Bowil Zytig Nr. 211 | August 2025

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 __________________________________________________________________________________ August 2025 Seite: 9 • An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20 Metern einen Strassenabstand von 0.5 Metern ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen. • Vorbehalten bleiben strengere Gemeindevorschriften. 2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen alljährlich bis zum 31. Mai und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinunter gefallenem Reisig und Blattwerk zu reinigen. Entlang von Kantonsstrassen obliegt einzig die vorsorgliche Waldpflege entlang der Kantonsstrassen dem Tiefbauamt des Kantons Bern. Im Übrigen sind auch entlang der Kantonsstrassen die Grundeigentümer verantwortlich. 3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 0.5 m von der Gehweghinterkante einhalten. 4. Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbauamts des Kantons Bern oder das zuständige Gemeindeorgan sind gerne zu näherer Auskunft bereit. Bei Missachtung der oben genannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten. Geschwindigkeitsmessgerät Wegkommission Geschwindigkeitsmessungen Gemeindestrassen - Ergebnisse In der Zeit vom 01. Mai 2025 bis 04. Juni 2025 haben wir im Bereich Mühleseilen eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Messung Mühleseilen Café Edelweiss, Tempolimit 80 km/h: In der Zeit vom 01. Mai – 04. Juni 2025 wurden 7‘651 Fahrzeuge gemessen. Die Limite wurde von 0.1% überschritten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit (Vd) betrug 42 km/h, 85% der Fahrzeuge fahren langsamer oder maximal (V85) 53 km/h. Die höchstgemessene Geschwindigkeit betrug 89 km/h. Die meisten Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker halten sich an die Tempolimite. Wir danken für Ihre Weit- und Rücksicht.

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