Bowil Zytig Nr. 211 | August 2025

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 __________________________________________________________________________________ August 2025 Seite: 7 Nothelferkurs Gemeinde Bowil Die Angestellten der Gemeinde Bowil hatten kürzlich die Möglichkeit, an einem umfassenden Nothelferkurs teilzunehmen. Der praxisorientierte Kurs vermittelte wichtige Grundlagen für das richtige Handeln in Notfallsituationen, ein Wissen, das im Ernstfall den entscheidenden Unterschied machen kann. Neben der Wundversorgung und dem strukturierten Vorgehen zur Lagebeurteilung, lag ein besonderer Schwerpunkt auf lebensrettenden Sofortmassnahmen. Die Teilnehmende übten unter anderem die Reanimation nach BLS-AED-Standard und vertieften so ihre Fähigkeiten im Umgang mit bewusstlosen und leblosen Personen. Auch typische Notfallsymptome wie Herzinfarkt und Hirnschlag wurden thematisiert. Durch das Erkennen erster Anzeichen und das Wissen um die nötigen Massnahmen kann im Ernstfall schnell und gezielt reagiert werden. Für viele Teilnehmende war der Kurs eine wertvolle Auffrischung ihrer Kenntnisse und eine wichtige Erinnerung daran, wie bedeutsam Erste Hilfe im Alltag sein kann. Wichtige Information für Tagesfamilien und Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern Betreuen Sie regelmässig tagsüber Kinder unter 12 Jahren in Ihrer eigenen Wohnung gegen Bezahlung? Dann gelten Sie als Tagesfamilie! Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gemäss Artikel 12 der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO, SR 211.222.338) eine Meldepflicht für die entgeltliche Betreuung von Kindern im eigenen Haushalt besteht. Das bedeutet, dass alle Tagesfamilien sich beim Amt für Integration und Soziales (AIS) anmelden müssen. Diese Meldepflicht ist wichtig, um die Qualität der Kinderbetreuung zu gewährleisten. Für weitere Informationen verweisen wir auf die Homepage des AIS. Stellen Sie sicher, dass Sie sich rechtzeitig anmelden, um den gesetzlichen Voraussetzungen zu entsprechen. Schulwegsicherheit Die Schule hat wieder begonnen: Ein rücksichtsvoller Fahrstil ist in der Nähe von Kindern immer angebracht. Kinder sind nicht nur die Verkehrsteilnehmergruppe mit der höchsten Letalitätsrate, sondern auch mit den schwersten Unfallfolgen. Einer der ersten Gründe dafür ist die Einschränkung ihrer kognitiven Fähigkeiten. Denn während sich das Gehör früh entwickelt, werden die Wahrnehmung und das Verständnis komplexer Geräusche mit 9 oder 10 Jahren erworben, ebenso wie die Fähigkeit, ein Geräusch in einer Aussenumgebung richtig zu lokalisieren. Vor dem Alter von 10 bis 11 Jahren ist das periphere Sehen des Kindes noch nicht ausgereift, und erst in diesem Alter gelingt es ihm, die Annäherungsgeschwindigkeit eines Fahrzeugs richtig einzuschätzen. Wir danken Ihnen für Ihr aufmerksames Fahren und Ihre Vorsicht im Strassenverkehr zu Gunsten unserer kleinen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Mitteilungen der Bau-, Ver- und Entsorgungskommission Untersuchungsbericht Trinkwasser Zur Überprüfung ausgewählter Vorschriften der Lebensmittelgesetzgebung hat das kantonale Laboratorium am 14.05.2025 eine Wasserprobe im Leitungsnetz abgenommen und die mikrobiologische sowie die

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