Bowil Zytig Nr. 213 | Februar 2026

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 213 Seite: 12 Februar 2026 Separatsammlungen Nebst den verschiedenen Standorten für den Hauskehricht betreibt die Gemeinde Bowil an der Gewerbestrasse (hinter dem Feuerwehrmagazin) eine zentrale Sammelstelle für Glas, Öl, PET, Blech/Alu, Alukapseln (Nespresso), Kleider und Schuhe sowie auch für Kunststoffe. Haben Sie Fragen zur Entsorgung von Materialien und Gerätschaften im Alltag? Nutzen Sie die Informationen und das Abfallmerkblatt auf unserer Website oder ziehen Sie www.recycling-map.ch zu Hilfe. Informationen der AHV-Zweigstelle ➢ Flexibler Rentenbezug Ab wann kann die AHV-Altersrente bezogen werden? Die Reform der AHV ermöglicht es Frauen und Männern, seit 1. Januar 2024 ihre Rente flexibler zu beziehen. So ist ein variabler Rentenbezug zwischen 63 (für Frauen der Übergangsgeneration bereits ab 62) und 70 Jahren monatlich möglich. Vor dem Referenzalter als Vorbezug und bei späterem Bezug mit den Möglichkeiten des Aufschubs. Welche Möglichkeiten eines flexiblen Rentenbezuges bestehen? Die Altersrente kann vor Erreichen des Referenzalters vorbezogen oder auch aufgeschoben werden. Dabei kann ein Anteil zwischen 20 - 80 % oder 100 % vorbezogen bzw. aufgeschoben werden. Vor dem Referenzalter bezogene Renten (Vorbezug) werden lebenslänglich gekürzt. Nach dem Referenzalter bezogene Renten (Aufschub) erhalten einen Zuschlag (sog. Erhöhungsbetrag). Mit dem neuen Gesetz ist ab 1. Januar 2024 eine Kombination von Vorbezug und Aufschub möglich. So kann ein Teil der Rente vorbezogen und mit Erreichen des Referenzalters der verbleibende Teil aufgeschoben werden. Wie kann die Altersrente vorbezogen werden? Die Altersrente kann monatsweise und anteilsmässig vorbezogen werden. Wird vorerst nur ein Teil der Rente (zwischen 20 - 80 %) bezogen, kann der Anteil bis zum Erreichen des Referenzalters einmalig erhöht werden. Hierzu muss der Antrag "Erhöhung des anteiligen Rentenvorbezugs" eingereicht werden. Sobald die ganze Altersrente bezogen wird, ist ein Wechsel auf einen Teilvorbezug nicht mehr möglich. Ebenso ist der Wechsel zu einem tieferen Vorbezugsanteil ausgeschlossen. Wie hoch ist die Rentenkürzung bei einem Vorbezug? Die Kürzung hängt von der Dauer des Vorbezugs ab. Die Kürzungssätze finden Sie hier. Für Frauen der Übergangsgeneration gelten spezielle Regelungen. Diese finden sich hier. Was geschieht bei Erreichen des Referenzalters mit dem Vorbezug? Bei Erreichen des Referenzalters wird die Altersrente definitiv berechnet. Dabei werden die Versicherungszeiten während der Vorbezugsdauer berücksichtigt. Auch die während des Vorbezugs bezahlten AHV-Beiträge werden bei der Rentenberechnung im Referenzalter miteinbezogen. Es besteht die Möglichkeit, den nicht bezogenen Anteil der Rente aufzuschieben. Wie kann die Altersrente aufgeschoben werden? Mit Erreichen des Referenzalters kann die Altersrente bis zu fünf Jahren aufgeschoben werden. Die Absicht eines Aufschubs ist innerhalb eines Jahres nach Erreichen des Referenzalters bei der zuständigen Ausgleichskasse geltend zu machen.

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