Bowil Zytig Nr. 192 | November 2020

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 192 Seite: 4 November 2020 Rechtsmittelbelehrung: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzu- reichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Ver- fahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Schutzmassnahmen:  In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt Maskenpflicht. Am Eingang werden Schutzmasken kosten- los abgegeben.  Der Einlass in die Turnhalle erfolgt gestaffelt, bitte erscheinen Sie rechtzeitig zur Versammlung, damit es beim Eingang nicht zum Stau kommt. Türöffnung ist ab 19.15 Uhr.  Bitte desinfizieren Sie vor dem Eintritt die Hände an den Desinfektionsspendern und halten Sie zwi- schen den Teilnehmenden den Abstand von 1.5 Meter ein.  Im Sinne der Tracking-Massnahmen werden Ihre Kontaktdaten erfasst. Auf Ihrem Sitzplatz finden Sie ein entsprechendes Formular. Bitte füllen Sie dieses mit Ihren Personendaten aus und legen Sie den Zettel beim Ausgang in die bereitstehende Urne ein. Die Kontaktdaten werden 14 Tage nach der Ver- sammlung vernichtet. Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr zurückge- legt haben und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Bowil haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Aufgrund der aktuellen Lage betreffend Coronavirus besteht die Möglichkeit, dass die Versammlung vom 07.12.2020 nicht durchgeführt werden kann. Im Fall einer Absage der Versammlung informieren wir Sie im Anzeiger Konolfingen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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