Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2022 - Protokollgenehmigung

Der Gemeinderat hat am 22.02.2023 gestützt auf Art. 66 Abs. 3 des Organisationsreglements Bowil das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 05.12.2022 gegenüber der öffentlichen Auflage unverändert genehmigt.

Der Beschluss des Gemeinderats betreffend die Protokollgenehmigung kann innert 30 Tagen seit Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist in zwei Exemplaren einzureichen. Sie hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift zu enthalten.