Bowil Zytig Mitteilungsblatt der Gemeinde 3533 Bowil 38. Jahrgang / Ausgabe Nr. 211 vom August 2025 Liebe Bowilerinnen und Bowiler Was hält ein Dorf wirklich zusammen? Diese Frage stelle ich mir zwischen Schule, Sitzungen, Festen und all den Aufgaben, die der Alltag mit sich bringt. Neulich fragte mich ein Junge: „Warum gibt’s eigentlich einen Gemeinderat?“ Ich musste schmunzeln und dann nachdenken. Ist es das Gemeindehaus? Die Strassen? Das Budget? Oder ist es etwas, das man nicht sieht, aber spürt wenn jemand mithilft, ohne gefragt zu werden. Wenn jemand zuhört, auch wenn’s schwierig ist. Wenn man spürt: Hier darf ich sein, wie ich bin. Ich erlebe das besonders in Gesprächen mit Kindern und älteren Menschen oder mit jenen, die leise sind. Was ein Dorf wirklich stark macht, ist nicht die Perfektion, sondern das Miteinander. Gerade auch in schwierigen Zeiten. Bildung, Kultur und Soziales ist kein trockener Verwaltungsbereich. Es ist ein Lebensfeld, in dem wir uns als Menschen begegnen. Hier lernen wir, machen Fehler, feiern, trauern und schöpfen Hoffnung. Natürlich: Die Belastung ist hoch. Lehrpersonen sind müde, Eltern erschöpft, Kinder oft verunsichert. Und doch spüre ich auch etwas anderes: den Wunsch nach einem ehrlichen Miteinander, jenseits von Schuldzuweisungen und Schubladendenken. Vielleicht braucht es nicht dauernd neue Programme. Sondern mehr echtes Dasein füreinander. Weniger Hektik, mehr Zuhören, weniger Angst, Fehler zu machen, mehr Mut, einfach Mensch zu sein. Ein Dorf ist nicht dann stark, wenn alles reibungslos funktioniert. Es ist stark, wenn man stolpern darf. Wenn Veränderung möglich ist. Wenn wir uns daran erinnern: Jeder Mensch zählt und Begegnungen können etwas bewegen. Veränderung muss nicht perfekt sein – aber ehrlich. Ich freue mich auf viele Begegnungen, solche, die berühren, zum Lachen bringen, traurig machen oder auch wütend. Denn echte Gemeinschaft hält nicht nur Harmonie aus. Sie braucht auch Reibung. Sie wächst mit den Gefühlen, die uns bewegen. Lasst uns weiter mutig bleiben. Mit offenem Herzen und klarem Blick. Danke an alle, die mittragen, mitanpacken, mitdenken und mitfühlen. Lasst uns Räume schaffen, in denen wir nicht einfach funktionieren müssen, sondern ganz Mensch sein dürfen. Stephanie Lanzilao Ressort Bildung, Soziales und Freizeit
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 Seite: 2 August 2025 Impressum Titelbild: Echinacea (Foto: Internetfund bei pixabay) Redaktion: Gemeindeverwaltung, 3533 Bowil Auflage: 662 Exemplare Verteilgebiet: Gemeinde Bowil Erscheint: 4 x jährlich Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe: https://www.bowil.ch/gemeinde-bowil/gemeinde/bowil-zytig Gemeindeverwaltung und Postagentur, 3533 Bowil: Mo 8.00 – 12.00 / 14.00 – 18.00 Uhr Di, Mi 8.00 – 12.00 Uhr Do, Fr 8.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr Telefon: 031 711 01 46 Mail: info@bowil.ch Web: www.bowil.ch Hausärztlicher Notfalldienst: 1. Hausarzt anrufen Band abhören für Stellvertretung, falls niemand erreichbar ist: 2. Notfallnummer wählen: 0900 57 67 47 SPITEX Region Konolfingen 031 770 22 00 (Telefon werktags: 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00) Samariterverein Oberes Kiesental Burkhalter Simone (Präsidentin) Tel. 079 323 21 37 https://www.sv-ok.ch Inhalt Informationen des Gemeinderates ........................................................................................... 3 Aktuelles aus dem Gemeinderat...............................................................................................................3 Personalinformation..................................................................................................................................3 Bowil macht Platz für gute Ideen und für ein echtes «Zämä Bowil» ..........................................................4 Neue Mikroprojekte: Jetzt ist die Bevölkerung am Zug .............................................................................5 Baubewilligungen .....................................................................................................................................5 Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung.................................................................................................6 Liberalisierung Feuerungskontrolle im Kanton Bern .................................................................................6 Informationen der Verwaltung und der Kommissionen.......................................................... 6 Schützen Sie sich vor Zecken ..................................................................................................................6 Wasserentnahme aus Oberflächengewässer ...........................................................................................6 Nothelferkurs Gemeinde Bowil .................................................................................................................7 Wichtige Information für Tagesfamilien und Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern ......................7 Schulwegsicherheit ..................................................................................................................................7 Mitteilungen der Bau-, Ver- und Entsorgungskommission ........................................................................7 Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen .......................................................................8 Geschwindigkeitsmessgerät Wegkommission ..........................................................................................9 Gastgewerbliche Einzelbewilligung – Einreichung nur noch online möglich............................................10 Die Einwohnerkontrolle bittet um Ihre Mithilfe .........................................................................................10 Ausbildungsbeiträge 2025/2026 .............................................................................................................10 Zählerablesungen ................................................................................................................................... 10 Bekämpfung von Problempflanzen – Einjähriges Berufkraut ..................................................................10 Lagerung und Deponierung entlang von Gewässern ..............................................................................11 Informationen der AHV-Zweigstelle ........................................................................................................11 Anlässe in Bowil .....................................................................................................................................13 Bibliothek ................................................................................................................................................ 15 Allgemeine Informationen ....................................................................................................... 16 Informationen der Schule........................................................................................................ 27 Projektformular Mikroprojektefonds Bowil............................................................................ 28
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 __________________________________________________________________________________ August 2025 Seite: 3 Informationen des Gemeinderates Aktuelles aus dem Gemeinderat • Im Rahmen des diesjährigen Zivilschutzeinsatzes im Frühjahr wurden die Wanderwege in Stand gestellt und der Unterhalt an den Wander- bzw. Ruhebänke ausgeführt. • Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 02.06.2025 wurde vom Gemeinderat inhaltlich als vollständig beurteilt und zuhanden der Auflage ab 19.06.2025 verabschiedet. Eingaben gegen den Wortlaut erfolgten nicht, das Protokoll wurde vom Gemeinderat genehmigt. • Das Reglement über die Schülerinnen- und Schülertransporte und Transportkostenbeiträge der Gemeinde Bowil wurde in Zusammenarbeit mit der Schulkommission erarbeitet und genehmigt. Das Referendum wurde nicht ergriffen, das Reglement ist per 01.08.2025 in Kraft getreten. • Auf Initiative der Bowiler Firma Abplanalp und Ramsauer wird ab 2026 eine Dorfchronik erarbeitet. Namhafte Chronisten aus der Region werden an diesem Werk mitarbeiten. Diese werden zu gegebener Zeit auf Orts- und Personenkenntnisse angewiesen sein und alteingesessene Bowilerinnen und Bowiler gezielt kontaktieren. Zu gegebener Zeit wird detaillierter über das Projekt informiert werden können. • Das Reglement über die Gemeindebeiträge Bowil 2026 – 2029 ist in Überarbeitung und wurde in erster Lesung durch den Gemeinderat behandelt. Voraussichtlich in der Sitzung vom August wird das Reglement abschliessend genehmigt. Es unterliegt dem fakultativen Referendum und wird nach dem Gemeinderatsbeschluss öffentlich aufliegen. • In Anlehnung an die erarbeiteten Legislaturziele verfolgt das Ressort Bildung, Soziales und Kultur das Ziel, die Selbstwirksamkeit der Bevölkerung zu fördern, den Zusammenhalt zu stärken und der sozialen Isolation sowie Abwanderung entgegenzuwirken. Die «Mikroprojekte Bowil» werden durch Gemeinderätin Stephanie Lanzilao Hauser in dieser Ausgabe der Bowil-Zytig genauer erläutert. Personalinformation Annette Zürcher ist seit Mitte August in ihrer Funktion als Finanzverwalterin für die finanziellen Belange und die Liegenschaften zuständig. Sie ersetzt Gabriela Hauri. Annette Zürcher arbeitete nach ihrer Ausbildung mehrere Jahre in Zäziwil. Nach einem Abstecher in die Privatwirtschaft setzt sie ihre Fachkenntnisse in einem 50%-Pensum wieder in der öffentlichen Verwaltung ein, erfreulicherweise bei uns in Bowil. Sie wohnt mit ihrer Familie in Aeschau. Céline Steiner wird ab Mitte September das Personal der Gemeindekanzlei ergänzen. In der Funktion als Verwaltungsangestellte übernimmt sie Tätigkeiten im Schalter- und Postdienst, wird die Bowil-Zytig bearbeiten, Anlässe organisieren und koordinieren sowie in den allgemeinen Verwaltungstätigkeiten unterstützend wirken. Céline Steiner arbeitet in einem 30%-Pensum und wohnt mit ihrer Familie in Linden. Der Gemeinderat und alle Mitarbeitenden heissen Annette Zürcher und Céline Steiner herzlich willkommen und freuen sich auf die künftige Zusammenarbeit.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 Seite: 4 August 2025 Bowil macht Platz für gute Ideen und für ein echtes «Zämä Bowil» zämä läbä – zämä BOWIL In und um Bowil dürfen wir in einer intakten Landschaft mit viel Grünflächen und Erholungsräumen leben. Vereine bereichern das kulturelle und sportliche Angebot und bieten viel Abwechslung. Berechtigterweise dürfen wir stolz auf unsere Heimat sein. Oder fehlt hie und da doch etwas? Teilen Sie dem Gemeinderat Ideen für Bereicherungen und eine noch lebendigere Gemeinschaft mit. Damit der Bowilio grosse Sprünge machen kann und der Zusammenhalt in der Gemeinde gestärkt wird. So sehe ich es heute: ____________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________ So wünsche ich es mir künftig: ____________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________ Das ist mein Lösungsvorschlag / mein Beitrag zur Umsetzung: ____________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________ Ihre Vorschläge reichen Sie ein: info@bowil.ch oder Gemeindeverwaltung Bowil.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 __________________________________________________________________________________ August 2025 Seite: 5 Neue Mikroprojekte: Jetzt ist die Bevölkerung am Zug Was wäre, wenn in Bowil nicht nur Ideen entstehen, sondern auch gemeinsam umgesetzt werden? Genau das will der Gemeinderat jetzt ermöglichen, mit einer Einladung an die Bevölkerung, eigene Mikroprojekte zu starten und in einer Arbeitsgruppe die Rahmenbedingungen mitzugestalten. Kleine Projekte grosse Wirkung Ob eine „Offene Tür“ bei Hobby oder Handwerk, eine belebte Sitzbank am Waldrand, ein Tauschregal im Quartier oder ein gemeinsamer Pflanznachmittag: Mikroprojekte sollen das Miteinander stärken, Begegnungen ermöglichen und den öffentlichen Raum lebendig machen. Die Idee: Einfach umsetzen, was guttut und verbindet. Damit das gelingt, ruft der Gemeinderat engagierte Menschen auf, sich in einer Arbeitsgruppe zu beteiligen. Gemeinsam sollen dort Ideen gesammelt, Kriterien für die Umsetzung definiert und praktische Unterstützungsangebote entwickelt werden, von der Öffentlichkeitsarbeit bis zur Werkzeughilfe. So funktioniert’s für alle, die selbst ein Projekt umsetzen möchten: 1. Du hast eine Idee. 2. Du füllst ein einfaches Formular aus. 3. Eine kleine Jury gibt grünes Licht. 4. Du setzt dein Projekt um (allein oder mit Unterstützung). Jedes Jahr können bis zu vier Mikroprojekte mit je 500 Franken von der Gemeinde unterstützt werden. • Du hast Lust, Bowil mitzugestalten? • Du willst Teil der Arbeitsgruppe sein oder selbst ein Mikroprojekt starten? Dann fülle das Anmeldeformular aus und reiche das Formular bis am 18. Oktober 2025 ein an stephanie.lanzilao@bowil.ch. Das Anmeldeformular findet sich auf der hintersten Seite dieser Bowil-Zytig. Bowil lebt vom Engagement seiner Menschen. Jetzt ist der Moment, Verantwortung zu teilen, Ideen wachsen zu lassen und gemeinsam ein Stück Zukunft zu gestalten. Für ein lebendiges Dorf. Für ein «Zämä Bowil»! Baubewilligungen Seit der letzten Ausgabe der Bowil-Zytig sind durch die zuständigen Bewilligungsbehörden folgende Bauentscheide erteilt worden: • Anken Raphael, Wyssenthal 5; Abbruch und Wiederaufbau Wohnhaus Wyssenthal 5a. • Kleinkaliberschützen Bowil; Altlastensanierung Schiessanlage Schwändigraben. • Niederhauser Martin, unterer Thunersberg 156; Neubau Autounterstand zu Stöckli 156b, Neubau Liegeboxenunterstand für Rindvieh, Dachumdeckung Bauernhaus, Neubau Laufhof mit Entwässerung in Güllengrube (Bewilligungsbehörde: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland). • Fankhauser Heinz, Wyden 24d; Belagseinbau Erschliessungsstrasse Wyden.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 Seite: 6 August 2025 Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Die Gemeindeverwaltung und Postfiliale Bowil sind weiterhin wie folgt geöffnet: Montag 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Dienstag und Mittwoch 08.00 – 12.00 Uhr Donnerstag und Freitag 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr Liberalisierung Feuerungskontrolle im Kanton Bern Mit der Liberalisierung der Feuerungskontrolle für kleine Feuerungsanlagen (mit Heizöl „Extra leicht“, Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis 2 Megawatt, Holzfeuerung bis 70 Kilowatt) wird ab anfangs August der Vollzug in den Verantwortungsbereich des Kantons übertragen. Die Gemeinden sind nicht mehr zuständig, der Vertrag mit dem Feuerungskontrolleur Sandro Salvi wurde per Ende Juli 2025 aufgelöst und der Tarif für die Feuerungskontrolle ebenfalls per Ende Juli 2025 ersatzlos aufgehoben. Neu haben die Anlagenbesitzerinnen und -besitzer die amtlichen Messungen ihrer Feuerungsanlagen innerhalb eines Kontrollintervalls selbständig bei einem vom Amt für Umwelt und Energie (AUE) konzessionierten Unternehmen in Auftrag zu geben und können somit den Anbieter künftig selbst bestimmen. Informationen der Verwaltung und der Kommissionen Schützen Sie sich vor Zecken Entzündung der Haut, Kopfschmerzen, hohes Fieber oder bleibende Schäden – dies können Symptome eines Zeckenstichs sein. Die blutsaugenden Spinnentiere können schwerwiegende Krankheiten übertragen. Schützen Sie sich, indem Sie Orte mit Zecken (Waldränder, Hecken, hohes Gras) meiden, körperbedeckende Kleidung tragen oder Zeckenschutzmittel verwenden. Auch Haustiere können Zecken übertragen. Suchen Sie den Körper regelmässig nach Zecken ab und prüfen Sie eine FSME-Impfung. Bei Krankheitsanzeichen suchen Sie den Arzt auf. Weitere Informationen unter: www.zecken-stich.ch Wasserentnahme aus Oberflächengewässer In niederschlagsarmen, heissen Sommern steigt der Druck auf die Lebewesen in den Gewässern an. Zugleich steigt der Bedarf an Wasser in Gärten und Landwirtschaft. In Hitzeperioden ist es besonders wichtig, dass trotz Wasserentnahmen in Bächen und Flüssen genügend Restwasser verbleibt. Für Bowil ist einzig der Wasserlauf der Chise (ab Groggenmoos Richtung Zäziwil) als mögliches Entnahmegewässer ausgeschieden. Alle anderen Bäche und Gräben (sofern sie denn Wasser führen) sind davon ausgeschlossen. Wer Wasser aus Bächen für die landwirtschaftliche Bewässerung nutzen will, benötigt eine Konzession oder eine Bewilligung. Weitere Informationen: www.bvd.be.ch (Thema Wasser / Wassernutzung / Wasserentnahme bei Trockenheit)
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 __________________________________________________________________________________ August 2025 Seite: 7 Nothelferkurs Gemeinde Bowil Die Angestellten der Gemeinde Bowil hatten kürzlich die Möglichkeit, an einem umfassenden Nothelferkurs teilzunehmen. Der praxisorientierte Kurs vermittelte wichtige Grundlagen für das richtige Handeln in Notfallsituationen, ein Wissen, das im Ernstfall den entscheidenden Unterschied machen kann. Neben der Wundversorgung und dem strukturierten Vorgehen zur Lagebeurteilung, lag ein besonderer Schwerpunkt auf lebensrettenden Sofortmassnahmen. Die Teilnehmende übten unter anderem die Reanimation nach BLS-AED-Standard und vertieften so ihre Fähigkeiten im Umgang mit bewusstlosen und leblosen Personen. Auch typische Notfallsymptome wie Herzinfarkt und Hirnschlag wurden thematisiert. Durch das Erkennen erster Anzeichen und das Wissen um die nötigen Massnahmen kann im Ernstfall schnell und gezielt reagiert werden. Für viele Teilnehmende war der Kurs eine wertvolle Auffrischung ihrer Kenntnisse und eine wichtige Erinnerung daran, wie bedeutsam Erste Hilfe im Alltag sein kann. Wichtige Information für Tagesfamilien und Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern Betreuen Sie regelmässig tagsüber Kinder unter 12 Jahren in Ihrer eigenen Wohnung gegen Bezahlung? Dann gelten Sie als Tagesfamilie! Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gemäss Artikel 12 der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO, SR 211.222.338) eine Meldepflicht für die entgeltliche Betreuung von Kindern im eigenen Haushalt besteht. Das bedeutet, dass alle Tagesfamilien sich beim Amt für Integration und Soziales (AIS) anmelden müssen. Diese Meldepflicht ist wichtig, um die Qualität der Kinderbetreuung zu gewährleisten. Für weitere Informationen verweisen wir auf die Homepage des AIS. Stellen Sie sicher, dass Sie sich rechtzeitig anmelden, um den gesetzlichen Voraussetzungen zu entsprechen. Schulwegsicherheit Die Schule hat wieder begonnen: Ein rücksichtsvoller Fahrstil ist in der Nähe von Kindern immer angebracht. Kinder sind nicht nur die Verkehrsteilnehmergruppe mit der höchsten Letalitätsrate, sondern auch mit den schwersten Unfallfolgen. Einer der ersten Gründe dafür ist die Einschränkung ihrer kognitiven Fähigkeiten. Denn während sich das Gehör früh entwickelt, werden die Wahrnehmung und das Verständnis komplexer Geräusche mit 9 oder 10 Jahren erworben, ebenso wie die Fähigkeit, ein Geräusch in einer Aussenumgebung richtig zu lokalisieren. Vor dem Alter von 10 bis 11 Jahren ist das periphere Sehen des Kindes noch nicht ausgereift, und erst in diesem Alter gelingt es ihm, die Annäherungsgeschwindigkeit eines Fahrzeugs richtig einzuschätzen. Wir danken Ihnen für Ihr aufmerksames Fahren und Ihre Vorsicht im Strassenverkehr zu Gunsten unserer kleinen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Mitteilungen der Bau-, Ver- und Entsorgungskommission Untersuchungsbericht Trinkwasser Zur Überprüfung ausgewählter Vorschriften der Lebensmittelgesetzgebung hat das kantonale Laboratorium am 14.05.2025 eine Wasserprobe im Leitungsnetz abgenommen und die mikrobiologische sowie die
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 Seite: 8 August 2025 physikalisch-chemische Qualität kontrolliert. Die Probe war im Hinblick auf die untersuchten Kriterien einwandfrei und gab zu keinen Beanstandungen Anlass. Auf www.waki.ch finden Sie weitere Informationen bezüglich der Wasserqualität im Kiesental. Rücknahme von Kunststoffsammelsäcken Zur Vereinfachung bei der Kunststoffsammlung haben sich die Branchenorganisation RecyPac und der Verband Schweizer Plastic Recycler VSPR entschieden, dass ab 01.07.2025 die Sammelsäcke der VSPR-zertifizierten Anbieter bei allen Sammelstellen kostenlos abgegeben werden können. Unabhängig, von welchem der sieben Anbieter die Säcke bezogen wurden, können diese im Kunststoffcontainer deponiert werden. Die Vereinfachung des Systems soll die Sammelbereitschaft in der Bevölkerung weiter fördern. Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter www.sammelsack.ch. Papier- und Kartonsammlung Besten Dank den Anliefernden, die ihr Papier und das Karton ordentlich gebündelt oder in gefüllten Gebinden bei den Sammelstellen in die bereitstehenden Container entsorgen. Weniger Freude bereiten diejenigen Entsorgerinnen und Entsorger, die sich nicht an die Spielregeln halten. Ganze Kartonkisten ohne Inhalt oder mit fremdartigen Materialien gefüllt sind zu unterlassen. Insbesondere fällt auf, dass in den Sommerzeiten die Essenslieferdienste Hochkonjunktur haben. Pizzakartons gehören in den Hauskehricht und nicht in die Kartonsammlung. Essensreste darin locken Wildtiere an und die entstehenden Gerüche sind für die Entsorgerteams keine Wohltat. Zudem steigt dadurch der Zeitaufwand und verbunden damit auch der finanzielle Aufwand zu Lasten der Allgemeinheit! Danke für die Einhaltung der doch recht einfachen Vorgaben im Entsorgungswesen. Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten: 1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus ver deckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11), Art. 80 Abs. 3 und Art. 83 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), Art. 56 und 57, unter anderem vor: • Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm freizuhalten. • Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 __________________________________________________________________________________ August 2025 Seite: 9 • An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20 Metern einen Strassenabstand von 0.5 Metern ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen. • Vorbehalten bleiben strengere Gemeindevorschriften. 2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen alljährlich bis zum 31. Mai und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinunter gefallenem Reisig und Blattwerk zu reinigen. Entlang von Kantonsstrassen obliegt einzig die vorsorgliche Waldpflege entlang der Kantonsstrassen dem Tiefbauamt des Kantons Bern. Im Übrigen sind auch entlang der Kantonsstrassen die Grundeigentümer verantwortlich. 3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 0.5 m von der Gehweghinterkante einhalten. 4. Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbauamts des Kantons Bern oder das zuständige Gemeindeorgan sind gerne zu näherer Auskunft bereit. Bei Missachtung der oben genannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten. Geschwindigkeitsmessgerät Wegkommission Geschwindigkeitsmessungen Gemeindestrassen - Ergebnisse In der Zeit vom 01. Mai 2025 bis 04. Juni 2025 haben wir im Bereich Mühleseilen eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Messung Mühleseilen Café Edelweiss, Tempolimit 80 km/h: In der Zeit vom 01. Mai – 04. Juni 2025 wurden 7‘651 Fahrzeuge gemessen. Die Limite wurde von 0.1% überschritten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit (Vd) betrug 42 km/h, 85% der Fahrzeuge fahren langsamer oder maximal (V85) 53 km/h. Die höchstgemessene Geschwindigkeit betrug 89 km/h. Die meisten Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker halten sich an die Tempolimite. Wir danken für Ihre Weit- und Rücksicht.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 Seite: 10 August 2025 Gastgewerbliche Einzelbewilligung – Einreichung nur noch online möglich Im August 2024 hat die dritte und letzte Einführungsphase der digitalen Bewilligungen des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland begonnen. Das heisst, Gesuche um gastgewerbliche Einzelbewilligungen für Anlässe in Bowil können seither online eingereicht werden. Für die Online-Erfassung von Gesuchen ist ein BE-Login notwendig. Beilagen zum Gesuch können direkt hochgeladen werden. Seit 01.10.2024 können Gesuche nur noch online eingereicht werden. Gesuche in Papierform werden nicht mehr akzeptiert. Sollten Sie noch kein BE-Login besitzen, gelangen Sie über folgenden Link zur Registrierung: https://www.belogin.directories.be.ch/emaillogin/gui/registration/createmaillogin Nach der Registrierung und dem Erhalt des BE-Logins gelangen Sie über folgenden Link direkt zur Gesuchserfassung auf der Website der Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern: https://www.rsta.dij.be.ch/de/start/themen/gastgewerbe/gastgewerbliche-einzelbewilligung/digitales-gesuchsformular-gastgewerbliche-einzelbewilligung.html Die Einwohnerkontrolle bittet um Ihre Mithilfe Die Einwohnerkontrolle dient als zentrale Datenquelle für Verwaltungsaufgaben. Um effizient und kostensparend (z. B. bei Mitteilungen zu Wasserleitungsbrüchen oder Besprechungen) informieren zu können, bitten wir Sie, Ihre aktuellen Kontaktangaben wie E-Mail und Handynummer mitzuteilen und Änderungen umgehend zu melden. Danke für die aktive Mitarbeit. Ihre Meldungen senden Sie an: info@bowil.ch, per telefonische Mitteilung an 031 711 01 46 oder informieren Sie uns persönlich am Schalter. Ausbildungsbeiträge 2025/2026 Die Stipendienformulare für das Ausbildungsjahr 2025/2026 sind erhältlich. Sie haben die Möglichkeit, die Formulare direkt von der Internetseite https://www.bkd.be.ch/de/start/dienstleistungen/foerderung-undunterstuetzung/ausbildungsbeitraege/stipendien.html herunterzuladen. Wer keinen Zugriff auf das Internet hat, kann sich telefonisch bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge melden (Tel. 031 633 83 40). Der Eingangstermin für Gesuche für Ausbildungsjahre, die in der zweiten Jahreshälfte beginnen, ist der 31. Dezember. Zählerablesungen In der Zeit von ca. Mitte September bis Mitte Oktober 2025 werden Ruth und Hanspeter Lüthi die Wasser- und Abwasserzähler in den Liegenschaften ablesen. Wir bitten die Liegenschaftsbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzer, unseren Funktionären ungehinderten Zugang zu den Anlagen zu gewähren. Besten Dank für das Verständnis! Bekämpfung von Problempflanzen – Einjähriges Berufkraut Beschreibung: Das Einjährige Berufkraut ist in Nord-Amerika beheimatet und wurde bei uns als Gartenpflanze eingeführt. Es ist eine bis 1 m hohe Krautpflanze. Die ganze Pflanze ist behaart. Im Gegensatz zur Kamille, die dem Berufkraut sehr ähnlich ist, hat das Berufkraut ungeteilte grob gezähnte Blätter. Ab Juli entstehen bereits reife Samen, die meist schon im Herbst keimen. Die Überwinterung findet dann als Rosette statt. Die Früchtchen sind mit einem Schirmchen versehen, wodurch sie mit dem Wind kilometerweit fortgetragen werden können. Keimfähige Samen bilden sich auch ohne Befruchtung. Daher kann sich aus einer einzigen Pflanze ein ganzer Bestand bilden.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 __________________________________________________________________________________ August 2025 Seite: 11 Gefahren: Obwohl das Berufkraut nicht giftig ist, wird es vom Vieh gemieden. Daher kann es sich auf Weiden massiv vermehren und diese stark verunkrauten. Auf Ruderalstandorten und Magerwiesen verdrängt es die einheimische, zum Teil schon selten gewordene Flora. Bekämpfung: Die Pflanzen müssen vor der Blüte ausgerissen werden. Das Pflanzenmaterial entsorgt man in der Kehrichtverbrennung oder in einer Kompostier- oder Vergärungsanlage mit Hygienisierungsschritt. Werden sie gemäht, treiben sie wieder aus und bilden in kurzer Zeit Blüten oder werden sogar mehrjährig. Immerhin kann durch den Schnitt die Samenbildung je nach Höhenlage um 20 bis 50 Tage verzögert werden. Zuständigkeit Bekämpfung: Zuständig für die Bekämpfung von invasiven Neophyten sind die jeweiligen Grundeigentümer. Entsorgung: Bitte keine Entsorgung im Grüngut, sondern benutzen Sie dafür gebührenfreie Kehrichtsäcke und entsorgen Sie diese kostenlos im Neophytencontainer beim Werkhof Schächli. Weitere Informationen, Merkblätter und Bekämpfungsmassnahmen finden Sie unter: www.be.ch/natur, www.neophyt.ch, www.infoflora.ch, sowie bei der Gemeinde Bowil. Lagerung und Deponierung entlang von Gewässern Das Lagern und Deponieren von Holz, Baumaterial, Fahrzeugen, Siloballen, Abfällen etc. ist im Uferbereich und der Uferbestockung (inkl. Krautsaum) nicht gestattet. Die Wasserbaukommission Bowil fordert alle Grundeigentümer auf, einen Mindestabstand von fünf Metern von Gewässern einzuhalten, damit der Zugang zu den Gewässern jederzeit gewährleistet werden kann und diese bei allfälligen Überschwemmungen nicht mitgerissen werden. Die Gemeinde Bowil lehnt jegliche Haftung im Schadenfall ab. Leider wurde in der Vergangenheit immer wieder festgestellt, dass ausgerissenes Unkraut und Neophyten sowie Rasenschnitt im und entlang von Bowiler Gewässern entsorgt wurden. Die Verursacher werden aufgefordert, auf jegliche Entsorgung im und entlang von Gewässern zu verzichten und Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Die Kommission dankt für die Frei- und Sauberhaltung der Gewässer. Informationen der AHV-Zweigstelle ➢ Auszug aus Ihrem individuellen-Konto (IK) und AHV-Versicherungsausweis Was ist ein individuelles Konto (IK)? Auf einem individuellen Konto (IK) werden die AHV-pflichtigen Einkommen jedes einzelnen Versicherten festgehalten. Das individuelle Konto (IK) ist die Grundlage zur Berechnung von Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV).
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 Seite: 12 August 2025 Wie überprüfe ich, ob meine Einkommen der Ausgleichskasse gemeldet wurden? Ein IK-Auszug kann bei jeder Ausgleichskasse online/schriftlich beantragt werden. Mit einem IK-Auszug kann überprüft werden, ob beispielsweise die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die Einkommen der Beschäftigten der Ausgleichskasse gemeldet hat. Hinweise • Die Einkommen des aktuellen Jahres werden erst im Folgejahr verbucht • Auf dem IK-Auszug sind keine Angaben zu Ihren zukünftigen Leistungen vorhanden Wir empfehlen einen IK-Auszug zu bestellen, wenn • Sie noch nie einen IK-Auszug bestellt haben • Sie innerhalb der letzten 5 Jahre Beiträge nachzahlen möchten • Sie zweifeln, ob Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber Ihre Einkommen ordentlich deklariert Wie erkenne ich eine Beitragslücke? Eine Beitragslücke entsteht, wenn das Mindesteinkommen pro Kalenderjahr ab 21-jährig bis zum Referenzalter (65) nicht erreicht wurde. Beitragslücken führen zu einer lebenslangen Kürzung der Leistungen und können maximal 5 Jahre rückwirkend nachbezahlt werden. Fehlt Ihnen jedoch ein Einkommen auf Ihrem IK-Auszug und kann dieses mit einem Lohnausweis/Lohnabrechnungen belegt werden, werden diese Jahre individuell geprüft. AHV-Versicherungsausweis Der Versicherungsausweis hat die Grösse einer Kreditkarte und enthält den Namen, den Vornamen, das Geburtsdatum sowie die AHV-Nummer der versicherten Person. Grundsätzlich muss kein Versicherungsausweis beantragt werden, da sich die AHV-Nummer auf der Krankenversicherungskarte befindet. Ein neuer Versicherungsausweis wird auf Anfrage ausgestellt, wenn • einer Person eine AHV-Nummer zugeteilt wird • die Personalien geändert haben oder falsch sind (z.B. durch Heirat oder Scheidung) • dieser gestohlen oder verloren wurde • dieser nicht mehr lesbar ist Wir empfehlen, • den Versicherungsausweis nicht im Geldbeutel aufzubewahren • alte Ausweise (graue Karte) aufzubewahren ➢ Betreuungsgutschriften der AHV/IV jetzt geltend machen! Was sind Betreuungsgutschriften? Betreuungsgutschriften sind Gutschriften in den individuellen Konti (IK) von Personen, die pflegebedürftige Verwandte betreuen. Diese dienen dazu, den möglichen Erwerbsausfall zu kompensieren. Die Gutschriften erhöhen das durchschnittliche Jahreseinkommen, welches die Grundlage für die Berechnung einer AHV- oder IV-Rente ist. Wann entsteht ein Anspruch auf Betreuungsgutschriften? Betreuungsgutschriften werden gewährt, wenn die folgenden Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind: • Räumliche Nähe: Die betreuende Person muss weniger als 30 km von der pflegebedürftigen Person entfernt wohnen oder diese in weniger als einer Stunde erreichen können. • Verwandtschaft: Die betreuende Person und die pflegebedürftige Person müssen eng miteinander verwandt sein (Ehegatte, Lebenspartner, Eltern, Geschwister, Grosseltern, Schwiegereltern, Kinder). • Hilflosigkeit: Die pflegebedürftige Person muss Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben.
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 __________________________________________________________________________________ August 2025 Seite: 13 • Erziehungsgutschriften: Bei Kindern unter 16 Jahren besteht kein Anspruch auf Betreuungsgutschriften, da bereits Erziehungsgutschriften gewährt werden. • Altersrente: Betreuungsgutschriften können nur Personen gewährt werden, die das Referenzalter noch nicht erreicht haben. Was geschieht, wenn sich mehrere Personen um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern? Pro pflegebedürftige Person kann nur einmal eine Betreuungsgutschrift pro Jahr gewährt werden. Beteiligen sich zwei oder mehr Personen an der Betreuung, müssen sie die Betreuungsgutschrift gleichzeitig geltend machen. Die Betreuungsgutschrift wird dann unter allen Anspruchsberechtigten aufgeteilt. Wie wird die Betreuungsgutschrift geltend gemacht? Der Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift muss jährlich für das vergangene Jahr von der betreuenden Person direkt bei der kantonalen Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons der pflegebedürftigen Person geltend gemacht werden. Auskünfte www.akbern.ch oder ahv-iv.ch und bei den AHV-Zweigstellen. Anlässe in Bowil Hier finden Sie alle im Veranstaltungskalender Bowil enthaltenen Anlässe: • Mittwoch, 27.08.2025 Brockenstube Abendverkauf, Landfrauenverein Bowil, Altes Feuerwehrmagazin Dorf • Donnerstag, 28.08.2025 Blutspenden, Samariterverein Oberes Kiesental, Aula Sekundarschulhaus Grosshöchstetten • Sonntag, 31.08.2025 4. Obligatorische Übung, Militärschützen Bowil, Schützenhaus Groggenmoos • Freitag, 05.09.2025 BLS-AED-SRC Komplettkurs (Reanimation), Samariterverein Oberes Kiesental, Kirchgemeindehaus Zäziwil • Samstag, 06.09.2025 Brockenstube, Landfrauenverein Bowil, Altes Feuerwehrmagazin Dorf • Samstag, 06.09.2025 Raclette-Abend, UHC Bowil, Schulhaus Dorf Bowil • Dienstag, 09.09.2025 Zäme ga Reise in den Tierpark Lange Erlen Basel, Landfrauenverein Bowil, Anmeldeschluss: 23.08.2025 • Mittwoch, 17.09.2025 Brockenstube Abendverkauf, Landfrauenverein Bowil, Altes Feuerwehrmagazin Dorf • Freitag, 26.09.2025 Viehschau, Viehzuchtverein Bowil, Schulhaus Dorf Bowil • Freitag, 26.09.2025 Kirchgemeindeschiessen, Schützen Grosshöchstetten, Samstag, 27.09.2025 Schützenhaus Grosshöchstetten • Samstag, 27.09.2025 Einweihung Tanklöschfahrzeug 111 Löschzug Bowil, Feuerwehr Region Langnau, Feuerwehrmagazin Bowil • Samstag, 04.10.2025 Brockenstube, Landfrauenverein Bowil, Altes Feuerwehrmagazin Dorf • Samstag, 04.10.2025 Gmüetliche Abe, Trachtengruppe Bowil, Turnhalle Schulhaus Dorf
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 Seite: 14 August 2025 • Freitag, 10.10.2025 Jodlerklub Bowil, Konzert, Samstag, 11.10.2025 Schulhaus Dorf Bowil • Samstag, 11.10.2025 Schlussschiessen, Militärschützen Bowil, Schützenhaus Groggenmoos • Montag, 13.10.2025 Info-Abend Adventsfenster, Landfrauenverein Bowil, Aula Schulhaus Dorf • Dienstag, 14.10.2025 Blutspenden, Samariterverein Oberes Kiesental, Mehrzweckanlage Zäziwil • Donnerstag, 16.10.2025 ZÄME SI, Landfrauenverein Bowil, Blockhaus Bowil • Donnerstag, 23.10.2025 Informations- und Rekrutierungsabend, Feuerwehr Region Langnau, Feuerwehrmagazin Bowil • Freitag, 24.10.2025 Brockenstube Abendverkauf, Landfrauenverein Bowil, Altes Feuerwehrmagazin Dorf • Freitag, 24.10.2025 Kinder-Kleider-Börse, Landfrauenverein Bowil, Samstag, 25.10.2025 Aula Schulhaus Dorf Bowil • Samstag, 25.10.2025 Büchermärit und Gschichtezyt, Bibliothek Bowil, Schulhaus Dorf Bowil • Samstag, 25.10.2025 Nothilfekurs Blended Learning, Samariterverein Oberes Kiesental, Kirchgemeindehaus Zäziwil • Samstag, 25.10.2025 Brockenstube Kinderbörse / Kürbissuppe, Landfrauenverein Bowil, Altes Feuerwehrmagazin Dorf • Samstag, 01.11.2025 Brockenstube, Landfrauenverein Bowil, Altes Feuerwehrmagazin Dorf • Donnerstag, 20.11.2025 Spiele-Abend, Bibliothek Bowil, Schulhaus Dorf Bowil • Montag, 24.11.2025 Gemeindeversammlung, Gemeinde Bowil, Schulhaus Dorf Bowil
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 ___________________________________________________________________________________ August 2025 Seite: 15 Bibliothek Büchermärit und Gschichtezyt Datum: Samstag, 25. Oktober 2025 Zeit: 9.00 und 12.00 Uhr Für die jüngeren Kinder gibt es wieder eine Gschichtezyt. Genauere Angaben dazu finden Sie ab September auf unserer Homepage und im Bowiler Veranstaltungskalender. Die Bibliothek hat ebenfalls von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Neue Buchtipps für Erwachsene Die Reihe «Romantic Escapes» von Julie Caplin: Das kleine Weingut in Frankreich Bestsellerautorin Julie Caplin lädt ein zu prickelndem Champagner, butterweichen Croissants und französischem Charme. Das kleine Hotel auf Island Beschreibungen der wunderschönen Natur Islands, Spannung und am Ende auch Romantik. Das kleine Cottage in Irland Idyllische Landschaftsbeschreibungen machen Lust auf Irland. Dazu eine romantische Liebesgeschichte und sympathische Charaktere – ein Buch zum Wohlfühlen! Vormerken: Spiele-Abend im Herbst Datum: Donnerstag, 20. November 2025 Zeit: 18.00 bis 21.00 Uhr Das Biblioteam veranstaltet wieder einen Gesellschaftsspiele-Abend für Gross und Klein. Schweizer Erzählnacht am 14. November 2025: Wir gehen auf Zeitreise Mit Miriam Gygax, der Autorin von «Phips und die Zauber-Linse», begleiten wir Phips auf seinen Abenteuern. Lesung in der Aula für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 6. Klasse. Die SuS werden rechtzeitig direkt über den Anlass informiert. Neugierig auf unsere Bibliothek? Mit dem Schnupper-Abo leihen Sie für nur 5 Fr im Monat zwei Medien aus. Perfekt für alle, die uns erst einmal kennenlernen möchten! Herbstferien: Geschlossen vom 21.09. bis 12.10.2025 Letzte Ausleihe am Samstag 20.09.2025
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 Seite: 16 August 2025 Allgemeine Informationen BLUTSPENDEN Do. 28. August 2025 18.00 - 20.30 Uhr Aula, Sekundarschulhaus, Grosshöchstetten Di. 14. Oktober 2025 18.00 - 20.30 Uhr Mehrzweckhalle, Zäziwil KURSPROGRAMM Fr. 05. September 2025 19.00 - 22.00 Uhr BLS-AED-SRC Komplettkurs (Reanimation) in Zäziwil Sa. 25. Oktober 2025 08.00 - 16.00 Uhr Nothilfekurs Blended Learning in Zäziwil Alles weitere wie Kurskosten, Kursort, Anmeldung erhalten Sie unter: www.sv-ok.ch oder bei Barbara Mosimann 079/447 23 11
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 __________________________________________________________________________________ August 2025 Seite: 17
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 Seite: 18 August 2025 Zäme ga Reise Wir fahren mit in den Tierpark Lange Erlen, Basel Dienstag, 9. September 2025 Einsteigeorte: 09.30 Uhr Rest. Schlossberg, Bori 09.35 Uhr Oberhofen, Brücke 09.40 Uhr Bowil, Schulhaus Dorf Wir starten in Bowil und fahren via Sumiswald und Langenthal Richtung Olten. Weiter führt uns die Reise über den Unteren Hauenstein nach Läufelfingen, Sissach und Pratteln nach Basel zum Tierpark Lange Erlen. Im Parkrestaurant, welches sich direkt beim Eingang befindet, werden wir das Mittagessen einnehmen. Je nach Zeit planen wir im Restaurant eine Andacht und spazieren danach noch durch den Tierpark (Eintritt gratis). Die Rückreise führt uns via Liestal, Oberer Hauenstein, Balsthal, Sumiswald oder über die Autobahn nach Hause. Fahrpreis: Die Reisekosten ergeben pro Person CHF 30.00 Verpflegung: Mittagessen im Restaurant im Tierpark (ist im Fahrpreis inbegriffen) Anmeldung: bis am 23. August 2025 an: Monika Lehmann, Imschmatt 94, Bowil Tel. 079 / 263 46 02 Cornelia Steck, Bahnhofstrasse 1, Bowil Tel. 079 / 338 89 91 Alle Seniorinnen und Senioren mit Jahrgang 1960 und älter (samt jüngeren Lebenspartner/innen) sind zu diesem Ausflug herzlich eingeladen. Anmeldetalon Seniorenreise vom 9. September 2025 Name …………………………………………. Vorname ………………………………. Adresse……………………………………….. Telefon ………………………………….. Anzahl Personen……………………………. Einsteigeort…………………………………..
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 __________________________________________________________________________________ August 2025 Seite: 19
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 Seite: 20 August 2025
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 __________________________________________________________________________________ August 2025 Seite: 21 Gmüetliche Abe Samstag, 4. Oktober 2025 20.00 Uhr Turnhalle, Schulhaus Bowil-Dorf Mitwirkende: Fluebachjodler, Lauterbrunnen Kapelle Enzian, Gümligen Trachtengruppe Bowil Eintritt Fr. 15.-- Keine Platzreservation! Türöffnung um 18.30 Uhr Nachtessen ab 19.00 Uhr Herzlich willkommen! Trachtengruppe Bowil
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 Seite: 22 August 2025 Konzert Fritig u Samschtig 10. + 11. Oktober 2025 ab 19:00 Uhr Festwirtschaft i dr Turnhalle Bowil Konzertbeginn 20:00 Uhr Mit musikalische Ungerhautig am Fritig SQ Räbloch und Jodlerklub Alpnach u am Samschtig SQ ländler.ch und Chutzenjodler Gerzensee. Mir fröie üs uf öie Bsuech a üsem Jahreskonzert. Jodlerklub Bowil www.jodlerklub-bowil.ch
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 __________________________________________________________________________________ August 2025 Seite: 23 Adventsfenster 2025 Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Bowil Wer hat Freude die Adventszeit mit anderen Menschen zu geniessen? Wer kann sich vorstellen an einem Abend im Advent z.B. ein Fenster, eine Tür, eine Wand, eine Treppe, den Garten, oder ..... mit einem weihnachtlichen Sujet zu schmücken. Die Fenster bekommen eine Nummer von 1-24. An dem Tag, an dem das Fenster aufgeht, geht auf Wunsch der betreffenden Familie auch die Türe (Küche, Garage, Garten, usw.) nach dem Motto „Einfach und unkompliziert“ auf. Unser Anliegen ist es, in der Adventszeit ein paar besinnliche Stunden mit anderen Menschen zu verbringen um Kontakte zu pflegen und zu knüpfen. Es wäre schön, wenn täglich alle Fenster von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr beleuchtet würden. So könnte man die Kunstwerke täglich bewundern. Haben wir dein Interesse geweckt? Es freut uns, wenn wir ab sofort bis am 13. Oktober 2025 viele Anmeldungen erhalten. Am Montag, 13.Oktober 2025 um 19:00 Uhr findet in der Aula des Schulhauses Bowil Dorf der Info-Abend und das Verteilen der Daten statt. Für weitere Auskünfte und Anmeldungen stehen Monika Lehmann 079/263 46 02 Cornelia Steck 079/338 89 91 gerne zur Verfügung. LANDFRAUENVEREIN BOWIL
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 Seite: 24 August 2025 Donnerstag, 16. Oktober 2025 13:30 Uhr im Blockhaus Bowil Alle Seniorinnen und Senioren mit Jahrgang 1955 und älter (samt jüngeren Lebenspartner/innen) sind herzlich dazu eingeladen. Wir freuen uns, mit euch einen gemütlichen Nachmittag bei Lottospiel und Zvieri zu verbringen. Herzlich lädt ein Landfrauenverein Bowil
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 __________________________________________________________________________________ August 2025 Seite: 25 Feuerwehr Region Langnau Möchtest du aktiven Feuerwehrdienst leisten? In unserer Feuerwehr benötigen wir motivierte Frauen und Männer ab 20 Jahren, die sich für Hilfeleistungen auf dem Gebiet der Feuerwehr Region Langnau (Gemeinden Bowil, Langnau, Lauperswil, Signau und Rüderswil) engagieren wollen. Gemäss unserem Feuerwehrreglement werden alle in den fünf erwähnten Gemeinden wohnhaften Frauen und Männer zwischen dem 20. und 52. Altersjahr der Feuerwehrdienstpflicht unterstellt. Diese Pflicht kann durch das Leisten von aktivem Feuerwehrdienst oder durch das Bezahlen einer Ersatzabgabe (Feuerwehrsteuer) erfüllt werden. Falls du Interesse hast und mehr über unsere Feuerwehr erfahren möchtest, laden wir dich wie folgt zu einem Informations- und Rekrutierungsabend ein: Datum und Zeit: Donnerstag, 23. Oktober 2025, 19:30 bis ca. 22:00 Uhr Orte: Gemeinden Lauperswil + Rüderswil: Feuerwehrmagazin, Dorfstrasse 1, 3436 Zollbrück Gemeinde Signau: Feuerwehrmagazin, Gewerbestrasse 6 A, 3535 Schüpbach Gemeinde Langnau: Feuerwehrmagazin, Güterstrasse 51, 3550 Langnau i.E Gemeinde Bowil: Feuerwehrmagazin, Langnaustrasse 14 A, 3533 Bowil Falls du vorgängig bereits Fragen hast, bitten wir dich, unseren Feuerwehr-Kommandanten, Werner Eberle, zu kontaktieren: E-Mail: werner.eberle@langnau-ie.ch / Tel. Büro: 034 409 31 41 / Tel. Mobile: 079 415 59 14. Kommando Feuerwehr Region Langnau
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 Seite: 26 August 2025 BÖRSE Aula Schulhaus Dorf, Bowil Freitag, 24. Oktober 2025 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr Samstag, 25. Oktober 2025 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Gerne nehmen wir am Freitag, 24. Oktober 2025, von 16.00 Uhr bis 16.30 Uhr die Artikel, die du verkaufen möchtest, entgegen. Abgerechnet wird am Samstag um ca. 12.45 Uhr. Kleine Verpflegungsmöglichkeit vorhanden Telefonische Anmeldungen nimmt Susanne Liechti entgegen. Sie erteilt euch auch gerne unter der Nummer 079 / 724 72 55 weitere Informationen. Anmeldefrist ist der 17. Oktober 2025 Die Brockenstube hat am Freitag von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr und am Samstag von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr auch geöffnet! Wir freuen uns auf euren Besuch!
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 __________________________________________________________________________________ August 2025 Seite: 27 Informationen der Schule
Bowil-Zytig Ausgabe Nr. 211 Seite: 28 August 2025 Projektformular Mikroprojektefonds Bowil Projekttitel: __________________________________________________________________________________ Kurzbeschreibung der Idee (max. 5 Sätze): ___________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________ Ziele des Projekts: ___________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________ Wer ist beteiligt? ___________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________ Ort und Zeitraum der Umsetzung: ___________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________ Welche Unterstützung wird benötigt (max. 500 CHF)? ___________________________________________________________________________________ Kontaktdaten: Name, Vorname: ________________________________________ Adresse, Ort: ________________________________________ Telefon: ________________________________________ E-Mail: ________________________________________ Datum / Unterschrift: ________________________________________ Einreichung an: stephanie.lanzilao@bowil.ch
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