung: Der Japanische Staudenknöterich kann bis 3 Meter gross werden. Er bildet grosse, dichte Bestände. Durch sein weitläufiges Wurzelwerk kann er sich pro Jahr bis zu einem Meter weit ausbreiten. Werden die Wurzeln verletzt oder abgebrochen, können aus kleinsten Stücken wieder neue Pflanzen austreiben. Seine Heimat ist Ostasien und er ist in China, Japan und Korea weit verbreitet. In England wurde er schon 1825 angepflanzt. Er wurde als Zierpflanze, Viehfutter und Böschungsbefestigung genutzt. Seine Verbreitung findet hauptsächlich durch Wurzelausläufer, Pflanzen- und Wurzelbruchstücke statt. So wird er an Fliessgewässern bei Hochwasser herausgerissen und weit flussabwärts verbreitet.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 ___________________________________________________________________________________ August 2023 Seite: 11 Gefahren: Die Wurzeln des Japanischen Staudenknöterichs können in kleinste Ritzen von Mauern und Asphalt eindringen und diese durch ihr Wachstum sprengen. Dadurch sind vor allem Bauwerke an Flussufern gefährdet. Da wurde auch eine erhöhte Erosionsgefahr festgestellt, da die Wurzeln des Knöterichs den Boden schlechter stabilisieren als andere Pflanzen. Durch seine dichten Bestände verdrängt er zudem einheimische Pflanzen und nimmt ihnen den natürlichen Lebensraum. Bekämpfung: Durch mehrmaliges Mähen (bis zu 8 Mal!) pro Jahr kann der Japanische Staudenknöterich langfristig geschwächt, aber nicht beseitigt werden. Alle Pflanzenteile müssen verbrannt oder bei 70 °C kompostiert werden. Ausgraben nützt kaum etwas, da die Wurzeln bis 3 Meter tief in den Boden reichen können. Mit Totalherbiziden wurden bessere Erfahrungen gemacht. Aber auch Herbizide müssen mehrere Jahre hintereinander angewendet werden. Sie sind entlang von Gewässern und auf Strassen, Wegen, Plätzen und Böschungen jedoch verboten. Zuständigkeit Bekämpfung: Zuständig für die Bekämpfung von invasiven Neophyten sind die jeweiligen Grundeigentümer. Weitere Informationen, Merkblätter und Bekämpfungsmassnahmen finden Sie unter: www.be.ch/natur, www.neophyt.ch, www.infoflora.ch, www.neobiota.de sowie bei der Gemeinde Bowil!

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 Seite: 12 August 2023 Lagerung und Deponierung entlang von Gewässern Das Lagern und Deponieren von Holz, Baumaterial, Fahrzeugen, Siloballen, Abfällen etc. ist im Uferbereich und der Uferbestockung (inkl. Krautsaum) nicht gestattet. Die Wasserbaukommission Bowil fordert alle Grundeigentümer auf, einen Mindestabstand von fünf Meter von Gewässern einzuhalten, damit der Zugang zu den Gewässern jederzeit gewährleistet werden kann und diese bei allfälligen Überschwemmungen nicht mitgerissen werden. Die Gemeinde Bowil lehnt jegliche Haftung im Schadenfall ab. Leider wurde in letzter Zeit ebenfalls vermehrt festgestellt, dass ausgerissenes Unkraut (wie Blacken auf dem Bild rechts) und Neophyten sowie Rasenschnitt im und entlang von Bowiler Gewässern entsorgt wurde. Die Verursacher werden aufgefordert, auf jegliche Entsorgung im und entlang von Gewässern zu verzichten und Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Die Kommission dankt für die Frei- und Sauberhaltung der Gewässer. Informationen der AHV-Zweigstelle  Ergänzungsleistungen zur AHV/IV Ergänzungsleistungen zur AHV/IV helfen, die minimalen Lebenskosten zu decken. Zusätzlich können Krankheits- und Behinderungskosten vergütet werden. Im Kanton Bern werden Ergänzungsleistungen durch die Ausgleichskasse des Kantons Bern ausgerichtet. Wer kann Ergänzungsleistungen beziehen? Einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) hat, wer  eine Rente der AHV, eine Rente der IV, eine Hilflosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhält,  in der Schweiz Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt hat,  Bürgerin oder Bürger der Schweiz oder eines EU/EFTA-Mitgliedstaates ist, oder als Ausländerin oder Ausländer seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz lebt. Für Flüchtlinge oder Staatenlose beträgt diese Frist fünf Jahre,  über ein Reinvermögen unterhalb der Vermögensschwelle von CHF 100'000 bei alleinstehenden Personen, CHF 200'000 bei Ehepaaren und CHF 50'000 bei rentenberechtigten Waisen und bei Kindern, die einen Anspruch auf eine Kinderrente der AHV oder IV begründen, verfügt. Wo können Ergänzungsleistungen beantragt werden? Wer Ergänzungsleistungen beantragen will, muss bei der AHV-Zweigstelle seiner Wohngemeinde ein Anmeldeformular einreichen.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 ___________________________________________________________________________________ August 2023 Seite: 13 Welche Angaben müssen bei der der EL-Anmeldung gemacht werden? Im Rahmen der individuellen Abklärungen zum Bezug von Ergänzungsleistungen sind alle Auskünfte über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen. Hierzu gehören auch Angaben über ausländische Einkünfte und Vermögenswerte. Wie hoch sind die Ergänzungsleistungen? Die Höhe der Ergänzungsleistungen ist individuell und ergibt sich aus der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben. Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, besteht grundsätzlich Anspruch auf EL. Welche Ausgaben werden anerkannt? Als wichtigste Ausgaben werden bei Personen, welche Zuhause leben, ein fixer Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf sowie ein Maximalbetrag für die Wohnungsmiete anerkannt. Bei Personen, die dauernd oder längere Zeit in einem Heim oder Spital leben, werden die Tagestaxe sowie ein pauschaler Betrag für persönliche Auslagen berücksichtigt. Bei allen Personen wird zudem die effektive Krankenkassenprämie für die Grundversicherung berücksichtigt, maximal jedoch die sogenannte Durchschnittsprämie. Welche Einnahmen werden angerechnet? Zu den wichtigsten Einnahmen zählen alle Renteneinkünfte, allfällige Erwerbseinkommen, Vermögenserträge, Familienzulagen und familienrechtliche Unterhaltsbeiträge. Welche Krankheits- und Behinderungskosten werden rückerstattet? Sind die Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug von EL erfüllt, können auch Krankheits- und Behinderungskosten vergütet werden. Rückerstattet werden unter anderem Zahnbehandlungen oder Kosten für Pflege, Hilfe, Betreuung und Hilfsmittel sowie die Kostenbeteiligung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Franchise und Selbstbehalt). Werden EL-Bezüger von den Radio- und TV-Gebühren befreit? Personen, welche EL beziehen, müssen keine Radio- und Fernsehgebühren bezahlen. Sie können sich bei der Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehgebühren von der Gebührenpflicht befreien lassen. Weitere Informationen Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite www.akbern.ch. Kostenlose Auskünfte und alle amtlichen Formulare sowie Merkblätter erhalten Sie auch bei der AHV-Zweigstelle.

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 Seite: 14 August 2023 Anlässe in Bowil Hier finden Sie alle gemeldeten und der Verwaltung bekannten Veranstaltungen in Bowil:  Freitag, 25.08.2023 Freitagstreff Sommerspiele II, Ski Club Bowil, Schulhaus Dorf, Bowil  Samstag, 02.09.2023 E-Bike Tour, Ski Club Bowil, Bahnhof Signau  Samstag, 02.09.2023 Brockenstube, LFV Bowil, Altes Feuerwehrmagazin, Dorf, Bowil  Donnerstag, 07.09.2023 Seniorenreise, LFV Bowil, Untergrenchenberg  Donnerstag, 07.09.2023 Blutspende, Samariter oberes Kiesental, in der Aula Sekundarschulhaus Grosshöchstetten  Freitag, 08.09.2023 Jubiläum und Neuuniformierung, Musikgesellschaft Samstag. 09.09.2023 Eintracht Zäziwil, im Festzelt Zäziwil  Mittwoch, 13.09.2023 Brockenstube, LFV Bowil, Altes Feuerwehrmagazin, Dorf Bowil  Samstag, 17.09.2023 Bergwanderung Gantrisch, Ski Club Bowil, Parkplatz Wasserscheide (Verschiebungsdatum 24.09.2023)  Freitag 29.09.2023 Viehschau, Viehzuchtverein Bowil, Schulhaus Dorf, Bowil  Samstag, 07.10.2023 Brockenstube, LFV Bowil, Altes Feuerwehrmagazin, Dorf Bowil  Samstag, 07.10.2023 Gmüetleche Abe, Trachtengruppe Bowil, Turnhalle Schulhaus Dorf, Bowil  Sonntag 08.10.2023 Kegelmeisterschaft, Ski Club Bowil, Gasthof Schlossberg, Bori  Dienstag, 10.10.2023 Altersnachmittag, LFV Bowil, Blockhaus Bowil  Freitag 13.10.2023 Nothelferkurs, Samariter oberes Kiesental, in Samstag 14.10.2023 Grosshöchstetten  Freitag, 13.10.2023 Konzert, Jodlerclub Bowil, Turnhalle Schulhaus Dorf, Samstag 14.10.2023 Bowil  Dienstag, 17.10.2023 Blutspende, Samariter oberes Kiesental, in der Turnhalle Zäziwil  Freitag, 20.10.2023 Herbstversammlung, Ski Club Bowil, Aula Schulhaus Dorf, Bowil  Samstag, 28.10.2023 Kinder-Kleider Börse, Aula Schulhaus Dorf, Bowil  Samstag, 04.11.2023 Brockenstube, LFV Bowil, Altes Feuerwehrmagazin, Dorf Bowil  Dienstag, 21.11.2023 Senioressen, LFV Bowil, Gasthof Schlossberg

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 ___________________________________________________________________________________ August 2023 Seite: 15 Bibliothek Bibliothek Infos Öffnungszeiten: Montag 15.00-16.30 Uhr Dienstag 15.00-16.30 Uhr Donnerstag 19.00-20.30 Uhr Tel. 031 711 11 64 Samstag 10.30-12.00 Uhr kontakt@bibliothekbowil.ch Weitere Toniebox und neue Figuren Wegen grosser Nachfrage bieten wir ab sofort eine 3. Toniebox und zusätzliche Figuren zur Ausleihe an. Lesung der Bibliothek Zäziwil Am Freitag, 8. September um 19.00 Uhr lädt die Bibliothek Zäziwil im Singsaal des Schulhauses Zäziwil zu einer besonderen Lesung von Josianne Hosner aus ihrem Buch «Back to the roots» ein. Die Autorin gewährt uns einen Einblick auf verlorenes Wissen über den weiblichen Zyklus. Die Bibliothek Bowil unterstützt gemeinsam mit ihren Nachbarsbibliotheken den Anlass. Spiele-Abend im Herbst Reservieren Sie sich den 24. November. Von 18.00 bis 22.00 Uhr veranstalten wir einen Spiele-Abend für Gross und Klein. Alle Angaben dazu in der nächsten Ausgabe. Neuerscheinung von Esther Pauchard Im September erscheint von der bekannten Krimiautorin Esther Pauchard ihr erstes Sachbuch «Jenseits der Sprechstunde». Die praktizierende Psychiaterin richtet darin ihren Blick auf psychisch Gesunde. Sie gibt dem Leser Informationen und konkrete Methoden zur Verbesserung des Wohlbefindens an die Hand. Ein zentrales Kapitel gilt dem Thema Erwartungshaltungen. Hier baut die Autorin eine Brücke zu ihrer persönlichen Krankheitsgeschichte. Pauchard stellt grundlegende Fragen zur modernen Medizin und unserer Rolle darin. Herbstferien: Vom 25.09. bis zum 15.10.2023 bleibt die Bibliothek geschlossen. Letzte Ausleihe am Samstag 23.09.2023

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 ___________________________________________________________________________________ Februar 2023 Seite: 16 Allgemeine Informationen

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 ___________________________________________________________________________________ August 2023 Seite: 17

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 Seite: 18 August 2023 Sommertätigkeitsprogramm 2023 ab August… Datum Zeit Anlass Freitag, 25. August 20.00 Freitagstreff: Sommerspiele II Treff- und Geschicklichkeitsspiele auf dem Rasenplatz und/oder in der Turnhalle Bowil Hallenturnschuhe mitnehmen Samstag, 02. September 13.00 E-Bike-Tour Anmeldung bis 01. September Treffpunkt: Bahnhof Signau Sonntag, 17. September oder ev. 24. September 09.30 Bergwanderung Gantrisch Treffpunkt: Parkplatz Wasserscheide Anmeldung bis 16. September. Infos ab 15. September auf der Website Sonntag, 08. Oktober 16.00 bis 18.00 Kegelmeisterschaft Gasthof Schlossberg, Bori, Signau Anschliessend gemeinsames Nachtessen möglich Freitag, 20. Oktober 20.00 Herbstversammlung Aula Schulhaus Dorf, Bowil Festlegung des Winterprogrammes Provisorischer Eintritt bis Mai 2024 möglich Auskunft/Anmeldung: Ruth Häni 031 711 15 45 ruthhaeni@gmx.ch Schnuppern ist in unserem gesellig- sportlichen Verein jederzeit erlaubt. Wir freuen uns!

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Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 Seite: 20 August 2023

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 ___________________________________________________________________________________ August 2023 Seite: 21

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 Seite: 22 August 2023

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 ___________________________________________________________________________________ August 2023 Seite: 23

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 Seite: 24 August 2023

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 ___________________________________________________________________________________ August 2023 Seite: 25 Gmüetliche Abe Samstag, 7. Oktober 2023 20.00 Uhr Turnhalle, Schulhaus Bowil-Dorf Mitwirkende: Jodlerquartett Männertreu, Teuffenthal Kapelle Enzian, Gümligen Trachtengruppe Bowil Eintritt Fr. 15.-- Keine Platzreservation! Türöffnung um 18.30 Uhr Nachtessen ab 19.00 Uhr Herzlich willkommen! Trachtengruppe Bowil

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 Seite: 26 August 2023

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 ___________________________________________________________________________________ August 2023 Seite: 27

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 Seite: 28 August 2023 Informationen der Schule

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