Fakultatives Referendum - Beschluss von Gemeindeerlassen

Der Gemeinderat Bowil hat in der Sitzung vom 7. Juli 2026 unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums folgende Beschlüsse gefasst:

  • Überarbeitung und Erlass des Personalreglements Bowil.

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Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 25ff des Organisationsreglements Bowil das Referendum ergriffen werden.

Referendumsfrist: 14. September 2026.

Anzahl Unterschriften: Das Referendum gilt als zustande gekommen, wenn mindestens 5 Prozent der Stimmberechtigten des Referendumsbegehren unterzeichnen.

Einreichungsstelle und Auflageort: Gemeindeverwaltung, 3533 Bowil

Gemeinderat Bowil