Bowil Zytig Nr. 203 | August 2023

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 203 Seite: 6 August 2023 Jonas Furrer aus Bleiken bei Oberdiessbach hat anfangs August 2023 die Lehre als Kaufmann bei der Gemeindeverwaltung Bowil in Angriff genommen und wird die Bevölkerung am Schalter und am Telefon bedienen. Der Gemeinderat und das Gemeindepersonal wünschen Jonas Furrer für die dreijährige Lehrzeit alles Gute und freuen sich auf die gemeinsame Zusammenarbeit. Baubewilligungen Seit der letzten Ausgabe der Bowil-Zytig sind durch die zuständigen Bewilligungsbehörden folgende Bauentscheide erteilt worden:  Swisscom (Schweiz) AG, Bern; Erweiterung der Mobilfunkanlage Schlossberg (Swisscom, Salt, Sunrise UPC).  Wüthrich Reto, Signau; Abbruch und Wiederaufbau Sommerstall Hansliberg.  Jemini Hadi, Wyden 23f; Abbruch Wohnhaus Wyden 23, Nutzung der Fläche als temporärer Parkplatz, Anpassung der Ausfahrten auf die Kantonsstrasse.  Milchgenossenschaft Bowil Dorf; Ersatz Ölheizung durch Pelletheizung, Neubau Aussenkamin Dorf 139a.  Lehmann Fritz, Lichterswil 48; Ersatz Holzheizung durch eine Wärmepumpe mit Aussenaggregat.  Tinner Gerald und Erika, Schlossberg 12; Erweiterung des Garagenvorplatzes mit windgeschütztem Veloparkplatz, Erstellung eines altersgerechten Hauszuganges. Vermietung Sitzungszimmer im Gemeindehaus Für Bowiler Vereine und Dritte besteht von Dienstag bis Freitag die Möglichkeit, die beiden Sitzungszimmer im 1. Obergeschoss zu mieten. Die Reservation hat schriftlich (Email) oder telefonisch bei der Gemeindeverwaltung zu erfolgen. Die Miete beträgt Fr. 30.00 pro Sitzungszimmer, resp. Fr. 50.00 für beide Sitzungszimmer zusammen. Für die Bowiler Vereine ist die Miete kostenlos. Nähere Informationen entnehmen Sie der Weisung für die Benützung der Sitzungszimmer im Gemeindehaus, welche auf der Homepage der Gemeinde Bowil aufgeschaltet ist. Informationen der Verwaltung und der Kommissionen Schulwegsicherheit Die Schule hat wieder begonnen: Ein rücksichtsvoller Fahrstil ist in der Nähe von Kinder immer angebracht. Kinder sind nicht nur die Verkehrsteilnehmergruppe mit der höchsten Letalitätsrate, sondern auch mit den schwersten Unfallfolgen. Einer der ersten Gründe dafür ist die Einschränkung ihrer kognitiven Fähigkeiten. Denn während sich das Gehör früh entwickelt, werden die Wahrnehmung und das Verständnis komplexer Geräusche mit 9 oder 10 Jahren erworben, ebenso wie die Fähigkeit, ein Geräusch in einer Aussenumgebung richtig zu lokalisieren. Vor dem Alter von 10 bis 11 Jahren ist das periphere Sehen des Kindes noch nicht ausgereift, und erst in diesem Alter gelingt es ihm, die Annäherungsgeschwindigkeit eines Fahrzeugs richtig einzuschätzen. Wir danken Ihnen für Ihr aufmerksames Fahren und Ihre Vorsicht im Strassenverkehr zu Gunsten der Verkehrsteilnehmer.

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