Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 213 ___________________________________________________________________________________ Februar 2026 Seite: 7 Bei gastgewerblichen Veranstaltungsgesuchen wird das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland als Bewilligungsbehörde künftig die Gebäudeversicherung Bern vermehrt in den Prozess miteinbeziehen. Dies hat zur Folge, dass aufgrund der umfassenden Prüfung für zeitlich verspätet eingereichte Gesuche keine Garantie auf eine rechtzeitige Bewilligungserteilung gewährt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Einzelbewilligungsgesuche für Anlässe mit mehr als 200 Sitzplätzen oder voraussichtlich mehr als 500 Personen zwei Monate vor der geplanten Veranstaltung vollständig eingereicht sein müssen (kleinere Anlässe sind einen Monat vor dem Anlass einzureichen). fondssuisse – hilft bei Elementarschäden seit 1901 fondssuisse ist eine Stiftung und leistet finanzielle Beiträge an Schäden, die durch nicht vorhersehbare Naturereignisse verursacht wurden und für die heute keine Versicherung abgeschlossen werden kann. fondssuisse finanziert seine Leistungen aus dem vorhandenen Vermögen und dessen Erträgen. Unterstützt werden Schäden von Privatpersonen und lokalen Trägerschaften, die weder durch Versicherungsleistungen noch durch öffentliche Mittel gedeckt werden können (z.B. dezentrale Erschliessungen, Grundstückschäden). Schadenanzeigen können bei fondssuisse elektronisch eingereicht werden. Das Schaden-Portal ermöglicht, Gesuche für finanzielle Beiträge an Elementarschäden direkt durch die Gesuchstellerin/den Gesuchsteller zu erfassen. Damit wird die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten vereinfacht. Im Schaden-Portal sind sämtliche Informationen zu einem gemeldeten Schaden für alle Beteiligten an einem Ort abrufbar. Weitere Informationen finden Sie unter www.fondssuisse.ch. Das Schaden-Portal findet sich hier: https://tool.fondssuisse.ch/web/#/login Steuererklärung 2025 Fristen zur Einreichung der Steuererklärung Die Frist zur Abgabe ist auf dem Brief der Steuerverwaltung vermerkt. Grundsätzlich gilt der allgemeine Einreichungstermin vom 15. März 2026. Wenn Sie eine Fristverlängerung einreichen möchten, gelten folgende Fristen und Gebühren: Online über taxme.ch Schriftlich (Brief, Mail), telefonisch, Schalter Fristverlängerung bis 15. Juli 2026 gebührenfrei CHF 20.00 Fristverlängerung bis 15. September 2026 CHF 20.00 CHF 40.00 Fristverlängerung bis 15. November 2026 CHF 40.00 CHF 60.00 Ansprechpartner und Helfer für das Ausfüllen der Steuererklärungen • Siegrist Ueli, Schwändimatt 107, 3533 Bowil Tel: 031 711 37 56 • Neuenschwander Ursula, Grüneggrain 10a, 3510 Konolfingen Tel: 031 791 34 64 • Treuhand Emmental AG, Bäreggfeld 830, 3552 Bärau Tel: 034 409 37 50 • Pro Senectute, Beratungsstelle Konolfingen (für Personen ab 60 Jahren) Tel: 031 790 00 10 Weitere Personen, welche bereit sind Steuererklärungen auszufüllen, melden sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Bowil. Wir werden die Adressen gerne weitervermitteln. Auskunftsstellen Alle Informationen zur Steuererklärung und zu Steuern im Kanton Bern finden Sie auf www.taxme.ch. Auskünfte erhalten Sie zudem über die Infolinie der kantonalen Steuerverwaltung, Telefon 031 633 60 01, ober bei der Gemeindeverwaltung, Telefon 031 711 01 46.
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