Die Bauverwaltung Bowil

Die Bauverwaltung berät in Baufragen und sorgt für eine gesetzeskonforme Umsetzung des Baubewilligungsverfahrens. Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf, um die Bewilligungspflicht eines Bauvorhabens zu klären. Sie ersparen sich damit unnötigen Aufwand. Es ist mit einer Verfahrensdauer zwischen einem Monat (vereinfachtes Verfahren) und 3 Monaten (ordentliches Verfahren) zu rechnen.

Links:


Baueingabe elektronisch

Unter www.ebau.apps.be.ch können Sie Baugesuche auf elektronischem Weg einreichen. Sie benötigen dazu ein BE-Login. Nebst den einzugebenden Daten sind u.a. folgende Formulare und Akten hochzuladen und dementsprechend bereit zu machen:

  • Planunterlagen
  • Ausnahmegesuche
  • Zusatzformulare
  • Zustimmungserklärungen
  • Gutachten
  • Unterlagen zu Vorabklärungen

Nach der Eingabe sind ein unterschriebener Ausdruck der erfassten Daten sowie die unterschriebenen Planunterlagen in 2-facher Ausführung bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Die Papierabgabe ist nötig, weil die elektronische Unterschrift noch nicht rechtsgültig ist. Eine entsprechende Gesetzesrevision ist in Planung.


Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)

Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (bspw. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.

Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons (www.be.ch/oerebk) eingesehen werden. Es kann pro Parzelle ein PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden. Weitergehende Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen (www.cadastre.ch) des Bundes und im Erklärvideo.
 


Erteilte Baubewilligungen


Fachangestellter Bauverwaltung:
Rüegger Urs
Telefon 031 711 01 46
E-Mail