Zur Ermittlung der verbrauchsabhängigen Gebühren steht die jährliche Ablesung der Wasserzähler an. Die Ablesung erfolgt ab 2026 erstmals mittels Selbstdeklaration.
Die Liegenschaftsbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzer (bzw. die Liegenschaftsverwaltungen) erhalten Ende September 2026 eine Ablesekarte per Post zugestellt und werden gebeten, den aktuellen Zählerstand bis spätestens 15. Oktober 2026 zu melden.
Sie haben auch die Möglichkeit, den Zählerstand hier online zu erfassen.
Besten Dank für die geschätzte Mitarbeit.