Bowil Zytig Nr. 211 | August 2025

Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 Seite: 12 August 2025 Wie überprüfe ich, ob meine Einkommen der Ausgleichskasse gemeldet wurden? Ein IK-Auszug kann bei jeder Ausgleichskasse online/schriftlich beantragt werden. Mit einem IK-Auszug kann überprüft werden, ob beispielsweise die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die Einkommen der Beschäftigten der Ausgleichskasse gemeldet hat. Hinweise • Die Einkommen des aktuellen Jahres werden erst im Folgejahr verbucht • Auf dem IK-Auszug sind keine Angaben zu Ihren zukünftigen Leistungen vorhanden Wir empfehlen einen IK-Auszug zu bestellen, wenn • Sie noch nie einen IK-Auszug bestellt haben • Sie innerhalb der letzten 5 Jahre Beiträge nachzahlen möchten • Sie zweifeln, ob Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber Ihre Einkommen ordentlich deklariert Wie erkenne ich eine Beitragslücke? Eine Beitragslücke entsteht, wenn das Mindesteinkommen pro Kalenderjahr ab 21-jährig bis zum Referenzalter (65) nicht erreicht wurde. Beitragslücken führen zu einer lebenslangen Kürzung der Leistungen und können maximal 5 Jahre rückwirkend nachbezahlt werden. Fehlt Ihnen jedoch ein Einkommen auf Ihrem IK-Auszug und kann dieses mit einem Lohnausweis/Lohnabrechnungen belegt werden, werden diese Jahre individuell geprüft. AHV-Versicherungsausweis Der Versicherungsausweis hat die Grösse einer Kreditkarte und enthält den Namen, den Vornamen, das Geburtsdatum sowie die AHV-Nummer der versicherten Person. Grundsätzlich muss kein Versicherungsausweis beantragt werden, da sich die AHV-Nummer auf der Krankenversicherungskarte befindet. Ein neuer Versicherungsausweis wird auf Anfrage ausgestellt, wenn • einer Person eine AHV-Nummer zugeteilt wird • die Personalien geändert haben oder falsch sind (z.B. durch Heirat oder Scheidung) • dieser gestohlen oder verloren wurde • dieser nicht mehr lesbar ist Wir empfehlen, • den Versicherungsausweis nicht im Geldbeutel aufzubewahren • alte Ausweise (graue Karte) aufzubewahren ➢ Betreuungsgutschriften der AHV/IV jetzt geltend machen! Was sind Betreuungsgutschriften? Betreuungsgutschriften sind Gutschriften in den individuellen Konti (IK) von Personen, die pflegebedürftige Verwandte betreuen. Diese dienen dazu, den möglichen Erwerbsausfall zu kompensieren. Die Gutschriften erhöhen das durchschnittliche Jahreseinkommen, welches die Grundlage für die Berechnung einer AHV- oder IV-Rente ist. Wann entsteht ein Anspruch auf Betreuungsgutschriften? Betreuungsgutschriften werden gewährt, wenn die folgenden Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind: • Räumliche Nähe: Die betreuende Person muss weniger als 30 km von der pflegebedürftigen Person entfernt wohnen oder diese in weniger als einer Stunde erreichen können. • Verwandtschaft: Die betreuende Person und die pflegebedürftige Person müssen eng miteinander verwandt sein (Ehegatte, Lebenspartner, Eltern, Geschwister, Grosseltern, Schwiegereltern, Kinder). • Hilflosigkeit: Die pflegebedürftige Person muss Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben.

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