Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 __________________________________________________________________________________ August 2025 Seite: 11 Gefahren: Obwohl das Berufkraut nicht giftig ist, wird es vom Vieh gemieden. Daher kann es sich auf Weiden massiv vermehren und diese stark verunkrauten. Auf Ruderalstandorten und Magerwiesen verdrängt es die einheimische, zum Teil schon selten gewordene Flora. Bekämpfung: Die Pflanzen müssen vor der Blüte ausgerissen werden. Das Pflanzenmaterial entsorgt man in der Kehrichtverbrennung oder in einer Kompostier- oder Vergärungsanlage mit Hygienisierungsschritt. Werden sie gemäht, treiben sie wieder aus und bilden in kurzer Zeit Blüten oder werden sogar mehrjährig. Immerhin kann durch den Schnitt die Samenbildung je nach Höhenlage um 20 bis 50 Tage verzögert werden. Zuständigkeit Bekämpfung: Zuständig für die Bekämpfung von invasiven Neophyten sind die jeweiligen Grundeigentümer. Entsorgung: Bitte keine Entsorgung im Grüngut, sondern benutzen Sie dafür gebührenfreie Kehrichtsäcke und entsorgen Sie diese kostenlos im Neophytencontainer beim Werkhof Schächli. Weitere Informationen, Merkblätter und Bekämpfungsmassnahmen finden Sie unter: www.be.ch/natur, www.neophyt.ch, www.infoflora.ch, sowie bei der Gemeinde Bowil. Lagerung und Deponierung entlang von Gewässern Das Lagern und Deponieren von Holz, Baumaterial, Fahrzeugen, Siloballen, Abfällen etc. ist im Uferbereich und der Uferbestockung (inkl. Krautsaum) nicht gestattet. Die Wasserbaukommission Bowil fordert alle Grundeigentümer auf, einen Mindestabstand von fünf Metern von Gewässern einzuhalten, damit der Zugang zu den Gewässern jederzeit gewährleistet werden kann und diese bei allfälligen Überschwemmungen nicht mitgerissen werden. Die Gemeinde Bowil lehnt jegliche Haftung im Schadenfall ab. Leider wurde in der Vergangenheit immer wieder festgestellt, dass ausgerissenes Unkraut und Neophyten sowie Rasenschnitt im und entlang von Bowiler Gewässern entsorgt wurden. Die Verursacher werden aufgefordert, auf jegliche Entsorgung im und entlang von Gewässern zu verzichten und Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Die Kommission dankt für die Frei- und Sauberhaltung der Gewässer. Informationen der AHV-Zweigstelle ➢ Auszug aus Ihrem individuellen-Konto (IK) und AHV-Versicherungsausweis Was ist ein individuelles Konto (IK)? Auf einem individuellen Konto (IK) werden die AHV-pflichtigen Einkommen jedes einzelnen Versicherten festgehalten. Das individuelle Konto (IK) ist die Grundlage zur Berechnung von Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV).
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