Bowil Zytig Mitteilungsblatt der Gemeinde 3533 Bowil 39. Jahrgang / Ausgabe Nr. 213 vom Februar 2026 Liebe Bowilerinnen, liebe Bowiler Seit dem 1. Januar 2026 gehört das Schulhaus Hübeli nur noch zur Geschichte der Gemeinde Bowil. Unzählige Kinder und Lehrkräfte haben seit 1959 bis im Sommer 2025 viele Stunden und Jahre in diesem Haus verbracht. Und alle erinnern sich bestimmt an wunderschöne und auch harzigere Zeiten. Das kleine und feine Schulhaus könnte sicher auch viele lustige Geschichten erzählen. Am Basar vom letzten Frühjahr habe ich zum Beispiel erfahren, dass in den Anfängen des Schulbetriebs die Duschen nebst dem Pflichtduschen für die Schüler/-innen jeweils am Samstag von der Bevölkerung genutzt werden konnten. Da damals noch lange nicht in jedem Haushalt eine Duschmöglichkeit vorhanden war, sei diese Dienstleistung auch rege beansprucht worden. Die Duschen wurden irgendwann nicht mehr benötigt und ausser Betrieb genommen. Selber habe ich das Schulhaus als Mutter kennengelernt und habe dort meine beiden Söhne an ihre ersten Kindergarten- und Schultage hineinbegleitet. Drei weitere Anlässe sind mir speziell in Erinnerung geblieben: Im Sommer 2011 fand draussen auf dem Platz ein erster kleiner Abschied statt, nämlich als die Unterstufe aufgehoben und im Dorf zusammengelegt wurde. Ich meine an Weihnachten zuvor haben wir Kinder und Eltern anlässlich des traditionellen Adventsbastelns aus der ganzen Schulhausfensterfront mit Seidenpapierkunstwerken einen riesigen und wunderschönen Adventskalender gebastelt, welcher das Schulhaus so richtig weihnächtlich erleuchten liess. Und auch nie vergessen werde ich das Chaos von Autos, Kindern und Skis und übrigem Gepäck, als die vielen aufgeregten und glücklichen Kinder ins Skilager aufbrachen oder daraus heimkehrten. Nun schauen wir also vielleicht auch ein wenig wehmütig auf Zeiten mit Schulbetrieb zurück, freuen uns aber gleichzeitig sehr, dass aus dem Haus etwas Neues entstehen kann. Eine Familie aus Zäziwil wird sich ein neues Zuhause erschaffen und ihre beiden Jungs werden im Dorf die Schule besuchen. Zur Geschichte einer Gemeinde gehört eben auch, dass sie sich entwickelt und sich laufend dieses und jenes verändert. So wird das Haus ein moderneres Gesicht erhalten und eine andere, bestimmt nicht weniger spannende Geschichte schreiben. Ich wünsche euch allen noch eine schöne Winterzeit. Ursula Schüpbach Gemeinderätin Ressort Finanzen und Liegenschaften
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 213 Seite: 2 Februar 2026 Impressum Titelbild: Schulhaus Hübeli Foto: Ursula Schüpbach, 18.12.2025 Redaktion: Gemeindeverwaltung, 3533 Bowil Auflage: 660 Exemplare Verteilgebiet: Gemeinde Bowil Erscheint: 4 x jährlich Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe: https://www.bowil.ch/gemeinde-bowil/gemeinde/bowil-zytig Gemeindeverwaltung und Postagentur, 3533 Bowil: Tel. 031 711 01 46 / Mail: info@bowil.ch / Web: www.bowil.ch Montag 8.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag und Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr Hausärztlicher Notfalldienst 1. Hausarzt anrufen Band abhören für Stellvertretung, falls niemand erreichbar ist: 2. Notfallnummer wählen: 0900 57 67 47 SPITEX Region Konolfingen 031 770 22 00 (Telefon werktags: 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00) Samariterverein Ob. Kiesental Burkhalter Simone (Präsidentin) Tel: 079 323 21 37 https://www.sv-ok.ch Informationen des Gemeinderates ........................................................................................... 3 Sitzungsdaten und Termine 2026 .............................................................................................................3 Aktuelles aus dem Gemeinderat...............................................................................................................3 Erscheinungsdaten Bowil-Zytig 2026........................................................................................................3 Gratulationen ............................................................................................................................................ 4 Baubewilligungen .....................................................................................................................................4 Baubewilligungsfreie Solaranlagen an Fassaden .....................................................................................5 Informationen der Verwaltung und der Kommissionen.......................................................... 5 Anleitung briefliche Stimm- und Wahlabgabe ...........................................................................................5 Einwohnerstatistik ....................................................................................................................................6 Brandschutz bei Anlässen ........................................................................................................................6 fondssuisse – hilft bei Elementarschäden seit 1901..................................................................................7 Steuererklärung 2025 ...............................................................................................................................7 Informationen Wegkommission ................................................................................................................9 Beiträge an Wegunterhalt und Schneeräumung ....................................................................................9 Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen....................................................................9 Informationen Bauwesen, Ver- und Entsorgung .....................................................................................10 Trinkwasserqualität ................................................................................................................................10 Siedlungsentwässerung (ZpA) ................................................................................................................ 11 Sperrgutsammlung Bowil ........................................................................................................................ 11 Hauskehricht, Papier und Karton, Abfuhrdaten 2026 ..............................................................................11 Separatsammlungen ..............................................................................................................................12 Informationen der AHV-Zweigstelle ........................................................................................................12 Bekämpfung von Problempflanzen – invasive Neophyten ......................................................................13 Mikroprojekt in Bowil: Aus Rasen wird Wildbienen-Wiese ......................................................................14 Anlässe in Bowil .....................................................................................................................................15 Bibliothek ................................................................................................................................................ 16 Allgemeine Informationen ....................................................................................................... 17 Informationen Schule .............................................................................................................. 32
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 213 ___________________________________________________________________________________ Februar 2026 Seite: 3 Informationen des Gemeinderates Sitzungsdaten und Termine 2026 Die Sitzungsdaten 2026 der Gemeinde Bowil stehen in elektronischer Form auf der Website in aktualisierter Form zur Einsicht bereit. Auf die detaillierte Wiedergabe der Sitzungsdaten wird verzichtet. Beachten Sie die Daten der Gemeindeversammlungen. Diese sind am 01.06.2026 und 30.11.2026 vorgesehen. Wir empfehlen, folgende Termine in Ihre Agenden zu übernehmen: • 08.03.2026 Eidg. und kant. Abstimmung • 29.03.2026 Grossratswahlen und Regierungsratswahlen • 22.04.2026 Sperrgutsammlung • 01.06.2026 Gemeindeversammlung • 14.06.2026 Eidg. und kant. Abstimmung • 19.06.2026 Schulfest • 31.07.2026 Bundesfeier und Jungbürgeraufnahme • 27.09.2026 Eidg. und kant. Abstimmung • 03.11.2026 Treffen der Vereinspräsidien / Koordination Anlässe 2027 • 06.11.2026 Behördenanlass • 29.11.2026 Eidg. und kant. Abstimmung • 30.11.2026 Gemeindeversammlung Aktuelles aus dem Gemeinderat Der Gemeinderat hat in den letzten Sitzungen unter anderem folgende Geschäfte behandelt: • Der Finanzplan für die Jahre 2025 – 2030 wurde behandelt und genehmigt. Die Resultate wurden an der Gemeindeversammlung zur Kenntnis gebracht. Die nachhaltige Investitions- und die vorausschauende Budgetplanung zeigen, dass trotz der aktuellen Wirtschaftslage, den steigenden Allgemeinkosten und den hohen Lastenausgleichszahlungen der Finanzbereich in Bowil gesichert ist. Schwer abzuschätzen ist jedoch die Entwicklung der Steuereinnahmen und dadurch auch die Auswirkungen auf die Finanzausgleichszahlungen. • Das Versuchsprojekt für das Ergänzungsangebot zum öffentlichen Verkehr, Mobility-on-Demand oder auch Fahrten-auf-Verlangen genannt, wird durch den Gemeinderat gestützt auf die geführten Verhandlungen unterstützt. Der Versuchsbetrieb wird voraussichtlich per 01.12.2026 gestartet und dauert bis 31.12.2029. In der Kompetenz des Gemeinderates ist diesbezüglich ein Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 40'000.00 beschlossen worden. • Der Gemeinderat anerkennt die Bedeutung der Talentförderung im Musikbereich und unterstützt das Ziel, begabte Kinder und Jugendliche gemäss den kantonalen Richtlinien zu fördern. Auf den Abschluss eines Leistungsvertrags mit einer bestimmten Musikschule wird bewusst verzichtet, um die Wahlfreiheit der Familien zu wahren. Das Ressort Bildung, Soziales und Freizeit wird die Unterstützung nach Bedarf sicherstellen. Erscheinungsdaten Bowil-Zytig 2026 Die Erscheinungsdaten 2026 der Bowil-Zytig wurden gestützt auf den Sitzungsplan des Gemeinderates wie folgt festgelegt:
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 213 Seite: 4 Februar 2026 Nummer Monat Redaktionsschluss Erscheinung 214 (Botschaft GV) Mai 27.04.2026 8.00 Uhr Woche 21 215 August 03.08.2026 8.00 Uhr Woche 34 216 (Botschaft GV) November 02.11.2026 8.00 Uhr Woche 47 Das Erscheinungskonzept mit den Regeln für die Publikationen und die Übermittlung der Beiträge finden Sie auf unserer Website. Gratulationen Der Gemeinderat besucht traditionsgemäss die 85-, 90-, 95- und 100-Jährigen sowie die älteste Bowilerin und den ältesten Bowiler. In diesem Jahr dürfen folgende Einwohnerinnen und Einwohner ihre hohen Geburtstage feiern: Älteste Bowilerin (94 Jahre): Ramseier Johanna, Badweg 5, Moosseedorf geb. 11.05.1932 Ältester Bowiler (93 Jahre): Kropf Ernst, Breitägerten 124a geb. 28.01.1933 90 Jahre: Aebi Paul, Bäraustrasse 71, Bärau geb. 11.02.1936 Frey Rosmarie, Bäraustrasse 71, Bärau geb. 07.06.1936 85 Jahre: Rychener Lydia, Schlossberg 20 geb. 09.01.1941 Aeschlimann Anton, Langnaustrasse 3 geb. 12.02.1941 Graber Hanne, Schlossberg 16 geb. 26.04.1941 Gerber Ernst, Mühleseilen 164a geb. 05.09.1941 Die Musikgesellschaft Eintracht Zäziwil bietet jeweils den 80-, 90- und 100-Jährigen ein „Ständli“. Den 80. Geburtstag dürfen dieses Jahr feiern: Schlüchter Ernst, Dorfstrasse 7 geb. 04.02.1946 Thierstein Ursula, Schächli 120c geb. 19.02.1946 Gerber Fritz, Dorf 140a geb. 21.03.1946 Hofer Annamarie, Spycherweg 5 geb. 24.04.1946 Gerber Walter, Hinterschwändi 72a geb. 31.05.1946 Oppliger Hans, Kemisstrasse 22, geb. 07.06.1946 Wüthrich Walter, Groggenmoos 12a geb. 12.06.1946 Steiner Heidi, Matten 147 geb. 22.10.1946 Kobel Peter, Schwändimatt 110 geb. 26.10.1946 Wegmüller Ulrich, Stuckersgraben 126f geb. 31.10.1946 Siegrist Margrit, Schwändimatt 107a geb. 01.12.1946 Da einige Jubilarinnen und Jubilare auf eine Veröffentlichung verzichten, sind die vorstehenden Listen nicht vollständig. Baubewilligungen Seit der letzten Ausgabe der Bowil-Zytig sind folgende Baubewilligungen erteilt worden: • Thommen David und Rohrer Karin, Schachen 120; Neubau Autoabstellplatz, Verbesserung Hauszufahrt. • Zaugg Mathias, Kemisstrasse 14; Einbau Schwedenofen im Wohnzimmer OG mit Aussenkamin.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 213 ___________________________________________________________________________________ Februar 2026 Seite: 5 Baubewilligungsfreie Solaranlagen an Fassaden Mit der per 01.01.2026 in Kraft getretenen revidierten Raumplanungsgesetzgebung können Solaranlagen auch an Fassaden bewilligungsfrei sein. Es gilt, wie für Dachanlagen, das Meldeverfahren über die Plattform eBau. Bei Fassadensolaranlagen an Baudenkmälern mit dem Status K-Objekte (schützenswerte Bauten sowie erhaltenswerte Bauten in Baugruppen) gelten erhöhte Gestaltungsanforderungen. Für sie ist immer eine Baubewilligung erforderlich. Fassadensolaranlagen können an den Aussenwänden von Gebäuden vorgehängt (abgesetztes Fassadensystem) oder in die Gebäudehülle integriert werden. Sie gelten gemäss Art. 32a bis Raumplanungsverordnung, als genügend angepasst, wenn sie in einer zusammenhängenden kompakten rechteckigen Fläche angeordnet sind und sich in Arbeits- oder Bauzonen befinden (Aufzählung nicht abschliessend). Sie dürfen vorhandene Gliederungs- oder Schmuckelemente nicht überdecken (bspw. Riegbau), nicht über die Fassadenkanten hinausragen, einen maximalen Abstand von 20 cm zur Fassade haben und parallel zu dieser angeordnet sein, eine einheitliche Farbgebung und Materialisierung aufweisen sowie nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt sein. Die Richtlinien des Regierungsrates über baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien werden mit einem entsprechenden Merkblatt ergänzt. Weitere Informationen über Energievorschriften beim Bauen finden Sie unter folgendem Link: https://www.weu.be.ch/de/start/themen/energie/energievorschriften-bauen.html Informationen der Verwaltung und der Kommissionen Anleitung briefliche Stimm- und Wahlabgabe 1. Spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin wird Ihnen das Abstimmungsmaterial nach Hause geschickt. Zum Öffnen des Abstimmungs- und Wahlcouverts auf der Rückseite die Aufreisslasche von rechts nach links behutsam aufreissen. Stimmrechtsausweis und sämtliches Abstimmungs- und Wahlmaterial herausnehmen (es liegt ebenfalls ein kleines Stimmcouvert bei). Überprüfen Sie, ob Sie das gesamte Abstimmungsmaterial erhalten haben. Der Umschlag wird als Antwortcouvert für die briefliche Stimmabgabe wiederverwendet. 2. Wenn Sie brieflich abstimmen, ist es zwingend nötig, dass Sie Ihren Stimmrechtsausweis (auch Stimmausweis genannt) auf der Rückseite unterschreiben (ohne Unterschrift ist die briefliche Stimmabgabe ungültig). 3. Füllen Sie die Abstimmungs- und Wahlzettel von Hand aus (verwenden Sie immer einen Kugelschreiber schwarz oder blau und nie einen Bleistift, um Ihre Antwort einzufüllen) und stecken Sie diese ungefaltet ins separate kleine Stimmcouvert. Anschliessend das Stimmcouvert zukleben. 4. Legen Sie das Stimmcouvert zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis ins Antwortcouvert.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 213 Seite: 6 Februar 2026 Der Stimmrechtsausweis muss in Pfeilrichtung in das Abstimmungs- und Wahlcouvert geschoben werden, so dass die Pfeilrichtung auf dem Stimmrechtsausweis mit derjenigen auf dem Abstimmungs- und Wahlcouvert übereinstimmt. Die Adresse der Gemeinde Bowil wird im Fenster des Couverts ersichtlich. Falls der Umschlag mit den Abstimmungsunterlagen beschädigt oder nicht mehr auffindbar ist, kontaktieren Sie uns. 5. Gummierte Lasche des Abstimmungs- und Wahlcouverts sorgfältig zukleben. Bei Postaufgabe unbedingt rechtzeitig vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag der Post übergeben! Das Antwortcouvert kann der Stimmgemeinde auch direkt am Schalter übergeben werden oder in den Gemeindebriefkasten bei der Gemeindeverwaltung gelegt werden. Letzte Leerung ist am Wahl- und Abstimmungssonntag um 10:00 Uhr. Sie können auch am Wahl- und Abstimmungssonntag persönlich an die Urne vorbeikommen (10:00 Uhr – 11:00 Uhr). Achtung: Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn Die Abstimmungs- und Wahlunterlagen nur im Stimmcouvert (d.h. ohne amtliches Abstimmungs- und Wahlcouvert) abgegeben werden. Die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt oder der Stimmrechtsausweis komplett fehlt. Die Abgabe verspätet bei der Gemeinde eintrifft. Das Antwortcouvert mehr als eine Ausweiskarte enthält. Einwohnerstatistik Schweizer Ausländer Total Stand per 01.01.2025 1265 34 1299 Zuzügerinnen und Zuzüger 70 8 78 Wegzügerinnen und Wegzüger 58 2 60 Geburten 12 0 12 Todesfälle 6 0 6 Stand per 31.12.2025 1283 40 1323 Abnahme/Zunahme 2025 +18 +6 +24 Brandschutz bei Anlässen Aufgrund des tragischen Ereignisses in Crans-Montana ist dem Brandschutz in Gebäuden und bei Anlässen grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Einerseits trägt die Gemeinde im Bereich Sicherheit grosse Verantwortung, bspw. als Orts- oder als Baupolizeibehörde oder als Eigentümerin von Liegenschaften. Dabei darf aber auch die Eigenverantwortung aller privater Eigentümer von Lokalen und Bauten nicht vergessen werden. Die entsprechende Kontrolltätigkeit wurde in Bowil schon vor dem erwähnten Ereignis vorgenommen und wird weiterhin durch die zuständigen Funktionäre sichergestellt.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 213 ___________________________________________________________________________________ Februar 2026 Seite: 7 Bei gastgewerblichen Veranstaltungsgesuchen wird das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland als Bewilligungsbehörde künftig die Gebäudeversicherung Bern vermehrt in den Prozess miteinbeziehen. Dies hat zur Folge, dass aufgrund der umfassenden Prüfung für zeitlich verspätet eingereichte Gesuche keine Garantie auf eine rechtzeitige Bewilligungserteilung gewährt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Einzelbewilligungsgesuche für Anlässe mit mehr als 200 Sitzplätzen oder voraussichtlich mehr als 500 Personen zwei Monate vor der geplanten Veranstaltung vollständig eingereicht sein müssen (kleinere Anlässe sind einen Monat vor dem Anlass einzureichen). fondssuisse – hilft bei Elementarschäden seit 1901 fondssuisse ist eine Stiftung und leistet finanzielle Beiträge an Schäden, die durch nicht vorhersehbare Naturereignisse verursacht wurden und für die heute keine Versicherung abgeschlossen werden kann. fondssuisse finanziert seine Leistungen aus dem vorhandenen Vermögen und dessen Erträgen. Unterstützt werden Schäden von Privatpersonen und lokalen Trägerschaften, die weder durch Versicherungsleistungen noch durch öffentliche Mittel gedeckt werden können (z.B. dezentrale Erschliessungen, Grundstückschäden). Schadenanzeigen können bei fondssuisse elektronisch eingereicht werden. Das Schaden-Portal ermöglicht, Gesuche für finanzielle Beiträge an Elementarschäden direkt durch die Gesuchstellerin/den Gesuchsteller zu erfassen. Damit wird die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten vereinfacht. Im Schaden-Portal sind sämtliche Informationen zu einem gemeldeten Schaden für alle Beteiligten an einem Ort abrufbar. Weitere Informationen finden Sie unter www.fondssuisse.ch. Das Schaden-Portal findet sich hier: https://tool.fondssuisse.ch/web/#/login Steuererklärung 2025 Fristen zur Einreichung der Steuererklärung Die Frist zur Abgabe ist auf dem Brief der Steuerverwaltung vermerkt. Grundsätzlich gilt der allgemeine Einreichungstermin vom 15. März 2026. Wenn Sie eine Fristverlängerung einreichen möchten, gelten folgende Fristen und Gebühren: Online über taxme.ch Schriftlich (Brief, Mail), telefonisch, Schalter Fristverlängerung bis 15. Juli 2026 gebührenfrei CHF 20.00 Fristverlängerung bis 15. September 2026 CHF 20.00 CHF 40.00 Fristverlängerung bis 15. November 2026 CHF 40.00 CHF 60.00 Ansprechpartner und Helfer für das Ausfüllen der Steuererklärungen • Siegrist Ueli, Schwändimatt 107, 3533 Bowil Tel: 031 711 37 56 • Neuenschwander Ursula, Grüneggrain 10a, 3510 Konolfingen Tel: 031 791 34 64 • Treuhand Emmental AG, Bäreggfeld 830, 3552 Bärau Tel: 034 409 37 50 • Pro Senectute, Beratungsstelle Konolfingen (für Personen ab 60 Jahren) Tel: 031 790 00 10 Weitere Personen, welche bereit sind Steuererklärungen auszufüllen, melden sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Bowil. Wir werden die Adressen gerne weitervermitteln. Auskunftsstellen Alle Informationen zur Steuererklärung und zu Steuern im Kanton Bern finden Sie auf www.taxme.ch. Auskünfte erhalten Sie zudem über die Infolinie der kantonalen Steuerverwaltung, Telefon 031 633 60 01, ober bei der Gemeindeverwaltung, Telefon 031 711 01 46.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 213 Seite: 8 Februar 2026
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 213 ___________________________________________________________________________________ Februar 2026 Seite: 9 Informationen Wegkommission Beiträge an Wegunterhalt und Schneeräumung Die Wegkommission macht darauf aufmerksam, dass gemäss Art. 19 und 20 des Wegreglements der Unterhalt und die Schneeräumung auf Privatstrassen grundsätzlich Sache des Eigentümers ist. Schneeräumungsbeiträge: Die Gemeinde kann an die Schneeräumung der Privatstrassen gemäss Übersichtsplan des Wegreglements einen Beitrag leisten, über dessen Höhe die Wegkommission entscheidet. Für die Schneeräumung von Hausplätzen und Garageneinfahrten wird kein Beitrag bezahlt. Unterhaltsbeiträge: Die Gemeinde kann sich mit Beiträgen an den beitragsberechtigten Strassen gemäss Übersichtsplan des Wegreglements beteiligen und Wegkieslieferungen für den Unterhalt von privaten Zufahrtsstrassen bezahlen. Es können Beiträge bis zu 25 % an die Unterhaltskosten von privaten Zufahrtsstrassen geleistet werden. Beitragsformulare für Schneeräumung und Kiesbezug können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Website www.bowil.ch / Verwaltung / Onlineschalter heruntergeladen werden und sind bis spätestens 30. April 2026 der Gemeindeverwaltung zuhanden der Wegkommission einzureichen. Später eintreffende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten: 1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11), Art. 80 Abs. 3 und Art. 83 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), Art. 56 und 57, unter anderem vor: • Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm freizuhalten. • Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 213 Seite: 10 Februar 2026 • An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20 m einen Strassenabstand von 0.5 m ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen. • Vorbehalten bleiben strengere Gemeindevorschriften. 2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen alljährlich bis zum 31. Mai und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinunter gefallenem Reisig und Blattwerk zu reinigen. Entlang von Kantonsstrassen obliegt einzig die vorsorgliche Waldpflege entlang der Kantonsstrassen dem Tiefbauamt des Kantons Bern. Im Übrigen sind auch entlang der Kantonsstrassen die Grundeigentümer verantwortlich. 3. Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbauamts des Kantons Bern oder das zuständige Gemeindeorgan sind gerne zu näherer Auskunft bereit. Bei Missachtung der oben genannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten. Wer ist haftbar bzw. trägt die Pflicht entlang von Gemeindestrassen: Gemäss Merkblatt Wald an Kantonsstrassen sind die Waldbesitzer entlang der Gemeindestrasse für die vorsorgliche Waldpflege entlang der Strasse und für das Freihalten des Lichtraumprofils in der Pflicht. Das heisst, droht eine Gefahr durch morsche Bäume, so sind die Besitzer verpflichtet, die notwendigen Massnahmen zu treffen! Informationen Bauwesen, Ver- und Entsorgung Trinkwasserqualität Die Untersuchungsergebnisse des kantonalen Laboratoriums gestützt auf die Erhebungen zeigen, dass das Trinkwasser der Gemeindeversorgung (WAKI) den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 213 ___________________________________________________________________________________ Februar 2026 Seite: 11 Obere Druckzone Untere Druckzone Bakteriologische Beurteilung einwandfrei einwandfrei Gesamthärte in franz. Graden 21.7 0 fH (mittelhartes Wasser) 26.0 0 fH (hartes Wasser) Nitratgehalt 3.38 mg/l (Grenzwert: 40 mg/l) 16.4 mg/l (Grenzwert: 40 mg/l) Herkunft des Wassers Grund- und Quellwasser Grund- und Quellwasser Behandlung des Wassers UV-Entkeimung UV-Entkeimung Metaboliten von Chlorothalonil M4 (R471811) < 0.1 µg/l M4 (R471811) < 0.1 µg/l (Grenzwert: 0.1 µg/l) M12 (R417888) < 0.1 µg/l M12 (R417888) < 0.1 µg/l Für die Wasserqualität in den öffentlichen Versorgungen der WAKI-Gemeinden ist der Wasserverbund Kiesental zuständig. Grundlagen für die obigen Angaben bilden die Laboruntersuchungen. Angaben über die Wasserqualität finden Sie zusätzlich unter www.waki.ch. Siedlungsentwässerung (ZpA) Die Untersuchungsergebnisse der Etappe 2025 liegen vor und sind den Grundeigentümern eröffnet worden. Schäden an den Leitungen sind nun innerhalb der nächsten zwei Jahre beheben zu lassen. Für die Umsetzung der Schadensanierung bietet die Gemeinde ein koordiniertes Verfahren mit der Fachfirma und dem GEP-Ingenieur an. Die Etappe 2026 ist bereits in vollem Gang, die ersten Zustandserfassungen werden durch die Fachfirma vorgenommen. Im laufenden Jahr werden rund 45 Liegenschaften kontrolliert. Die Ergebnisse der Zustandserfassungen mit Auswertung und Kostenschätzung werden den Grundeigentümern voraussichtlich im Herbst eröffnet. Die Zusammenarbeit zwischen den Grundeigentümern und der beauftragten Fachfirma verläuft durchwegs positiv. Besten Dank allen Beteiligten für die Mitarbeit, die Unterstützung und die Gewährung der notwendigen Zugänge zu den Liegenschaften. Sperrgutsammlung Bowil Die Sperrgutsammlung findet am 22. April 2026 auf dem Parkplatz der Freizeitanlage Schächli statt. Die Haushalte werden frühzeitig über die elektronischen Medien (Website, Anzeiger) und mittels Flyer informiert. Hauskehricht, Papier und Karton, Abfuhrdaten 2026 Die Container der Sammelstellen werden jeweils am Dienstag, ab 13.00 Uhr, geleert. Änderungen gegenüber den ordentlichen Abfuhrdaten sind bei Feiertagen möglich. Bitte beachten Sie, dass • Kleinsperrgut, welches nicht in den Containern deponiert werden kann, nach Möglichkeit erst am Tag vor der Abfuhr bei den Standplätzen abzulagern ist. • Fensterglas, Trinkgläser, Geschirr und Porzellan in den ordentlichen Hauskehricht gehört und nicht in der Glassammlung entsorgt werden darf. • Akkus und Elektrogeräte den Verkaufsstellen zurückzugeben sind und nicht in den Hauskehricht gehören. Lithium-Ionen-Akkus sind aus dem täglichen Leben nicht wegzudenken, sie liefern Energie für den mobilen Alltag. Bei unsachgemässer Entsorgung bergen sie jedoch eine grosse Gefahr. Diese Akkus reagieren auf Druck und können dadurch Brände auslösen. • Papier und Karton gefaltet und gebündelt platzsparend in die gekennzeichneten Container zu entsorgen ist. Fremdmaterialien haben hier nichts zu suchen und sind den entsprechenden Separatsammlungen zuzuführen. Gesamthärte: - 0-15 0fH = weiches Wasser - 15-25 0fH = mittelhartes Wasser - über 250fH = hartes Wasser
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 213 Seite: 12 Februar 2026 Separatsammlungen Nebst den verschiedenen Standorten für den Hauskehricht betreibt die Gemeinde Bowil an der Gewerbestrasse (hinter dem Feuerwehrmagazin) eine zentrale Sammelstelle für Glas, Öl, PET, Blech/Alu, Alukapseln (Nespresso), Kleider und Schuhe sowie auch für Kunststoffe. Haben Sie Fragen zur Entsorgung von Materialien und Gerätschaften im Alltag? Nutzen Sie die Informationen und das Abfallmerkblatt auf unserer Website oder ziehen Sie www.recycling-map.ch zu Hilfe. Informationen der AHV-Zweigstelle ➢ Flexibler Rentenbezug Ab wann kann die AHV-Altersrente bezogen werden? Die Reform der AHV ermöglicht es Frauen und Männern, seit 1. Januar 2024 ihre Rente flexibler zu beziehen. So ist ein variabler Rentenbezug zwischen 63 (für Frauen der Übergangsgeneration bereits ab 62) und 70 Jahren monatlich möglich. Vor dem Referenzalter als Vorbezug und bei späterem Bezug mit den Möglichkeiten des Aufschubs. Welche Möglichkeiten eines flexiblen Rentenbezuges bestehen? Die Altersrente kann vor Erreichen des Referenzalters vorbezogen oder auch aufgeschoben werden. Dabei kann ein Anteil zwischen 20 - 80 % oder 100 % vorbezogen bzw. aufgeschoben werden. Vor dem Referenzalter bezogene Renten (Vorbezug) werden lebenslänglich gekürzt. Nach dem Referenzalter bezogene Renten (Aufschub) erhalten einen Zuschlag (sog. Erhöhungsbetrag). Mit dem neuen Gesetz ist ab 1. Januar 2024 eine Kombination von Vorbezug und Aufschub möglich. So kann ein Teil der Rente vorbezogen und mit Erreichen des Referenzalters der verbleibende Teil aufgeschoben werden. Wie kann die Altersrente vorbezogen werden? Die Altersrente kann monatsweise und anteilsmässig vorbezogen werden. Wird vorerst nur ein Teil der Rente (zwischen 20 - 80 %) bezogen, kann der Anteil bis zum Erreichen des Referenzalters einmalig erhöht werden. Hierzu muss der Antrag "Erhöhung des anteiligen Rentenvorbezugs" eingereicht werden. Sobald die ganze Altersrente bezogen wird, ist ein Wechsel auf einen Teilvorbezug nicht mehr möglich. Ebenso ist der Wechsel zu einem tieferen Vorbezugsanteil ausgeschlossen. Wie hoch ist die Rentenkürzung bei einem Vorbezug? Die Kürzung hängt von der Dauer des Vorbezugs ab. Die Kürzungssätze finden Sie hier. Für Frauen der Übergangsgeneration gelten spezielle Regelungen. Diese finden sich hier. Was geschieht bei Erreichen des Referenzalters mit dem Vorbezug? Bei Erreichen des Referenzalters wird die Altersrente definitiv berechnet. Dabei werden die Versicherungszeiten während der Vorbezugsdauer berücksichtigt. Auch die während des Vorbezugs bezahlten AHV-Beiträge werden bei der Rentenberechnung im Referenzalter miteinbezogen. Es besteht die Möglichkeit, den nicht bezogenen Anteil der Rente aufzuschieben. Wie kann die Altersrente aufgeschoben werden? Mit Erreichen des Referenzalters kann die Altersrente bis zu fünf Jahren aufgeschoben werden. Die Absicht eines Aufschubs ist innerhalb eines Jahres nach Erreichen des Referenzalters bei der zuständigen Ausgleichskasse geltend zu machen.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 213 ___________________________________________________________________________________ Februar 2026 Seite: 13 Es kann ein Anteil oder die gesamte Rente aufgeschoben werden. Wird ein Teil der Rente aufgeschoben, kann der Anteil des Aufschubs einmalig reduziert werden. Ab dem 70. Altersjahr muss die gesamte Altersrente bezogen werden. Wie hoch ist der Erhöhungsbetrag bei einem Aufschub? Bei einem Aufschub der Rente wird wie bisher ein Erhöhungsbetrag bezahlt. Frauen der Übergangsgeneration erhalten zusätzlich den Rentenzuschlag ausbezahlt. Bei einem Teilaufschub wird dieser Rentenzuschlag allerdings erst ausbezahlt, wenn die gesamte Altersrente abgerufen wird. Die Höhe des Erhöhungsbetrags hängt von der Dauer des Aufschubs ab. Die Kürzungssätze finden Sie hier. Was sind die Auswirkungen auf die Ergänzungsleistungen? Beim Teilbezug der AHV-Altersrente wird in der Berechnung der Ergänzungsleistungen zusätzlich zur effektiven Rente die Differenz zur ganzen zustehenden Rente angerechnet. Die Aufrechnung dieser Differenz hat eine Kürzung der Ergänzungsleistungen zur Folge. Dasselbe gilt beim Teilaufschub einer AHVAltersrente. Was sind die Auswirkungen auf die anderen Sozialversicherungen? Die Reform der AHV wirkt sich auch auf andere Sozialversicherungen aus. Das Referenzalter der Frauen wird so auch in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG/2. Säule) erhöht und ein Altersrücktritt zwischen 63 (62) und 70 Jahren wird angeboten (Vorbezug und Aufschub analog AHV). Es sind ebenfalls Teilpensionierungen möglich. Wir verweisen Sie dazu auf die Webseite des Bundesamts für Sozialversicherung oder an Ihre zuständige Pensionskasse. Beziehen Sie Arbeitslosentaggelder oder Leistungen der IV, führt die Erhöhung des Referenzalters dazu, dass Sie diese Leistungen entsprechend länger beziehen können. Bekämpfung von Problempflanzen – invasive Neophyten Kanadische Goldrute und Spätblühende Goldrute Beschreibung: Vom Frühling an entwickeln sich die 0.5 bis maximal 2.5 m hoch werdenden Goldruten aus ihren ausdauernden, unterirdischen Ausläufern. Pro Quadratmeter können so über 300 Pflanzen sprossen. Sie stammen aus den USA und dem südlichen Kanada. Als Zierpflanzen und Bienenweide wurden sie häufig angepflanzt. Die Goldrute ist die häufigste invasive Pflanze der Schweiz und kann wohl nicht mehr vollständig aus unserer Natur entfernt werden. Die Verbreitung erfolgt durch flugfähige Samen, die mit bis zu 12‘000 Stück pro Spross überreichlich ausgebildet werden. Durch die grosse Anzahl von Wurzelsprossen erfolgt auch eine unterirdische nicht zu vernachlässigende Ausbreitung der Bestände. Einzelne, kleine Wurzelbruchstücke können sich zu ganzen Pflanzen regenerieren. So können insbesondere Gartenabfälle auf wilden Deponien den Pflanzen zur weiteren Ausbreitung verhelfen. Gefahren: In schützenswerten Pflanzenbeständen wird durch das Eindringen von Goldruten die natürliche Artenzusammensetzung gestört. So werden namentlich Licht liebende Pflanzenarten durch die dichten Goldrutenbestände verdrängt. Bekämpfung: Bei der Bekämpfung muss man sich auf schützenswerte Gebiete beschränken. Durch mindestens zweimaliges, tiefes Mähen im Mai und im August vor der Blüte können die Bestände langfristig kontrolliert werden. Dadurch werden die Pflanzen geschwächt und es wird das Versamen verhindert. Kleinere Bestände können bei feuchtem Boden auch ausgerissen werden. So besteht weniger die Gefahr, dass die Pflanzen nur abgerissen werden und es wird sogar ein Teil der Wurzeln aus dem Boden herausgezogen. Die Wurzeln müssen in die Kehrichtverbrennung gegeben werden. Zuständigkeit Bekämpfung: Zuständig für die Bekämpfung von invasiven Neophyten sind die jeweiligen Grundeigentümer.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 213 Seite: 14 Februar 2026 Entsorgung: Bitte entsorgen Sie keine Neophyten im Grüngut, sondern benutzen Sie dafür gebührenfreie Kehrichtsäcke und entsorgen Sie diese kostenlos im Neophytencontainer beim Werkhof Schächli. Weitere Informationen, Merkblätter und Bekämpfungsmassnahmen finden Sie unter: www.be.ch/neobiota, www.neophyt.ch, www.infoflora.ch sowie bei der Gemeindeverwaltung Bowil. Mikroprojekt in Bowil: Aus Rasen wird Wildbienen-Wiese Viele Gärten haben irgendwo ein kleines Stück Rasen, das man kaum nutzt. Genau dort setzen wir an: Ich möchte gemeinsam kleine Flächen (ca. 1–3 m²) in Blumenwiesen/Beete umwandeln, die Wildbienen und anderen Insekten Nahrung und Lebensraum bieten. Mitmachen können alle: Familien, Alleinstehende, Ältere, Junge, Schülerinnen und Schüler. Hauptsache naturinteressiert und offen, etwas auszuprobieren. Ziel ist nicht Perfektion, sondern eine einfache, machbare Aktion und dass wir uns gegenseitig helfen: mit Tipps, Saat-Erfahrungen, Fotos, Austausch und Motivation. Start: Ende April erstes Treffen der Interessierten mit kurzem Input von meiner Seite zu Wildbienen/Insekten (bei mir zuhause oder evtl. im Schächli). Kinder/Jugendliche sind willkommen, bitte mit Einverständnis der Eltern. Interesse? Dann melde dich: Schmutz Verena Heiteregg 161 3533 Bowil 033 356 09 00 079 478 94 04 v.schmutz@bluewin.ch
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 213 ___________________________________________________________________________________ Februar 2026 Seite: 15 Anlässe in Bowil Die Anlässe und Details dazu finden Sie auch unter www.bowil.ch (Rubrik Veranstaltungen) • Donnerstag, 19.02.2026 Altersnachmittag ZÄME SI, Landfrauenverein Bowil, Blockhaus Schächli • Sonntag, 22.02.2026 Irische Balladen, Hunichordeon Ensemble, Kirche Bowil • Donnerstag, 26.02.2026 Themen-Nachmittag der regionalen Alters- und Generationen- arbeit «Wenn’s plötzlich zu viel wird», 14.00 bis 16.00 Uhr im Blockhaus Schächli • Mittwoch, 04.03.2026 Lehrstellenmarkt, BIZ Burgdorf, Dunantstrasse 7a, 3400 Burgdorf, Anmeldeschluss: 24.02.2026 • Freitag, 06.03.2026 Unterhaltungskonzert, Musikgesellschaft Eintracht, Samstag, 07.03.2026 Jugendmusik und Drum Corps Zäziwil Sonntag, 08.03.2026 Mehrzweckhalle Zäziwil • Samstag, 07.03.2026 Tag der offenen Tür, Musikschule Oberemmental, Schlössli Langnau • Samstag, 07.03.2026 Brockenstube, Landfrauenverein Bowil, Altes Feuerwehrmagazin Dorf • Dienstag, 17.03.2026 Zäme ässe, Landfrauenverein Bowil, Gasthof Schlossberg Bori • Freitag, 20.03.2026 Themen-Nachmittag der regionalen Alters- und Generationen- arbeit, «Wegweiser zu Ergänzungsleistung», 14.00 bis 16.00 Uhr im Sternenzentrum Walkringen • Freitag, 20.03.2026 Brockenstube Abendverkauf, Landfrauenverein Bowil, Altes Feuerwehrmagazin Dorf • Freitag, 20.03.2026 Kinder-Kleider-Börse, Landfrauenverein Bowil, Samstag, 21.03.2026 Aula Schulhaus Dorf • Samstag, 21.03.2026 Brockenstube, Landfrauenverein Bowil, Altes Feuerwehrmagazin Dorf • Samstag, 04.04.2026 Viehschau, Viehzuchtverein Bowil, beim Schulhaus Dorf • Samstag, 04.04.2026 Brockenstube, Landfrauenverein Bowil, Altes Feuerwehrmagazin Dorf • Dienstag, 07.04.2026 Kinderwoche KIWO, «Vom Anfang bis ins Weltall», bis Täufergemeinde Bowil, Schulhaus Dorf Freitag, 10.04.2026 Onlineanmeldung bis 21.03.2026 • Montag, 13.04.2026 Kindertage Zäziwil, «Unsere Superkräfte», bis Kirchgemeinde Grosshöchstetten, Kirchgemeindehaus Zäziwil Mittwoch, 15.04.2026 Anmeldung bis 13.03.2026 • Donnerstag, 16.04.2026 Blutspenden, Samariterverein Oberes Kiesental, Gemeindesaal Schlosswil • Samstag, 02.05.2026 Brockenstube, Landfrauenverein Bowil, Altes Feuerwehrmagazin Dorf • Samstag, 23.05.2026 Bowiler Geländelauf, Turnverein Bowil, Blockhaus Schächli • Mittwoch, 27.05.2026 Brockenstube Abendverkauf, Landfrauenverein Bowil, Altes Feuerwehrmagazin Dorf
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Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 213 ___________________________________________________________________________________ Februar 2026 Seite: 25
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 213 Seite: 26 Februar 2026
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 213 ___________________________________________________________________________________ Februar 2026 Seite: 27
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 213 Seite: 28 Februar 2026
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 213 ___________________________________________________________________________________ Februar 2026 Seite: 29
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 213 Seite: 30 Februar 2026
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 213 ___________________________________________________________________________________ Februar 2026 Seite: 31
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 213 Seite: 32 Februar 2026 Informationen Schule
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