Sie haben eine Sendung verpasst und eine Abholungseinladung erhalten? Holen Sie die Sendung innert der vorgegebenen Frist auf der Postfiliale Bowil ab oder wählen Sie eine für Sie passende Alternative.
Sendungsabholung in der Postfiliale Bowil
Alle Sendungen, die gemäss Abholungseinladung in der Postfiliale Bowil für Sie bereitliegen, können am Folgetag (ohne Samstag, Sonntag und Feiertage) ab 09.00 Uhr am Schalter der Postfiliale Bowil bezogen werden. Die erhaltene Abholungseinladung ist zusammen mit einem gültigen Ausweis (ID, Pass oder Führerausweis) am Schalter vorzulegen.
Aus Gründen der Sicherheit und der Diskretion können Sie folgende Sendungen nur bei der Poststelle Grosshöchstetten abholen: Betreibungsurkunden, Nachnahmen Ausland, Auszahlungsscheine, Zahlungsanweisungen.
Alternativen
Ihnen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl.
- Frist verlängern (kostenlos): Möchten Sie Ihre Sendung zu einem späteren Zeitpunkt bei der Postfiliale resp. Poststelle abholen? Verlängern Sie die Abholfrist kostenlos.
- Einmalvollmacht erteilen (kostenlos): Möchten Sie Ihre Sendung von einer anderen Person abholen lassen? Dann bevollmächtigen Sie diese Person mit einer Einmalvollmacht, eine bestimmte an Sie adressierte Postsendung für Sie abzuholen. Wenn Sie Ihre avisierten Sendungen regelmässig von Drittpersonen abholen lassen wollen, bestellen Sie eine Dauervollmacht (kostenpflichtig).
- Zweite Zustellung: Möchten Sie sich Ihre Sendung nochmals an die gleiche oder eine andere Adresse zustellen lassen? Bestellen Sie eine zweite Zustellung an einem für Sie passenden Tag.
- Weiterleitung: Möchten Sie Ihre Sendung an einer anderen Adresse empfangen? Lassen Sie sie an eine Adresse in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein, eine Poststelle, eine PickPost-Stelle oder einen My Post 24-Automaten weiterleiten.
- Deponieren lassen: Mit Ihrem Auftrag zur Deponierung geben Sie uns die Erlaubnis, Ihre Pakete an einem sicheren Ort abzustellen. So empfangen Sie Pakete auch dann, wenn Sie nicht zu Hause sind.
- Einschreiben ohne Unterschrift empfangen: Mit einer Zustellgenehmigung müssen Sie eingeschriebene Briefe und Pakete gegen Unterschrift nicht persönlich in Empfang nehmen.
- Sendung steuern: Eine Sendung ist zu Ihnen unterwegs, aber der Zeitpunkt der Zustellung kommt ungelegen? Mit der Post-App oder einem Post-Login haben Sie es selbst in der Hand zu entscheiden, wann und wo Sie Ihre Sendungen erhalten.
Bitte beachten Sie, dass Sie für gewisse Dienste ein Post-Login resp. die Post-App benötigen und dass gewisse Dienstleistungen kostenpflichtig sind.
Weitere Informationen zu den oben erwähnten Alternativen finden Sie online unter www.post.ch/de/empfangen. Telefonische Auskunft erteilt Ihnen gerne der Kundendienst der Post unter der Telefonnummer 0848 888 888.