Inkraftsetzung von Gemeindeerlassen

Gestützt auf die Bestimmungen von Artikel 45 der Gemeindeverordnung gibt der Gemeinderat hiermit die Inkraftsetzungen von folgenden Erlassen bekannt:

Die Erlasse wurden durch den Gemeinderat am 18.10.2023 beschlossen und treten per 01.01.2024 (Gebührenreglement und Gebührenverordnung bzw. per 18.10.2023 Verordnung Mittelverwendung) in Kraft. 

Gemeinderat Bowil