Dienstleistungen A-Z

Hier finden Sie nützliche Informationen zu verschiedenen Dienstleistungen und Themen.

Der Hauskehricht kann im gebührenpflichtigen AVAG-Abfallsack laufend in die bereitgestellten Container entsorgt werden. Die Standorte der Container finden sie hier. Die Abfuhr erfolgt wöchentlich am Dienstagnachmittag und wird bei der Kehrichtverbrennungsanlage in Thun abgeliefert.

Gebührenpflichte Abfallsäcke, Abfallmarken und Containermarken für Hauskehricht und Kunststoff erhalten Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung Bowil. Die Gebühren finden Sie hier.

Im Abfallkonzept zeigen wir Ihnen auf, wo und wann Sie die übrigen Abfälle wie Glas, PET, Blech, Grüngut, Kunststoff usw. entsorgen können.

Papier und Karton kann kostenlos in den braunen Sammelcontainern an folgenden Standorten entsorgt werden:

  • Chiseweg
  • Steinbühl
  • Dorf
  • Schächli
  • Schlossberg
  • Langnaustrasse

Die Abfuhr erfolgt wöchentlich. Bitte bündeln Sie das Papier und falten Sie das Karton platzsparend.

 

Die Gemeinde Bowil wird mehrheitlich im Trennsystem entwässert. Von den 36.1 ha entwässerte Fläche werden 32.1 ha im Trennsystem und 4.0 ha im Mischsystem entwässert, was einem Verhältnis von 89 % Trennsystem zu 11 % Mischsystem entspricht. Insgesamt sind 1'115 EinwohnerInnen der Kanalisation angeschlossen.
Die Leitungslänge der Kanalisationsanlage beträgt 22.1 Kilometer und 365 Kontrollschächte. Dazu kommen noch zwei Sonderbauwerke: eine Hochwasserentlastung Rünkhofen (Verbandsanlage ARA Oberes Kiesental) und ein Schmutzwasserpumpwerk (Mühleseilen).
Das Schmutzwasser wird in die zwei Abwasserreinigungsanlagen ARA Oberes Kiesental in Freimettigen und ARA Mittleres Emmental in Hasle-Rüegsau abgeleitet.

Die Abwassergebühren finden Sie hier.

Über die nationale Plattform www.alert.swiss werden Sie im Ereignisfall von den Behörden alarmiert und laufend informiert.

Mit der Alertswiss-App erhalten Sie Alarme, Warnungen und Informationen als Push-Nachricht direkt auf Ihr Mobilgerät.

Die Ressortleitungen Soziales von Arni, Biglen, Bowil, Grosshöchstetten, Landiswil, Mirchel, Oberhünigen, Oberthal, Walkringen und Zäziwil haben gemeinsam ein regionales Altersleitbild geschaffen.

Das Altersleitbild enthält Leitgedanken zum Älter werden und dient als Grundlage für eine zukunftsorientierte Seniorenarbeit. 

Die Arbeitsgruppe hat acht grundlegende Lebensbereiche ausgewählt und daraus folgende Handlungsfelder abgeleitet:

  1. Gesundheit
  2. Sorgende Gemeinschaft
  3. Sinnfragen und Spiritualität
  4. Leben und Wohnen
  5. Mobilität und Zugang zum öffentlichen Raum
  6. Finanzielle und persönliche Sicherheit
  7. Information und Koordination
  8. Migration und Integration

Jedes Handlungsfeld wird in drei Aspekten erfasst: Ist-Situation, Leitsätze und Strategien, Massnahmen

Das Altersleitbild kann hier heruntergeladen oder kann als gedruckte Version auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

 

Der amtliche Wert bildet den Vermögenssteuerwert eines Grundstückes. Jeder amtliche Wert wird aufgrund eines Augenscheins und einer Beurteilung durch kantonale Schätzer festgesetzt. Dabei wird den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Grundstückes Rechnung getragen. Änderungen an Grundstücken werden laufend nachgetragen bzw. nachbewertet. Der amtliche Wert muss in der Steuererklärung (Formular 7) als Vermögen deklariert werden. Der amtliche Wert dient auch als Grundlage für die Berechnung der Liegenschaftssteuer.

Melden Sie sich so früh als möglich, aber spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit an, persönlich, per E-Mail oder per Post bei einem RAV im Kanton Bern.

Weitere Informationen zur Arbeitslosigkeit finden Sie hier.
 

Mit Ausbildungsbeiträgen (Stipendien) soll die Chancengleichheit im Zugang zur Bildung gefördert werden.

Wie bei der Gesuchseinreichung vorzugehen ist, welche Voraussetzungen für ein Stipendium oder Darlehen zu erfüllen sind und weitere nützliche Grundlagen finden Sie online auf der Website der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern.

Der Betreibungsregisterauszug gibt Auskunft darüber, ob Sie Ihre Rechnungen termingerecht bezahlt haben oder ob Sie betrieben wurden. Eine Betreibungsauskunft kann z.B. vom zukünftigen Vermieter bei der Bewerbung um eine Wohnung verlangt werden.

Weitere Informationen zur Betreibungsauskunft und zur Online-Bestellung eines Auszuges finden Sie hier.

Zuständiges Betreibungsamt für die Gemeinde Bowil:

Betreibungsamt Bern-Mittelland
Dienststelle Mittelland
Poststrasse 25
3071 Ostermundigen Zustellung

Telefon 031 635 90 00
E-Mail

Die Einwohnergemeinde Bowil gibt seit 1. Januar 2020 Betreuungsgutscheine zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung (Kindertagesstätten, Tagesfamilienorganisationen) aus.

Auf eine Beschränkung der Ausgabe von Betreuungsgutscheinen wird verzichtet, d.h. alle Eltern, welche die Voraussetzungen erfüllen, erhalten einen Betreuungsgutschein.

Interessierte Eltern finden weitere Informationen auf der Website des Kantons sowie in der Informationsbroschüre.

Vorgehen:
Zuerst suchen Sie einen Betreuungsplatz in einer Kita oder einer Tagesfamilie. Stellen Sie sicher, dass die Institution Betreuungsgutscheine annimmt. Wenn Sie einen Platz gefunden haben und dieser bestätigt wurde, können Sie das Gesuch für einen Betreuungsgutschein via www.kiBon.ch oder auf Papier stellen.

Für die Bearbeitung der Betreuungsgutscheine und für Fragen zu den Gutscheinen ist die Finanzverwaltung Bowil, Telefon 031 711 11 80, zuständig.
 

Die Bibliothek im Schulhaus Dorf steht Schülerinnen und Schülern sowie Erwachsenen zur Verfügung. Eine reichhaltige Auswahl an Büchern, Hörbüchern, DVD's, Musik-CD's und Gesellschaftsspielen kann ausgeliehen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bibliothek Bowil.
 

Die Brockenstube befindet sich im alten Feuerwehrmagazin im Dorf (gegenüber der Schulanlage Dorf). Sie wird vom Landfrauenverein Bowil geführt.

Warenannahme und Verkauf finden jeden 1. Samstag im Monat (ausgenommen Januar) statt. 

Öffnungszeiten: 
10.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Bei Fragen gibt Esther Bärtschi Auskunft, Telefon 079 323 06 07.

Unter www.ebau.apps.be.ch können Sie Baugesuche auf elektronischem Weg einreichen. Sie benötigen dazu ein BE-Login. Weitere Informationen zum eBau finden Sie unter der Rubrik Bauverwaltung.

Dank eUmzugCH können Sie Ihren Umzug innerhalb der Schweiz elektronisch abwickeln. Hier können Sie Ihren Umzug online melden.

Bei Eigengebrauch eines Grundstückes oder Grundstückteils beziehen die Eigentümer eine Naturalleistung aus ihrem Grundstück, die sie als Einkommen zu versteuern haben. Die Naturalleistung entspricht dem Betrag, den die Eigentümer bei Fremdvermietung erwirtschaften würden, bzw. die Mieter als Miete bezahlen müssten.

Hier finden alle Fahrgäste nützliche Informationen zum Fahrdienst des Schweizerischen Roten Kreuz.

Für:
Fahrten zum Arzt, ins Spital, zur Therapie, zum Coiffeur, Erledigung von Einkäufen, Besuch eines Anlasses etc.

Wer:
Menschen, die aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen kein öffentliches Verkehrsmittel oder Taxi benützen können und in der Regel zu Hause leben oder gegebenenfalls auf eine Begleitperson angewiesen sind. Wenn im Verwandten- und Bekanntenkreis keine Transportmöglichkeit besteht.

Fahrpreis:

  • pro Kilometer Fr. 1.20 (Personen ab 62 Jahren)
  • pro Kilometer Fr. 1.80 (Kinder, Erwachsene bis 62 Jahre, IV-Bezüger)
  • Fahrten bis 10 km Fr. 12.00 / Fr. 18.00 (Ortspauschale)
  • Parkgebühren
  • Wochenendfahrten und Fahrten nach 20.00 Uhr zusätzlich Fr. 5.00 (ausgenommen Dialysetherapie)

Wartezeiten:
Entschädigung für Wartezeiten: 1.5 Stunden gratis. Dauert die Wartezeit länger, kann die Fahrerin/der Fahrer nach Hause fahren und holt die Patientin/den Patienten zu einem späteren Zeitpunkt wieder ab. Dies generiert eine zweite Fahrt. Für weitere Informationen erkundigen Sie sich bei der Einsatzleitung.

Spesen:
Zwischen 11.30 Uhr und 13.00 Uhr hat die Fahrerin/der Fahrer Anrecht auf eine Spesenentschädigung von Fr. 22.00.

Fahrerinnen und Fahrer:
Freiwillige Fahrerinnen und Fahrer fahren mit ihrem eigenen Auto. Sie erhalten keine Entschädigung für den Zeitaufwand.

Anmeldung:
So früh als möglich, spätestens 2 Tage vor dem geplanten Termin (Notfälle werden berücksichtigt) bei:

Schweizerisches Rotes Kreuz
Fahrdienst Emmental
Telefon 034 422 00 35

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Weitere Informationen über das Schweizerische Rote Kreuz erhalten Sie unter www.srk-bern.ch/emmental.
 

Suchen Sie einen Betreuungsplatz in einer Kita oder in einer Tagesfamilie? Hier finden Sie verschiedene Adressen in der Region (Liste nicht abschliessend).
-    Kita Schnäggehüsli, Langnau, www.kitaschnaeggehuesli.ch 
-    Kita Schtärne, Grosshöchstetten, www.kibeplus.ch 
-    Kita Stella Luna, Konolfingen, www.kibekonolfingen.ch 

-    Tageselternverein Konolfingen und Umgebung, www.kibekonolfingen.ch 

Die Einwohnergemeinde Bowil gibt Betreuungsgutscheine zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung ab. Weitere Informationen finden Sie unter Dienstleistungen/Betreuungsgutscheine.
 

Ab 01.01.2020 gilt das neue Pflanzengesundheitsrecht. Feuerbrand ist im Kanton Bern nicht mehr melde- und bekämpfungspflichtig. Aus diesem Grund können für die Feuerbrandüberwachung und -bekämpfung praktisch keine finanziellen Mittel mehr eingesetzt werden. Über die Jahre hat man gelernt, mit Feuerbrand umzugehen. Der Bund muss die begrenzt vorhandenen Mittel primär zum Schutz vor neuen Quarantä-neorganismen einsetzen. Zudem wird stärker auf die Eigenverantwortung gesetzt. Beim Kanton können somit nur noch Kontrollstunden in Rechnung gestellt werden, wenn diese vom Kanton in Auftrag gegeben wurden.

Seit dem Jahr 2007 wurde in der Gemeinde Bowil kein Befall von Feuerbrand mehr registriert. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beschlossen, ab 01.01.2020 auf freiwillige Feuerbrandkontrollen in der Gemeinde Bowil zu verzichten.

Die Besitzerinnen und Besitzer von Wirtspflanzen sind aufgefordert eine höhere Eigenverantwortung zu übernehmen und ihre Pflanzen selber zu kontrollieren. Bei Verdachtsfällen steht Ihnen die Fachstelle Pflanzenschutz des Amtes für Landwirtschaft und Natur beratend zur Seite, Telefon 031 636 49 10 oder E-Mail feuerbrand@be.ch. Weitere Informationen über Feuerbrand finden Sie unter www.be.ch/feuerbrand.
 

Bei Fund oder Verlust eines Gegenstandes wenden Sie sich an die nächste Polizeidienststelle oder an das zuständige Fundbüro.

Sie sind vom Gesetz her verpflichtet, Fundgegenstände an der dafür zuständigen Stelle abzugeben. Wer auf öffentlichem Grund etwas findet, muss sich an den nächstliegenden Polizeiposten oder das kommunale Fundbüro wenden. Wer etwas verloren hat, kann sich ebenfalls an die erwähnten Stellen wenden, um eine Verlustanzeige zu machen oder einen wiedergefundenen Gegenstand abzuholen.

Fundbüro der Gemeinde Bowil:
Gemeindeverwaltung Bowil
Alte Hauptstrasse 7
Postfach 17
3533 Bowil

Telefon 031 711 01 46
E-Mail
 

Der Verkauf von Getränken und Speisen an öffentlichen Veranstaltungen ist bewilligungspflichtig.

Die Gesuchseinreichung erfolgt bei der jeweiligen Standortgemeinde, Bewilligungsbehörde ist das zuständige Regierungsstatthalteramt. 

Folgende Unterlagen sind frühzeitig der Gemeindeverwaltung Bowil einzureichen:

  • Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung
  • Jugendschutzkonzept
  • Getränke- und Speisekarte
  • Meldeformular für Veranstaltungen über 93 dB
  • Umfassendes Sicherheitskonzept bei Grossanlässen mit über 500 Personen

Alle Formulare zum Thema Gastgewerbe finden Sie hier.

Der Heimatschein dient als Grundlage für die Registrierung der Personendaten im Einwohnerregister des Wohnortes. Heimatscheine bestellen Sie beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes (nicht des Wohnortes).

Sie haben Heimatort Bowil und möchten einen Heimatschein bestellen?
Der Heimatschein können Sie online beim zuständigen Zivilstandsamt bestellen.

Zuständiges Zivilstandsamt für die Gemeinde Bowil: 

Zivilstandskreis Bern-Mittelland
Laupenstrasse 18a
3008 Bern

Telefon 031 635 42 00
E-Mail
 

Das Leben von uns Menschen verändert sich fast täglich. Jeder von uns kann von einem Augenblick auf den anderen vor Situationen gestellt werden, die sein Leben auf den Kopf stellen. Viele fühlen sich in solchen Momenten hilflos, verängstigt, alleingelassen, überfordert, nutzlos oder was am schlimmsten ist, im persönlichsten Lebensbereich beschmutzt oder ausgenutzt. 

Viele Menschen geraten ungewollt durch den Verlust der Arbeitsstelle oder altersbedingt in finanzielle Not. Familiäre Notlagen entstehen sehr häufig durch Gewalt und Missbrauch. Drogen und Alkoholmissbrauch führen meistens in die Abhängigkeit und zu grosser Verschuldung. Plötzlich auftretende, gesundheitliche Probleme werden zur grossen Belastung und führen an nie gekannte Grenzen. Die Vereinsamung in der Bevölkerung wird immer grösser weil unser Alltag häufig in der virtuellen, computergesteuerten Welt stattfindet. Betreuende Familienangehörige geraten durch die ständige Verfügbarkeit an die Grenze der persönlichen Belastbarkeit oder werden sogar krank. Nachbarschaftsstreitigkeiten machen das Nebeneinanderleben unerträglich oder man kommt, wie gerade jetzt mit dem Corona-Virus, im Alltag kaum mehr zurecht. 

Was manche von uns nicht wissen, für die meisten Probleme in unserem Alltag bestehen die verschiedensten Hilfsangebote. Jede betroffene Person kann und darf sich in schweren Lebenssituationen Hilfe holen. Für viele Menschen ist dies jedoch sehr schwer. Man schämt sich, fühlt sich als Versager oder nimmt es als gegeben hin. Kaum jemand kann über seine Situation und persönlichen Probleme reden oder holt sich frühzeitig Hilfe. Dadurch können Situationen sehr schnell eskalieren, der persönliche Verlust oder Schaden wird dadurch enorm gross.
Wo kann man sich diese Hilfe holen? Angebote und Unterstützung findet man z.B. wie folgt:

  • Pro Senectute: Altersfragen, finanzielle Beratung
  • Sozialdienst: familiäre Probleme, finanzielle Unterstützung
  • KESB: familiäre Probleme (Kinder- und Erwachsenenschutz)
  • Spitex: gesundheitliche Probleme, Mahlzeitendienst
  • Schweizerisches Rotes Kreuz: Fahrdienst, Entlastungsdienst für pflegende Angehörige, Kinderbetreuung zu Hause
  • Polizei: Gewalt, Streitigkeiten, Betrug
  • Kirche: Seelsorge und finanzielle Unterstützung
  • Arzt: Gesundheitsversorgung
  • Anzeiger der Region: Notruftelefonnummern für Kinder und Erwachsene

Diese Liste ist nicht abschliessend. Brauchen Sie Hilfe bei der Bewältigung ihrer Probleme? Scheuen Sie sich nicht und beanspruchen Sie rechtzeitig die Hilfsangebote, welche in grosser Zahl vorhanden sind. Beratend steht Ihnen ebenfalls das zuständige Gemeinderatsmitglied Ressort Soziales der Gemeinde Bowil zur Seite. Kein Mensch ist davor gefeit, in seinem hoffentlich langen und gesunden Leben, Hilfe zu benötigen.

Seit 1. Januar 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz mit einem Mikro-Chip oder einer Tätowierung markiert und in der Tierdatenbank AMICUS registriert sein. Damit können entlaufene, verwahrloste oder ausgesetzte Hunde eindeutig identifiziert werden. Aus diesem Grund verzichtet die Gemeinde Bowil seither auf die Abgabe einer Hundemarke.

Taxpflichtig sind alle Hunde, die am 1. August mehr als 6 Monate alt sind. Alle Hundehalterinnen und Hundehaltern in der Gemeinde wird die Hundetaxe anfangs August in Rechnung gestellt. Die Hundetaxe beträgt Fr. 60.00 pro Hund. 

Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger sowie neue Hundehalterinnen und Hundehalter haben ihren Vierbeiner bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Ebenfalls sind der Gemeindeverwaltung wie auch der Datenbank AMICUS, verstorbene oder weggegebene Hunde zu melden.

Weitere Informationen zur Registrierung eines Hundes oder wie bei einem Halterwechsel vorzugehen ist, finden Sie unter www.amicus.ch.

Informationen zur Kinderbetreuung und Betreuungsplätzen in einer Kita finden Sie unter Dienstleistungen/Familienergänzende Kinderbetreuung (Kindertagesstätten, Tagesfamilien).

Das Leitbild der Gemeinde Bowil finden Sie hier

Steuerpflichtig ist, wer am Ende des Kalenderjahres als Eigentümer oder Nutzniesser der amtlichen Werte eingetragen ist. Die Berechnung der Steuer erfolgt in Promille des amtlichen Wertes.

Die Steueranlagen der Gemeinde Bowil finden Sie unter Zahlen/Steuern & Gebühren
 

Ab 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht.

Die Meldung hat bis spätestens 30 Tage vor der Durchführung mittels Onlineformular zu erfolgen. Werden alle Bedingungen erfüllt, erfolgt keine Rückmeldung durch die zuständige Behörde.

 Weitergehende Informationen sowie das Onlineformular finden Sie hier.

Formulare rund um das Thema Miete und Wohnen finden Sie unter www.mietrecht.ch.

Amtliche Formulare finden Sie ebenfalls auf der Website des Kantons Bern

Das kostenlose Beratungsangebot der Mütter- und Väterberatung rund um Gesundheit, Entwicklung und Erziehung richtet sich an Familien mit Kindern ab Geburt bis zum vollendeten 5. Lebensjahr.

Mehr zu den verschiedenen Beratungsangeboten in unserer Gemeinde oder in der Nähe finden Sie unter www.mvb-be.ch

Mütter- und Väterberatung Kanton Bern
Telefon 031 552 16 16

In der ganzen Schweiz breiten sich immer mehr fremde Pflanzenarten aus, so genannte invasive Neophyten, die die einheimischen Arten verdrängen.

Einige Neophyten in der Schweiz sind aufgrund ihrer effizienten Verbreitungsstrategien sehr konkurrenzstark und werden zunehmend zum Problem für einheimische Flora, schutzwürdige Lebensräume, Gewässer, Verkehrsanlagen, Infrastrukturen und für die menschliche Gesundheit. Regulierung und Bekämpfung sind aufwändig, kostenintensiv und selten dauerhaft erfolgreich. Somit ist Prävention zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung von grosser Bedeutung. 

Hier einige Beispiele von invasiven Neophyten:

  • Mantegazzis Bärenklau oder Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum)
  • Kanadische und Spätblühende Goldrute (Solidago spp.)
  • Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera)
  • Asiatische Staudenknöteriche (Reynoutria spp., Polygonum spp.)
  • Buddleja, Sommerflieder oder Schmetterlingsstrauch (Buddleja davidii)
  • Aufrechte Ambrosie oder Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia)
  • Robinie oder Falsche Akazie (Robinia pseudoacacia)
  • Essigbaum (Rhus typhina)
  • Götterbaum (Ailanthus altissima)
  • Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus)
  • Schmalblättriges Greis- oder Kreuzkraut (Senecio inaequidens)
  • Jakobs-Kreuzkraut (Senecio jacobaea)
  • Einjähriges Berufkraut (Erigeron annuus s.l.)

Zuständig für die Bekämpfung von invasiven Neophyten sind die jeweiligen Grundeigentümer.

Ausführliche Informationen zur Bekämpfung von invasiven Neophyten und hilfreiches Bildmaterial finden Sie wie folgt:

Dokumentation über die häufigsten invasiven Neophyten
Invasive Neophyten im blütenlosen Zustand
Flyer Neophyten und Alternativen
www.be.ch/neobiota
www.neophyt.ch
www.infoflora.ch
www.neobiota.de
 

Liebe Bowilerinnen, 
liebe Bowiler 

Katastrophen können jederzeit und überall eintreten. Deshalb ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein. 

Wenn Sie im Ereignisfall Unterstützung benötigen, ist der Notfalltreffpunkt Ihre erste behördliche Anlaufstelle. 

Ihr Notfalltreffpunkt befindet sich im 

Schulhaus Dorf 
Dorf 143b 
3533 Bowil 

Im Ereignisfall markiert eine Fahne den Standort. Die Umgebung wird mit Wegweisern ausgeschildert. 

Weitere Informationen finden Sie im Flyer oder unter www.notfalltreffpunkt.ch
 

Notvorrat im Keller? Legen Sie noch heute einen an!

Liste empfohlener Notvorrat:
•    9 Liter Wasser (pro Person)
•    weitere Getränke
•    Reis oder Teigwaren
•    Öl oder Fett
•    Konserven, z. B. Gemüse, Früchte oder Pilze
•    Mehl, Trockenhefe
•    Dauerwürste, Trockenfleisch
•    Fertiggerichte, z. B. Rösti
•    Fertigsuppen
•    Hartkäse, Schmelzkäse
•    Bouillon, Salz, Pfeffer
•    Kaffee, Kakao, Tee
•    Müesli, Dörrfrüchte, Nüsse
•    Hülsenfrüchte
•    Zwieback oder Knäckebrot
•    Schokolade
•    UHT-Milch, Kondensmilch
•    Zucker, Konfitüren, Honig
•    Spezialnahrung (bei Nahrungsmittelunverträglichkeit)
•    Futter für Haustiere
•    Seife, WC-Papier
•    Desinfektionsmittel
•    50 Hygienemasken pro Person
•    persönliche Medikamente
•    Batteriebetriebenes Radio, (Kurbel-)Taschenlampe, Ersatzbatterien
•    Kerzen, Streichhölzer und/oder Feuerzeug
•    Gaskocher, Rechaud
•    etwas Bargeld

Weitere nützliche Informationen finden Sie in der Broschüre "Kluger Rat - Notvorrat".
 

Sie erhalten Ihren Reisepass oder Ihre Identitätskarte nach Anmeldung bei einem der sieben Ausweiszentren. Nähere Informationen finden Sie unter der Rubrik Einwohner- & Fremdenkontrolle

Sie haben Pilze gesammelt und möchten sie zur Sicherheit prüfen lassen? 

Die nächstliegende Pilzkontrollstelle befindet sich an der

Niesenstrasse 7
3510 Konolfingen
(altes Feuerwehrmagazin Konolfingen)

Die Kontrolldaten finden Sie hier.

Weitere Pilzkontrollstellen in der Region und Empfehlungen für das Pilzsammeln finden Sie unter www.vapko.ch.
 

Die Prämienverbilligung ist ein Beitrag (Reduktion) an die Krankenversicherungsprämie (Grundversicherung) und wird durch den Kanton und den Bund finanziert. Die Beiträge der öffentlichen Hand sind für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bestimmt.

Das Anrecht auf Prämienverbilligung wird in der Regel aufgrund der definitiven Steuerdaten des Vorvorjahres automatisch berechnet.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Amt für Sozialversicherungen des Kantons Bern.

Die Schiesspflicht muss durch alle Angehörigen der Armee, welche mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, bis ins Jahr vor der Entlassung jährlich erfüllt werden.

Die Schiesspflicht muss bis am 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder dem Internet entnommen werden.

Informationen zur Schiesspflicht finden Sie hier.

Die Schule Bowil umfasst zwei Schulstandorte mit insgesamt 7 Klassen von Kindergarten bis Realschule.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Schule Bowil.
 

Alle Informationen rund ums Thema Steuern finden Sie unter www.taxme.ch.

Der Strafregisterauszug wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) auf Bestellung erstellt.

Der Privatauszug gibt Auskunft über alle Urteile wegen Verbrechen und Vergehen Erwachsener, bis zum Ablauf bestimmter Fristen. Er entspricht dem bisherigen "Strafregisterauszug" und hat sich inhaltlich nicht verändert. Der Privatauszug darf für jeden beliebigen Zweck bestellt werden.

Sie können den Auszug an einem Postschalter oder online im Internet bestellen. Alle Bestellmöglichkeiten und zahlreiche weitere Informationen rund um das Strafregister finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Justiz oder unter www.strafregister.admin.ch.

  • Schalten Sie alle netzbetriebenen Geräte aus. Wenn der Strom wieder da ist, schalten Sie ein Gerät nach dem anderen ein (Gefahr der Überlastung des Stromnetzes).
  • Wenn Ihr Telefon noch funktioniert: Rufen Sie die Notrufnummern nur in Notfällen an und vermeiden Sie unnötige Anrufe (Gefahr der Netzüberlastung). Hören Sie stattdessen Radio (SRF).
  • Tragen Sie warme Kleidung. Diese hilft, den Ausfall der Heizung zu kompensieren.
  • Konsumieren Sie zuerst Nahrungsmittel aus dem Kühlschrank oder Tiefkühler, bevor Sie ungekühlt haltbare Vorräte anbrechen.
  • Stromausfälle können die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung beeinträchtigen. Bei längeren Ausfällen sollten Sie Wasser in allen verfügbaren grösseren Gefässen sammeln (z.B. Badewanne). Dieses kann z.B. zur Toilettenspülung verwendet werden. Achtung: nicht zu viel Abwasser produzieren, da die Kanalisation überlaufen kann.
  • Wenn Sie Hilfe benötigen oder sich über die Lage informieren wollen, suchen Sie den nächstgelegenen Notfalltreffpunkt auf. Der Notfalltreffpunkt in Bowil befindet sich beim Schulhaus Dorf, Dorf 143b, 3533 Bowil.
     

Die Tagesschule Bowil bietet allen Kindergarten- und Schulkindern eine schulergänzende Freizeitbetreuung mit pädagogischem Anspruch an. Sie beinhaltet eine Mittagsbetreuung mit einem kindergerechten und ausgewogenen Mittagessen sowie eine Nachmittagsbetreuung mit Hausaufgabenhilfe und Freizeitbegleitung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bescheinigung und Meldepflicht des Todesfalles
Bei jedem Todesfall muss ein Arzt beigezogen werden, welcher die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt.

Ärztlicher Notfalldienst
Telefon 0900 57 67 47

Mit dieser ärztlichen Todesbescheinigung, dem Familienbüchlein/Familienschein und der Niederlassungsbewilligung ist das für den Sterbeort zuständige Zivilstandsamt aufzusuchen. Dort wird die Todesanzeigebescheinigung ausgestellt.

Zivilstandsamt Bern-Mittelland
Laupenstrasse 18a
3008 Bern
Telefon 031 635 42 00
E-Mail
Website

Nachdem das Zivilstandsamt den Tod eingetragen hat, wird es Ihnen die Todesanzeigebescheinigung übergeben. Mit dieser melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung des Bestattungsortes. Die Gemeindeverwaltung organisiert die Vorbereitung der Kirche, die Vorbereitung des Grabes, das Holzkreuz und die Grabausschmückung.
Der Todesfall ist ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung der Wohnsitzgemeinde zu melden, falls die Bestattung nicht in der Wohnsitzgemeinde erfolgt (Mitteilung Vertreteradresse für Siegelung, Steuern, Korrespondenzen etc.).

Bestattung
Mit einem Bestattungsdienst Verbindung aufnehmen und die Bestattung organisieren (lassen).

Bestattungsdienste in der Region (Aufzählung nicht abschliessend):

Stegmann Bestattung GmbH
Dorfstrasse 5
3550 Langnau i.E.
Telefon 034 402 82 22
Mobile 079 311 85 11

E-Mail
Website

Bestattungen Christa & Michael Roth
Schlossstrasse 16
3550 Langnau i.E.
Telefon 079 238 59 19
E-Mail
Website

Mögliche Bestattungsarten auf dem Friedhof Bowil, Grosshöchstetten und Zäziwil:
Erdbestattung: Reihengrab/Familiengrab
Urnenbeisetzung: Urnengrab/auf bestehendes Reihengrab/auf Gemeinschaftsgrab/auf Familiengrab

Wurde eine letztwillige Verfügung hinterlassen, ist dort möglicherweise ein Hinweis auf die gewünschte Bestattung zu finden.

Bestattungstermin
Sprechen Sie das Bestattungsdatum mit dem zuständigen Pfarramt ab.

Reformiertes Pfarramt
Pfarrhaus
3533 Bowil
Telefon 031 711 05 41

Kath. Pfarramt
Inselistrasse 11
3510 Konolfingen
Telefon 031 791 05 74

Aufbahrung
Bestellen Sie den Sarg bei Ihrem Bestattungsunternehmen. Der Bestattungsdienst übernimmt normalerweise die Überführung des Leichnams in die Aufbahrungshalle. Sprechen Sie mit ihm ab, um welchen Aufbahrungsraum es sich handelt. Die Schlüssel zum entsprechenden Aufbahrungsraum können Sie bei der Gemeindeverwaltung abholen und nach der Bestattung wieder dort abgeben. Das Bestattungsunternehmen regelt auf Ihren Wunsch sämtliche Formalitäten und besorgt Trauerdrucksachen, Todesanzeigen, Blumen und Kränze.

Aufnahme Siegelungsprotokoll
Ein Siegelungsbeamter oder eine Siegelungsbeamtin der Wohngemeinde wird sich innert 7 Tagen bei den Angehörigen melden um mit ihnen ein gesetzlich vorgeschriebenes Siegelungsprotokoll zu erstellen.

Meldungen
Die Hinterbliebenen melden den Todesfall der Pensionskasse, den Versicherungen, etc. sobald als möglich.

Informationen zur Meldepflicht von Tombolas und Lottos finden Sie unter Dienstleistungen/Lottos und Tombolas.

Die Untersuchungsergebnisse des kantonalen Laboratoriums gestützt auf die Erhebungen vom zeigen, dass das Trinkwasser der Gemeindeversorgung (WAKI) den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Bowil, Obere Druckzone:

  • Bakteriologische Beurteilung: einwandfrei 
  • Gesamthärte in franz. Graden: 20.3 °fH (mittelhartes Wasser) 
  • Nitratgehalt: 3.4 mg/l (Grenzwert: 40 mg/l) 
  • Herkunft: Grund- und Quellwasser 
  • Behandlung des Wassers: UV-Entkeimung 
  • Methaboliten von Chlorothalonil: M4 (R471811) < 0.1 μg/l  / M12 (R417888) < 0.1 μg/l 
  • Erhebungen vom 31.05.2023 und 21.11.2023

Bowil, Untere Druckzone:

  • Bakteriologische Beurteilung: einwandfrei 
  • Gesamthärte in franz. Graden: 30.1 °fH (hartes Wasser) 
  • Nitratgehalt: 14.7 mg/l (Grenzwert: 40 mg/l) 
  • Herkunft: Grund- und Quellwasser 
  • Behandlung des Wassers: UV-Entkeimung 
  • Methaboliten von Chlorothalonil: M4 (R471811) < 0.1 μg/l  / M12 (R417888) < 0.1 μg/l 
  • Erhebungen vom: 28.02.2023 und 31.05.2023

Die Gemeinde Bowil ist dem Wasserverbund Kiesental AG (WAKI) angeschlossen. Die Gemeinde wird vollumfänglich mit Trink-, Brauch- und Löschwasser vom WAKI versorgt. Die Gemeinde selber unterhält noch rund 6 Kilometer Leitungen und den Löschschutz.

Die Wassergebühren finden Sie hier.

Wasserverbund Kiesental AG:
11 Gemeinden aus dem mittleren Kiesental haben sich in einem Wasserverbund zusammengeschlossen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen, die bestehenden und geplanten Anlagen optimaler nutzen zu können und überall genügend Wasser mit ausreichender Qualität anbieten zu können.

Der WAKI besorgt die Beschaffung, Förderung und den Transport sowie die Speicherung und Bewirtschaftung des Wassers. Er beliefert als Grossist die Mitgliedergemeinden zu jeder Zeit mit der jeweils benötigten Wassermenge in ausreichender Qualität. Für die Verteilung des Trinkwassers inkl. der Erschliessung und Verrechnung an die Bezüger ist die Gemeinde zuständig.

Das Trinkwasser in der Gemeinde Bowil ist von bester Qualität. In der Versorgungszelle Bowil-Zäziwil-Grosshöchstetten sind Pestizidrückstände kaum nachweisbar. Die entsprechende Information des Verwaltungsrates WAKI finden Sie hier.

Löschschutz:
Am Leitungsnetz der Gemeinde sind insgesamt 109 Hydranten angeschlossen, welche der Feuerwehr zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich des Löschschutzes dienen. Jährlich werden die Hydranten im Sinne einer Zustandkontrolle durch eine Fachfirma überprüft.

Wenn Sie aus der Gemeinde Bowil wegziehen oder Ihren Wohnsitz nach Bowil verlegen, müssen Sie bestimmte Meldefristen einhalten. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter der Rubrik Einwohner- & Fremdenkontrolle.