Bowil Zytig Nr. 211 | August 2025

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 Seite: 6 August 2025 Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Die Gemeindeverwaltung und Postfiliale Bowil sind weiterhin wie folgt geöffnet: Montag 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Dienstag und Mittwoch 08.00 – 12.00 Uhr Donnerstag und Freitag 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr Liberalisierung Feuerungskontrolle im Kanton Bern Mit der Liberalisierung der Feuerungskontrolle für kleine Feuerungsanlagen (mit Heizöl „Extra leicht“, Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis 2 Megawatt, Holzfeuerung bis 70 Kilowatt) wird ab anfangs August der Vollzug in den Verantwortungsbereich des Kantons übertragen. Die Gemeinden sind nicht mehr zuständig, der Vertrag mit dem Feuerungskontrolleur Sandro Salvi wurde per Ende Juli 2025 aufgelöst und der Tarif für die Feuerungskontrolle ebenfalls per Ende Juli 2025 ersatzlos aufgehoben. Neu haben die Anlagenbesitzerinnen und -besitzer die amtlichen Messungen ihrer Feuerungsanlagen innerhalb eines Kontrollintervalls selbständig bei einem vom Amt für Umwelt und Energie (AUE) konzessionierten Unternehmen in Auftrag zu geben und können somit den Anbieter künftig selbst bestimmen. Informationen der Verwaltung und der Kommissionen Schützen Sie sich vor Zecken Entzündung der Haut, Kopfschmerzen, hohes Fieber oder bleibende Schäden – dies können Symptome eines Zeckenstichs sein. Die blutsaugenden Spinnentiere können schwerwiegende Krankheiten übertragen. Schützen Sie sich, indem Sie Orte mit Zecken (Waldränder, Hecken, hohes Gras) meiden, körperbedeckende Kleidung tragen oder Zeckenschutzmittel verwenden. Auch Haustiere können Zecken übertragen. Suchen Sie den Körper regelmässig nach Zecken ab und prüfen Sie eine FSME-Impfung. Bei Krankheitsanzeichen suchen Sie den Arzt auf. Weitere Informationen unter: www.zecken-stich.ch Wasserentnahme aus Oberflächengewässer In niederschlagsarmen, heissen Sommern steigt der Druck auf die Lebewesen in den Gewässern an. Zugleich steigt der Bedarf an Wasser in Gärten und Landwirtschaft. In Hitzeperioden ist es besonders wichtig, dass trotz Wasserentnahmen in Bächen und Flüssen genügend Restwasser verbleibt. Für Bowil ist einzig der Wasserlauf der Chise (ab Groggenmoos Richtung Zäziwil) als mögliches Entnahmegewässer ausgeschieden. Alle anderen Bäche und Gräben (sofern sie denn Wasser führen) sind davon ausgeschlossen. Wer Wasser aus Bächen für die landwirtschaftliche Bewässerung nutzen will, benötigt eine Konzession oder eine Bewilligung. Weitere Informationen: www.bvd.be.ch (Thema Wasser / Wassernutzung / Wasserentnahme bei Trockenheit)

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